Die wichtigsten BMF-Schreiben 2018 im Überblick

Im Jahr 2018 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.

1. Umfangreiches BMF-Schreiben zum Firmenwagen

Das BMF hat ein Schreiben zur "Lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer" veröffentlicht  (Schreiben v. 4.4.2018, IV C 5 - S 2334/18/10001, Haufe Index 11644009). Es fasst zahlreiche BMF-Schreiben zu dieser Thematik zusammen und aktualisiert die noch zu berücksichtigenden Regelungen entsprechend der geltenden Rechtslage. Thematisiert werden u. a.

  • Pauschale Nutzungswertmethode mit der 1 %-Regelung,
  • 0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte,
  • Fahrtenbuch-Grundsätze,
  • weitere typische Fragestellungen zum Firmenwagen.

S. hierzu das Top-Thema v. 3.5.2018.

2. Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

Das BMF hat mit Meldung v. 28.3.2018 eine neue Version ihrer Ar­beits­hil­fe zur Auf­tei­lung ei­nes Ge­samt­kauf­prei­ses für ein be­bau­tes Grund­stück veröffentlicht. In einer Exceltabelle (Haufe Index 6701386) kann, unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorgenommen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung geprüft werden. Zusätzlich zur Arbeitshilfe mit dem Stand März 2018 wird auch eine Anleitung für die Berechnung einer Kaufpreisaufteilung zum Download angeboten (s. hierzu News v. 3.4.2018). 

3. Pauschalierung von Sachzuwendungen

Unternehmer können die Einkommensteuer für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Incentives und Geschenke an Geschäftsfreunde und andere Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben (§ 37b Abs. 1 EStG). Dasselbe gilt für betriebliche Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, soweit sie nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (§ 37b Abs. 2 EStG). Das Wahlrecht muss für die jeweilige Gruppe einheitlich für alle Zuwendungen eines Jahres ausgeübt werden.

Die Verwaltung hatte zuletzt 2015 (BMF, Schreiben v. 19.5.2015, I V C 6 - S 2297-b/14/10001) ausführlich zu der Vorschrift Stellung genommen. Mit BMF-Schreiben v. 28.6.2018 (IV C 6 - S 2297-b/14/10001) sie mehrere Randziffern ihres Erlasses an entscheidenden Stellen geändert (s. hierzu News v. 12.7.2018)

4. Anwendungserlass zur Kassen-Nachschau

Mit einer Kassen-Nachschau, die seit dem 1.1.2018 möglich ist, soll die zeitnahe Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der Übernahme der Daten in die Buchführung erfolgen. Unter die Kassen-Nachschau fallen vor allem 

  • elektronische oder computergestützte Kassensysteme, 
  • Registrierkassen, 
  • App-Systeme, 
  • Waagen mit Registrierkassenfunktion, 
  • Taxameter, 
  • Wegstreckenzähler, 
  • Geldspielgeräte. 

Doch auch offene Ladenkassen können bei einer Kassennachschau geprüft werden, ein sog. Kassensturz (Soll-Ist-Abgleich) durchgeführt und dabei z.B. eine summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen erfolgen. Da die Kassensturzfähigkeit ein wesentliches Element der Nachprüfbarkeit von Kassenaufzeichnungen ist, wird dies oftmals das Ergebnis der durch den Prüfer anzustellenden Ermessensüberlegungen sein. In seinem Anwendungserlass zu § 146b AO (Schreiben v. 29.5.2018, IV A 4 - S 0316/13/10005 :054) erläutert das BMF die Kassen-Nachschau (s. hierzu News v. 7.6.2018).

5. Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl. 2016, S. 3152) wurde § 146 Abs. 1 AO neu gefasst. Die am 29.12.2016 in Kraft getretenen Änderungen erforderten auch eine grundlegende Anpassung des bisherigen AEAO zu § 146, insbesondere zu der Einzelaufzeichnungspflicht. Die Finanzverwaltung hat hierzu eine geänderten Anwendungserlass (BMF, Schreiben v. 19.6.2018, IV A 4 - S 0316/13/10005 :053) bekannt gegeben (s. hierzu News v. 24.7.2018).