Die Finanzverwaltung hat in einem weiteren BMF-Schreiben zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze Stellung genommen.
Befristete Senkung der Steuersätze bei der Umsatzsteuer
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden umfangreiche Maßnahmen eines Konjunkturpakets umgesetzt. Im Rahmen dieses Pakets wurde eine befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 beschlossen: Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 werden der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % und der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.
BMF-Schreiben wurden veröffentlicht
Mit der Senkung der Steuersätze stellen sich nun jedoch auch viele Praxisfragen. Bereits in einem ersten umfangreichen BMF-Schreiben v. 30.6.2020 hat die Finanzverwaltung Stellung bezogen, beispielsweise zu Anwendungs- und Übergangsregelungen oder den Folgen der befristeten Senkung für Dauerleistungen. Tipp: Lesen Sie hierzu auch die Beiträge:
- Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020
- Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021
Das neue umfangreiches BMF-Schreiben erläutert weitere Praxisfragen, beispielsweise zu
- Voraus- und Anzahlungsrechnungen,
- Gutscheine,
- Erstattung von Pfandbeträgen,
- Gewährung von Jahresboni u.v.m.