BMF: AEAO wurde geändert

Die Finanzverwaltung hat zahlreiche Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen.

In dem 10 Seiten umfassenden Schreiben gibt das BMF die Änderungen im AEAO bekannt. Neben redaktionellen Anpassungen wurden beispielsweise Ausführungen zu folgenden Vorschriften neu gefasst: 

  • § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs
  • § 55 Selbstlosigkeit
  • § 68 Einzelne Zweckbetriebe
  • § 73 Haftung bei Organschaft
  • § 87a Elektronische Kommunikation
  • § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
  • § 152 Verspätungszuschlag
  • § 239 Festsetzung der Zinsen

BMF, Schreiben v. 20.12.2019, IV A 3 - S 0062/19/10010 :001, veröffentlicht am 14.1.2020

Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung, Organschaft