Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung Stellung bezogen.
Mit dem JStG 2022 wurde in s § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c EStG eine Neuregelung getroffen. Dies betrifft insbesondere das häusliche Arbeitszimmer, sowie die Homeoffice-Pauschale (vgl. News).
BMF-Schreiben zu häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Das BMF hat nun in einem umfangreichen Schreiben Stellung bezogen. Im Fokus stehen dabei
- Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (dabei u.a. Anwendungsbereich, Begriff des häuslichen Arbeitszimmers, betroffene Aufwendungen)
- Abzug der Tagespauschale (u.a. Grundsatz, Doppelte Haushaltsführung, Verhältnis zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder der Jahrespauschale)
- Nutzung der häuslichen Wohnung für Ausbildungszwecke
Lesen Sie hierzu ausführlich das Top-Thema "Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023".