Auslandsreisepauschalen ab dem 01.01.2021

Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, dass die Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2021 pandemiebedingt zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt werden.

Auslandsreisen und Pauschalen 2021 und 2022

Die Finanzverwaltung äußert sich im Schreiben v. 03.12.2020 zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2021. Mit dem BMF-Schreiben wurde eine Übersicht mit Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2021 veröffentlicht. Zudem wird in dem Schreiben, wann welcher Pauschbetrag zum Einsatz kommt, so beispielsweise bei eintägigen Reisen. Außerdem äußert sich die Finanzverwaltung

  • zur Kürzung der der Verpflegungspauschale,
  • zur Anwendung der Übernachtungskostenpauschalen und
  • zu doppelten Haushaltsführungen im Ausland.

Aktuelle Stellungnahme zu Auslandsreisen ab 01.01.2022

Die Auslandreisepauschalen werden ab 01.01.2022 nicht neu festgesetzt. Die Finanzverwaltung hat mit Verweise auf die Pandemie klargestellt, dass die  zum 01.01.2021 veröffentlichten Pauschalen für das Kalenderjahr 2022 unverändert fortgelten.

BMF, Schreiben v. 3.12.2020, IV C 5 - S 2353/19/10010 :002

aktuell: BMF, Meldung v. 27.9.2021