Anwendung des DBA-Luxemburg

Eine Konsultationsvereinbarung wurde zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg abgeschlossen.

Anwendung der Konsultationsvereinbarung

Die umfangreiche Vereinbarung befasst sich mit der einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg.

Zur Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist zu beachten: Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind entsprechend Art. 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls vom 6.7.2023 ab dem 1.1.2024 anzuwenden. Im Übrigen ist die Konsultationsvereinbarung auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.

BMF, Schreiben v. 15.1.2024, IV B 3 - S 1301-LUX/23/10001 :001

Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen