Abgabefrist 31. Juli für elektronische Steuererklärungen 2016

Die OFD Karlsruhe erinnert daran, dass am 31.7.2017 die Abgabefrist der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2016 bei elektronischer Abgabe endet.

Die OFD weist auf die Möglichkeit hin, eine Fristverlängerung (Mehr dazu auf Ihrem Produkt, Haufe Index 1636467) zu beantragen, falls die Abgabe zum 31.7. für einige Steuerbürger zu knapp wird. 

In einigen Bundesländern wurde die Abgabefrist für Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, verlängert. Lesen Sie hierzu auch: Verlängerte Abgabefrist bei elektronischer Einkommensteuererklärung

OFD Karlsruhe, Pressemeldung v. 14.7.2017