Lensworld.eu: Bei eu-Internetadressen werden Europäische Unterneh

Die eu-Domains sind für europäische Unternehmen gedacht. Eu-Domaininhabern aus dem nicht-europäischen Ausland haben, so der EuGH, im Streitfall das Nachsehen. Ihnen droht  jetzt der Verlust der begehrten Internetadresse.

Ob .eu, .de oder .com – im immer noch boomenden Online-Markt sind diese Top-Level-Domains, verknüpft mit einem zugkräftigen Firmennamen, mittlerweile zum wertvollen Gut geworden. Die richtige Internetadresse im Netz kann für Unternehmen bares Geld bedeuten, weil sie mehr Kunden verspricht als eine schlecht eingängige Domain. Kein Wunder also, dass die Rechtsstreitigkeiten um die Internetadressen zunehmen.

Lensworld.eu: Belgisch oder amerikanisch? EuGH hatte über Domain „Lensworld.eu“ zu entscheiden

Eine aktuelle Entscheidung zu Domainrechten stammt vom Europäischen Gerichtshof. Er hatte über die Domain „Lensworld.eu“ zu befinden. Ein amerikanischer Internet-Optiker hatte sich über einen belgischen Dienstleister  – das Bureau Gevers, einem Service-Unternehmen, das sich neben Patent- und Markenrechten auch um Domain-Namen kümmert – diese Internetadresse frühzeitig gesichert. Ein belgisches Unternehmen, das ebenfalls, jedoch später den Antrag auf die Lensworld-Domain gestellt hatte,  hatte das Nachsehen. Sein Antrag auf Registrierung der Domain bei der EuRid, der Vergabestelle für die eu-Domains, wurde abgelehnt. Es klagte – mit Erfolg. 

Wer zuletzt lacht, lacht am besten 

Der EuGH entschied: eu-Domains sind zuallererst für Europäer gedacht. Für nichteuropäische Firmen sind die eu-Adressen nicht vorgesehen. Solche Adressen können höchstens noch von EU-Lizenznehmern einer nicht-europäischen Firma beantragt werden, wenn diese die gleichen Produkte vertreiben. Im entschiedenen Fall handelte Gevers jedoch als Dienstleister und nicht als Lizenznehmer. Das US-Unternehmen muss also künftig auf Lensworld.eu verzichten. Wer die Adresse eingibt, wird mittlerweile umgeleitet auf die .com-Adresse der amerikanischen Firma.

(Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 19.07.2012, Rechtssache C-376/11)