Pflege Angehöriger: Bundesrat hat Familienpflegezeit beschlossen

Nachdem Anfang Dezember bereits eine Mehrheit im Bundestag das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verabschiedet hatte, hat nun auch der Bundesrat dem Vorhaben zugestimmt. Ab Januar 2015 sollen die Regeln in Kraft treten.

Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern künftig die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Nach der Entscheidung im Bundestag, passierte ein entsprechendes Gesetz nun den Bundesrat. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dieser Rechtsanspruch gilt in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. Die Grenze wurde noch kurzfristig geändert.

Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie können Arbeitnehmer wie schon bisher kurzfristig zehn Tage lang pausieren, um die Pflege zu organisieren. Während es bislang nur eine unbezahlte Auszeit gab, wird in diesen zehn Tagen künftig ein Lohnersatz gezahlt. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Pflegezeit