Die Marktmacht großer Tech-Konzerne soll eingedämmt werden

Konzerne wie Google, Apple, Facebook oder Amazon sind längst Quasi-Monopole, an denen kaum noch ein Weg vorbeiführt. Diese Machtkonzentration hat viele Schattenseiten. Dem will die EU-Kommission durch zwei Verordnungen Grenzen setzen, um wieder mehr Wettbewerb auf den Märkten zu ermöglichen und Missbrauch von Plattformen, etwa durch Manipulationen, zu verhindern.

Das Wachstum der großen IT-Konzerne und Internet-Plattformen kennt kaum Grenzen. Immer deutlicher wird dabei, dass Konzerne wie Google, Amazon, Facebook oder auch Apple kaum noch Konkurrenz zu fürchten haben und ihre Monopolstellungen immer weiter ausbauen. Wenn dies einmal nicht aus eigener Kraft heraus geschieht, werden einfach andere aufstrebende Unternehmen frühzeitig aufgekauft, um die eigene Position zu stärken und zukünftige Konkurrenz gar nicht erst entstehen zu lassen.

Datenhunger und Marktmacht verzerren den Wettbewerb

Es ist nicht nur die schiere Größe der IT-Giganten, die Politikern, Wettbewerbshütern und Verbraucherschützern Sorgen bereitet, ein weiteres Merkmal der meisten dieser Konzerne ist deren ungezügelter Datenhunger. Immer wieder arbeiten sich insbesondere die europäischen Datenschutzbehörden an diesen Unternehmen ab und verhängen mittlerweile auch stattliche Bußgelder, doch zumindest bislang blieben die Erfolge dieser Aktivitäten doch eher überschaubar.

Binärzahlen die einen Tunnel ergeben auf den man frontal schaut

Genau diese Unmengen angesammelter Informationen über ihre Nutzer und deren Verhaltensweisen und Vorlieben treiben allerdings das weitere Wachstum der Tech-Giganten an und begünstigt die zunehmende Konzentration unter den wenigen verbliebenen Anbietern.

Kaum aufholbare Dominanz der Google-Suche

So kommen z.B. Werbetreibende im Internet kaum noch an Google vorbei und Informationsanbieter im Web müssen ihre Inhalte so gestalten, dass diese möglichst optimal an den Google-Algorithmus angepasst sind.

Denn nur dann werden die Seiten via Internetsuche leicht gefunden und können hohe Abrufzahlen erreichen. Damit steigt aber letztlich auch die Dominanz der Google-Suche, denn andere Suchmaschinen können diesen Wettbewerbsvorteil nicht so einfach aufholen.

Viele Branchen sind durch Plattformen im Umbruch

Plattformen wie Amazon, die Wohnungsvermietung Airbnb und der Fahrtvermittler Uber stellen inzwischen ganze Branche auf den Kopf und für Einzelhandel, Touristikunternehmen oder Taxis und Lieferdienste ist es zu gravierenden Änderungen in der Wettbewerbssituation gekommen.

Eine weitere Herausforderung, insbesondere für die europäischen Staaten ist, dass zumindest bislang nahezu alle diese Tech-Monopolisten aus den USA kommen und wie andere internationale Konzerne stets darum bemüht sind, durch eine geeignete Auswahl ihrer internationalen Firmensitze Steuern zu sparen und anderen Schwierigkeiten, etwa durch lästige nationale Datenschutzbehörden, aus dem Weg zu gehen.

Irische Datenschutzaufsicht - eine vergleichsweise winzige Behörde

So haben etwa Facebook, Apple oder auch Google ihre europäische Firmenzentrale nicht ausschließlich wegen der dort eher niedrigen Steuersätze in Irland, sondern auch weil die irische Datenschutzaufsicht eine vergleichsweise winzige Behörde mit geringen Ressourcen ist, die die Konfrontation mit den Tech-Giganten generell eher scheut. Ähnlich ist die Lage auch in Luxemburg, wo sich die Europa-Zentrale von Amazon befindet.

Neue Spielregeln durch zwei neuen EU-Gesetzesvorhaben

Mit zwei neuen Gesetzesvorhaben will die EU-Kommission auf diese Entwicklungen reagieren. Dabei zielen sowohl der Digital Services Act (DSA) als auch der Digital Markets Act (DMA) darauf ab, die Macht der großen Tech- bzw. Internetunternehmen einzuschränken und wieder für mehr Wettbewerb auf den Märkten zu sorgen:

  • Die Rechte der Verbraucher sollen gestärkt werden 
  • und weitere negative Entwicklungen, wie der Missbrauch von Plattformen zur Verbreitung von Falschinformationen und Propaganda,
  • etwa zur Beeinflussung von Wahlen, verhindert werden.

Die beiden Regelungen sollen europäische E-Commerce-Richtlinie ergänzen bzw. ersetzen, die bereits im Jahr 2000 in Kraft getreten war, also einer Zeit stammt, als das heutige Ausmaß der Konzentration und Monopolisierung nicht absehbar war. Ebenso können sie als Erweiterung zu anderen europäischen Regulierungen, wie etwa der DSGVO angesehen werden.

Digital Services Act (DSA) soll Very Large Online Platforms regulieren

Insbesondere der DSA soll die bereits bestehenden sehr großen Online-Plattformen regulieren. Zu diesen VLOPs (Very Large Online Platforms) werden hier solche Plattformen gezählt, die auf mindestens 45 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU kommen. Auf diese Plattformen kämen durch den DSA etwa neue Transparenzanforderungen zu. So sollen sie beispielsweise Werbeanzeigen deutlicher als bislang als solche kennzeichnen und auch weitergehende Informationen dazu bereitstellen, etwa wer diese Anzeige geschaltet hat und weshalb genau diese Anzeige dem Nutzer eingeblendet wird.

Mehr Transparenz und Sicherheit in sozialen Netzwerken und Onlinehandel

Auch in Sozialen Netzwerken und auf anderen Inhalte-Plattformen soll es mehr konkrete Aufklärung darüber geben, weshalb bestimmte Inhalte empfohlen bzw. angezeigt werden. Eine ganz Reihe von Vorgaben des DSA zielen darauf ab, die Sicherheit der Nutzer zu verbessern, etwa beim Online-Shopping.

Amazon soll etwa verpflichtet werden, Adressen und weitere Kontaktdaten von Dritthändlern, die über die Plattform Waren vertreiben, zu überprüfen, um Betrugsversuche schneller zu erkennen.

Verbesserungen im Kampf gegen illegale Inhalte 

Zu den wesentlichen Elementen des Digital Service Acts gehört auch der Kampf gegen illegale Inhalte,

  • von Hass-Postings
  • über die unzulässige Verbreitung von Fotos
  • bis zum Handel mit gefälschten Produkten
  • oder Verstößen gegen das Urheberrecht.

Hierzu sollen die Plattformen verbesserte Meldesysteme einrichten, die einfacher zu nutzen sind und schnellere Reaktionen ermöglichen sollen. Ein Widerspruchsrecht für die Betroffenen, deren Inhalte gelöscht oder deren Konten nach einer Beschwerde gesperrt werden, soll aber weiterhin aufrecht erhalten bleiben.

Zusätzlich soll es möglich werden, Nutzer, die das Meldesystem missbrauchen und immer wieder legale Inhalte melden, zeitweise aus dem System auszuschließen. Eine Vorab-Prüfpflicht für die Plattformen sieht der DSA nicht vor. Nach wie vor sollen die Betreiber nur dann verpflichtet sein, gegen illegale Inhalte vorzugehen, wenn sie über deren Existenz informiert worden sind. 

Verpflichtende regelmäßige Bewertung signifikante, systemische Nutzungsrisiken

Die Plattformbetreiber sollen zudem auch dazu verpflichtet werden, signifikante, systemische Risiken, die durch die Nutzung entstehen können, regelmäßig einmal pro Jahr zu bewerten. Untersucht werden soll dabei etwa, wie sich die auf einer Plattform wie Facebook oder Twitter verbreiteten Mitteilungen auf das Privatleben betroffener Individuen auswirken können (z.B. Cyber-Mobbing), aber auch welchen Einfluss und Risiken es auf die Gesellschaft insgesamt gibt z.B. Beeinflussung von Wahlen durch Falschmeldungen etc..

Digital Markets Act (DMA) soll Umgang mit Nutzerdaten regulieren

Der Unternehmenskreis, für den der DMA Bedeutung hat, ist etwas größer gefasst als beim DSA. Hier sollen neben E-Commerce-Plattformen, Suchdiensten und Sozialen Netzwerken auch Software- bzw. Betriebssystem-Anbieter, Cloud-Dienste, zentrale Werbevermarkter oder andere Plattformen erfasst werden. Neben der sogenannten GAFA-Gruppe (Google, Apple, Facebook, Amazon) gehören hier dann weitere Anbieter wie etwa Microsoft oder auch Airbnb zu den Adressaten.

Die genauen Kriterien, etwa zur Nutzerzahl, sind zwar noch nicht fixiert, generell soll der Kreis allerdings recht überschaubar bleiben, sodass auch hier nicht viel mehr als vielleicht ein gutes Dutzend der größten Anbieter betroffen sein werden.

  • Vorgaben für Google und Apple

Die im DMA enthaltenen Vorgaben betreffen konkret etwa Google und Apple. So soll vorgeschrieben werden, dass Unternehmen, die Nutzerdaten aus verschiedenen ihrer eigenen Dienste oder auch von Dritten zusammenführen und kombinieren wollen, dafür die explizite Zustimmung der Nutzer einholen müssen. Ebenso soll es möglich sein, auf Geräten wie Smartphones oder Tablets jede vorinstallierte App deinstallieren zu können. Bislang ist dies z.B. auf Android-Geräten nicht so einfach möglich, da einige System-Apps zwar deaktiviert, nicht aber ohne weiteres komplett deinstalliert werden können.

  • Vorgaben für Apple

Auch im Hinblick auf Apple gibt es eine wesentliche Forderung. So verlangt der DMA explizit, dass es z.B. für die Mobilplattformen alternative App-Shops geben müsse, was Apple für sein iOS bislang erfolgreich verhindern konnte. Denn mittels dieses Monopols kann Apple bislang von allen Unternehmen, die Apps oder Inhalte für iOS-Geräte anbieten wollen, erhebliche Provisionen verlangen, wogegen sich mittlerweile jedoch immer mehr Verlage, Spielentwickler oder auch Streamingdienste wehren.

  • Vorgaben für Amazon

Eine Regelung, mit der die Marktmacht von Amazon zumindest etwas eingeschränkt werden soll, gibt es im DMA ebenfalls. So soll es verboten werden, dass der Plattformbetreiber Kundendaten verwendet, die andere Händler von Kunden während ihrer Aktivitäten auf dieser Plattform sammeln. Gerade Amazon wird immer wieder vorgeworfen, sich solche Daten zunutze zu machen und andere Händler, die die Amazon-Plattform nutzen, dadurch zu benachteiligen.

Erhebliche Strafen und weitere Konsequenzen geplant

Bei Verstößen sehen die Neuregelungen erhebliche Strafen vor.

  • Beim DSA sind etwa bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes aus dem Vorjahr möglich,
  • der DMA können es sogar bis zu 10 % werden.

Angesichts der gewaltigen Umsätze der in Frage kommenden Unternehmen wären damit Strafen im zweistelligen Milliardenbereich möglich.

Im Extremfall droht Aufspaltung der Konzerne

Schließlich sieht der DMA im Extremfall sogar die Aufspaltung der Konzerne als Option vor. Denkbar wäre etwa, dass Facebook das vor ca. acht Jahren übernommene Instagram wieder abgeben oder Google sich von der Tochtergesellschaft Youtube trennen müsste, sollten sich die Unternehmen weigern, die vorgegebenen Regelungen umzusetzen.

Noch ein weiter Weg bei der Bekämpfung der Technologiemonopole

DSA und DMA sind erst einmal die Vorschläge der EU-Kommission und bevor daraus verbindliche Regelungen werden, müssen zunächst noch die beiden anderen EU-Institutionen in Form des Europaparlaments und des EU-Rats ihre Zustimmung geben. Im Laufe der anstehenden Debatten werden sich daher erfahrungsgemäß noch diverse Änderungen ergeben.

Bis zur endgültigen Ausformulierung und Annahme der Verordnungen dürfte daher noch einige Zeit vergehen. Selbst im Idealfall ist wohl frühestens 2022 mit einer Einigung zu rechnen, was etwa vom französischen Europaminister Clément Beaume angestrebt wird, der dieses Paket gerne während der französischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 fertigstellen würde. Andererseits zeigt das Beispiel der nach wie vor ausstehenden europäische E-Privacy-Verordnung, die eigentlich zusammen mit der DSGVO vor zwei Jahren in Kraft treten sollte, dass sich solche Projekte auch erheblich verzögern können.

Erste Reaktionen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft

Erste Reaktionen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sehen viele gute Ansätze in den Vorschlägen und insbesondere die angestrebten Regulierungsmaßnahmen werden begrüßt, andererseits wird auch auf mögliche Überregulierungen hingewiesen, etwa in Form des Overblockings, bei dem die Plattformbetreiber aus Vorsicht vermeintlich problematische Inhalte zu schnell entfernen und dabei auch berechtigte Kritik verbannen könnten.

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Hintergrund:

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber sieht die die Macht der großen Konzerne wie Facebook oder Google, die Unmengen von persönlichen Daten ihrer Nutzer sammeln, kritisch. Hier forderte der Datenschützer eine stärkere Regulierung durch die Politik, denn auch aus Sicht des Datenschutzes sei ein „Aufbrechen der Monopole“ wünschenswert (→ Ziele des neuen Datenschutzbeauftragten).