Bayer-Monsanto-Übernahme: Was sagen die Kartellbehörden?

Der US-Saatguthersteller Monsanto hat der Übernahme durch Bayer zugestimmt. Doch werden das auch die Kartellbehörden tun.

Bayer und Monsanto brauchen nach Informationen von wallstreet online die Zustimmung von Kartellbehörden in 30 verschiedenen Ländern.

Bayer-Monsanto-Übernahme - was sagen die Kartellbehörden?

Voraussichtlich wird die Übernahme von Monsanto durch Bayer nur mit kartellrechtlichen Auflagen erfolgen. Das könnte bedeuten, dass beide Firmen Unternehmensteile verkaufen müssten, wird Prof. Dr. Justus Haucap, von 2006 bis 2014 Mitglied der deutschen Monopolkommission, zitiert (Quelle: wallstreet online).

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Umweltschützer sehen Bayer-Übernahme von Saatgut-Hersteller Monsanto kritisch

Die vereinbarte Übernahme von Monsanto, Hersteller von genetisch verändertem Saatgut, durch Bayer stößt bei Umweltschützern auf harte Kritik. Sie fürchten negative Folgen für die Umwelt. Bayer hält dagegen und bezeichnet den Deal als wichtigen Beitrag zur Lösung der Welt-Ernährungsprobleme. Jetzt sind die Kartellbehörden am Zug.

Kartellrecht: Wann sind Firmenübernahme oder Zusammenschlüsse nicht erlaubt?

Die Fusionskontrolle dient dazu, den Wettbewerb sicherzustellen. Denn eine Übernahme oder ein Zusammenschluss kann dazu führen, dass ein Unternehmen den Markt dominiert und der Wettbewerb ausgeschlossen ist. Sollte das der Fall sein, untersagt das Bundeskartellamt die Fusion.

wallstreet online
Schlagworte zum Thema:  Fusion, Kartellrecht