Bundeskartellamt: Kartellverfolgung und Fusionskontrolle

Preisabsprachen zwischen den Brauereien haben der Bierbranche Negativschlagzeilen gebracht. Und hohe Bußgelder: 340 Mio. Euro insgesamt. Die verbotenen Absprachen aufgedeckt und die Strafe verhängt hat das Bundeskartellamt. Doch was macht dieses Amt sonst noch?

In der freien Marktwirtschaft konkurrieren Unternehmen miteinander. Für Produkte und Dienstleistungen gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Dieser Wettbewerb soll eigentlich dazu führen, dass die Anbieter ihre Preise senken, die Qualität verbessern und ihre Produkte technisch weiterentwickeln. Wer diesen Wettbewerb beschränkt, bekommt es mit dem Kartellamt zu tun.

Preis-, Rabatt- oder Gebietskartelle sind verboten

Zu den verbotenen Kartellen zählen Fusion. Außerdem gibt es unter anderem genehmigungspflichtige Einfuhr- oder Exportkartelle bzw. anmeldungspflichtige Normenkartelle. Die Kartellbehörde besitzt hierüber die Kontrollfunktion.

Bekannte Kartellfälle in Deutschland

2004: Zementkartell, Bußgeldhöhe insgesamt 330 Mio. EUR,

2009: Kaffeekartell, Bußgelder von insgesamt über 159 Mio. EUR,

2014: Bierkartell: Bußgelder gegen 11 Unternehmen von zusammen gut 340 Mio. EUR.

Weitere Beispiele finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamts.

Wann Firmenübernahme oder Zusammenschlüsse nicht erlaubt sind

Eine andere wichtige Aufgabe ist die Fusion. Auch sie dient dazu, den Wettbewerb sicherzustellen. Denn eine Übernahme oder ein Zusammenschluss kann dazu führen, dass ein Unternehmen den Markt dominiert und der Wettbewerb ausgeschlossen ist. Sollte das der Fall sein, untersagt das Bundeskartellamt die Fusion.

Untersagungen durch das Kartellamt für verschiedene Branchen

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Einwände von Seiten des Kartellamtes, wenn es um Übernahmen oder Zusammenschlüsse ging, ob in Deutschland oder Europa, wie zum Beispiel in folgenden Branchen:

  • Postdienstleistungen,
  • Pharmaindustrie,
  • Energieanbieter,
  • Kabelnetzbetreiber.

Marktbeherrschende Stellung darf nicht missbraucht werden

Unternehmen, die einen Markt beherrschen, dürfen für ihre Produkte oder Dienstleistungen keine überteuerten Preise verlangen. Auch bei solch einem Missbrauch greift das Kartellamt ein.