PSA: Schutzhelme halten nicht ein Leben lang

Ob Sonne, Kälte oder Stöße: Arbeitsschutzhelme müssen ganz schön was wegstecken. Doch mit den Jahren oder nach einem harten Schlag erfüllen sie ihre Sicherheitsfunktion nicht mehr. Dann heißt es, sich einen neuen Helm auf den Kopf zu setzen. Die BG BAU informiert, worauf zu achten ist.

Schutzhelme bestehen aus Kunststoff und sind nur begrenzt haltbar. Je nach Material liegt die Lebensdauer bei regelmäßiger und dauerhafter Nutzung bei 4 bzw. 8 Jahren.

Zudem sollte man den Helm sorgsam behandeln und ihn nicht durch die Gegend werfen. Stöße und Schläge können die Struktur des Kunststoffs verändern oder zu nicht sichtbaren Haarrissen führen. In beiden Fällen verliert der Helm seine Stabilität und schützt nicht mehr in vollem Maße.

Baustelle: Schutzhelmpflicht gilt fast überall

Wer arbeitet, wo Gegenstände herabfallen, umfallen oder wegfliegen können oder z. B. Material am Kran pendelt, wer auf dem Gerüst tätig ist und sich dort den Kopf stoßen kann, der muss einen Helm tragen.

Ein Arbeitsschutzhelm kann Leben retten oder vor schweren Verletzungen schützen. Denn es gibt bei der Arbeit immer wieder Situationen, in denen man nicht schnell genug reagieren und sich in Sicherheit bringen kann.

Lebensdauer der Schutzhelme hängt vom Kunststoff ab

Die BG BAU empfiehlt, Schutzhelme aus

  • thermoplastischem Kunststoff – sie tragen die Kennzeichnung PE, PC, ABS, HDPE oder PP, PP-GF, PC-GF – nach 4 Jahren auszutauschen.
  • duroplastischem Kunststoff – sie sind mit PF-SF und UP-GF gekennzeichnet – nach 8 Jahren zu ersetzen.

Persönliche Schutzausrüstung - besser auf Nummer sicher gehen

Nach einem harten Schlag auf den Helm sollte dieser besser unverzüglich ausgetauscht werden, auch wenn er augenscheinlich keine Mängel aufweist.

Das Risiko ist zu groß, dass er nicht mehr ausreichend schützt. Für die Sicherheit der Mitarbeiter und somit auch für die Ausstattung mit Schutzhelmen ist übrigens der Arbeitgeber zuständig.

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