Coronavirus:Hinweise für Feuerwehren und Hilfsorganisationen

Auch im nicht-medizinischen Bereich fallen Einsätze an, bei denen das Coronavirus eine Gefährdung darstellen kann. In diesem Fall sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, damit die Einsatzkräfte ihre Aufgabe sicher ausführen können.

Berufliche und freiwillige Feuerwehren sowie Hilfeleistungsorganisationen, wie z. B. Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), Technisches Hilfswerk (THW), Deutsche Rettungsflugwacht oder Bergwacht, sind in Krisenzeiten besonders gefragt. Gleichzeitig gehören sie zur kritischen Infrastruktur. Es ist wichtig, dass sie ihren Dienstbetrieb aufrechterhalten können, um die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.

DGUV gibt Hinweise für Einsatzkräfte

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fasst in einem aktuellen Schreiben Hinweise für Einsatzkräfte aus dem Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zusammen.

Allgemeine Maßnahmen für alle Einsatzkräfte

  • Halten Sie untereinander 1 -2 m Abstand.
  • Schütteln Sie sich zur Begrüßung nicht die Hände.
  • Husten oder Niesen Sie in die Ellenbeuge.
  • Benutzen Sie Einwegtaschentücher und entsorgen Sie diese nach einmaligem Gebrauch in einem Abfallbehälter mit Deckel.
  • Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife.
  • Benutzen Sie Einweghandtücher und entsorgen Sie diese in einem Abfallbehälter mit Deckel.
  • Desinfizieren Sie sich regelmäßig und häufig während des Dienstes die Hände mit einem als viruzid oder begrenzt viruzid eingestuftem Händedesinfektionsmittel.
  • Halten Sie keine Versammlungen ab.
  • Reduzieren Sie die Zahl der Teilnehmer bei Besprechungen und halten Sie Abstand voneinander.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Krankheitszeichen bei sich wahrnehmen.
  • Melden Sie Erkältungsanzeichen an Ihre Einheitsführung und halten Sie sich vom Dienstbetrieb fern.

Empfehlungen für den Kontakt mit Verdachtsfällen oder infizierten Personen

Bei einer Erstversorgung, technischen Rettung oder bei Amtshilfe für Polizei oder Gesundheitsbehörde können Einsatzkräfte mit Personen in Kontakt kommen, bei denen der Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht oder die bereits erkrankt sind. In diesem Fall gelten folgende Empfehlungen:

  • Verwenden Sie je nach Lage PSA 42 bzw. 43 oder 51 gemäß der DGUV Information 205-014, Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr.
  • Halten Sie sich an die Feuerwehrdienstvorschrift 500, Einheiten im ABC-Einsatz, sowie der DGUV Vorschrift 49 für Feuerwehren.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln vor, während und nach dem Einsatz.  

Maßnahmen wie bei einer Influenzapandemie

Weitere Einsatzmaßnahmen stehen zudem im Merkblatt mit Informationen und Verhaltensweisen zu Influenzapandemien der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) aus dem Jahr 2018. Darin wird u. a. empfohlen:

  • Einsatzkräfte sollten außerhalb der Dienstzeit nicht den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen.
  • Duschen und Waschräume sollten nur von einer Person zu selben Zeit genutzt werden.

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