ASR A3.4: Gesundheitsförderliche Beleuchtung am Arbeitsplatz

Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein. Arbeitsräume müssen grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen haben.

Es gelten Mindestwerte für Beleuchtungsstärke und Farbwiedergabe, abhängig von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Tätigkeit. Für ältere oder sehbehinderte Beschäftigte kann eine höhere Beleuchtungsstärke erforderlich sein.

Was regelt die ASR 3.4?

Die ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten sowie an den Blendschutz bei Sonneneinstrahlung. Für ausgewählte Arbeitsräume bzw. -plätze und Tätigkeiten werden Mindestwerte für die Beleuchtung festgelegt.

Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein. Arbeitsräume müssen grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen haben (s. Nr. 3.4 Anhang ArbStättV). Störende Blendung und Reflexionen müssen vermieden bzw. verringert werden, z.B. durch

  • Jalousien, Rollos, Lamellenstores,
  • blendfreie Anordnung der Leuchten,
  • geeignete Leuchtmittel oder
  • matte Oberflächen.

Die ASR A3.4 gilt auch für das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche mit besonderer Gefährdung und enthält lichttechnische Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung sowie Hinweise zu deren Betrieb, Instandhaltung und Prüfung.

Die Technische Regel gilt für natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien. Für Baustellen gelten abweichende bzw. ergänzende Anforderungen.

Hinweis: Die Anforderungen der ASR A3.4 weichen in Einzelfällen von Normen ab, u.a. von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien. Beide Normen legen zwar Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen jedoch nicht die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Definitionen

Beleuchtungsstärke E ist ein Maß für das auf eine Fläche auftreffende Licht, sie wird in Lux (lx) gemessen.

Farbwiedergabe ist die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck, den der Beschäftigte von einem Objekt hat, das mit dieser Lichtquelle beleuchtet wird. Der Farbwiedergabeindex Ra ist eine Zahl von 0 bis 100, mit der die Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen klassifiziert wird: Je höher der Wert, desto besser die Farbwiedergabe. So können bei schlechter Farbwiedergabe z. B. Farben wie blau und schwarz kaum unterschieden werden, bei Tageslicht fällt die Unterscheidung dagegen leichter.

Wie warm oder kalt ein Licht wirkt, hängt vom Rot- bzw. Blauanteil des jeweiligen Lichts ab: Je höher der Blauanteil, desto kälter wirkt das Licht. Die Lichtfarbe wird in Kelvin gemessen: Z.B. hat Tageslicht 6.500 Kelvin, Halogenlicht 3.000 Kelvin.

Sicherheitsbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Vermeidung von Gefährdungen, die durch Ausfall der Allgemeinbeleuchtung entstehen können.

Warum ist Tageslicht wichtig?

Tageslicht weist Merkmale wie z. B. Dynamik, Farbe, Richtung und Lichtmenge auf, die von künstlicher Beleuchtung nicht erreicht werden können. Es hat eine positive Wirkung auf Gesundheit und Wohlempfinden des Menschen: Beschäftigte sind i.d.R. wacher, motivierter und konzentrierter.

Arbeitsstätten - also auch Pausenräume - müssen daher möglichst ausreichend Tageslicht erhalten, es ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. Helle Wände und Decken unterstützen die Wirkung des Tageslichts. Eine gleichmäßige Lichtverteilung kann z.B. mit Dachoberlichtern erreicht werden.

Steht ausreichendes Tageslicht nicht zur Verfügung, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung andere Maßnahmen erforderlich, z.B. Pausenräume mit hohem Tageslichteinfall und geeignete Pausengestaltung. Zum Einsatz kommen auch LED-Beleuchtungen, die Tageslicht simulieren.

Welche Beleuchtungsstärke ist am Arbeitsplatz erforderlich?

Es gelten Mindestwerte für Beleuchtungsstärke (lx) und Farbwiedergabe (Index Ra), sie hängen von Arbeitsraum, Arbeitsplatz bzw. ausgeübter Tätigkeit ab: So reichen z.B. in Versand- und Verpackungsbereichen 300 lx aus, Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung, wie sie für Arbeiten im Büro typisch sind, erfordern dagegen mind. 500 lx (s. Anhang 1 ASR A3.4). Obergrenzen werden dagegen nicht festgelegt.

Eine Verringerung des individuellen Sehvermögens, z. B. mit zunehmendem Alter, kann eine höhere Beleuchtungsstärke und die Begrenzung von Blendungen erforderlich machen.

Die Beleuchtung kann bezogen auf den gesamten Raum oder auf den Bereich des Arbeitsplatzes gestaltet werden. Flimmern oder Pulsation müssen vermieden werden, da sie zu Unfallgefahren und Ermüdungen führen können. Es muss regelmäßig überprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen noch den Anforderungen entsprechen.

Beleuchtung für die Nachtschicht

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) empfiehlt für das Arbeiten bei Nacht einen Höchstwert von ca. 4.100 Kelvin. Um diesen Wert nicht wesentlich zu überschreiten, sind Leuchtmittel in „Neutralweiß“ oder „Warmweiß“ geeignet. Dies hilft Unfälle zu verhindern, die durch Müdigkeit und Konzentrationsmangel passieren können.

Licht mit einem hohen Blauanteil ist dagegen weniger geeignet, da es dem natürlichen Tageslicht sehr ähnlich ist, stimulierend aufs Gehirn wirkt und wach hält. Die Schlafqualität von Beschäftigten, die in Nachtschicht arbeiten, kann dadurch negativ beeinflusst werden.

Welche Beleuchtungsstärken sind in optischen Werkstätten bei künstlicher Beleuchtung notwendig?

Für den Werkstattplatz eines Augenoptikers gelten Mindestwerte von 1.500 lx und 90 Ra. Diese hohen Werte sind z.B. auch in Elektronikwerkstätten, beim Bearbeiten von Edelsteinen, für das Uhrenmachen in Handarbeit oder in Druckereien für die Farbkontrolle bei Mehrfarbendruck gefordert – also immer dann, wenn bearbeitete Objekte klein sind, präzises Arbeiten erforderlich ist oder Farbnuancen erkannt werden müssen. Die höchste Beleuchtungsstärke von mind. 2.000 lx ist für den Stahl- und Kupferstich in Druckereien erforderlich.

Wann brauche ich eine Sicherheitsbeleuchtung? 

Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist. Dabei sollte geklärt werden, ob bei Stromausfall Gefahr drohende Arbeiten sicher abgeschlossen und Arbeitsräume verlassen werden können oder/und ob es um die Orientierung im Brandfall geht, also um die Kennzeichnung und Ausleuchtung von Flucht- bzw. Rettungswegen.

Nach Kap. 9 ASR A2.3 müssen Fluchtwege dann mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet sein, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Auch das Bauordnungsrecht kann hier eine Sicherheitsbeleuchtung fordern. Und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Bereiche ermittelt werden, in denen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Dies können z.B. sein:

  • Labore, in denen ein laufender Versuch beendet oder unterbrochen werden muss,
  • elektrische Betriebsräume und Räume für die Haustechnik, Schaltwarten und Leitstände oder
  • Arbeitsplätze in der Nähe heißer Bäder oder Gießgruben ohne Geländer oder Absperrungen.

Durch geeignete Leuchten und Leuchtmittel muss gewährleistet werden, dass Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben erkennbar sind und die Signalwirkung von selbstleuchtenden Sicherheitszeichen nicht beeinträchtigt wird.

Mehr zum Thema Arbeitsstätten und Arbeitsstätten-Regeln

Bedeutung der Arbeitsstätten-Regeln (ASR) für die Praxis

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3

ASR A3.5 - Kälte am Arbeitsplatz

ASR A3.6: Lüftung im Betrieb – Welche Anforderungen gelten?

ASR A4.1: Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?

Wie viel Platz muss im Büro sein?