Arbeitsschutz

Sicherheit durch Unfallverhütung

Redakteurin Alexandra Carlesso

Alexandra Carlesso

Online-Redakteurin

Lesedauer unter

4

Minuten

Eine Frau steht in einer modernen Fabrikhalle an einem mobilen Arbeitsplatz und bedient einen Laptop.

In Kürze zusammengefasst

Unternehmen müssen für den Fall versichert sein, dass sich Beschäftigte bei der Arbeit verletzen. Die gesetzliche Unfallversicherung regelt unter anderem, welche Maßnahmen Mitgliedsbetriebe ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Hier erfahren Sie das Wichtigste rund um die Unfallverhütungsvorschriften und wie Sie in Ihrem Unternehmen die Sicherheit erhöhen.

Definition: Was bedeutet Unfallverhütung?

Die Unfallverhütung und Prävention ist eine zentrale Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung und umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen. Die Unfallversicherungsträger – die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – haben das Recht, Unfallverhütungsvorschriften erlassen und überwachen deren Einhaltung in den Betrieben. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.

Wie ist die Unfallverhütung gesetzlich geregelt?

Um arbeitsbedingte Unfälle zu vermeiden, greifen Gesetze und spezielle Vorschriften der Unfallversicherungsträger ineinander.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), insbesondere § 15 ermächtigt die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen), Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere Arbeitsschutzverordnungen.

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)

Die Unfallversicherungsträger dürfen auf Basis von § 15 SGB VII eigene Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Diese sogenannten DGUV Vorschriften sind für Mitgliedsbetriebe verbindlich. Die Vorschriften konkretisieren und ergänzen das staatliche Arbeitsschutzrecht.

Es gibt zahlreiche weitere DGUV Vorschriften, die verschiedene Branchen und Gefährdungen abdecken. Die Unfallverhütungsvorschriften werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an den Stand der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Beispiele: Unfallverhütung in der Praxis

Um Unfälle zu vermeiden, gibt es ein breites Spektrum technischer, organisatorischer und personenbezogener Ansätze. Die Maßnahmen müssen vom Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen z. B.:

  • Technische Maßnahmen: Einsatz sicherer Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel, regelmäßige Wartung und Prüfung, technische Schutzvorrichtungen.
  • Organisatorische Maßnahmen: Klare Regelungen zu Arbeitsabläufen, Arbeitszeitgestaltung, Unterweisung und Information der Beschäftigten, Notfall- und Alarmpläne.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und Nutzung geeigneter PSA wie Helme, Handschuhe, Schutzbrillen etc.
  • Schulungen und Unterweisungen: Regelmäßige Aus- und Fortbildung der Beschäftigten zu Arbeitsschutzthemen.
  • Überwachung und Beratung: Regelmäßige Betriebsbegehungen und Beratung durch Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften.
  • Erste Hilfe: Organisation und Sicherstellung wirksamer Erster Hilfe im Betrieb.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen umfassende Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten treffen. Dazu gehören u. a. folgende Pflichten:

  • Arbeitgeber müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhindern. Außerdem müssen sie eine wirksame Erste Hilfe bereitstellen.
  • Sie sind verpflichtet, systematische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
  • Sie müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Strukturen integrieren.
  • Sie müssen die Maßnahmen regelmäßig überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.
  • Sie müssen die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
  • Sie müssen die notwendigen Mittel bereitstellen und eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz schaffen.
  • Arbeitgeber müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?

Auch Arbeitnehmer haben konkrete Pflichten, u. a.:

  • Sie müssen die Anweisungen und betrieblichen Regelungen zum Arbeitsschutz befolgen.
  • Beschäftigte müssen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen.
  • Gefahren oder Mängel müssen sie unverzüglich an den Arbeitgeber melden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsunfall und einem Wegeunfall?

Wegeunfälle sind rechtlich eine besondere Form des Arbeitsunfalls und ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Weg in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und keine privaten Zwecke im Vordergrund stehen. Der Unterschied zwischen einem Arbeitsunfall und einem Wegeunfall liegt im Ort und Zusammenhang des Unfallereignisses:

  • Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit am Arbeitsplatz oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ereignet.
  • Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem direkten Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit passiert, typischerweise zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.  

Welche Möglichkeiten zur Unfallverhütung im Büro gibt es?

Um Unfälle im Büro zu vermeiden, kommen verschiedene Maßnahmen in Frage, z. B. durch:

  • ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • regelmäßige Überprüfung und Wartung technischer Arbeitsmittel,
  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und Schulung der Mitarbeitenden in Erster Hilfe,
  • Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, um z. B. Stolperfallen durch lose Kabel zu beseitigen,
  • Aufklärung und Unterweisung der Beschäftigten.

Wie oft müssen Mitarbeiter zum Thema Unfallverhütung unterwiesen werden?

Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich zum Thema Unfallverhütung unterwiesen werden. Die Unterweisung ist vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, durchzuführen.

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