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In Kürze zusammengefasst
Unternehmen müssen für den Fall versichert sein, dass sich Beschäftigte bei der Arbeit verletzen. Die gesetzliche Unfallversicherung regelt unter anderem, welche Maßnahmen Mitgliedsbetriebe ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Hier erfahren Sie das Wichtigste rund um die Unfallverhütungsvorschriften und wie Sie in Ihrem Unternehmen die Sicherheit erhöhen.
Die Unfallverhütung und Prävention ist eine zentrale Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung und umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen. Die Unfallversicherungsträger – die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – haben das Recht, Unfallverhütungsvorschriften erlassen und überwachen deren Einhaltung in den Betrieben. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.
Um arbeitsbedingte Unfälle zu vermeiden, greifen Gesetze und spezielle Vorschriften der Unfallversicherungsträger ineinander.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
Die Unfallversicherungsträger dürfen auf Basis von § 15 SGB VII eigene Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Diese sogenannten DGUV Vorschriften sind für Mitgliedsbetriebe verbindlich. Die Vorschriften konkretisieren und ergänzen das staatliche Arbeitsschutzrecht.
Es gibt zahlreiche weitere DGUV Vorschriften, die verschiedene Branchen und Gefährdungen abdecken. Die Unfallverhütungsvorschriften werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an den Stand der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.
Um Unfälle zu vermeiden, gibt es ein breites Spektrum technischer, organisatorischer und personenbezogener Ansätze. Die Maßnahmen müssen vom Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen z. B.:
Arbeitgeber müssen umfassende Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten treffen. Dazu gehören u. a. folgende Pflichten:
Auch Arbeitnehmer haben konkrete Pflichten, u. a.:
Wegeunfälle sind rechtlich eine besondere Form des Arbeitsunfalls und ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Weg in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und keine privaten Zwecke im Vordergrund stehen. Der Unterschied zwischen einem Arbeitsunfall und einem Wegeunfall liegt im Ort und Zusammenhang des Unfallereignisses:
Um Unfälle im Büro zu vermeiden, kommen verschiedene Maßnahmen in Frage, z. B. durch:
Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich zum Thema Unfallverhütung unterwiesen werden. Die Unterweisung ist vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, durchzuführen.