Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Vereinen

Tz. 101 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Auch die steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen – wie alle anderen Steuerpflichtige auch – verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzungen für Abnutzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung – Abs. 1 Nr. 6 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen) Vermietung und Verpachtung

Rz. 216 [Autor/Stand] Übersicht. Grundsätzlich führt die Vermietung und Verpachtung zu Einkünften aus aktivem Erwerb. Allerdings erfährt dieser Grundsatz in Nr. 6 Buchst. a–c sehr wesentliche Durchbrechungen. Die Durchbrechungen bedeuten im praktischen Ergebnis, dass die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten überwiegend Einkünfte a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3 Nicht unter den Inlandsbegriff fallendes Vermögen

Rz. 108 Unter den Begriff des Inlandsvermögens fallen nur die in § 121 BewG explizit genannten Vermögensgegenstände. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff des Inlandsvermögens nicht identisch ist mit dem sich im Inland befindlichen Vermögen. Nicht zum Inlandsvermögen gehören beispielsweise Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter 10 %, Einlagen bei inländischen Banken ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.3 Änderungen des ursprünglichen wirtschaftlichen Zusammenhangs

Rz. 6 Wird das mit der Verbindlichkeit finanzierte Wirtschaftsgut aus dem BV entnommen, verliert auch die Verbindlichkeit ihre Zugehörigkeit zum BV und wird zur privaten Schuld (vgl. R 4.2 Abs. 15 Satz 1 EStR). Dass (ohne Entnahme oder Veräußerung) nur die betriebliche Verwendung beendet wird, das WG aber BV bleibt, führt nicht dazu, dass die Verbindlichkeit ihren betrieblic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.3.2 Folgen der Anwendung von § 5 AStG

Rz. 172 Liegen die Voraussetzungen für die Anwendung von § 5 AStG vor, sind dem Steuerpflichtigen die Wirtschaftsgüter zuzurechnen, die dem Kreis des Inlandsvermögens gem. § 121 BewG und dem erweiterten Inlandsvermögen (s. Rn. 160 ff.) zugehören (s. Rundshagen in S/K/K, AStG/DBA, § 5 AStG Rn. 71). Bei Übertragung der Beteiligung wird dadurch von einem fiktiven Erwerb der zug...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 § 97 BewG betrifft die Bewertung von inländischem Betriebsvermögen (indem die Regelung auf die Geschäftsleitung gem. § 10 AO oder den Sitz gem. § 11 AO im Inland abstellt) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer (zur Bewertung von ausländischen BV mit dem gemeinen Wert siehe die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG sowie § 109 Rz. 3). Bewertungsmaßstab ist gem. § 109 Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) — Auszug § 8 AStG

Rz. 22 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Tz. 17 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Absetzungen für Abnutzungen können für ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nur einheitlich vorgenommen werden. Daher wird für nachträglich entstehende Anschaffungs-/Herstellungskosten keine gesonderte Abschreibung vorgenommen. Tz. 18 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöhen bei einem Gebäude die bisherige...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.4.3 Kunst in der Erbschaftsteuer

Rz. 200 Während es für Kunstsammlungen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG eine allgemeine Steuerbefreiung von 60 % (bzw. 100 %) gibt, wird die Kunst im Unternehmen als schädliches Verwaltungsvermögen behandelt. Gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, für das eine Begünstigung nach §§ 13a, 13c oder 28a ErbStG gewährt wird, Wirtschaftsgüter i. S. d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 56 [Autor/Stand] Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Herstellungskosten

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Begriff der Herstellungskosten ist handelsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich nicht einheitlich definiert und zum Teil auch umstritten. Tz. 9 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Steuerrechtlich rechnen zu den Herstellungskosten alle Aufwendungen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft tätigt, um das betreffende ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind zeitliche Bezüge und Vorteile aufgrund eines dinglichen oder schuldrechtlichen Anspruchs. Nutzungsrecht ist z. B. der Nießbrauch, also das Recht, die Nutzungen eines bestimmten Gegenstandes zu ziehen (§§ 1030 ff. BGB). Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch behalten sich Eltern bei der Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Grundstüc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Maschine...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Grundaussage

Rz. 230 Die Investitionsklausel ermöglicht es in zwei Fällen, das nach den Vorschriften § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG als Verwaltungsvermögen eingestufte Vermögen unter Umständen als unschädlich zu behandeln, wenn es innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) aufgrund eines vom Erblasser vorgefassten Plans investiert oder verbraucht wird....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.2.1 Umfang

Rz. 68 In § 160 Abs. 2 Satz 1 BewG wird der Umfang des Wirtschaftsteils – nach den bewährten Regelungen des § 34 BewG – festgelegt und werden die Nutzungen als Gesamtheit der jeweils hierzu gehörenden Wirtschaftsgüter abschließend aufgezählt. Der Begriff "Nutzung" umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ihrem entsprechenden Zweck dienen. Besteht ein Betrieb nur aus einer Nutzung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Investitionsjahr

Tz. 94 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird das begünstigte Wirtschaftsgut, für das ein Abzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch genommen wurde, planmäßig angeschafft oder hergestellt, können bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend zugerechnet werden; max. jedoch in Höhe des abgezogenen Investitionsabzugs. Daneben kann von den Anschaffungs-/Herst...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.7 Ausnahmen vom Grundsatz der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit (§ 58 AO)

Rz. 229 Die Vorschrift des § 58 AO regelt Tatbestände, die ohne die dort ausdrücklich genannten "Genehmigungen" zum Verlust der Steuerbegünstigung führen würden, wenn ein Verstoß gegen die Gebote der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit vorliegt. Die wichtigste Ausnahme ist in § 58 Nr. 6 AO (sog. "Drittelregelung") enthalten, wonach die Auskehr von einem D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Ende der AfA

Tz. 26 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die AfA endet, wenn das Wirtschaftsgut im Laufe eines Wirtschaftsjahrs veräußert wird oder auf Dauer nicht mehr zur Erzielung von Einnahmen dient. Die AfA ist im Jahr der Veräußerung oder der Nutzungsänderung grundsätzlich nur zeitanteilig vorzunehmen. D.h., die Bemessungsgrundlage ist zeitanteilig auf den gesamten Abschreibungszeitraum zu v...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9.3 Berücksichtigung des durchschnittlichen Schuldenstands

Rz. 268 Schließlich ist gemäß § 13b Abs. 8 Satz 2 2. HS ErbStG eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ausgeschlossen, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) übersteigt. Dies gilt nicht, soweit die Erhöhung des Schuldenstands durch die Betriebstätigkeit veranlas...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 12.12.2024 — IV B 3 - S 1341/19/10017 :004 DOK 2024/1078709, BStBl. I 2025, 207 — Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 20 [Autor/Stand][...] B. Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung 1.7Die Regelungen zur Einkünftekorrektur, mit grundsätzlicher Ausnahme des § 1 AStG (vergleiche BFH vom 20.4.1988 I R 41/82, BStBl. II S. 868), gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i.S.d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i.S.d. §§ 7 ff. AStG. Praxis-Beispiel Bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG umfasst den im Rahmen der Einheitsbewertung in § 34 Abs. 2 BewG als Wirtschaftsteil bezeichneten Teilbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Durch die Herausnahme des Wohnteiles sind jetzt nur noch die einzeln aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter bei der Feststellung des Grundsteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 78 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden die stehenden Betriebsmittel und der normale Bestand der umlaufenden Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 109 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Bet...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Hinzurechnungen: a) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind bspw. auch die Sonderabschreibungen für Mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerungsgewinn

Rz. 297 [Autor/Stand] Einkünfte. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auf bestimmte "Einkünfte" Anwendung (vgl. Anm. 298 ff.). Unter den Einkünften ist ein Nettobetrag zu verstehen, weshalb den aufgezählten Erlösen die durch sie veranlassten Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Für diese Zuordnung gilt nach § 10 Abs. 3 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 114 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Täti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2.1 Versorgungsleistungen

Rz. 105 Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen setzt voraus, dass ein ertragbringendes Wirtschaftsgut übertragen wurde und die wiederkehrenden Leistungen aus den voraussichtlichen Erträgen erbracht werden können. Weitere Voraussetzung ist seit 01.01.2008, dass ein Anteil an einer gewerblichen oder freiberuflichen Personengesellschaft, ein Betrieb oder ein Teilbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. BMF, Schr. v. 14.7.2021 — IV B 5 - S 1341/19/10017 :001 — DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 — Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 17 [Autor/Stand][...] B. Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung Die Regelungen zur Einkünftekorrektur, mit grundsätzlicher Ausnahme des § 1 AStG (vgl. BFH vom 20.4.1988 I R 41/82, BStBl. II S. 868), gelten auch für Geschäftsbeziehungen zu zwischengeschalteten Gesellschaften i.S.d. § 5 AStG oder zu Zwischengesellschaften i.S.d. §§ 7 ff. AStG Beispiel: Die M-AG (Sitz im Inla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Anwendungsbereich des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 22 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das inländische Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG oder eines Anteils daran, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran sowie von ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. REIT-Gesetz v. 28.5.2007 (REITG)

Rz. 9.4 [Autor/Stand] Ausnahme von Veräußerungsgewinnen steuerbefreiter REIT-AG. Gewinne, die eine ausländische Zwischengesellschaft aus der Veräußerung (und dieser gleichgestellten Vorgänge) von Anteilen nachgelagerter Gesellschaften realisiert, gehören gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 grundsätzlich zu den aktiven Einkünften. Bis zum REITG v. 28.5.2007[2] machte das Gesetz von diesem ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Überblick zu § 12 ErbStG

Rz. 1 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gem. § 1 Abs. 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und Familienstiftungen. Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist. Um mittels des in § 19 Abs. 1 ErbStG verankerten Steuertarifs zu einem in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.9 Nutzungsrechte an Inlandsvermögen (§ 121 Nr. 9)

Rz. 77 Während § 121 Nr. 1 bis 8 BewG explizit aufzählt, unter welchen Tatbestandsmerkmalen steuerpflichtiges Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen vorliegt, stellt § 121 Nr. 9 BewG einen Auffangtatbestand dar. Demnach erfasst § 121 Nr. 9 BewG Nutzungsrechte (ausschließlich) am zuvor definierten Inlandsvermögen. Dabei spielt es keine Rolle, von welcher (zivil-)r...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Inlandsvermögen

Rz. 83 Da die beschränkte Steuerpflicht nur eingreift, wenn Vermögen mit einer bestimmten Beziehung zum Inland, sogenanntes Inlandsvermögen, übergeht, ist die Definition dieses Begriffs von entscheidender Bedeutung (RE 2.1 Abs. 2 ErbStR). Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG verweist zur Definition des Inlandsvermögens auf § 121 BewG. Rz. 84 Nach § 121 BewG gehört zum I...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Gemeinschaftliche Tierhaltung und -zucht gegebenenfalls kein Gewerbebetrieb

Rz. 26 § 97 enthält mit Abs. 1 Satz 2 eine ähnliche Ausnahmeregelung wie § 99 Abs. 3 BewG. Aufgrund des Verweises auf § 160 Abs. 10 BewG (der wiederum auf § 13b EStG verweist) in § 97 Abs. 1 Satz 2 BewG ist die von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von PersG i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG oder von Vereinen betriebene gemeinschaftliche Tierhaltung oder Tierzuc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Begünstigtes Vermögen für Altersvorsorgeabsicherung

Rz. 97 § 13b Abs. 3 ErbStG qualifiziert Verwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen um, welches der Absicherung von Altersvorsorgeverpflichtungen dient (vgl. auch R E 13b.11 Abs. 2 ErbStR). Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts spielt es keine Rolle, um welche Art von Vermögen es sich handelt, es muss nur ausschließlich und dauernd dieser Aufgabe gewidmet sein. Es kann sich...mehr