Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 739 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 231 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung

Rz. 824 [Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an Dritte → Zeile 8] Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dieses teilweise zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder zu solchen Zwecken an eine andere Person unentgeltlich überlässt, erzielt er aus diesem Grundstücksteil keine Einnahmen und kann Aufwendungen, die mit diesem Grundstücksteil in Zusammenhang stehen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 821 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 824). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 859 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 829 [Vermietung an Angehörige → Zeile 12] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 816, → Tz 820), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 520 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 755 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 962 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 258 [Grundstücke → ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 727 ff.). In folgenden (Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.2 Selbstständige Gebäudeteile

Rz. 851 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, also in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht (R 4.2 Abs. 3 EStR 2012). Wird ein Gebäude teils ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 863 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Keine Zurechnung eines negativen Betrags (Satz 3)

„ [3] Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung.” Rz. 321 [Autor/Stand] Negative Einkünfte. Die Einkünfteermittlung auf Ebene der Stiftung kann auch einen negativen Betrag (Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen bzw. negativer Gewinn) ergeben. In diesem Fall schließt § 15 Abs. 7 Satz 3 die Einkünftezurechnung ausdrücklich aus. Stattdessen kann der ne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung des KStG/EStG (Satz 1)

„(7) [1] Die Einkünfte der Stiftung nach Absatz 1 werden in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ermittelt.” Rz. 306 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung der Vorschriften des KStG und des EStG. § 15 beruht für die Zeit ab dem VZ 2013 auf der Vorstellung, dass die ausländische Familienstiftung Einkünfte erzie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zurechnung bei Nichtkörperschaftsteuerpflichtigen (Satz 1)

„(8) 1 Die nach Absatz 1 dem Stifter oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person zuzurechnenden Einkünfte ...” Rz. 346 [Autor/Stand] Systematischer Bezug. Abs. 8 enthält keine eigenständige Anordnung über die Zurechnung von Stiftungseinkünften zu einer anderen Person. In personeller Hinsicht, also in Bezug auf die Person des Zurechnungsadressaten, erfolgt dies bereits du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Dauerstreit Mietkosten Sowohl bei der Berechnung der Bedürftigkeit für die PKH/VKH, als auch z.B. im Rahmen der Beratungshilfe ist das Thema "Wohnkosten" immer wieder ein Streit- und Diskussionspunkt. Dabei kann die Frage, ob mit in der Wohnung lebende Angehörige bei der Aufteilung der Wohnkosten zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe, durchaus "entscheidend" für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.4 Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte

Hierunter kann auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung öffentlicher Fahrausweise durch den Arbeitgeber fallen, wenn diese im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben.[1] Steuerfreie Jobtickets sind von den nach der Entfernungspauschale abzugsfähigen Werbungskosten zu kürzen. Das Entsprechende gilt für Arbeitnehmer, die bei Verkehrsunternehmen beschäftigt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pkw-Stellplatzes bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz Die Aufwendungen für einen separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatz zum Parken eines Pkw gehören im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht zu den – der Höhe nach nur beschränkt mit maximal 1.000 EUR pro Monat abziehbaren – Aufwendungen für die Nutzung der "Unterkunft" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, sondern zu den sonstigen, nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung – finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei Fällen mit Auslandsbezug

Leitsatz Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Zu den Lebensführungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG zählen diejenigen Aufwendungen zur Gestaltung des privaten Lebens, die einen Ha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit‐)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. 2. Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 EUR (ab VZ 2026: 3.300 EUR), kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.[1] Erzielt ein Steuerpflichtiger z. B. 1.000 EUR Einnah...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Häusliches Arbeitszimmer: Keine Halbierung der Werbungskosten bei gemeinsamer Anmietung der Wohnung durch Lebensgefährten

Leitsatz Das FG Düsseldorf entschied, dass die Kosten für ein alleingenutztes häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsam von Lebensgefährten angemieteten Wohnung ungekürzt als Werbungskosten abzugsfähig sind, sofern der Alleinnutzer des Raumes mindestens Kosten in dieser Höhe getragen hat. Sachverhalt Der Kläger bewohnte zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein gemeinsam ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitskleidung / 1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug

Unter Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind. Die Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung muss daher regelmäßig ausgeschlossen sein.[1] Aufwendungen für außerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitskleidung / 2 Verlust und Zerstörung privater Kleidung

Wird einem Steuerpflichtigen während einer Geschäfts- oder Dienstreise das für die Durchführung der Reise notwendige persönliche Gepäck samt privater Kleidung gestohlen, obwohl er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Gepäcks getroffen hat, kann er den Verlust als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Der Abzug ist allerdings auf den Betrag be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitskleidung / 3 Reinigungskosten

Steuerlich abzugsfähig sind auch Kosten, die für die Reinigung typischer Berufskleidung[1] sowie – im Ausnahmefall – für die Reinigung privater, eindeutig aus beruflichem Anlass über das normale Maß hinaus verschmutzter privater Kleidung[2] anfallen. Übliche Kosten für die Reinigung von beruflich getragener Privatkleidung, z. B. des Anzugs eines Bankangestellten oder eines R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten

1. Grundsätzliches Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen (> Rz 2) können > Werbungskosten sein, wenn sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der > Einnahmen dienen (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG). Das setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH 169, 436 = BStBl 1993...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Lohnsteuerliche Einordnung/Bewertung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die lohnsteuerliche Bewertung der Zuwendungen (vgl > Rz 6 f) wird anhand der Art der Zuwendung bestimmt. Dem Grunde nach wird zwischen > Barlohn und Versteuerung als > Sachbezüge unterschieden. Bei Barlohn ist idR von einer individuellen Versteuerung auszugehen, wohingegen die Einordnung als Sachbezug Voraussetzung für die etwaige Anwendung v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen (> Rz 2) können > Werbungskosten sein, wenn sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der > Einnahmen dienen (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG). Das setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH 169, 436 = BStBl 1993 II, 108). Entsche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Abzugsverbote

Rz. 39 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vom Abzug als WK sind Aufwendungen ausgeschlossen, wenn sie dem Stpfl für seine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) entstehen und kein Ausbildungsdienstverhältnis gegeben ist (§ 9 Abs 6 EStG; zu Einzelheiten > Rz 12 ff). Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG für die zur Lebensführung gehörenden Aufwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. ABC der Bildungsmaßnahmen

Rz. 70 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen. Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / V. Nichtanwendung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diese Regelung gilt nicht, soweit der Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank – gezahlt wird[1]; für das Merkmal der Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse gelten die Grundsätze von Abschnitt I in Verbindung mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 34 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Soweit Bildungsaufwendungen WK iSd § 9 EStG sind (zum Grundsätzlichen > Rz 10), werden sie ohne eine Beschränkung der Höhe nach steuermindernd berücksichtigt. Sind Ausgaben ihrer Art nach nämlich WK, so unterliegt es grundsätzlich der Entscheidung des ArbN, ihre Höhe zu bestimmen (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368). Anders als bei den SA iSd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Berufsbegleitende (Fort-)Bildung und Zweitausbildung

Rz. 22 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen eines Stpfl, die ihm für eine Fortbildung in einem Erwerbsberuf oder für eine zweite Ausbildung oder Weiterbildung neben seiner beruflichen Beschäftigung entstehen, sind WK, wenn sie beruflich veranlasst sind. Zu Beispielen > Rz 24. Dazu bedarf es eines hinreichend konkreten Zusammenhangs mit künftigen besteuerbaren > Ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abzugsverbot für die Erstausbildung

a) Anwendungsbereich des § 9 Abs 6 EStG Rz. 12 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 9 Abs 6 EStG engt die Voraussetzungen für den WK-Abzug weiter ein: Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium sind als WK nur abziehbar, wenn der Stpfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung > Rz 13 ff oder Studium > Rz 15 ff) abgeschlossen hat. Entsprechendes gilt für > Betr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Berufliche Bildung außerhalb der Erstausbildung

a) Ergänzungsstudium Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG steht dem Abzug der Aufwendungen als WK nicht entgegen, wenn der Stpfl eine nichtakademische Berufsausbildung abgeschlossen hat und ein Studium aufnimmt (> Rz 12). Insoweit folgt die FinVerw (vgl BMF vom 22.09.2010, Rz 2, BStBl 2010 I, 721; > Rz 9) dem BFH (BFH 225, 393 = BStBl 2010 II, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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