Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altersversorgung

Rz. 82 Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a BetrAVG). Rz. 83 Is...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsberechtigter

Rz. 173 Das Rangverhältnis mehrerer Berechtigter regelt sich nach § 850d Abs. 2 ZPO. Hierbei wird auf § 1609 BGB verwiesen: Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 6. Aufrechnung

Rz. 193 Auch nach Wirksamwerden der Pfändung kann der Drittschuldner dem Gläubiger diejenigen Einwendungen entgegenhalten, die bereits vor der Pfändung begründet waren. Insbes. kann der Drittschuldner dem Gläubiger einen wirksamen Aufrechnungsvertrag entgegenhalten. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt hat. Dieses Darl...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Auskunftsanspruch/Rechnungslegung

Rz. 68 Der Schuldner hat als Kontoinhaber gegenüber der Bank einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung (§ 666 i.V.m. § 675c BGB). Dieser Anspruch wird grds. durch den Kontoauszug erfüllt, mit dem der Kunde über die fortlaufenden Änderungen auf dem Konto informiert wird.[63] Diese Ansprüche auf Auskunfts- und Rechnungslegung gehen als unselbstständige Nebenrechte mit ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Zahlkind und Zählkind

Rz. 25 Wird die Pfändung durch ein Zahlkind erwirkt und sind lediglich weitere Zahlkinder vorhanden, bestimmt sich der pfändbare Betrag nach Kopfteilen am gesamten Kindergeldbetrag (§ 54 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 S. 1 SGB I). Rz. 26 Beispiel Der Schuldner ist verheiratet und hat vier Kinder, für die er Kindergeld erhält, und zwar 2 × 219,00 EUR (für die ersten beiden Kinder) zzgl. 22...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Zeitlicher Rahmen

Rz. 84 Der Basispfändungsschutz (Grundfreibeträge) wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Anders als nach altem Recht kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte nicht mehr an. Wird der pfändungsfreie Anteil eines Guthabens in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird er in den drei nachfolgenden Monaten zusätzlich nicht von der Pfändung erfasst, § 899 Abs. 2 ZPO...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Ausforschungspfändung

Rz. 92 Beantragt der Gläubiger, einen Pfändungsbeschluss zu erlassen, in dem er sämtliche Bankverbindungen des Schuldners an dessen Wohnsitzgericht aufführt, wird dieser Antrag regelmäßig als unzulässige "Ausforschung" zurückgewiesen.[175] Die Intention des Gläubigers, über die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem. § 840 ZPO in Erfahrung zu bringen, über welche Guthaben ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 76 Im Rahmen der vorherigen Ausführungen zur Pfändung eines Kontos des Schuldners soll nachfolgend ein kurzer Überblick über den seit dem 1.7.2010 bestehenden gesetzlichen Kontenschutz nicht ausgespart werden. Der Gläubiger kann bei Beantragung der Pfändung und Überweisung in die Kontenverbindung des Schuldners mit seiner Bank nicht immer wissen, ob es sich um ein Pfändu...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändbare Ansprüche

Rz. 79 Werden in einer Kapitallebensversicherung alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Versicherer gepfändet, so erfasst die Pfändung das Recht auf die Hauptleistung des Versicherers in jeder Erscheinungsform, d.h. auf Ablaufleistung, Rückkaufwert und Überschussbeteiligung, ohne dass es auf den Eintritt des Versicherungsfalles und die Fälligke...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 4 Musterschriftsatz Ablehnung Fallübernahme

Rz. 70 Stadt … Der Oberbürgermeister Stadt ………. • Postfach ….. • ………. (Ort) Jugendamt Verw-.Gebäude: … Auskunft erteilt: Herr … Zimmer: … Tel.: … Fax: … Mail: … Ihr Zeichen/Schreiben vom … Mein Zeichen … ……………, den ………. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für …, geb. … hier: Antrag auf Übernahme des Jugendhilfefalles sowie Kostenerstattung Guten Tag, mit Schreiben vom … beantragen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.4 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Nr. 4)

Rz. 8 Für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach Abs. 2 Nr. 4 scheint der überörtliche Träger einerseits im Hinblick auf seine Nähe zu den örtlichen Trägern und andererseits zu den obersten Landesbehörden besonders prädestiniert zu sein. Deshalb weist die Vorschrift solche Aufgaben in erster Linie dem ü...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt Regelungen, die zuvor in § 47, § 47a, § 47d JWG enthalten waren. Sie ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991, im Beitrittsgebiet zum 3.10.1990 in Kraft getreten. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.7.1998 den Neuregelungen zur Beistandschaft angepasst. § 53 gilt i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.3 Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen etc. für den überregionalen Bedarf (Nr. 3)

Rz. 7 Nach § 85 Abs. 2 Nr. 3 ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig für die Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstät...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter, sofern Vaterschaft nicht anerkannt/gerichtlich festgestellt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Bis zur Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 BGB oder deren gerichtlichen Feststellung (§ 1600 d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG) existiert kein Vater im Rechtssinne; auch im Hinblick auf den in Abs. 1 Satz 1 verwendeten Elternbegriff dann nicht, wenn der Vater und die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht miteinander verheiratet waren. In diesem Fall bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Selbstanzeige / 2.6.5 Umfangreiche Steuerhinterziehung

Eine Selbstanzeige ist nunmehr auch dann ausgeschlossen, wenn der verkürzte Betrag 25.000 EUR übersteigt.[1] Bleibt der verkürzte Betrag darunter, greift dieser Ausschlussgrund nicht ein, d. h. die Selbstanzeige ist wirksam. Bei Beträgen über 25.000 EUR kommt es zwar zum Wirksamkeitsausschluss der Selbstanzeige, dennoch wird nach § 398a AO die Steuerstraftat nicht verfolgt, ...mehr

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Selbstanzeige / 2.3 Inhalt der Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige verlangt grundsätzlich eine umfassende Korrektur fehlerhafter oder unterbliebener Angaben.[1] Aufgrund der durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz[2] geänderten Gesetzeslage musste der Anzeigenerstatter zu allen strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen...mehr

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Selbstanzeige / 4 Schadensersatz

Für den steuerlichen Berater bedeutet die Selbstanzeige eine besondere Herausforderung. Wird auf seinen Rat hin die Selbstanzeige verfrüht erstattet, erhält das Finanzamt Kenntnis von Sachverhalten, die ansonsten möglicherweise unentdeckt geblieben wären. Umgekehrt kann eine Selbstanzeige auch zu spät kommen. Hier ist fraglich, ob auf Seiten des Mandanten ein Anspruch auf Sc...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Gewerbesteuer (IRAP – Imposta regionale sulle attività produttive)

Rz. 58 Italien erhebt auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusätzlich zur Einkommensteuer eine Gewerbesteuer. Die Einnahmen dienen den Regionen grundsätzlich zur Finanzierung des Gesundheitswesens.[36] Es handelt sich dabei um eine regionale Steuer auf die in Italien anfallende Wertschöpfung bei der regelmäßigen Ausübung einer selbstständig organisierten Tätigkeit, die auf die H...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Tz. 520 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 10d Abs 4 S 1 EStG ist der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Das Verlustfeststellungsverfahren wurde 1990 eingeführt, um eine zeitnahe verbindliche Entsch über die Höhe des in zukünftigen VZ abzuziehenden Verlusts herbeizuführen und damit der St-Vereinfachung und dem Rechtsfrieden zu dienen (s G...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 2. Welcher Steuerwert gilt bei unterschiedlichem Anteilswert und Abfindungswert?

Was aber würde geschehen, wenn der zugewachsene Anteil kleiner oder größer wäre als die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Abfindung: Wie würde sich das in der Steuerbelastung bei den Anteilsnachfolgern auswirken? Beispielsweise könnte der Anwachsungswert bei 100 liegen, der gesellschaftsvertragliche Abfindungsanspruch aber könnte mehr oder weniger als 100 betragen; wie wir...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 3. Ist die negative Differenz von Anteils- zu Abfindungswert oder umgekehrt von steuerlicher Bedeutung?

Unproblematisch wäre der Fall, dass der Anteilswert nach §§ 95 ff. BewG mit 100 höher wäre als der Abfindungswert nach § 12 BewG (z.B. 75): Dann würde der höhere Steuerwert zur alleinigen Bemessungsgrundlage für die Erb- und Schenkungsteuer.mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 1. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei Geburt

Problematisch ist hier zunächst der erste Anknüpfungspunkt, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei Geburt. Es handelt sich bei diesem Anknüpfungspunkt um einen faktischen Anknüpfungspunkt, der danach zu bestimmen ist, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes befindet, d.h. an welchem Ort ein gewisses Maß an Integration stattgefunden hat.[72] Dies ist bei eine...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a.F. der Rechtsanwalt nach Zurückverweisung im nachfolgenden Verfahren die Gebühren noch einmal verlangen konnte. Demnach verdiente der Rechtsanwalt die Gebühren im...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.2 Übergangsrecht zum Zuweisungsverfahren nach § 44g (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 stellte und stellt sicher, dass bisherige Zuweisungen von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen bis Ende des Jahres 2015 auch noch nach bisherigem Recht fortgelten und vorgenommen werden können. Hierdurch werde der Verwaltungsaufwand nach der Gesetzesbegründung minimiert, weil von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Verlängerung der End...mehr

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zfs 03/2023, Fahrlässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Bei Verhängung einer Geldbuße von nicht mehr als 250 EUR ohne Nebenfolge ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen ...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung eröffnete bei Einfügung in das SGB II mit Wirkung zum 1.8.2013 die Möglichkeit für Leistungsberechtigte, abweichend von dem in § 29 Abs. 1 Satz 1 a. F. grundsätzlich normierten Prinzip der Sach- und Dienstleistung und der in ausgewählten Fällen zu erbringenden Geldleistung (§ 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 a. F.: Schulbedarf, Schülerbeförderung und optional Ausflü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausgangssituation vor der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG – strukturell dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art als steuerlich nicht relevanter Liebhabereibetrieb?

Tz. 482 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung dauerdefizitärer BgA wurde im Vorfeld der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG durch das JStG 2009 in Rspr und Fach-Lit (zB s Hüttemann, DB 2007, 1603; s Seer, DStR 1992, 1790; s Seer/Wendt, DStR 2001, 825) umfassend und kontrovers diskutiert. Insbes ging es hierbei um die Frage, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitä...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 2. Kritik und neue Parameter

Kritiker sehen bisweilen solche Parameter als zu niederschwellig an. Dies führe dann dazu, dass insbesondere in großen Verfahren stets enorme Zuschläge einerseits, eine höhere Vergütung durch die Masse andererseits festzustellen wären. Die Diskussion um diese Parameter dürfte aber seit einigen Monaten gar nicht mehr geführt werden, denn der BGH scheint von seiner bisherigen B...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

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zfs 03/2023, Abschleppkoste... / 2 Aus den Gründen:

"… Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, dass der Kl. nicht nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 SächsVwVG für die Kosten einer Ersatzvornahme herangezogen werden kann. Zwar kommt die Vorschrift als Rechtsgrundlage für einen Kostenbescheid in Betracht, weil das Verkehrszeichen, das auch ein Wegfahrgebot enthält, einen wahrnehmbaren Verwaltungsakt darstellt, der sofort vollzie...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / II. Notwendigkeit der Terminsreisekosten

1. Grundsatz Die Beurteilung der Frage, ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO notwendig waren, hat sich nach Auffassung des OLG Bamberg daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei dürfe die Partei ihr berechtigte...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr