Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsberechtigung ist begrenzt auf Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, welche den in 2.7 genannten WZ-Codes angehören. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen und Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Antragsberechtigt sind primär Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal beim Veranstalter) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst in der Überbrückungsh...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 10 Anhang 4

Sonderregelungen für die Pyrotechnikbranche Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV für die Monate März bis Dezember 2021 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrück...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Wer kann die Sonderreglung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche in Anspruch nehmen?

Unternehmen folgender Wirtschaftszweige sind antragsberechtigt. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Spalte Wirtschaftszweig. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Unternehmen anderer hier nicht genannter Wirtschaftszweige sind antr...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Wer kann die Sonderreglung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche in Anspruch nehmen?

Unternehmen folgender Wirtschaftszweige sind antragsberechtigt. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Spalte Wirtschaftszweig. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen oder Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Unternehmen anderer hier nicht genannter Wirtsch...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelungen für die Pyrotechnikbranche

Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrückungshilfe III verteilt werden kann. Z...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Wer kann die Sonderreglung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche in Anspruch nehmen?

Unternehmen folgender Wirtschaftszweige sind antragsberechtigt. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Spalte Wirtschaftszweig. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen oder Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Unternehmen anderer hier nicht genannter Wirtsch...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe fällt bei der Antragstellung unter die Regelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 (PDF, 130 KB), mit der die Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final vom 19. März 20...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.2 Für welchen Zeitraum wird die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe gezahlt?

Die Novemberhilfe ist auf die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns im November 2020 begrenzt – also auf den Zeitraum, für welchen branchenweite Corona-bedingte Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen aufgrund der Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 hoheitlich angeordnet wurden. Die Dezemberhilfe umfasst die von Bund u...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sollten folgende Faktoren berücks...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.6 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder Soloselbständigen ist auf der Basis von Vollzeitäquivalenten zu ermitteln (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sind folgende Faktoren zu berücksichtige...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oderzum Stichtag 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer/eines Freiberuflers/in soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Ermittlung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.2 Hinzurechnung späterer Gewinne

Rz. 74 Ergeben sich in den der Verlustzurechnung nach § 2a Abs. 3 S. 1 EStG folgenden Vz Gewinne aus den in demselben Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätten, die nach dem anzuwendenden DBA im Inland der Steuerfreistellung unterliegen, sind diese Gewinne bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Einkommens hinzuzurechnen. Die hinzuzurechnenden Gewinne müssen nur aus einer...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Freiberuflerin oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 30. Juni 2021 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Freiberuflerin oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.2 Systematische Stellung der Regelung

Rz. 67 § 2a Abs. 3 S. 1 EStG ermöglichte es, aufgrund eines DBA im Inland nicht berücksichtigungsfähige gewerbliche Verluste einer ausl. Betriebsstätte auf Antrag bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen. Steuerpolitischer Hintergrund der Regelung war die Notwendigkeit, deutsche Investitionen im Ausland zu fördern.[1] Es sollten steuerliche Hemmnisse, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.2 Nachversteuerung bei Umwandlung der Betriebsstätte (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 88 § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG regelt die Nachversteuerung bei der Umwandlung der ausl. Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft. Bis Vz 1998 war dies der einzige Nachversteuerungstatbestand. Die Regelung hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen; deshalb wurde sie ab Vz 1999 durch einen erweiterten Nachversteuerungstatbestand ersetzt, der auch die Übertragung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.3 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 EStG mit dem Grundgesetz

Rz. 13 Gegen die Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 EStG mit dem Grundgesetz sind erhebliche Bedenken geltend gemacht worden.[1] Zwar steht dem Gesetzgeber im Rahmen sachgerechter Erwägungen ein weiter Regelungsspielraum zu, in dessen Rahmen er auch wirtschaftspolitischen bzw. investitionslenkenden Überlegungen Raum geben darf. Diese Erwägungen müssen jedoch sachgerecht sein, d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.2 Schiffe

Rz. 25b Nach Buchst. b unterliegen negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen der Abzugsbeschränkung. Der Tatbestand für den Ausschluss von Verlusten gilt nur für Schiffe, nicht für Luftfahrzeuge. Von der Verlustausschlussklausel des § 2a Abs. 1 Nr. 6b EStG wird die "Überlassung" von Schiffen erfasst. Dabei kann es sich um Vermietung und Verpachtung i....mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Überbrückungshilfe IV bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (B"undesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fassung) gegebenen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe III Plus und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen?

Für das Verhältnis zwischen dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und der Überbrückungshilfe III Plus gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Umsatz angerechnet (siehe oben 1.3...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die seit dem 18. März 2020 storniert wurden (Rücktritt eines Teils vom Vertrag) und im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 angetrete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.4 Verfahren

Rz. 124 Ist der Verlust einer ausl. Betriebsstätte im Inland abgezogen worden, sind zukünftige Gewinne in gleicher Höhe im Inland steuerlich zu erfassen (Hinzurechnungsbetrag). Diese Hinzurechnung kann sich über mehrere Jahre erstrecken; es ist daher zweckmäßig, den der Hinzurechnung unterliegenden Betrag gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist durch G. v. 11.10.1995...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.1 Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen antragsberechtigt (mit Ausnahme der unten explizit genannten Ausschlusskriterien), deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November u...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.1 Anwendungsbereich des Abs. 1

Rz. 15 Der persönliche Regelungsbereich des § 2a Abs. 1 EStG, also die Frage, welche Stpfl. von dieser Vorschrift erfasst werden, ist nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus dem Zweck und der systematischen Einordnung der Vorschrift. § 2a Abs. 1 EStG greift bei denjenigen Stpfl. ein, bei denen negative Einkünfte der in § 2a Abs. 1 EStG genannten Art ohne die Vorsch...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.7 Welche Regelungen gelten für Gastronomiebetriebe?

Gastronomiebetriebe gelten als direkt betroffen. Im Falle von Gaststätten i. S. v. § 1 Abs. 1 des Gaststättengesetzes sind solche Umsätze von der Betrachtung ausgenommen, die auf Außerhausverkäufe zum ermäßigten Umsatzsteuersatz entfallen. Umgekehrt sind solche Umsätze auch vom Vergleichsumsatz zur Berechnung der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe ausgenommen. Wichti...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.1 Wie hoch ist die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe?

Damit den betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe beträgt bis zu 75 Proz...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 angetreten worden wären und coronabedingt - aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amt...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum i. S. d. § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.[1] Sowohl für den Gesamtumsatz, als auch für die Bestimmung des Anteils der betroffenen Umsätze ("d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hygiene / 2 Lebensmittelhygiene

Unter Lebensmittelhygiene können allgemein die Vorkehrungen verstanden werden, die nötig sind, um zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes für den menschlichen Verzehr tauglich ist. Ausschlaggebend ist für diesen Bereich besonders die EG-Verordnung 852/2004 "Lebensmittelhygiene", die in die deutsche Lebensmittelhygieneverordnun...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe IV und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen?

Für das Verhältnis zwischen den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und für Messen und Ausstellungen sowie der Überbrückungshilfe IV gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe IV als Umsatz ange...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

[redaktionelle Anpassung] Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 angetreten worden wären und coronabedingt - aufgrund einer Reise...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.5 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG sind die am Schluss des Vz verbleibenden negativen Einkünfte gesondert festzustellen. Festzustellende "verbleibende negative Einkünfte" sind die im Vz nicht durch Verlustausgleich ausgeglichenen negativen Einkünfte nach § 2a Abs. 1 EStG des laufenden Vz zuzüglich der noch nicht verfallenen, noch nicht ausgeglichenen und noch nicht durch Verl...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.7 Was gilt für von Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffene Unternehmen?

Antragsberechtigung Unternehmen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche haben und von den Hochwasserereignissen im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen ("Juli-Hochwasser") betroffen sind, sollen nicht aus der Überbrückungshilfe III Plus fallen. Dies wäre ohne eine Programmanpassung für diese Unternehmen der Fall, da ihre Umsatzeinbrüche nunmehr in...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die vierte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (" Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fas...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die dritte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 ("Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jewei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Verstöße bei der zollamtlichen Erfassung des Warenverkehrs gem. § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 7 Gem. § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO werden Zuwiderhandlungen gegen die Erfassung des Warenverkehrs über die Grenze des Zollgebiets bzw. über Freizonengrenzen geahndet. Die zollamtliche Erfassung des Warenverkehrs ist der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Verbringens über die Grenze des Zollgebietes der EU[1] bis zur Gestellung bei der gem. Art. 135 UZK zuständigen Eingangszol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5a § 382 AO ist anwendbar auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Unter den Begriff der "Einfuhrabgaben" fallen gem. § 1 Abs. 1 S. 3 ZollVG die Zölle, Abgaben mit gleicher Wirkung, die Agrarabgaben bei der Einfuhr von Waren sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. Nach der Definition in Art. 5 Nr. 20 UZK handelt es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Verstöße im Zusammenhang mit einem Zollverfahren gem. § 382 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 9 § 382 Abs. 1 Nr. 2 AO erfasst Verstöße gegen Vorschriften, die für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und dessen Durchführung oder für die Erlangung einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung gelten. Die Begriffe "zollrechtliche Bestimmung" und "Zollverfahren" beziehen sich auf das Unionsrecht (früher ZK und ZKDO, jetzt UZK und UZKDO) sowie die ergänzenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.4 Verstöße im Zusammenhang mit Freizonen, dem grenznahen Raum und Grenzaufsichtsgebieten gem. § 382 Abs. 1 Nr. 3 AO

Rz. 14 Von § 382 Abs. 1 Nr. 3 AO werden Verstöße gegen Vorschriften über den grenznahen Raum, die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete und über die Freizonen[1] erfasst. Rz. 15 Der grenznahe Raum entspricht dem früheren Zollgrenzbezirk und erstreckt sich gem. § 14 Abs. 1 S. 1 ZollVG am deutschen Teil der Zollgrenze der EU bis zu einer Tiefe von 30 km, von der seewärtigen B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Sanktion

Rz. 27 Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 382 Abs. 3 AO höchstens 5.000 EUR. Im Falle von fahrlässigem Handeln beträgt die Geldbuße höchstens 2.500 EUR.[1] Das gesetzliche Höchstmaß kann nach § 17 Abs. 4 OWiG jedoch zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.5 Verbrauchsteuern als Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 2 AO

Rz. 19 Gemäß § 382 Abs. 2 AO ist Abs. 1 der Norm auch anwendbar, wenn Verbrauchsteuergesetze die sinngemäße Anwendung von Zollgesetzen bzw. hierzu ergangenen Rechtsverordnungen vorsehen, d. h. die Anwendung der §§ 31 ZollVG, 30 ZollV bestimmen. Die Norm ist damit nur auf Verbrauchsteuern anwendbar, die bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Zollgebiet der EU...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Subjektiver Tatbestand

Rz. 22 Der subjektive Tatbestand des § 382 AO erfordert vorsätzliches[1] oder fahrlässiges[2] Handeln. Eine vorsätzlich begangene Tat[3] setzt somit voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt, oder er das Bestehen einer Vorschrift zwar nicht kennt, aber für möglich hält und bei seinem Handeln billigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.3 Tarifverträge (Bund und VKA)

Die Interessenlagen bei Bund und VKA hinsichtlich der Weiterführung von Altersteilzeitregelungen waren 2010 differenziert. Der Bund stand einer Weiterführung tarifvertraglich geregelter Altersteilzeit vor dem Hintergrund der damaligen Koalitionsvereinbarung[1] eher ablehnend gegenüber, viele kommunale Unternehmen und Verwaltungen hingegen waren an der weiteren Verfügbarkeit ...mehr