Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 12 UStG befreit die Nutzungsüberlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen von der Umsatzsteuer. Zu diesem Zweck werden in § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a–c UStG die unter die Steuerbefreiung fallenden Nutzungsüberlassungen aufgeführt. In den Fallgruppen des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG wird die Steuerbefreiung dagegen wiederum ausgeschlossen. Da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Grundzüge des Besteuerungsverfahrens

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss die USt i. d. R. vierteljährlich oder monatlich (Voranmeldungszeitraum) selbst berechnen und gegenüber dem Finanzamt deklarieren (Umsatzsteuer-Voranmeldung, vgl. § 18 Abs. 1–2a UStG). Der Unternehmer ermittelt dazu unter Anwendung des infrage kommenden Steuersatzes auf sämtlichen Bemessungsgrundlagen eines Voranmeldungsze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 Personengesellschaften als Organgesellschaften?

Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt umsatzsteuerlich v. a. immer dann zu echten ("geldwerten") Vorteilen, wenn Unternehmen(steile) gem. § 15 Abs. 2 bis 4 UStG nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (bspw. §§ 4 Nr. 8, 10, 14 UStG). Die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge auf konzerninterne Leistungsbezie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (vgl. Ausführungen zur Unternehmereigenschaft unter Gliederungspunkt 2.1.2).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Estland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Rumänien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 312 Steuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge sind in den Nr. 1 bis 5 des § 15 Abs. 1 UStG abschließend aufgeführt. Dazu gehören zunächst die Vorsteuerbeträge, die sich auf die Eingangsleistungen eines der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmers beziehen und in einer Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG gesondert ausgewiesen sind. Abzugsfähig sind fer...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Bulgarien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 143 bis 147 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind italienische Unternehmer verpflichtet, ihre Rechnungen in Euro auszustellen. Nicht ansässige Unternehmer, die eine Rechnung in einer Fremdwährung ausstellen, bewirken, dass der italienische Leistungsempfänger verpflichtet ist, eine Umrechnung in Euro nach dem Wechselkurs im Zeitpunkt des Umsatzes vorzunehmen. Alternativ wir...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 Registrierung (§§ 6c, 6f, 6g und 6k sowie § 94 Abs. 2 und § 94a Abs. 2, § 97 und 97a MWStG)

Rz. 138 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen des MWStG haben durch die Novelle zum 1. Januar 2013 wiederum Änderungen erfahren. So führt nunmehr der i. g. Erwerb im Inland durch einen ausländischen Unternehmer, der im Inland nicht registrierter Steuerzahler ist dazu, dass er zur sog. identifizierten Person (vgl. Rz. 9) wird, sich als solche sofort, also ohne Überschreite...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit Juli 2017 digitale Rechnungen verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über "eSaskaita" zu stellen. Litauen ermöglicht seit September 2023 ein freiwilliges E-Invoicing für B2B-Tra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen, und es gibt keine besonderen Anforderungen wie z. B. Signaturen oder Formatvorgaben. Seit dem 01.04.2019 ist bei Rechnungen an den öffentlichen Sektor (B2G) über netto 100.000 NOK grundsätzlich eine digitale Rechnungstellung nach dem Elektronisk Handelsformat (E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Keine den Bürger belastende Wirkung der MwStSystRL

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der pflichtwidrig unterlassende Staat kann sich nie zum Nachteil des Bürgers auf eine nicht umgesetzte europäische RL berufen; ansonsten müsste der Bürger für die negativen Folgen des Fehlverhaltens seines Mitgliedstaates einstehen. Letzteres darf nicht sein, denn der Staat und nicht einzelne Bürger hat Einfluss auf die rechtzeitige Umsetzung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Zypern besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 40 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Finnland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 79a bis 79k Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Griechenland hat eine Möglichkeit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eingeführt. Diese setzt voraus, dass eine Umsatzgrenze von 2 Mio. EUR nicht überschritten wird, und erfordert einen schriftlichen Antrag (vgl. Art. 39b Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass auch der Vorsteuerabzug erst bei Bezahlung der Eingangsrechnung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Sonderfälle des Entgelts

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 10 Abs. 2 S. 1 UStG enthält eine Sonderregelung für die Entgeltbemessung bei der Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen. Die Praxis nutzt für vergleichbare Situationen heute das Instrument der Sicherungsübereignung, weshalb auf eine Kommentierung dieser Vorschrift verzichtet wird. Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur umsatzsteuerrechtliche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Echte Steuerbefreiungen

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn der Steuerpflichtige einen echt steuerbefreiten Umsatz ausführt, beeinflusst das sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht. Unter die echte Steuerbefreiung fallen: Ausfuhrlieferung in Drittländern, i. g. Lieferungen, Leistungen i. Z. m. internationaler Seeschifffahrt und Luftfahrt, internationale Transportleistungen, Lieferung von Gold an die Zentr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Beispiele

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Beispiele veranschaulichen noch einmal die Sachverhalte. Beispiel 1 (Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat): Der deutsche Energieversorgung EVU-X liefert Erdgas über das Erdgasnetz an das französische EVU-Unternehmen F-SAS in Paris. Lösung: Der Ort der Lieferung von EVU-X ist der Empfängerort in Paris. Die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Schweden besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Kapitel 9(a) Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen können in anderen Währungen als Euro ausgestellt werden, aber der Umsatzsteuerbetrag ist stets in Euro anzugeben (vgl. Art. 20 der Mehrwertsteuer-Anwendungsvorschrift – "Regulations"). Fremdwährungen sind nach den Zentralbankkursen oder einer anderen mit den FinBeh abgestimmten Methode umzurechnen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.5 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen in Österreich ebenfalls der USt, berechtigen aber gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine Anzahlung hat genauso die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei als Zeitpunkt der Leistung der (vereinbarte) voraussichtliche Zeitpunkt anzugeben ist. In der Endrechnung sind die Anzahlung und die darauf en...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser nach Wahl des Steuerpflichtigen entweder zur Verrechnung vorgetragen oder auf Antrag erstattet. Die Erstattung erfolgt i. d. R. nach 60 Tagen, oder in Ausnahmefällen, d. h. wenn eine weitere Prüfung angeordnet wird, nach 120 Tagen (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuerg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2013 sind Papierrechnungen und digitale Rechnung gleichgestellt (vgl. Schedule 10 Art. 2 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sollte 2022 eine Verpflichtung für digitale Rechnungen im Format Peppol BIS 3.0 eingeführt werden, doch ist dies noch nicht geschehen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen sind in Euro auszustellen. Es ist eine andere Währung zulässig, wenn der Umsatz im entsprechenden Staat steuerbar ist. Fremdwährungen sind nach den zollrechtlichen Vorschriften umzurechnen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Dänemark besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 69 ff. Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in BGN ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag und das Entgelt müssen aber immer in BGN angegeben werden (vgl. Art. 114 Mehrwertsteuergesetz). Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder dem Kurs der bulgarischen Zentralbank umzurechnen (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.2 Entgelt wurde bereits entrichtet

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wurde die Gegenleistung dagegen bereits entrichtet, mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG erst im Besteuerungszeitraum der tatsächlichen Rückgewähr des Entgelts (vgl. BFH vom 18.09.2008, Az: V R 56/06, BStBl II 2009, 250 im Anschluss an EuGH vom 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc/England...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Widerrufsmöglichkeit und nachträgliche Änderung der Verhältnisse

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein einmal ausgesprochener Verzicht auf die Steuerbefreiung kann auch wieder rückgängig gemacht werden (Abschn. 9.1. Abs. 4 S. 1 UStAE). Solange die Option selbst möglich wäre, kann wirksam der Verzicht widerrufen werden. Dabei ist zu beachten: Der Widerruf kann einseitig erfolgen (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 4 S. 3). Die Rückgängigmachung wirkt auf ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.4 Abtretung von Forderungen

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Abtretung einer Forderung unter dem Nennwert ist für sich im Hinblick auf die Berichtigungspflichten des § 17 UStG unerheblich. Entscheidend für die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist allein, ob und inwieweit die Forderung gegen den Leistungsempfänger (Kunde) uneinbringlich ist. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen echt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in schwedischen Kronen ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss stets entweder in SEK oder in EUR angegeben werden. Fremdwährungen sind nach dem durchschnittlichen Marktkurs oder dem EZB-Kurs umzurechnen (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.1 Regelung bis zum 31.12.2003: Besorgungsleistung

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 11 UStG in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung regelt, dass im Falle der Besorgung einer sonstigen Leistung durch einen Unternehmer für Rechnung eines anderen Unternehmers die für die besorgte Leistung geltenden Vorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden sind. Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Umfang der...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen ebenfalls der MWSt und berechtigen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine erhaltene Anzahlung hat die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei statt dem Tag der steuerbaren Leistung das Datum des Zahlungseingangs anzugeben ist und der Umfang der Leistung sowie der Einheitspreis nicht ausgewiesen w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Freiberufler, Einzelhandelsunternehmen sowie u. a. Mechaniker oder Elektriker, die eine Umsatzschwelle von 2 Millionen EUR nicht überschreiten, können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 57 i. V. m. Schedule 14, Teil I und Teil III Mehrwertsteuergesetz). Dann schulden sie die Umsatzsteuer nur, soweit eine Rechnung b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.2 Rechtslage ab dem 01.01.2024 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Fassung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von OGAW i. S. v. § 1 Abs. 2 KAGB sowie die Verwaltung von AIF i. S. v. § 1 Abs. 3 KAGB steuerbefreit. Hinweis Der bisherige Zusatz der Verwaltung "... von mit diesen vergleichbaren ..." AIF wurde ausdrücklich gestrichen. Auf die bisher von Rec...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Das ungelöste Praxisproblem des Besteuerungsnachweises

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besteuerung nach § 3d S. 2 UStG erfolgt nicht endgültig. Sie ist wieder rückgängig zu machen, wenn der Erwerber den Nachweis erbringt, dass der Erwerb in dem Mitgliedstaat besteuert worden ist, in dem die Beförderung oder Versendung geendet hat (auflösend bedingte Besteuerung). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsgrundlage hierzu bi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in Euro anzugeben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in RON ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in RON anzugeben und die Umrechnung hat nach dem EZB-Kurs, dem Nationalbankkurs oder dem Umrechnungskurs der Bank, über die die Zahlung abgewickelt wird, zu erfolgen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Frankreich besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken (vgl. Art. 297 A bis 297 G CGI). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis – jeweils inkl. USt – erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Lettland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 138 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Vorsteuer

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG berechneten Steuer sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dabei begründet ein einzelner Vorsteuerbetrag keinen Vorsteuervergütungsanspruch, sondern allein einen Anspruch auf Vorsteuerabzug, wie sich aus § 15 Abs. 1, §...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Polen besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 120 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Fremdwährungen sind mit dem letzten im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer gelisteten Umrechnungskurs, alternativ mit dem aktuellsten Verkaufskurs für die Fremdwährung der niederländischen Nationalbank oder der EZB umzurechnen. Die Finanzverwaltung kann die Übersetzung von in...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4 Erstattung und Erlass, Billigkeit

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 5 Abs. 3 UStG i. V. m. § 14 Abs. 1 EUStBV wird die EUSt "erstattet oder erlassen in sinngemäßer Anwendung der Art. 235 bis 242 ZK und der Durchführungsvorschriften dazu". Tatsächlich erfolgen Erstattung und Erlass durch Anwendung der Art. 116 bis 121 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und Art. 172 bis 181 UZK-IA. Der Verordnungsgeber hat es n...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören (vgl. Art. 14 RITI und Art. 14 CIVA) i. g. Lieferung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG ist die Berichtigung in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Ein Wahlrecht zur späteren Berichtigung, auch wenn die Voraussetzungen der Änderung im gleichen Umfang weiter vorliegen, besteht nicht (vgl. FG München vom 27.07.2023, Az: 14 K 2411/21, MwStR 20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Wesensmerkmale der Umsatzsteuer

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt gehört zu den Objektsteuern, da sie sich nach bestimmten Merkmalen des Steuergegenstandes bemisst und grundsätzlich keine Rücksicht auf persönliche Verhältnisse nimmt. Da sie einen wirtschaftlichen Verkehrsvorgang, nämlich den Umsatz, der Besteuerung unterwirft, zählt sie zu den Verkehrsteuern. Verfahrensmäßig ist die USt eine Veranlagu...mehr