Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.12 Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine (Zeile 76)

Im Nachlass befindliche Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen sind mit ihrem gemeinen Wert in der Zeile 76 einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7 Erbengemeinschaft, fortgesetzte Gütergemeinschaft (Zeilen 13 und 14)

2.7.1 Erbengemeinschaft War der Erblasser an einer Erbengemeinschaft (ungeteilter Nachlass) beteiligt, ist dies in Zeile 13 anzukreuzen. Die auf den Erblasser entfallenden Anteile an den Vermögensgegenständen und Schulden der Erbengemeinschaft sind anzugeben. Ferner sind in Zeile 14 der Name, Sterbetag und der letzte Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers sowie sein Erbschaf...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.1 Darlehensschulden (Zeilen 85 bis 89)

In den Zeilen 85 bis 89 sind Darlehensschulden des Erblassers zu erfassen. Anzugeben sind der Name und die Anschrift des Gläubigers, der Nennbetrag der Darlehensschuld sowie der Zinssatz und der Wert. Beizufügen sind auch entsprechende Unterlagen oder Belege.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.2 Besteuerung des Nacherben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, muss der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.10 Beteiligte Erwerber (Zeilen 19 bis 23)

Jeder am Erbfall Beteiligte ist in den Zeilen 19 bis 23 zu erfassen. Als Beteiligte kommen Erben, Vermächtnisnehmer oder sonstige Erwerber in Betracht. Für diese Personen (Erwerber) ist auch eine gesonderte Anlage "Erwerber" auszufüllen. Handelt es sich um eine minderjährige Person, so muss der gesetzliche Vertreter angegeben werden.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 37 und 38)

Gehören zum Nachlass auch in Drittstaaten belegene Grundstücke, ist dies in den Zeilen 37 und 38 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und der gemeine Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.3 Zuständiges Finanzamt (Zeile 5)

In der Zeile 5 sind das zuständige Wohnsitzfinanzamt des Erblassers und dessen letzte Steuernummer bzw. Identifikationsnummer einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.11 Zahlungsmittel (Zeile 75)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel im Nachlass enthalten, so ist dies entsprechend anzukreuzen und in Zeile 75 sind die Zahlungsmittel mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5 Güterstand bei Ehegatten (Zeilen 7 bis 8)

In den Zeilen 7 bis 8 sind Angaben zum Güterstand der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zu machen. Wichtig Güterstand Besteht ein vertraglicher Güterstand, ist der Erbschaftsteuererklärung eine Kopie des Ehevertrags bzw. Lebenspartnerschaftsvertrags beizufügen. Das gilt auch, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert oder erst nachträglich v...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6 Testament, Erbvertrag (Zeilen 9 bis 12)

In Zeile 9 sind Angaben darüber zu machen, ob ein Testament bzw. Erbvertrag vorhanden ist. Ist dies der Fall, sind der Name, das Aktenzeichen des Gerichts/Urkundenrolle des Notars einzutragen. Ein nicht amtlich verwahrtes Testament ist an das Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Geschieht dies nicht, ist der Erbschaftsteuererklärung eine Kopie des Testaments beizufügen....mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1 Schulden des Erblassers (Zeilen 85 bis 97)

In den Zeilen 85 bis 97 sind die Schulden des Erblassers einzutragen. Hierhin gehören aber nicht die Betriebsschulden. Denn diese sind schon bei der Bewertung des Betriebs berücksichtigt. Hypotheken- und Grundschulden sowie andere Darlehensschulden sind mit dem Betrag anzugeben, der am Todestag noch geschuldet wurde. Beizufügen ist eine Gläubigerbescheinigung. Schulden, zu d...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.1 Besteuerung des Vorerben

Der Vorerbe wird zwar als Erbe des Erblassers besteuert. Dennoch werden bei der Besteuerung des Vorerben die durch die angeordnete Nacherbschaft auferlegten Beschwerungen nicht berücksichtigt, d. h. sie mindern nicht den Wert seines Erwerbs. Der Vorerbe wird somit als Vollerbe besteuert. Er muss die durch die Vorerbschaft entstandene Steuer aus den Mitteln der Vorerbschaft e...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: Gehört zum Erwerb Betriebsvermögen (hierzu zählen auch Anteile an Personengesellschaften) oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu 10 Jahre zu stunden, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (vgl. § 28 ErbStG...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.5 Inländisches Betriebsvermögen (Zeilen 39 und 40)

In den Zeilen 39 und 40 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/ EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde. Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen Betriebsvermögen ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (welcher sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Wichtig Begüns...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 47 bis 51)

In den Zeilen 47 bis 51 sind Wertpapiere und andere Anteile anzugeben. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kurswert). Liegt a...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.6 Andere Kapitalforderungen (Zeilen 61 und 62)

In den Zeilen 61 und 62 sind die anderen Kapitalforderungen zu erfassen. Hierzu zählen z. B. am Todestag bereits beschlossene Dividenden sowie Ansprüche auf rückständige Gehälter und Löhne. Anzusetzen sind diese Kapitalforderungen mit dem Nennwert. Hierhin gehören des Weiteren noch nicht fällige Lebensversicherungen. Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Re...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.10 Renten und andere wiederkehrende Bezüge (Zeilen 72 bis 74)

In den Zeilen 72 bis 74 sind Renten und andere wiederkehrende Bezüge einzutragen, die zum Nachlass gehören. Dies können z. B. gesetzliche Renten oder Pensionen sein, ein Wohnrecht oder ein Zuwendungsnießbrauch. Neben der Bezeichnung sind der Name des Schuldners und die Laufzeit einzutragen. Anzugeben ist ferner der Jahreswert der Rente bzw. des wiederkehrenden Bezugs. Wichti...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Das gesetzliche Erbrecht des G...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten (Zeilen 93 bis 97)

In den Zeilen 93 bis 97 sind sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfassen. Hierunter fällt auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, wenn es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur güterrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs kommt. Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist auch darzustellen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Ist mit Tod des Erblassers die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten, ist dies im zweiten Feld in Zeile 13 anzukreuzen. In Zeile 14 ist der Erblasser anzugeben, bei dessen Tod die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist. Erwerber sind in diesem Fall: Abkömmlinge des anteilsberechtigten Abkömmlings, die anteilsberechtigt wären, wenn Letzterer den verstorbenen Ehega...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.3 Vermächtnisse, Auflagen (Zeilen 104 bis 110)

Wurden vom Erblasser Vermächtnisse angeordnet, so sind diese in den Zeilen 104 bis 110 anzugeben. Ein Vermächtnis liegt bei der Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands vor. Solche Vermächtnisse können beispielsweise Sachvermächtnisse, Verschaffungsvermächtnisse oder Vorausvermächtnisse sein. An dieser Stelle sind auch solche Vermächtnisse anzugeben, die der Erblasser z...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16)

War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise ei...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen, bei denen der Wert den Wert der Gegenleistung übersteigt. Ferner sind auch die Schenkungen anzugeben, die bisher noch nicht angezeigt worden sind. Wird die Angabe unterlassen, kann dies ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.2 Vorvermächtnis (Zeilen 15 und 16)

Ist der Erblasser Vermächtnisnehmer gewesen, so ist dies in Zeile 15 anzukreuzen und darunter in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vorerbe war. Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Ve...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12 Hinterlassene Vermögenswerte (Zeilen 30 bis 83)

Anzugeben sind sämtliche Vermögenswerte, gleichgültig, ob sie sich im Inland oder im Ausland befinden. Maßgebend für die Wertermittlung ist hierbei der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 11 ErbStG). Dieser ist in § 9 ErbStG geregelt. Bei einem Erwerb von Todeswegen ist dies der Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Darüber hinaus sind dort noch für bestimmte Fälle abweiche...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.2 In Drittstaaten belegenes, land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 33 und 34)

Enthält der Nachlass in Drittstaaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dies in den Zeilen 33 und 34 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Die Steuervergünstigungen der §§ 13a und 19a ErbStG kommen für in Drittstaaten belegenes land- und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46)

Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in der EU oder in EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 43 und 44 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht erteilt ist, kann ein Erbsc...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.6 Betriebsvermögen in Drittstaaten (Zeilen 41 und 42)

Der Erwerb von Betriebsvermögen in Drittstaaten oder ausländischen Anteilen an Personengesellschaften in Drittstaaten ist in den Zeilen 41 und 42 anzugeben. Einzutragen sind die Firma und der gemeine Wert (am Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen. Die Steuervergünstigungen der § 13a und § 19a ErbStG kommen für in Drittstaaten belegenes Betriebsvermögen nicht zur Anwendung.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.5 Steuererstattungsansprüche (Zeilen 59 und 60)

Gehören zum Nachlass Steuererstattungsansprüche und Steuervergütungsansprüche, dann sind diese mit ihrer Bezeichnung, dem Finanzamt und der Steuernummer in den Zeilen 59 und 60 zu erfassen. In diese Zeilen gehören die privaten Steuererstattungsansprüche. Zu ihnen zählen insbesondere die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Steuererstattungsansprüch...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.7 Sonstige Forderungen (Zeilen 63 und 64)

In die Zeilen 63 und 64 sind die sonstigen Forderungen (z. B. Sachleistungsansprüche) zu erfassen. Sachleistungsansprüche sind, soweit sie im Rahmen gegenseitiger Verträge begründet werden, nicht mit dem Steuerwert, sondern mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Einzelheiten zur Behandlung von Sachleistungsansprüchen im Zusammenhang mit Grundstücken können den R E 12.2 ErbStR 201...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.9 Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen (Zeilen 68 bis 70)

In die Zeilen 68 bis 70 sind Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen einzutragen. Es sind nur solche Ansprüche anzugeben, die durch den Todesfall entstanden sind und in den Nachlass fallen. Eine Lebensversicherung fällt in den Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und keinen Bezugsberechtigten benannt hat. Praxis-Beispiel Lebensversicherung ohne Bezugsberechti...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)

Ist ein Erbschein beantragt worden, so ist dies in Zeile 12 unter Angabe des Namens, des Aktenzeichens des Gerichts bzw. der Urkundenrollen-Nummer des Notars einzutragen. Der Erbe kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, welcher Zeugnis gibt über sein Erbrecht und bei mehreren Erben die Größe des Erbteils. Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbschein a...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab 2009. Der Beitrag folgt der Gliederu...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Zur Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten gilt Folgendes: Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz unterlie...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Theorie vom geistigen Eigentum

Rz. 19 Der eigentliche Kunsthandel erfolgte erst mit der Wendung vom Verleger- zum Autorenschutz. Während zuvor allenfalls der Gewerbeschutz und damit das materielle Eigentum erfasst wurde, kam es nunmehr zur Vorstellung vom geistigen Eigentum des Urhebers. Rz. 20 Basis für diese von John Locke (1632–1704) vertretene Arbeitstheorie ist das auf dem Naturrechtsgedanken gründend...mehr