Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4 Welche Angaben sind zu machen?

In diesem Abschnitt werden die amtlichen Formulare erläutert. Dabei werden primär die Zeilen und Angaben angesprochen, die in den meisten Erklärungen erforderlich sind. Soweit die Ausführungen im Vordruck bzw. in der Anleitung der Finanzverwaltung selbst nicht ausreichend erscheinen, erfolgen zusätzliche Erläuterungen. Zudem wird auf Änderungen gegenüber dem Vorjahr bzw. auf...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2020 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2020 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem gesonderten Festst...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2021 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2020 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Feststellungen zur Körperschaftsteuer

Vorab und zum besseren Verständnis der zu treffenden Feststellungen erfolgt eine kurze historische Darstellung: Die früher übliche Gliederung des Eigenkapitals ist mit dem Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer in 2001 entfallen. Vorgesehen war, diese Gliederung in modifizierter Form bis 2017[1] fortzuführen. Dies sollte insbesondere für das aus dem früheren EK 40 ermittel...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Feststellungen zur Körperschaftsteuer

Vorab und zum besseren Verständnis der zu treffenden Feststellungen erfolgt eine kurze historische Darstellung: Die früher übliche Gliederung des Eigenkapitals ist mit dem Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer in 2001 entfallen. Vorgesehen war, diese Gliederung in modifizierter Form bis 2017[1] fortzuführen. Dies sollte insbesondere für das aus dem früheren EK 40 ermittel...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Freiburg befasst sich augenscheinlich auf den ersten Blick nur mit dem Formularzwang. Betrachtet man die Entscheidung genauer, werden aber auch das Thema "Einigungsgebühr" und deren Anfall sowie das Thema "Angelegenheit" weiter entschieden. 1. Einigungsgebühr Ergibt sich aus der Tätigkeit der Beratungsperson eine (außergerichtliche) Einigung gem. Nr. 10...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. a...mehr

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zfs 06/2022, Treuwidrigkeit... / Leitsatz

Stellt der VR für die Invaliditätsbescheinigung einen vom Versicherten und vom Arzt auszufüllenden Vordruck zur Verfügung, der den Schluss zulässt, es werde keine in jeder Hinsicht abschließende Beurteilung erwartet, kann sich der VR nicht auf das Versäumnis der Feststellungsfrist berufen, wenn die fristgerecht eingereichten Angaben des Arztes erkennbar unvollständig sind. OL...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuerfestsetzungen erfolgen üblicherweise auf den mittels einer Steuererklärung vom Steuerpflichtigen mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen. Dies ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht anders, jedoch mit gewissen Unterschieden im Verfahrensablauf, da es sich unterschiedlich zu den Ertragsteuern nicht um jährlich wiederkehrende Steuerfestsetzungen, sondern um e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Form und Frist der Feststellungserklärung

Rz. 9 Der Erklärungspflichtige muss die Feststellungserklärung gem. § 153 Abs. 4 Satz 1 BewG eigenhändig unterschreiben. Damit soll er Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Eine nicht unterschriebene Feststellungserklärung ist grds. unwirksam (BFH vom 29.03.2001, BStBl II 2001, 629). Die Feststellungserklärung kann auch von einem Bevollmächtigten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2 Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden

Rz. 32 Bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden (s. § 8 ErbStG) sind beglaubigte Abschriften der Urkunden (z. B. Schenkungsurkunde, vorzeitige Löschung eines Nießbrauchs, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vereinbarungen der Gütergemeinschaft) unter Angabe des der Kostenberechnung zugrunde gelegten Werts mit einem Vordruck nach Muster 6 der ErbStDV zu übersenden...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.1 Erbfälle

Rz. 27 Bei Todeserklärungen ist eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses zu übersenden und spätere Anfechtungen oder Aufhebungen sind mitzuteilen (ausgenommen Kriegsgefangene/NS-Opfer und Todeszeitpunkt vor dem 01.01.1946). In Erbfällen sind beglaubigte Abschriften verschiedener Verfügungen und Schriftstücke (z. B. eröffnete Testamente, Erbscheine, Europäische Nachlasszeugn...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte durch das Gericht einen Berechtigungsschein erhalten und damit eine Zusage für Beratungshilfe. Der daraufhin konsultierte Rechtsanwalt wurde wegen der Angelegenheit "Lärmbelästigungen eines weiteren Mieters" in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 19.5.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er der Antragstellerin Beratungshilfe gewährt habe. Er ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis LSt-Haftung zur Pauschalierung der LSt

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Rahmen einer LSt-Außenprüfung kann es von Bedeutung sein, ob der ArbG, der zunächst eine Pauschalierung der LSt gewählt hat, noch die Pauschalierung widerrufen kann. Dies ist umstritten. ME kommt ein Widerruf noch bis zur formellen/materiellen Bestandskraft des Pauschalierungsbescheides in Betracht (s BFH BStBl II 2016, 1010; zum Meinungs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundesländer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.3 Ermittlung

Rz. 57 Die KapG hat nach amtlichem Vordruck eine Vermögensaufstellung auf den Bewertungsstichtag als Anlage zur Feststellungserklärung abzugeben, aus der sich die für die Ermittlung des Substanzwerts erforderlichen Angaben ergeben (§ 153 Abs. 3 BewG). Dabei ist das Vermögen der KapG mit dem gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag zugrunde zu legen (Stichtagsprinzip, § 11 ErbStG)...mehr

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zfs 06/2022, Treuwidrigkeit... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von dem Bekl. Rentenzahlungen aus einer Unfallversicherung. Die Kl. unterhält bei dem Bekl. eine Unfallversicherung, bei der der Ehemann der Kl., A, versicherte Person ist. Nach dem Versicherungsvertrag zahlt der Bekl. ab einem Invaliditätsgrad von 50 % eine monatliche Unfallrente in Höhe von 500 EUR, sofern die in Ziff. 2.1.1.1 AUB 2005 festgelegten Vorausse...mehr

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zfs 06/2022, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen den Bekl. Anspruch auf Zahlung der bedingungsmäßigen monatlichen Unfallrente gemäß §§ 1 S. 1, 178 Abs. 1 VVG. Entgegen der Auffassung des LG durfte die Klage nicht wegen der fehlenden ärztlichen Feststellung eines Dauerschadens binnen der vereinbarten 15-Monatsfrist (Ziff. 2.1.1.1 AUB 2005) abgewiesen werden. Dem Bekl. ist es gemäß § 242 BGB nach den konkre...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.4 Formale Aspekte / Das Bescheinigungsverfahren

Rz. 247 Der Spender kann seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er seinem FA eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorlegt. Die Zuwendungsbestätigung ist eine unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug. Rz. 248 Bei Sachspenden muss die Zuwendungsbestätigung den Wert und die genaue Bezeichnung jeder einzelnen Sache e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 In der Anzeige mitzuteilende Angaben gem. Abs. 4

Rz. 69 Nach Abs. 4 soll die schriftliche Anzeige nachstehende Angaben enthalten: Vorname und Familienname des EL/Schenkers, Identifikationsnummer der beteiligten Personen (§ 139b AO; für Erwerbe ab dem 06.11.2015), Berufsbezeichnung, letzte/aktuelle Anschrift, Todestag und Sterbeort bzw. Zeitpunkt der Schenkung, Art des Erwerbs und dessen Markt-/Verkehrswert, Rechtsgrund des Erw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3 Zeitpunkt und Art der Anzeige

Rz. 50 Eine Frist zur Abgabe der Anzeige ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Anzeige muss jedoch vor der Auszahlung erfolgen. Um die Abwicklung zu vereinfachen und die Mitteilung aller relevanten Angaben zu garantieren, sieht § 3 Abs. 2 ErbStDV die Verwendung eines Vordrucks nach Muster 2 vor: Muster 2 (§ 3 Abs. 2 ErbStDV) Rz. 51–53 vorläufig freimehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2 Anzeigepflicht kraft ErbStDV

Rz. 14 Einzelheiten zur weiteren Ausgestaltung dieser Pflicht sind in den §§ 4 und 5 ErbStDV geregelt. Die Standesämter haben i. d. R. für jeden Monat die Sterbefälle entweder durch Übersendung einer Durchschrift der Eintragung in das Sterbebuch oder der Durchschrift der Sterbeurkunde in zweifacher Ausfertigung binnen zehn Tagen nach Ablauf des Monats an das für sie zuständig...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 11 Entsprechend dem Gesetzestext unterliegt sämtliches Vermögen eines EL, das der Anzeigepflichtige beim Tod des Erblassers in seinem Gewahrsam hat, der Meldepflicht. Der steuerrechtliche Gewahrsamsbegriff ist dabei umfassender als der zwangsvollstreckungs- oder strafrechtliche Gewahrsamsbegriff. Er umfasst den Zustand unmittelbarer tatsächlicher Einwirkungsmöglichkeit a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Formalien der ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im November 2019 zu TOP 3 die Jahresabrechnung für das Jahr 2018. Ferner beschließen sie zu TOP 9, eine Befahranlage an der Ost-, Süd- und Westseite des Hochhauses "gem. Angebot vom 27.11.2019 der X-GmbH" abbauen zu lassen (Befahranlagen dienen u. a. der Reinigung und Wartung von Dachoberlichtern, Fassaden und Lüftungsanlagen und den damit v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 3 Ermächtigung nach § 99 Abs. 1 EStG zur Bestimmung von Vordrucken nach §§ 89, 90 Abs. 3, 92, 94 Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 3 Das BMF hat von der Ermächtigung, die Vordrucke[1] für die Anträge nach § 89 EStG, für die Anmeldung nach § 90 Abs. 3 EStG und für die in den §§ 92 und 94 Abs. 1 S. 4 EStG vorgesehenen Bescheinigungen, zu bestimmen, Gebrauch gemacht.[2] Die jeweils aktuellen Vordrucke sind im Internet auf den Seiten des BZSt veröffentlicht.[3] Diese Vordrucke kann das BMF bestimmen, oh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Im XI. Abschn. EStG wird verschiedentlich auf "amtliche Vordrucke" und "amtlich vorgeschriebene Datensätze" Bezug genommen. Diese auf den ersten Blick sehr formalistische Einfassung des Verfahrens wird durch das Ziel gerechtfertigt, für ein elektronisches Massenverfahren sicherzustellen, dass die Angaben eindeutig, vollständig und damit maschinell zu verarbeiten sind. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Durch § 99 Abs. 1 EStG wird das BMF ermächtigt, verschiedene Vordrucke für das im XI. Abschn. EStG geregelte Verfahren sowie den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze zu bestimmen.[1] § 99 Abs. 2 EStG enthält die Ermächtigung des BMF im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bunde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 5.2 Unbestimmtheit der Ermächtigung

Rz. 7 M. E. ist die Weite der Ermächtigung zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der Datensätze verfassungsrechtlich problematisch, da sie keinerlei Vorgaben für das einzuhaltende Verfahren bei Bestimmung von Inhalt und Aufbau der Datensätze enthält und fraglich ist, als welche Art von Verwaltungshandeln die "Ermächtigung" einzuordnen ist. Eine Rechtsverordnung wie in § 99 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2.1 Voraussetzung Einwilligungserklärung

Rz. 3 Voraussetzung für die Übermittlung von Daten an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) durch die zuständigen Stellen ist nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG die Erklärung einer entsprechenden Einwilligung des Zulageberechtigten gegenüber der zuständigen Stelle.[1] Bei Wechsel des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses muss der Zulageberechtigte auch gegenüber seinem neuen D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Rz. 395 Für den Nachweis der Ausfuhr des Liefergegenstands sind dieselben Voraussetzungen zu erfüllen, wie für den Ausfuhrnachweis in den Abholfällen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 9 UStDV (Rz. 121ff.; 290ff.). Grundsätzlich hat der Reisende eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus der Union überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates der Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vordruckmuster für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

Rz. 523 Seit 1.7.2009 besteht in der Union einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Die Vordrucke sind im BMF v. 23.1.2015 enthalten.[1] Das Vordruckmuster ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.5 Vertrauensschutz (§ 9 Nr. 5 S. 13 GewStG i. V. m. § 10b Abs. 4 S. 1 EStG und § 9 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 190 Der Empfänger hat dem Zuwendenden den Erhalt der Zuwendung zu bestätigen. Die Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 5 GewStG. [1] Nachgewiesen werden durch die Zuwendungsbestätigung insbesondere die Leistung der Zuwendung nebst deren Qualifikation, die Zugehörigkeit des Empfängers zum begünstig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Keine inhaltli... / VI. Bedeutung für die Praxis:

1. Zwingende Vorschalt-Station Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt nach wie vor eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. 2. Wirtschaftlicher Faktor Dieser außergerichtliche Einigun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2. Aufbau des Vordrucks

2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1) In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.1 Erbengemeinschaft

War der Erblasser an einer Erbengemeinschaft (ungeteilter Nachlass) beteiligt, ist dies in Zeile 13 anzukreuzen. Die auf den Erblasser entfallenden Anteile an den Vermögensgegenständen und Schulden der Erbengemeinschaft sind anzugeben. Ferner sind in Zeile 14 der Name, Sterbetag und der letzte Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers sowie sein Erbschaftsteuerfinanzamt und gg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8 Vorerbe, Vorvermächtnisnehmer (Zeilen 15 und 16)

2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16) War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testam...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.9 Schließfach (Zeilen 17 und 18)

Hatte der Erblasser ein Schließfach, so ist dies mit Name und Anschrift des Geldinstituts in Zeile 17 anzugeben. In Zeile 18 (ggf. auf einem weiteren Beiblatt) sind die im Schließfach befindlichen Gegenstände mit ihrem Wert einzutragen und wo diese in der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt sind.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.11 Unterschriften (Zeilen 24 bis 29)

Die Erbschaftsteuererklärung ist von dem Erben eigenhändig zu unterschreiben. Gleiches gilt für andere bedachte Personen. Sind mehrere Erben vorhanden, können diese eine Erklärung abgeben, in diesem Fall ist die Erbschaftsteuererklärung von allen zu unterschreiben. Zu Besonderheiten bei Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung s. Tz. 2.6.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13 Übriges Vermögen (Zeilen 43 bis 83)

In den Zeilen 43 bis 83 ist das übrige Vermögen einzutragen. Darunter fallen alle Gegenstände, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Vor allem zählen hierzu das in- und ausländische Kapitalvermögen sowie die übrigen Sachen und Rechte. 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46) Geh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.4 Familienstand (Zeile 6)

In der Zeile 6 ist der jeweilige Familienstand zu erfassen: ledig, verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, verwitwet/eingetragener Lebenspartner verstorben oder geschieden bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Aufzuführen ist auch der Sterbeort des verstorbenen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.8 Sonstige Zinsansprüche (Zeilen 66 und 67)

Befinden sich im Nachlass Zinsansprüche, die nicht in Zeile 56 (Guthaben bei Geldinstituten), 58 (Bausparguthaben) oder 62 (andere Kapitalforderungen) enthalten sind, so sind diese in den Zeilen 66 und 67 zu bezeichnen und mit dem Namen des Schuldners und ihrem Wert einzutragen.mehr