Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Erklärungen zur Feststellun... / 4 Anlage Grundstück [Vordruck GW-2]

Für jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ist eine Anlage Grundstück auszufüllen. Hier werden die Grundstücksmerkmale abgefragt, die erforderlich sind, um für das konkrete Grundstück in Abhängigkeit des einschlägigen Bewertungsverfahrens (Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren) den Grundsteuerwert feststellen zu können. Anders als in der bisherigen Einheitsbew...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7 Anlage Tierbestand [Vordruck GW 3a]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion zu dienen bestimmt sind. Mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (GW 3) ist eine Anlage Tierbestand (GW 3a) abzugeben, wenn auf dem Betrieb Tiere gehalten oder erzeugt werden. Mit der Anlage Tierbestand werden die...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5 Art der Nutzung [Zu den Zeilen 7 bis 14]

Flurstücke können ganz oder auch in Teilen zu verschiedenen Nutzungen, Nutzungsteilen, Nutzungsarten, aber auch Vermögensarten gehören. Gehören Flurstücke bzw. Flächenanteile nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft), sondern zum Grundvermögen (Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück o. Ä.), dann ist für diese eine gesonderte Erkl...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.2 Grundsteuervergünstigung § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG [Zeilen 13 bis 22]

Liegen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung für den gesamten Grundbesitz vor, ist [in der Zeile 13] die entsprechende Nummer der Vergünstigung einzutragen. Es wird dann ein prozentualer Abschlag von der Steuermesszahl vorgenommen. Steuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG kommen für bebaute Grundstücke, die der Wohnraumförderung unterliegen bei ausgewähl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 5.1 Grundsteuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG [Zeilen 3 bis 12]

Wenn der Grundbesitz einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen ist und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird, kann er von der Grundsteuer befreit werden. Die Zwecke, die von den Steuerbefreiungsvorschriften umfasst werden, dienen der Unterstützung des Gemeinwohls. Eine Steuerbefreiung nach § 3 GrStG kommt beispielsweise für Grundbesitz juristischer Personen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.7 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

Wenn über die Angaben in der Feststellungserklärung hinaus noch zusätzliche Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, bietet die Zeile 30 des Hauptvordrucks Platz für entsprechende Ausführungen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3 Grundstücksdaten bei bebauten Grundstücken

Für bebaute Grundstücke sind in Abhängigkeit der zutreffenden Grundstücksart unterschiedliche Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu machen. 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35] Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die f...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.24 Unland [Nummer 26]

Zum Umland gehören die Flächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.6 Tierarten nach der Erzeugung (zu Zeile 29 bis 47)

In den Zeilen 29 bis 47 sind die erzeugten Tiere der jeweiligen Tierart in Stück anzugeben. Es sind die im Durchschnitt der letzten 3 Wirtschaftsjahre erzeugten oder verbrauchten Tiere maßgeblich. Wird die jeweilige Tierart weniger als 3 Wirtschaftsjahre erzeugt, ist der Durchschnitt aus den Verkäufen der bereits abgeschlossenen Wirtschaftsjahre zu berechnen.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.4 Rindvieh (zu Zeile 20 und 40)

Masttiere sind mit ihrem Durchschnittsbestand in die Zeile 20 einzutragen, wenn nach der Aufzuchtphase die eigentliche Mast weniger als 1 Jahr dauert; die Tiere haben i. d. R. ein Lebensalter von rd. 18 Monaten. In der Zeile 40 sind die erzeugten Masttiere anzugeben, wenn die Mastdauer ein Jahr oder länger ist.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.8 Jungzuchtschweine (zu Zeile 47)

Hier sind neben den Jungebern insbesondere nichttragende Jungsauen (Zuchtläufer), die verkauft oder zur Ergänzung des eigenen Bestands erzeugt werden, einzutragen. Die Tiere haben ein Lebendgewicht von weniger als 90 kg.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.12 Gartenlaube über 30 qm [Nummer 14]

Ist die Stand- bzw. Nebenfläche einschließlich des überdachten Freisitzes einer Gartenlaube größer als 30 qm, liegt die Nutzung Gartenlaube [Nummer 14] vor. Bei Gartenlauben mit einer Grundfläche kleiner/gleich 30 m handelt es sich um Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13].mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.5 Zuchtschweine (zu Zeile 25)

Neben den Zuchtsauen sind hier auch als Jungzuchtschweine die selbst erzeugten oder zugekauften Jungeber und tragenden Sauen, die ein Lebendgewicht von mehr als etwa 90 kg haben, einzutragen.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.7 Mastputen (zu Zeile 35)

Zu den zu erklärenden Tieren gehören auch die Mastputen, die aus zugekauften Putenküken erzeugt werden.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.9 Obstbau im Freiland [Nummer 9] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10]

Zum Obstbau im Freiland [Nummer 9] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10] zählen insbesondere die mit Baumobst, Strauchbeerenobst und Erdbeeren genutzten Flächen. Die extensive Form des Obstbaus als Streuobstwiese oder als Streuobstacker wird der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugerechnet. Dabei findet eine Unternutzung der Hochstämme als Wiese oder Acker statt.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.13 Hopfen [Nummer 15]

Zur Nutzung Hopfen zählen folgende Anbauflächen: Ertrags- und Junghopfenflächen, die mit Gerüstanlagen versehen sind, dazugehörende Randflächen, Vorgewende. Hinweis Althopfenflächen, die vor der nächsten Ernte gerodet werden, sind nicht mehr der Sonderkultur Hopfen, sondern der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugeordnet. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofst...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.11 Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13]

Zum Kleingartenland zählen ausschließlich Flächen i. S. d. Bundeskleingartengesetzes, das durch Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtner ohne Erwerbsabsicht genutzt werden. Diese Flächen dienen insbesondere der Produktion von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung. Zum Kleingartenland zählen nur Flächen in einer "geschlossenen" Anlage, in der Einzelgärten mit g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.15 Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft [Nummer 17] bis [Nummer 20]

Zur Nutzung der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft oder der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft gehören ungenutzte und bewirtschaftete Wasserflächen. Es sind stehende und fließende Gewässer zu unterscheiden. Die Nutzungsintensität in stehenden Gewässern wird durch den Fischertrag in Kilogramm je Ar Wasserfläche (kg/Ar) und in fließenden Gewässern über die Du...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.2 Eigentümerangaben

Letztlich müssen die Eigentümerdaten für jeden (Mit-)Eigentümer eingetragen werden. Der Anredeschlüssel wird vorgegeben und es kann zwischen folgenden Angaben ausgewählt werden: keine Anrede, Herrn/Frau, Firma, Erbengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät, Praxisgemeinschaft, Betriebsgemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.17 Wasserflächen stehender Gewässer mit Fischertrag zwischen 1 kg/Ar und 4 kg/Ar [Nummer 18]; über 4 kg/Ar [Nummer 19]

Die intensive Nutzung stehender Gewässer für Zwecke der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft und der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft wird unterschieden in Wasserflächen mit einem Fischertrag von 1 kg/Ar bis 4 kg/Ar, Wasserflächen mit einem Fischertrag von mehr als 4 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.19 Saatzucht [Nummer 21]

Zur Saatzucht zählen alle Flächen, auf denen Zuchtsaatgut erzeugt wird. Zum Saatgut für die Erzeugung von Kulturpflanzen zählen Samen, Pflanzgut, Pflanzenteile. Es wird nicht zwischen Saatgut von Nutzpflanzen und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen unterschieden. Neben der Fläche der Nutzung ist zusätzlich die Ertragsmesszahl (EMZ) anzugeben. Hinweis Soweit sich die Saatzucht nur ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.4 Zusätzliche Angaben bei Erbbaurecht und Gebäude auf fremdem Grund und Boden [Zeilen 37 bis 44]

Erbbaurecht Unter einem Erbbaurecht versteht man das Recht einer Person (Erbbauberechtigter), auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks einer anderen Person (Erbbauverpflichteter) ein Bauwerk zur haben. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererblich. Für Zwecke der Grundsteuer werden im neuen Recht das Erbbaurecht und das durch das Erbbaurecht belastete Grundstück – ab...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.21 Kurzumtriebsplantagen [Nummer 23]

Zur Nutzung Kurzumtriebsplantagen zählen alle Flächen zum Anbau schnell wachsender Baumarten. Sie dienen der Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere von Energieholz. Dabei wird das Schwachholz im zwei- bis zwanzigjährigen Umtrieb erzeugt. Kurzumtriebsplantagen werden überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünland) angelegt. Insoweit is...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.26 Hofstelle [Nummer 28]

Zur Nutzung Hofstelle zählen die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Dazu zählen auch die Flächen, die durch die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Imkerei, Wanderschäferei, Pilzanbau und Produktion von Nützlingen) in Anspruch genommen werden. Nicht zu den Wohngebäuden g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.4 Angaben zu den Flurstücken [Zu den Zeilen 5 und 6]

Grundsätzlich sind zur Identifizierung der Grundstücke einer wirtschaftlichen Einheit die Daten des Liegenschaftskatasters maßgeblich. Im Einzelnen ist der Name der Gemarkung, die 6-stellige Gemarkungsnummer, die Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstück ggf. Zähler und Nenner), die amtliche Fläche (Gesamtgröße des Flurstücks) erforderlich. Hinweis Gemarkungsnummer Die 6-stellige Gema...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.2 Aktenzeichen bzw. Steuernummern, Finanzamt [Zu den Zeilen 1 bis 3]

Für den Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird weiterhin das bisherige Aktenzeichen/die Steuernummer verwendet. Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Geschäftsbereich Ihr Grundbesitz bzw. der wertvollste Teil davon, liegt. Eine fortlaufende Nummerierung der Anlagen ist in den besonderen Fällen notwendig, in denen die Anlage Land- und Forstwirtscha...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.1 Nutzung und Fläche der Nutzung (Zu Spalte 1 und 2)

Für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sind im BewG insgesamt 34 "Nutzungsmöglichkeiten" für Flächen und Wirtschaftsgebäude vorgesehen. Jeder einzelnen Nutzung ist ein eigener Bewertungsfaktor (Anlagen 27 bis 33 zum BewG) zugeordnet. Die Bewertungssystematik macht es erforderlich, dass jedem Flurstück insgesamt oder auch den Teilflächen die entsprech...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.2 Tierarten nach dem Durchschnittsbestand (zu Zeile 7 bis 28)

Für die gehaltenen Tiere der Zeilen 7 bis 28 ist deren Durchschnittsbestand in Stück anzugeben. Der durchschnittliche Bestand an Tieren ist ein Dreizehntel der Summe aus dem Anfangsbestand des Wirtschaftsjahres und den 12 Monatsendbeständen. Aus den ermittelten Durchschnittbeständen ist der Durchschnitt der in den letzten drei Wirtschaftsjahren gehaltenen Tiere anzusetzen. D...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.3 Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude (Zu Spalte 4)

Neu ist, dass für bestimmte sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, anstelle von festen Ertragswerten bzw. Einzelertragswerten, die Ertragsteigerung über den Ansatz der Bruttogrundfläche der zu der jeweiligen Nutzung gehörenden Wirtschaftsgebäude einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens erfasst wird. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen a...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6 Die tatsächlichen Verhältnisse – Nutzungen, Nutzungsteile, Nutzungsarten

Grundlage für eine zutreffende Feststellung der Grundsteuerwerte ist die Erklärung der jeweils zum Feststellungzeitpunkt maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse. Dazu ist die Gliederung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zwingend erforderlich. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: die landwirtschaftliche N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.4 Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft [Nummer 3]

Bewirtschaftungsbeschränkungen der forstwirtschaftlichen Nutzung liegen dann vor, wenn eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen unterbleibt. Sie müssen von der dafür zuständigen Behörde festgestellt sein und explizit im Liegenschaftskataster aus-/nachgewiesen werden. Ohne diese Feststellung und den Nachweis im Liegenschaftskataster ist die Klassifizierung ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.2 Landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen. Dazu zählen alle Flächen, die als Ackerland und Grünland genutzt werden. Auch die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen, Blühstreifen u. a. sowie brachliegendes Acker- und Grünland sind hier zu erfassen. Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Fläch...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.6 Gärtnerische Nutzung

Zur gärtnerischen Nutzung zählen die Flächen der Nutzungsteile: Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau, Baumschulen. Eine weitere Differenzierung der Nutzungsteile erfolgt danach, ob die Pflanzen im Freiland oder unter Glas oder Kunststoff kultiviert werden. Zu den Flächen der einzelnen Nutzungsteile gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 3.6 Empfangsvollmacht [Zeilen 22 bis 29]

Wurde in der Vergangenheit für den Grundsteuerfall eine Empfangsvollmacht erteilt die weitergelten soll, wird eine neue Empfangsvollmacht angezeigt oder soll mit Abgabe der Feststellungserklärung für ein Grundstück, das sich im Eigentum von mehreren Personen befindet, ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne des § 183 AO benannt werden, sind die persönlichen Angaben...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.8 Blumen- und Zierpflanzenbau im Freiland [Nummer 7] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 8]

Zum Blumen- und Zierpflanzenbau im Freiland [Nummer 7] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 8] gehören Flächen die in folgender Weise genutzt werden: Anbau und Erzeugung von Blumen und Zierpflanzen, insbesondere Schnittblumen, Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen und Stauden, Vermehrung von Blumensamen und -zwiebeln, Gewinnung von Schmuckreisig und Bindegrün (auch von ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 3.4 Lage des Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft [Zeilen 5 bis 8]

Für die zu deklarierende wirtschaftliche Einheit müssen die Adressdaten zur Lage oder die Lagebezeichnung angegeben werden. Außerdem ist eine entsprechende Angabe zu machen, wenn sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über das Gebiet mehrerer hebeberechtigter Gemeinden erstreckt. In diesem Fall erfolgt eine Zerlegung des Steuermessbetrags auf die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 3.8 Grundsteuerbefreiung und -vergünstigung [Zeile 31]

Im Hauptvordruck ist außerdem anzugeben, ob das Grundstück ganz oder teilweise von einem begünstigten Rechtsträger oder für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (Grundsteuerbefreiung) oder ob die Voraussetzungen zur Gewährung einer Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen. An späterer Stelle sind dazu genauere Angaben zu machen (bei ausnahmsweise genehmigter Abgabe in Papi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.10 Baumschulen im Freiland [Nummer 11] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]

Flächen die zum Anbau von Baumschulgewächsen genutzt werden, gehören zum Nutzungsteil Baumschulen im Freiland [Nummer 11] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]. Zum Anbau von Baumschulgewächsen gehören die Anzucht von: Nadel- und Laubgehölzen, Obstgehölzen (einschließlich Beerenobststräuchern), Übrige Baumschulgehölzen. Dem Nutzungsteil werden auch die Einschlags-, Schau-...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.14 Spargel [Nummer 16]

Die zu erklärende Sondernutzung Spargel [Nummer 16] setzt sich aus den Ertragsflächen und den noch nicht im Ertrag stehenden Jungspargelflächen zusammen. Unter dieser Kennziffer ist ausschließlich die Anbaufläche anzugeben. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofstelle erfolgt unter einer gesonderten Kennziffer.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.1 Angaben zu Gemeinschaften [Zeilen 33 bis 40]

Bei den Eigentümerangaben ist zwischen Alleineigentum und Eigentum von Ehegatten/Lebenspartnern und Gemeinschaften mit geschäftsüblichem Namen (z. B. KG oder OHG) einerseits und Eigentum von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen und Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Sollte das Grundstück einer Erbengemeinschaft, Bruchteilsg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.16 Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar) [Nummer 17]

Zu den Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung zählen stehende und fließende Gewässer, die nicht genutzt werden oder einer extensiven Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht dienen. Der jährliche Fischertrag ist geringer als 1 kg/Ar.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.18 Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag [Nummer 20]

Zur Nutzung der Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag zählen alle Gewässer und Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht, die ständig mit Frischwasser versorgt werden. Dies sind insbesondere (Kalt-)Wasserteiche für die Forellen- und Salmonidenzucht und Indooranlagen mit Wasseraufbereitungsanlagen. In der Erklärung sind die Flächengröße der Nutzung und zusätz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.3 Zusätzliche Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum [Zeile 36]

Sollte das zu erklärende Wohnungs- oder Teileigentum neu begründet worden sein (liegt also noch kein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt vor), ist zusätzlich [in Zeile 36] das Datum einzutragen, an dem der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt abgegeben wurde. Sollte das Datum nicht bekannt sein, kann der Notar Auskunft geben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.20 Weihnachtsbaumkulturen [Nummer 22]

Zur Nutzung Weihnachtsbaumkulturen zählen Flächen zum Anbau von Weihnachtsbäumen, außerhalb der Hofstelle liegende Lagerplätze, Fahrschneisen. Zur Weihnachtsbaumkultur gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum dienen. Das sind Zwischenflächen, Vorgewende und die für die Bearbeitung notwendigen Wege. Werden Weihnachtbäume zum Verkauf auf der Hofstelle g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.23 Geringstland [Nummer 25]

Zum Geringstland zählen insbesondere folgende Flächen: Heideflächen, Moorflächen, ehemals landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen, deren Kulturzustand sich infolge langjähriger Nichtnutzung so verschlechtert hat, dass der Rekultivierungsaufwand den zu erwartenden Ertrag übersteigt. Hinweis Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.22 Abbauland [Nummer 24]

Zur Nutzung Abbauland gehören die Flächen, deren Bodensubstanz durch den Abbau überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden, und zwar Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche. Hinweis Stillgelegte Kiesgruben und Steinbrüche eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, die weder kulturfähig sind noch bei geordneter Wirtschaftsweise einen Ertrag abw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.25 Windenergie [Nummer 27]

Zur Nutzung Windenergie zählen ausschließlich Windenergieanlagen, die durch Windkraft Energie erzeugen und deren Standortflächen von Flächen umgeben sind, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dienen. Die abgrenzbaren Standortfläche wird bestimmt durch Standfläche des Turms, Fläche der Betriebsvorrichtungen (Transformatorenhaus), befestigte Betriebsflächen einschließl...mehr