Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.2 Notwendig einzuhaltendes Verfahren

Rz. 16 Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für das sog. Antragssplitting nach § 15 Abs. 1 erfüllt, ist folgendes Verfahren zu beachten: Der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger leitet den abgesplitteten Teil des Antrags unverzüglich dem hierfür voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger (Splitting-Adressat) zu. Dabei teilt der nach § 14 zuständige Rehabilita...mehr

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Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.1 Umfang des Datenzugriffs

Rz. 3 Die Formulierung "erforderliche Daten" schränkt den Umfang der Daten, die den den Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf ein Mindestmaß ein. Gleichzeitig wird damit sowohl der Teil erfasst, der aus dem Datenbestand der Datenstelle der Rentenversicherungsträger geliefert wird, als auch der Teil, der aus dem Versicherungskonto bei dem aktuellen Ko...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 Satz 1, dass das Leistungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern grundsätzlich auf Antrag des Versicherten beginnt. Das grundsätzliche Erfordernis der Antragstellung beruht auf der Erwägung, dass der Versicherungsträger von sich aus in aller Regel den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zu erkennen vermag. Hierfür ist die Mitwirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 9 & 1. Allgemeines Zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, der für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Der Antrag ist daher an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG zu richten. Die Formulare können bspw. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden. Die Vollstreckung aus dem Titel kann mit der Zuste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Schr. v. 20.5.2009 – IV B 5 - S 2411/07/10021 – DOK 2009/0230615, BStBl. I 2009, 645 (Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] nach dem Kontrollmeldeverfahren – Erstreckung auf Kapitalerträge gemäß § 50 d Abs. 6 EStG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren für Kapitalerträge (§ 50 d Abs. 6 EStG) das Folgende: I. Kontrollmeldeverfahren 1 Nach § 50 d Abs. 6 iVm. Abs. 5 EStG kann das Bundeszentralamt für Steuern, soweit Absatz 2 nicht anwendbar ist, auf Antrag den Schuldner von Kapitalertr...mehr

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Riester-Rente / 7.6 Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen

Die in der Praxis schwierige Aufteilung der Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder der betrieblichen Altersversorgung obliegt dem Anbieter oder der Versorgungseinrichtung. Sie muss dem Steuerpflichtigen für Zwecke der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung beim erstmaligen Bezug oder bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen eine Bescheinigung a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zustellung mit Postzustellungsurkunde

Rz. 6 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Zustellung mit Postzustellungsurkunde übergibt die Behörde das zuzustellende Dokument der Post in einem verschlossenen Umschlag mit einem vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde (vgl § 3 Abs 1 VwZG). Wie der Vordruck einer Zustellungsurkunde auszusehen hat, ergibt sich aus der Zustellungsvordruck-VO vom 12.02.2002 (BGBl 2004 I...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweise

Rz. 180 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland hat der Stpfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts; er hat die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen (§ 90 Abs 2 AO; vgl BFH 208, 531 = BStBl 2005 II, 483); ihn trifft ggf die Feststellungslast (> Beweislast), wenn der Sachverhalt nicht geklärt werden kann ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Antrag

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der zum Unterhalt Verpflichtete kann den SA-Abzug beim veranlagenden FA in der > Steuererklärung, aber auch schon bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen (vgl § 37 Abs 3 Satz 4, § 39a Abs 1 Nr 2 EStG). Ergänzend > Rz 14. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr neu z...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Rz. 6 Für den Beginn der Verzinsung ist entscheidend, ob ein Antrag auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen gestellt wurde oder ob die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge von Amts wegen vorgenommen wurde. Bei einem Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge beginnt die Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach Ablauf des ersten vollen Kalen...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5 Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (Abs. 2)

Rz. 6 Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind unter den Voraussetzungen des Abs. 2 auf Antrag oder von Amts wegen (Arg. e. § 27 Abs. 1 Satz 1, so Waßer, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 26 Rz. 129) zu erstatten. Abs. 2 betrifft, anders als Abs. 1, alle Zweige der Sozialversicherung. Die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Spitzenverbände der Sozialversicherungsträge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVIII. Umsatzsteuerjahreserklärung

Tz. 343 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verband/Verein, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist, dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Datensatz einzureichen (s. § 18 Abs. 3 UStG, Anhang 5), weil Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Die Steuer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ausstattungsstandard

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Ausstattungsstandard eines Gebäudes wird anhand des in Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 abgebildeten und für alle Gebäudeklassen einheitlich geltenden Ausstattungsbogens (s. Rz. 31) ermittelt. Um die für das Gebäude oder den Gebäudeteil maßgeblichen durchschnittlichen Regelherstellungskosten zu ermitteln, wird der dem Ausstattungsst...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 8. Antrag

Rz. 27 Das Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 SGB III) durch den betroffenen Arbeitnehmer bei der zuständigen BA beantragt werden, § 324 Abs. 3 SGB III. Die Ausschlussfrist ist europarechtskonform. Sie verstößt weder gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit noch gegen den Grundsatz der Eff...mehr

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§ 32 Abwicklung / 3. Arbeitsbescheinigung

Rz. 6 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 SGB III). In der Arbeitsbescheinigung sind ins...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Anzeige an die Agentur für Arbeit

Rz. 877 Die Anzeige von Massenentlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG ist schriftlich der zuständigen Agentur für Arbeit (vgl. Rdn 867) zu erstatten. Auch wenn es in der Literatur teilweise verteten und von einigen Agenturen für Arbeit auch gelebt wird, dass sowohl ein Telefax als auch eine in Textform übermittelte Anzeige dem Formerfordernis genügt (BeckOK-ArbR/Volkening, § 1...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.4 Änderungen in § 61a UStDV – Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern

Rz. 52 In § 61a UStDV wurde Abs. 1 wie folgt neu gefasst: "(1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern zur Vermeidun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Elektronisches Vergütungsverfahren (ab 1.7.2016)

Rz. 185 Anträge auf Vorsteuervergütung von ausländischen Unternehmern aus Drittstaaten müssen ab dem 1.7.2016 grds. ausschließlich auf elektronischem Weg über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden.[1] Auf Antrag hat das BZSt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten und die Abgabe des Vergüt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.4 Neueinfügung § 61a UStDV

Rz. 31 Die Vorschrift regelte ab 1.1.2010 das Vergütungsverfahren für Antragsteller, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind. Die Regelung entsprach weitestgehend dem bis dahin geltenden Recht. Rz. 32 Abs. 1 bestimmte, dass nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ihren Vergütungsantrag grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt einreichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 189 Der Vergütungsanspruch kann – sowohl bei Anträgen von EU-Unternehmern als auch von Drittlandsunternehmern – nach Ablauf des Vergütungszeitraums abgetreten werden. Die Abtretung muss der zuständigen Finanzbehörde auf amtl. Vordruck[1] angezeigt werden.[2] Tritt der ausländische Unternehmer seinen Anspruch im Einzelfall an den im Inland ansässigen leistenden Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Kontenabrufverfahren un... / 4. Hinweispflichten

Vor dem Kontenabrufersuchen an das BZSt hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen; dies kann auch durch ausdrücklichen Hinweis in amtlichen Vordrucken und Merkblättern geschehen (§ 93 Abs. 9 S. 1 AO). Da im Vollstreckungsverfahren eine Gefährdung der Ermittlungszwecke zu befürchten ist, wenn der säumige Steuerpflichtige vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2 Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Absatz 1)

Rz. 7 Den Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck hat der Zulageberechtigte bei dem Anbieter seines Vertrags bis zum Ablauf des zweiten Kj., das auf das Beitragsjahr folgt, einzureichen (§ 89 Abs. 1 S. 1 EStG). Das BMF ist ermächtigt, den Vordruck zu bestimmen (§ 99 Abs. 1 EStG). Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Ang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.2 Form

Rz. 13 Der Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 89 EStG gehört im Abschnitt XI EStG zu den Verfahrensvorschriften. Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Beantragung der Altersvorsorgezulage und enthält Vorgaben zur Datenverarbeitung. Rz. 2 Das Zulageverfahren folgt einem dreistufigen Verfahrensablauf, bestehend aus Ermittlung, Überprüfung und Festsetzung der Zulage. Das dreistufige gesetzliche Verfahren ist verfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.5 Mehrere Verträge

Rz. 18 Hat der Zulageberechtigte im Beitragsjahr Altersvorsorgebeiträge für mehrere Verträge gezahlt, so hat er mit dem Zulageantrag zu bestimmen, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). Beantragt der Zulageberechtigte die Zulage für mehr als 2 Verträge, so wird die Zulage nur für die 2 Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.3 Rechtswirksamer Antrag

Rz. 14 Ein rechtswirksamer Antrag setzt voraus, dass der Antrag der Form genügt, ihm das Begehren entnommen werden kann und der Antragsteller erkennbar ist.[1] Um den Antragsteller eindeutig identifizieren zu können, sollten die üblichen Personaldaten vom Antragsteller angegeben werden. Als ausreichendes Identifikationsmerkmal kann auch die Angabe der Sozialversicherungs- bz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.1 Frist

Rz. 8 Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulageantrag beim Anbieter eingeht.[1] Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die als Ausschlussfrist zu qualifizieren ist.[2] Die Frist ist nicht verlängerbar. Bei Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.1 Vollmachtserteilung

Rz. 24 Die Bevollmächtigung muss nach dem Wortlaut des § 89 Abs. 1a S. 1 EStG "schriftlich" erfolgen.[1] Aus dem Begriff "schriftlich" kann allerdings nicht ohne Weiteres auf ein die eigenhändige Unterschrift umfassendes Schriftformerfordernis geschlossen werden. In den Fällen, in denen das Gesetz Begriffe wie "Schriftstück" oder "schriftlich" verwendet, ist im Wege der Ausl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.4 Maschinelle Fehlerprüfung

Rz. 15 Von den für eine rechtswirksame Antragstellung erforderlichen Mindestangaben sind die Angaben abzugrenzen, die von der zentralen Stelle benötigt werden, um die Zulage im vollautomatisierten Massenverfahren ermitteln zu können. Die automatische Verarbeitung ist in besonderem Maße auf vollständige und richtige Angaben angewiesen und bedarf exakter Vorgaben, welche Berec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.6 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Rz. 19 Eine Änderung der Verhältnisse, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führt, muss der Antragsteller unverzüglich dem Anbieter mitteilen (§ 89 Abs. 1 S. 5 EStG). Mitzuteilen ist insbesondere[1]: Änderung der Art der Zulageberechtigung (unmittelbar/mittelbar), Änderung des Familienstands, Änderung der Daten zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags, sof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / V. Bewilligungsverfahren

Rz. 175 Für den Antrag auf Bewilligung von VKH ist das Prozessgericht zuständig, § 117 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Damit das Prozessgericht überprüfen kann, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses sind, müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 119 Der Antragssteller ist verpflichtet, die vom Gesetzgeber eingeführten Formulare (früher: Vordrucke) zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verwenden. Wird ein entsprechendes Formular nicht beigefügt, kann die VKH nicht bewilligt werden.[162] Die entsprechende neue PKHFV[163] wurde am 21.1.2014 verkündet und ist am 22.1.2014 in Kraft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorgangs konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.5 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisationsstrukturen von Kommunalverwaltungen werden in Dezernatsverteilungsplänen, Aufgabengliederungsplänen und Geschäftsverteilungsplänen dokumentiert. Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergeben sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.1 Entgeltgruppe 5

Entgeltgruppe 5 Die EG 5 bildet wie bisher schon die Grundeingruppierung für den vergleichsweise mittleren Dienst. Die Entgeltgruppe 5 ...mehr