Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

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zfs 11/2021, Innenausgleich... / 2 Aus den Gründen:

[11] 2. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hält das BG die Bekl. für verpflichtet, der Kl. hälftigen Regress zu leisten. [12 D] er von der Kl. erhobene Ausgleichsanspruch unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. [13] aa) Die Rom ll-VO und die Rom l-VO sind auch im Streitfall von den deutschen Gerichten anzuwenden, obwohl Dänemark ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Lebensversicherungen

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Steuerpflicht eines Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung lässt sich dadurch vermeiden, dass der "Bezugsberechtigte" als Versicherungsnehmer die Prämien aus eigenen Mitteln an die Versicherung leistet. Dann zahlt die Versicherung im Versicherungsfall (Ableben des Erblassers) an den Versicherungsnehmer, so dass bei ihm kein erbschaftsteuerb...mehr

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zfs 11/2021, Schaden aufgru... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. kann nach dem Unfall des versicherten Fahrzeugs vom 12.7.2016 Leistungen aus der Vollkaskoversicherung auch insoweit verlangen, als ein Teil des Schadens durch die Erstkollision entstanden ist (Hängenbleiben des Fahrzeugs mit der geöffneten Verkaufsklappe an einer Hauswand). 1. Die Kl. ist Inhaberin der ursprünglich dem VN (Zedenten) gegen die Bekl. zustehenden Forder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 BGB), und der Fall,...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

BGH übersieht entscheidenden Aspekt Der BGH übersieht einen entscheidenden Aspekt. Der Gesetzgeber hat inzwischen eingeräumt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich und unzulässig ist, zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern innerhalb der Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister zu differenzieren (BT-Drucks 18/9521, S. 217 und BT-Drucks 19/20348, S. 27). Vor ...mehr

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zfs 11/2021, Schaden aufgru... / Sachverhalt

Die Kl. macht aus übergegangenem Recht Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung geltend. Der Zedent, J. W., war Leasingnehmer eines Grillhähnchen-Verkaufswagens der Marke F. Leasinggeber und Eigentümer des Fahrzeugs war die C GmbH. Der Zedent hatte mit der Bekl. für das Fahrzeug eine Kraftfahrtversicherung abgeschlossen, der eine Vollkasko-Versicherung einschloss. Versichert...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / IV. Vorlage des Originals gerechtfertigt

Das LAG entschied, dass unabhängig der bestehenden Streitfrage (s. III.) die Gerichte immer auch im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens auf eine weitere Glaubhaftmachung abstellen können. Unter dieses Recht falle nicht nur die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, sondern auch die das Verlangen, Originale der übersandten Erklärungen und Anträge anzufordern. Entsprechen...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / Leitsatz

1. Wird bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Verkehrsunfall seitens des Schädigers oder seiner Versicherung das Bestehen von überlagerten Vorschäden eingewandt, so obliegt dem Geschädigten die Last der Darlegung und des Nachweises nach dem Maßstab des § 287 ZPO, dass die Beschädigung seines Pkw unfallbedingt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beziehung zwischen Nettovermögen und Barwert der zugesagten Versorgungsleistung

Tz. 50 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Gegenüberstellung des für die Erfüllung der Altersversorgungsleistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens zum Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen ergibt die Vermögensüber- oder -unterdeckung des Altersversorgungsplan, deren Quantifizierung nur im Rahmen der Darstellungsvariante a) verlangt wird (IAS 26.17 (a)(iii) iVm. IAS 2...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

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FF 11/2021, Befangenheit ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin ist im Scheidungsverbund ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig. [2] Aus dem vom Antragsteller zur Akte gereichten und unterschriebenen amtlichen Vordruck V 10 ergibt sich kein Hinweis auf zwei Anrechte beim Versorgungsträger H. Vorsorgemanagement e.V. aus seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der...mehr

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FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 26 begründet keine eigenständige Berichtspflicht für den Altersversorgungsplan, sondern ist nur dann anzuwenden, wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften, vertraglicher Vereinbarungen oder freiwillig ein IFRS-Abschluss erstellt wird (IAS 26.1). In der Praxis ist dieser Standard in Deutschland bedeutungslos, da nach deutschem Recht (HGB, VA...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 137 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift bestimmte bis zum 31.12.2004 den Kreis der Beschäftigten, für den die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 137 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift bestimmte bis zum 31.12.2004 den Kreis der Beschäftigten, für den die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hatt...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig ist. Sie wird durch die in §§ 273, 273a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt. Nach Nr. 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Durchführung der Versicherung in der kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.1 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Rz. 3 Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit für einen Arbeitgeber gegen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und für dessen Rechnung insbesondere in einem Arbeitsverhältnis abhängig beschäftigt sind (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Persönliche Abhängigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüg...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie bestimmte die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.1 "Zuschussfähiger" Versicherungsvertrag (Abs. 2a)

Rz. 67 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) waren seit 1.7.1994 bereits besondere Anforderungen an einen privaten Krankenversicherungsvertrag gestellt, die zugleich auch Voraussetzungen für die Zuschussfähigkeit überhaupt waren. Die Vorschriften waren im Zusammenhang mit der 3. Schadensversicherungsrichtlinie der EG (RL 92/49/EWG) eingeführt worden und sollten ausländis...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.1 Freiwillige Mitgliedschaft wegen Krankenversicherungsfreiheit (Satz 1)

Rz. 29 Bei freiwillig versicherten Mitgliedern einer Krankenkasse darf nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Wortlaut nach Abs. 1 Satz 1 die Versicherungsfreiheit nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehen, damit ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Maßgebend dafür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 126 in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung enthielt generelle Regelungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander für die von ihnen in der allgemeinen Rentenversicherung zu betreuenden Versicherten und Hinterbliebenen. Abweichend von den in § 126 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthaltenen Zuständigkeitsregelungen war die ehemalige Bundesknappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.3 Sonderzuständigkeit bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht

Rz. 9 Die in § 136 Satz 1 und 2 geregelte Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Leistungen sowie für die Durchführung der Versicherung gilt nach Satz 3 der Vorschrift auch bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht. Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 Ein zur Dienstleistung bei dem Verein für bergbauliche Interessen in Essen angestellter Vermessungssteiger, der hauptberuflich mit Forschungsarbeiten in verschiedenen Bergwerken des rheinisch-westfälischen und des Aachener Steinkohlenbergbaus beschäftigt ist und zu etwa 90 % seiner Arbeitszeit Vermessungsarbeiten unter Tage ausführt, verrichtet überwiegend bergmännisc...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 118 Dreher, Krankenversicherung und Spartentrennung – Zur Europarechtswidrigkeit des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, VersR 1993 S. 288. ders., Kein Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten für Beiträge zu freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung der Ehefrau. Anm. zu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R, jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 4. Heimann, I...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 2.3 Regelungsinhalt "Rechnung tragen"

Rz. 9 Mit der Einordnung in das Erste Kapitel wird deutlich, dass es sich, wie bei § 2a (vgl. Komm. dort), um eine Regelung mit Einweisungscharakter (Programmsatz) handelt, der allenfalls bei der Rechtsauslegung als Auslegungshilfe dienen kann. Die Vorschrift normiert jedoch weder eigene Rechte noch vermag sie die vorhandenen Ansprüche aus der Versicherung nach dem SGB V aus...mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.2.2 Unzumutbare Belastung (Satz 2 bis 5)

Rz. 19 Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2020 = 1.274,00 EUR im Monat) nicht überschreiten, haben gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf volle Kostenübernahme bei ausschließlicher Inanspruchnahme der Regelversorgungsleistungen (Satz 2). Die Einkommensgrenze erhöht sich für den ersten im gemeinsamen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1 Berücksichtigung von Einkommensänderungen zum nächstfolgenden 1. Juli

Rz. 5 Einkommenserhöhungen und -minderungen von weniger als 10 % werden ausschließlich von dem der Änderung folgenden 1. Juli an von Amts wegen berücksichtigt. Das bezieht sich auf Veränderungen beim Erwerbseinkommen; beim laufenden Vermögenseinkommen (zum einmaligen Vermögenseinkommen vgl. Rz. 7) und beim Hinzukommen eines weiteren Einkommens; bei dauerhaften Erwerbsersatzeinko...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.3 Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen

Rz. 7 Für Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, ist nach § 133 Nr. 3 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung für mindestens 5 Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.2 Ehemalige Soldatinnen und Soldaten (Satz 2)

Rz. 35 Der mit Wirkung ab 1.1.2019 eingefügte Satz 2, wonach der Satz 1 entsprechend für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte gilt, deren freiwillige Mitgliedschaft auf der Versicherungsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 beruht, nimmt indirekt Bezug auf Personen, deren Versicherungsfreiheit bei einer Beschäftigung aufgrund der Regelung des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.3 Pflichtbeiträge während oder nach einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung

Rz. 10 Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule oder der Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme i. S. des Rechts der Arbeitsförderung nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Für die Zuor...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Zurechnungszeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung gezahlt hat (sog. Wanderversicherungsfälle) und der letzte Pflichtbeitrag vor der jeweiligen beitragsfreien Zeit zur knappschaftlichen Rentenversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4 Begriff des Vermögenseinkommens (Abs. 4)

Rz. 28 Abs. 4 definiert, welche Einkommensarten als Vermögenseinkommen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gelten, und lehnt sich insoweit im Wesentlichen an die Regelungen des Einkommensteuerrechts – §§ 20ff. EStG – an (BT-Drs. 14/4595 S. 143). Die Einnahmen/Ausgaben sowie Gewinne/Verluste aus den in Abs. 4 Nr. 1 bis 3 genannten Einkommensarten (Kapitalvermögen, Versicherungen, Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 403 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 314 ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) neu eingefügt worden. Ihren jetzigen Inhalt hat die Norm erst im Laufe der Ausschussberatungen im Bundestag erhalten (BT-Drs. 16/4200 S. 138). Rz. 1a Art. 2 Abs. 21 Nr. 4 des Ges...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist seit 2001 wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch Art. 3 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1 wurde auf sämtliche Einkommensarten mit Ausnahme der meisten steuerfreien...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 139a und b, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG ...mehr