Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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zfs 12/2021, Gebrauch eines... / Leitsatz

1. Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug ausgehende Gefahren abgedeckt. Eine solche Gefahr stellt aber die Explosion der Batterie des versicherten Fahrzeugs beim Startvorgang dar, auch wenn dieser mit einer Starthilfe durch ein anderes Fahrzeug unterstützt wird. 2. Weder die kurzzeitige Außerbetriebssetzung noch die Veräußerung des Fah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ergänzende Angaben bei KapErtr aus Hinterlegungsscheinen (§ 45b Abs 3 EStG)

Rn. 30 Stand: Wenn KapErtr gemäß § 45b Abs 2 EStG auf Grund eines Hinterlegungsscheines bezogen wurden, verlangt der Gesetzgeber noch weitere zusätzliche Angaben. Anzugeben sind die Bezeichnung und die internationale Wertpapierkennnummer der hinterlegten Wertpapiere, obwohl diese Angaben schon nach § 45b Abs 2 Nr 2 Hs 2 EStG abgefragt werden.Ferner ist das laut Emissionsbedin...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / I. Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sache, die ein – mit materieller Rechtskraftwirkung feststellbares – subjektives Recht enthält oder aus dem solche Rechte entspringen können.[19] Es muss sich mithin um eine rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache handeln.[20] Rechtliche Beziehungen...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / C. Irrglaube der Vorrangigkeit der Leistungsklage

Aufgrund eines vermeintlichen Vorrangs der Leistungsklage wird von der Erhebung der allgemeinen Feststellungsklage abgesehen, weil sie als unzulässig angesehen wird. Zu tief sitzt offensichtlich der schon im Studium erlernte Grundsatz, dass die Leistungsklage Vorrang hat, weil nur sie eine vollstreckungsfähige Entscheidung herbeiführen kann. Wenn der Verfasser gleichwohl ent...mehr

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zfs 12/2021, Präsenzseminare

Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Groß-Gerau, Freitag, 11. März 2022 (5,0 Std. FAO) Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Erfurt, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Nürnberg, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Crashkurs Verkehrsrecht Königstein/Taunus, 23./24. März 2022 (12,0 Std. * kein FAO) Die ...mehr

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zfs 12/2021, Zulässige Aufr... / 2 Aus den Gründen:

[13] Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass der Kl. gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung rückständiger Beiträge für die Krankheitskostenversicherung in der vom AG ausgeurteilten Höhe zusteht und die weitergehende Aufrechnung des Beklagten nicht durchgreift. [14] 1. Entgegen der Auffassung der Revision waren die von der Kl. erklärten Aufrechnungen ...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Vordergrund des Falls steht die Frage, welches Gericht dazu berufen ist, den Rechtsstreit zwischen der Versicherung eines Wohnungseigentümers und einem Wohnungseigentümer, der gegebenenfalls dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, zu entscheiden. Örtliche Zuständigkeit: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Will ein Gläubiger die Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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zfs 12/2021, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens sind die Erfolgsaussichten anhand des vorgetragenen Sachverhaltes und der angebotenen Beweise lediglich im Wege einer summarischen Prüfung zu beurteilen, die sich sowohl auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Seite, d.h. die Frage der Beweisbarkeit, erstreckt. Dabei ist – was die tatsächliche Ebene betrifft – auch eine Bew...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / B. Titelersetzende Erklärung

Vor Erhebung der allgemeinen Feststellungsklage ist dem in Anspruch zu nehmenden Haftpflichtversicherer selbstredend die Möglichkeit zu geben, zur Vermeidung einer Klage ein entsprechendes Anerkenntnis abzugeben. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 218 BGB a.F.[6] judiziert, dass ein titelersetzendes Anerkenntnis nur vorliegt, wenn der Schädiger bzw. d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Elektronische Übermittlung der Daten des Zuflusses auf Verlangen beschränkt StPfl (§ 45b Abs 5 EStG)

Rn. 45 Stand: Wenn der Gläubiger der KapErtr beschränkt stpfl ist, so erhält er keine Steuerbescheinigung mehr (§ 45a Abs 2a EStG), sondern muss bei der auszahlenden Stelle eine Übermittlung der Bescheinigungsdaten an das BZSt nach § 45b Abs 2 u 3 S 2 EStG veranlassen. Außerdem ist die Ordnungsnummer gemäß § 45b Abs 1 EStG sowie das Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigke...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / IV. Nachträgliche Antragstellung und Zeitpunkt

Mit dem 1.1.2014 wurde eine nachträgliche Ausschlussfrist für die nachträgliche Antragstellung von 4-Wochen konzipiert, § 6 Abs. 2 BerHG.[4] Die Frist wurde eingeführt, um möglichst zeitnah für alle beteiligten Rechtssicherheit entstehen zu lassen. Innerhalb der genannten Frist soll daher eine Antragstellung erfolgen. Geht der Antrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2.2 Einwendungen gegen die Ersetzung

Rn 48 Jedem Gläubiger, dessen Zustimmung ersetzt werden soll, steht es offen, Einwendungen gegen eine Ersetzung ihrer Zustimmung vorzubringen. Hierzu hat das Gericht vor einer Entscheidung rechtliches Gehör auf den Ersetzungsantrag zu gewähren (s.o. Rdn. 42). Es obliegt dem Gläubiger, seine Zustimmungsverweigerung zu begründen und die Gründe glaubhaft zu machen.[122] Im Ansc...mehr

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Anforderungen an die Handelsregisteranmeldung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Bei der Handelsregisteranmeldung muss die Versicherungserklärung des neuen Geschäftsführers nach dem OLG Hamm nicht immer ausdrücklich die in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG genannten Straftaten enthalten. Kurzwiedergabe des Sachverhalts Der neue Geschäftsführer einer GmbH meldete seine Bestellung zum Handelsregister an. Die Anmeldung enthielt die Belehrung, dass G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 331a Unrichtige Versicherung

A. Normzweck Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wurde im Zuge des sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) neu geschaffen, um der unrichtigen Versicherung in Abgrenzung zur unrichtigen Darstellung mehr Aufmerksamkeit zu verleihen. Die unrichtige Versicherung war zuvor in § 331 Nr. 3a (a. F.) geregelt (vgl. BT-Drs. 19/26...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wurde im Zuge des sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) neu geschaffen, um der unrichtigen Versicherung in Abgrenzung zur unrichtigen Darstellung mehr Aufmerksamkeit zu verleihen. Die unrichtige Versicherung war zuvor in § 331 Nr. 3a (a. F.) geregelt (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 105;...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt(e)). Eines entsprechenden Strafantrags bedarf es nicht. Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die vorsätzliche Abgabe einer unrichtigen Versicherung nach § 331a Abs. 1 wird als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Insofern führt die Einführung des ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Tatvollendung

Rn. 9 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine Tat nach § 331a tritt mit Abgabe der schriftlichen Versicherung ein (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 331 HGB, Rn. 37). § 331a definiert Begehungstatbestände. Eine Versuchsstrafbarkeit (vgl. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 12 StGB) ist nicht vorgesehen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Tathandlungen

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sanktioniert werden Verstöße gegen die Beachtung der GoB, mit denen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage einer KapG vermittelt werden soll. Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Pflicht zur Abgabe entsprechender Versicherungen regeln die §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Vorsatz und Fahrlässigkeit

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Handlungen nach § 331a Abs. 1 erfordern Vorsatz. "[A]usreichend ist auch hier bedingter Vorsatz" (Beck Bil-Komm. (2020), § 331 HGB, Rn. 38; vgl. des Weiteren HdR-E, HGB § 331, Rn. 50). Rn. 8 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Strafbarkeit einer Tat nach § 331a Abs. 2 kann sich auch schon durch leichtfertiges Handeln ergeben. Leichtfertigkeit ist ein...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / B. Die Geltendmachung der Inkassokosten im Mahnverfahren

Rz. 4 Für die Verfahrensgebühren nach Nr. 3305 und 3308 VV RVG erfolgt unter Berücksichtigung der Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG bei Rechtsanwälten eine automatisierte Berechnung der Erstattungsansprüche. Lediglich hinsichtlich der weiteren im gerichtlichen Mahnverfahren denkbaren Ansprüche, insbesondere der Einigungs- und der Terminsgebühr bedarf es besonderer Anga...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 4. Die Einigungsgebühr

Rz. 336 Die Einigungsgebühr wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht gleichermaßen einer umfassenden Neuregelung unterzogen. Neben den Änderungen beim Gegenstandswert nach § 31b RVG ist seit dem 1.10.2021 nicht mehr danach zu unterscheiden, ob eine einfache oder eine qualifizierte Ratenzahlungsvereinbarung und in welchem Einziehungsstadiu...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Die kostenrechtliche Behandlung des Konzerninkassos

Rz. 434 Die kostenrechtliche Betrachtung des Konzerninkassos ist von verschiedenen Sichtweisen geprägt, die sich weniger an der gesetzlichen Regelung als vielmehr an emotionalen oder wirtschaftlichen Aspekten orientieren. Zum Teil wird aus Schuldnersicht als Zweck der Ausgliederung von Mahn- und Forderungsabteilungen allein das Streben nach einem rechtswidrigen Vermögensvort...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Abgrenzung zu sonstigen Einkünften

Rz. 148 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich beruhen ‚Renten’ auf früher geleisteten Beiträgen; das unterscheidet sie vom (Versorgungs-)Lohn (vgl zB BFH 216, 124 = BStBl 2007 II, 402; BFH/NV 2015, 1390). Beruht das vom ArbG bezogene Ruhegehalt auf früheren Beitragsleistungen des ArbN, die er aus Arbeitslohn oder Vermögen erbracht hat, ist es als Leibrente iSv § 22 Nr 1 S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einkunftsart von Schadensersatzleistungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich ist die Einkunftsart (> Einkünfte Rz 1) maßgebend, zu der die ersetzten > Einnahmen gehören würden, wenn sie der Stpfl selbst erwirtschaftet haben würde (vgl zB § 22 Nr 1 Eingangssatz, § 24 Eingangssatz EStG). Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schadensersatzrenten sind, sofern sie steuerpflichtig sind (> Rz 4), keine Leibrenten ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schadensregulierer

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die im Rahmen einer BGB-Gesellschaft ausgeübte Schadensregulierung im Auftrag eines Versicherungsunternehmens ist eine gewerbliche Tätigkeit (BFH 73, 656 = BStBl 1961 II, 505). Wer als Angestellter einer Versicherung Schäden reguliert, ist deren > Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sanierungsgelder

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sonderzahlungen des ArbG zur Sanierung von Einrichtungen der BetrAV und von Versorgungswerken des öffentlichen Dienstes, die umlagefinanziert sind, gehören grundsätzlich seit 2015 zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 HS 2 EStG; zur Rechtsentwicklung vgl § 52 Abs 26a EStG sowie > Arbeitslohn Rz 19). Dies wird da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Soweit erhaltene Zahlungen > Arbeitslohn sind, hängt ihre lohnsteuerliche Behandlung davon ab, wer sie dem ArbN zahlt: Rz. 26 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Solvabilität

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vorschriften zur Solvabilität enthält das neugefasste Versicherungsaufsichtsgesetz vom 01.04.2015 (BGBl 2015 I, 434 – VAG 2016). Durch das Vorhalten unbelasteter Eigenmittel soll die dauernde Leistungsfähigkeit einer Versicherung oder eines > Pensionsfonds sichergestellt werden. Besondere Leistungen des ArbG an eine Versorgungseinrichtung zur Erhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgegensteht (BFH 124,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Verwaltungsanweisungen und bevorstehende Gesetzesänderungen zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen

Kommentar Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten? Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Fahrzeugen mit Elektrofahrzeugen hat es in den letzten Jahren zahlreiche steuerliche Änderungen gegeben. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / b) Haftungsfreistellung und Versicherungen

Rz. 94 Der Corporations Act verbietet es einer Gesellschaft sowie verbundenen Gesellschaften, einen Director unter den folgenden Umständen von der Haftung freizustellen:[103]mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Voraussetzungen und Ablauf einer Kapitalherabsetzung

Rz. 187 Erforderlich ist nach Sec. 641 CA 2006 ein Beschluss der Gesellschafter mit 75 %-Mehrheit, der entweder – wie im alten Recht – einer gerichtlichen Bestätigung bedarf oder ohne gerichtliche Zustimmung nunmehr alternativ durch eine Versicherung der Geschäftsführer über die uneingeschränkt fortbestehende Zahlungsfähigkeit ersetzt werden kann (solvency statement gem. Sec...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 8. Abschluss der Sitzverlegung und Rechtswirkungen

Rz. 118 Beim Herausformwechsel ist in Deutschland nach § 198 Abs. 1 UmwG analog, § 4 SEAG i.V.m. § 377 FamFG der grenzüberschreitende Formwechsel von den Vertretungsberechtigten in vertretungsberechtigter Anzahl beim Register der formwechselnden Gesellschaft anzumelden.[346] Hierbei sind nur solche Tatsachen anzumelden, die nicht die Zielrechtsform betreffen.[347] Rz. 119 Fin...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / i) Schutz öffentlicher Interessen sowie der Gläubiger

Rz. 29 Allein nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates ist zu beurteilen, ob es für die Behörden eines Mitgliedstaates ein Einspruchsrecht zum Schutz öffentlicher Interessen gibt (Art. 121 Abs. 1 lit. b GesRL; vormals Art. 4 Abs. 1 lit. b VerschmelzungsRL) und auf welche Art und Weise der Gläubigerschutz [71] gewährleistet wird (Art. 121 Abs. 2, 1 lit. b GesRL).[7...mehr

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Türkei / 3. Gesellschaftszweck

Rz. 64 Wie für die Aktiengesellschaft gem. Art. 331 HGB gilt auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dass sie jede wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, die nicht einem gesetzlichen Verbot unterliegt (Art. 573 Abs. 3 HGB). Die Tätigkeiten einer GmbH müssen also auf rechtlich zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten gerichtet sein. Mit der Rechtsform der GmbH könne...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / bb) Einreichung des Verschmelzungsplanes beim deutschen Handelsregister und Bekanntmachung

Rz. 44 Die Geschäftsführer der deutschen GmbH haben den Verschmelzungsplan beim Registergericht des Sitzes der Gesellschaft mindestens einen Monat vor Fassung des Beschlusses über die Verschmelzung nach § 13 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG in elektronischer Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) einzureichen [147] (vgl. § 122d Satz 1 UmwG)[148] und dem Registergericht die von § 122d Satz 2 ...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Einreichung von Dokumenten beim Gesellschaftsregister

Rz. 50 Die folgenden Dokumente müssen dem registrar of companies eingereicht werden: Das Memorandum of association ist unter dem CA 2006 weiterhin von dem oder den Gründungsgesellschafter(n) (subscriber) zu unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Jeder Zeichner muss neben seinem Namen die Anzahl der persönlich gezeichneten Anteile offenlegen und da...mehr

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Deutschland / III. Geschäftsführung

Rz. 201 Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Diese Vertretungsbefugnis betrifft das Können der Geschäftsführer nach außen; die Vertretungsbefugnis ist im Interesse des Rechtsverkehrs nicht einschränkbar (vgl. Rdn 205). Die Geschäftsführungsbefugnis betrifft hingegen das Dürfen nach innen, d.h. gegenüber den Gese...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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Estland / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 51 Neben der Kapitalerhöhung ist es möglich, auch eine Kapitalherabsetzung durchzuführen. Gesetzlich verboten ist lediglich die Unterschreitung der Mindestkapitalgrenze von 2.500 EUR. Die Herabsetzung des Stammkapitals bedarf in erster Linie eines Gesellschafterbeschlusses, der den Grund für die Verringerung des Stammkapitals, den Umfang und die Art der Verringerung und ...mehr