Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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zfs 10/2023, Zur Erstattung... / Leitsatz

1. Holt eine Kfz-Versicherung – und nicht der geschädigte Versicherungsnehmer selbst – zur Schadensbestimmung ein Gutachten ein, sind die Gutachterkosten nicht ersatzfähig, wenn die Feststellungen jedenfalls nicht in erster Linie dazu dienen, die Schadensgeltendmachung gegenüber dem Schädiger zu ermöglichen, sondern zunächst zur Feststellung der Regulierungspflicht erfolgen ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Der Auskunftsanspruch aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 72 Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dieser kann aber nur bei genauer Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten beziffert werden. Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) folgt deshalb auch der wechselseitige Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts u...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Unterhaltsbedarf als gesamter Lebensbedarf (Grundlagen)

Rz. 1420 § 1578 BGB bestimmt den Bedarf für alle Tatbestände des nachehelichen Unterhaltes nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB umfasst der nacheheliche Unterhalt den gesamten Lebensbedarf. Zu diesem gesamten Lebensbedarf gehören die Kosten zur Deckung elementarer Bedürfnisse wie verschiedenste weitere Kosten, beispielsweise eine angemessene Ve...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Kombination Kranken- und Altersvorsorge

Rz. 2084 Bei einer Vereinbarung der Beteiligten von Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt berechnet sich der Elementarunterhalt grundsätzlich dreistufig.[2209] Dazu folgendes Beispiel: Rz. 2085 Dazu folgendes Beispielmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Allgemeines

Rz. 79 Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch kann auch im Rahmen eines Stufenverfahrens nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 254 ZPO geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine objektive Antragshäufung nach § 260 ZPO mit nachfolgender Staffelung: 1. Stufe: Auskunft und Belegvorlage 2. Stufe: Eidesstattliche Versicherung 3. Stufe: (unbezifferter) Zahlungs- oder Abänderungsan...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Der Antrag, § 51 Abs. 1 FamFG

Rz. 395 Der Erlass einer einstweiligen Unterhaltsanordnung setzt einen bestimmten vollstreckungsfähigen Antrag voraus. Insoweit unterscheidet sich die einstweilige Unterhaltsanordnung nicht von einem Hauptsacheverfahren bzw. Hauptsacheantrag. Folgende Antragstellung ist möglich: Muster 8.9: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterhaltsanordnung Muster 8.9: Antrag auf Erlass...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Verhältnis zum Elementarunterhalt

Rz. 1695 Der Krankheitsvorsorgeunterhalt ist als unselbstständiger Unterhaltsbestandteil des einheitlichen Lebensbedarfs zusätzlich zum Elementarunterhalt zu zahlen, wenn die Unterhaltsberechnung nach einer Ehegattenquote erfolgt.[1833] In der Ehegattenquote ist lediglich der Elementarunterhalt enthalten.[1834] Rz. 1696 Krankheitsunterhalt und Elementarunterhalt sind gleichra...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Geltendmachung und Zweckbestimmung des Krankheitsvorsorgeunterhalts

Rz. 1702 Der Krankheitsvorsorgeunterhalt muss als unselbstständiger Unterhaltsbestandteil betragsmäßig zusätzlich geltend gemacht werden. Es steht dabei naturgemäß im Ermessen des Berechtigten, ob der ihn geltend machen will. Von Amts wegen wird er nicht zugesprochen. Wird er geltend gemacht, ist er wegen der Zweckbindung im Tenor gesondert auszuweisen. Rz. 1703 Der Berechtig...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Unterhaltsverstärkung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 2152 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der (Betreuungs-)Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[2268] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen. Rz. 2153 Die Unterhaltsverstärkung muss daher geeignet sein, eine ents...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialgemeinkosten

Rz. 320 [Autor/Zitation] Als Materialgemeinkosten iSv. § 255 Abs. 2 Satz 2 werden in der Praxis vor allem die Kosten der Einkaufsabteilung, der Warenannahme, der Material- und Rechnungsprüfung, der Lagerhaltung, der Materialverwaltung und -bewachung, für den Transport innerhalb des Unternehmens und die Versicherung des Materials erfasst. Zwar handelt es sich bei einem Teil di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Sicherheitsleistung/Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Rz. 806 Wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass der Unterhaltsschuldner zum Nachteilsausgleich nicht bereit oder in der Lage ist, z.B. bei laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzantrag oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung von der Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden N...mehr

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zfs 10/2023, Kein fingierte... / 1 Sachverhalt

Zwischen dem Kl. – einem gelernten Elektroinstallateur – und der Bekl. besteht ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Die Versicherung begann zum … 2016 und läuft bis zum … 2044. In den AVB heißt es in § 9 Abs. 4: "Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspfli...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Der Stufenantrag

Rz. 82 Über jede Stufe ist gesondert zu verhandeln und zu entscheiden, da es sich jeweils um einen eigenständigen Anspruch handelt. Eine Entscheidung über die jeweils nächste Stufe ist erst zulässig, wenn die vorhergehende Stufe erledigt ist.[103] Dabei ergeht über die beiden ersten Stufen ein Teilbeschluss und über die Leistungsstufe ein Endbeschluss. Rz. 83 Ist bei einem St...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer vom Kl. bei der Bekl. gehaltenen Kfz-Versicherung. Der Kl. ist Halter des mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR bei der Bekl. vollkaskoversicherten Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall am 14.9.2019 beschädigt wurde. Dem Versicherungsvertrag liegen AKB zugrunde, die unter anderem bestimmen: “… A.2.7....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Wegfall des Bereicherungsanspruchs nach § 818 Abs. 2 BGB

Rz. 238 Soweit der Unterhaltsempfänger nach § 818 Abs. 3 BGB entreichert ist, entfällt ein Bereicherungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB. Dies ist der Fall, wenn der Unterhalt vollständig für den Lebensbedarf verbraucht worden ist. In diesen Fällen ist der Unterhaltsempfänger nicht mehr bereichert.[237] Rz. 239 Dafür ist zwar der Unterhaltsempfänger beweispflichtig.[238] Er mus...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Rücklage für Ersatzbeschaffung, § 6b EStG, R 6.6 EStR 2012

Rz. 439 Unterhaltsrelevanz Insbesondere bei gesteigerter Leistungsverpflichtung nach § 1603 BGB stellt sich immer wieder die Frage nach der Aufdeckung stiller Reserven. Beispiel Die Fertigungshalle der Unterhaltsschuldner-GmbH hat einen Buchwert von 100.000 EUR. Das Gebäude brennt ab und die Versicherung zahlt eine Entschädigung in Höhe von 250.000 EUR. Was geschieht mit der au...mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärzt... / 1 Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung in Anspruch. Nach § 1 Ziffer 1.1 der Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. § 1 Ziffer 2.4 a) lautet: "Der Ausbruch folgender Infekt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Die einstweilige Unterhaltsanordnung

Rz. 773 Allerdings ist seit Inkrafttreten des Familienverfahrensrechts zum 1.9.2009 die Möglichkeit eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG gegeben. Rz. 774 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist rein prozessualer Natur und schafft lediglich eine Vollstreckungsmöglichkeit wegen eines vorläufig als bestehend angenommenen materiell-rechtlichen.[776] Rz. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Einzelfälle

Rz. 145 [Autor/Zitation] Erfüllungsrückstände treten häufig im Bereich von Arbeitsverhältnissen auf (vgl. allgemein Fischer/Schmid, DStR 2018, 1629, 1631). So ist ein Erfüllungsrückstand insbes. für rückständigen Lohn (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 249 Rz. 57 [3/2023]), für von einem Arbeitnehmer am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaub (Dörfler, WPg. 2017, 595, 597; Sche...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Rz. 93 Anders als die Kosten für notwendige Krankheits- und Pflegevorsorge sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht Teil des Elementarunterhalts.[117] Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen nicht diese Beiträge unter der Vorgabe, dass das minderjährige Kind gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 2 in der gesetzlichen Familienversicherung gegen Krankheit mitversicher...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Die Regelung von Rahmenbedingungen

Rz. 800 Deshalb regeln Eheleute auch isoliert die Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Zeit der Trennung gelten sollen. Dies gilt für alle Bereiche des – vorangegangenen – Zusammenlebens. Ebenso sind Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung und des Hausrates incl. Pkw ebenso möglich wie beispielsweise Umgangsregelungen, die sämtlich privatschriftlich getroffen werden k...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kompensation von Aufwendungen und Saldierungsverbot

Rz. 232 [Autor/Zitation] Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 und das Gebot der Einzelbewertung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 gebieten, ungewisse Verbindlichkeiten grds. in vollem Umfang auszuweisen. Liegen gegenläufige Ansprüche vor, bspw. Ersatz-, Freistellungs- oder Rückgriffsansprüche des Unternehmens gegen Dritte, ist zu prüfen, ob diese als separate Vermögensgegenstände zu ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Grundsätze zur Behandlung von Verträgen im Familienrecht

Rz. 2042 1. Die vorstehenden Ausführungen zur Frage der Inhaltskontrolle von Eheverträgen gelten nicht nur für vorsorgende Verträge oder Eheverträge zu Beginn einer Ehe, sondern finden ihre Anwendung auch im Bereich der sog. Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenverträge, welche ebenfalls in gleicher Weise bei gerichtlicher Auseinandersetzung überprüft werden.[2172] 2. ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 285 Mutwillig ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, negativ auswirkt. Ein solches tatbestandsrelevantes Verhalten kann z.B. dann vorliegen,mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / K. Anhang – Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 2196 Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch wenn Sie davon ausgehen, dass mit Rechtskraft der Scheidung alle familienrechtlichen Probleme gelöst bzw. beseitigt sind, können doch verschiedene Probleme auftreten bzw. müssen eventuell versc...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / II. Handelt es sich bei solchen Fristbestimmungen um unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Aus dem genannten Grund kann sich die Unwirksamkeit von in Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherer enthaltenen Fristregelungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer allein aus nicht bereichsspezifischen gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Als solche kommen insbesondere die Regelungen des BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB) in Betracht;...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung

Rz. 350 [Autor/Zitation] Von der Abgrenzung der Einheit der Bewertung ist die Zulässigkeit der Bildung von Bewertungseinheiten zwischen Aktiv- und Passivposten zu unterscheiden. Nach Maßgabe von § 201 Abs. 3 öUGB ist eine Abweichung von den Ansatz- und Bewertungsmethoden bei Vorliegen besonderer Umstände und unter Beachtung der Generalnorm zulässig, weshalb auf dieser Grundla...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 2076 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [2205] Rz. 2077 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehega...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Steuerbilanz

Rz. 81 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich werden zur Gewinnermittlung bei der Personengesellschaft neben deren Gesamthandsvermögen auch die Wirtschaftsgüter der Gesellschafter herangezogen, die geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder die zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Per...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / 2. Wann benachteiligt eine solche Fristbestimmung die Versicherungsnehmer unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB?

Eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligt einen Versicherungsnehmer allgemein unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie mit Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und/oder wesentliche, sich aus der Natur des Versicherungsvertrages der einschlägigen Art ergebende Rechte und Pflichten so einschränkt, dass ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geltungsbereich

Rz. 850 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 203, 204, 206, 207, 208 und 211 öUGB bezieht sich grds. auf alle Unternehmer, die nach den Vorschriften des Dritten Buches des öUGB der Rechnungslegungspflicht unterliegen (ebenso in Deutschland, für "alle Kaufleute", Rz. 12). Anders als in Deutschland fehlen in Österreich Sonderbestimmungen zur Bewertung von D...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Forderungen

Rz. 989 [Autor/Zitation] Bei Forderungen hängt der beizulegende Wert nicht nur vom Nennbetrag ab, sondern auch von der Einbringlichkeit, der Verzinslichkeit und dem Kurs der zugrunde liegenden Währung. Bezüglich der Einbringlichkeit sind die Bonität des Schuldners, rechtliche und faktische Durchsetzbarkeit der Forderung, Verjährung, Sicherheiten, aufrechenbare eigene Verbindl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Begriff der wertpapiergebundenen Zusage

Rz. 346 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 3 enthält eine Sondervorschrift für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich "ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 bestimmt" (wertpapiergebundene Versorgungszusagen, auch wertpapierakzessorische oder wertpapierorientierte Zusagen genannt). Hierbei handelt es sich um Zus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Arten der rückgedeckten Versorgungszusage

Rz. 349 [Autor/Zitation] Rückdeckungsversicherungen sind Versicherungen, die der Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt, idR um die Versorgungszusagen zu refinanzieren oder das Risiko der ungewissen Lebenserwartung auszulagern. Bei versicherungsgebundenen Versorgungszusagen richten sich die Versorgungsleistungen aus der Zusage nach den Leistungen aus dem Vers...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 824 Altersvorsorgeaufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 253 HGB gelten grds. für alle Kaufleute. Abs. 1 Satz 5 und 6 machen die Bewertung von Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen und sonstige langfristige fällige Verpflichtungen mit dem beizulegenden Zeitwert allerdings für Kleinstkapitalgesellschaften davon abhängig, dass bestimmte andere Erleichterungen (wie der Ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 188 [Autor/Zitation] Der Ansatz von RAP ist folglich grds. an das Vorliegen von drei Voraussetzungen geknüpft (zur deutschen Rechtslage vgl. Rz. 51 [aktive Rechnungsabgrenzung] und Rz. 150 [passive Rechnungsabgrenzung]): an einen Zahlungsvorgang (Einnahme oder Ausgabe) vor dem Abschlussstichtag (s. Rz. 190 f.), an die Erfolgswirksamkeit (Aufwand oder Ertrag) des Vorgangs na...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Entnahmenbewertung

Rz. 421 Grundsätzlich sind Entnahmen mit dem Teilwert anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG). Bei Geldentnahmen entspricht der Teilwert dem Nennwert des Geldbetrages und bei Sachentnahmen sind – bis auf Ausnahmen – diese mit dem Teilwert zu bewerten, wenn dieser über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Der Teilwert bei Nutzungsentnahmen entspricht grundsätzlich ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Tochterunternehmen von Wagniskapitalgesellschaften, offenen Investmentfonds und ähnlichen Unternehmen

Tz. 223 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IAS 28 sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die von Wagniskapital-Organisationen (venture capital organisations), offenen Investmentfonds, Unit Trusts oder ähnlichen Unternehmen, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, gehalten werden, wahlweise von der Equity-Methode befreit und können nach IFR...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beistand und Rücksichtnahme

Rz. 55 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des Anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Eh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die konkrete Bedarfsbemesssung

Rz. 73 Die Düsseldorfer Tabelle beschränkt sich auf den Unterhalt bei Einkommen bis 11.000 EUR.[83] Darüber hinaus, also für monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen über diesem Betrag, soll der Unterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen sein. Diese Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[84] Rz. 74 Praxistipp Die Düsseldorfer Tabelle errichtet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der erste Abschnitt des Dritten Buches des UGB enthält kein Gliederungsschema für Bilanz und GuV (zur Rechtsentwicklung in Österreich s. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 198 Rz. 1). § 198 Abs. 1 öUGB gibt jedoch für die Bilanz den Rahmen einer Mindestgliederung vor. Als Hauptposten dienen Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 195 Satz 1 und Satz 2 öUGB entsprechen inhaltlich § 243 Abs. 1 und 2 HGB. Hingegen hat § 195 Satz 3 öUGB, wonach der JA dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln hat (Generalnorm), keine Entsprechung in § 243 HGB . Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine vergleichbare Regelung existiert jedoch für Kapit...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr