Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmen aufgrund besonderer Normen

Rz. 13 Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften gilt die Regelung des § 29 GBO nicht bei Anwendung der §§ 5 Abs. 2 S. 4,[26] 6a Abs. 1 S. 3, 29a, 31 S. 2, 35 Abs. 3 GBO. Spezialregelungen außerhalb der GBO sind die im Folgenden genannten. Rz. 14 Übersteigt nach §§ 18, 19 GBMaßnG vom 20.12.1963[27] der Geldbetrag einer Hypothek oder Grundschuld den Betrag von 3.000 EU...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kreditversicherungen

Rz. 235 Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren.[175] Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Risiken des DES

Rz. 107 Im Insolvenzfall wird die als Sacheinlage eingebrachte Forderung möglicherweise (erneut) bewertet und der Gesellschafter für den Fall, dass der Insolvenzverwalter zu einem anderen Bewertungsergebnis kommt, auf den Differenzbetrag zum Nominalwert in Anspruch genommen (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 4 GmbHG). Für diesen Anspruch der Gesellschaft haften nach § 24 GmbHG auch die ü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Fälle der Beweisnot

Rz. 37 In einzelnen Fällen, in denen ein Nachweis der Eintragungsvoraussetzung in der Form des Abs. 1 scheitert, gewährt die Rspr. eine Beweiserleichterung durch Zulassung anderer Nachweismittel. Gegebenenfalls können sowohl tatsächliche Erfahrungssätze, andere Nachweismittel und eine Modifizierung des Überzeugungsmaßstabs alternativ oder nebeneinander angewendet werden. Das...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (e.G. in AG)

Rz. 359 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.48: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Niederschrift der Generalversammlung) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Generalversammlung Den Vorsitz der Versammlung führte entsprechend der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Er stellte fest, dass die Generalversammlung form- und fristge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vertretungsnachweis bis 31.12.2023

Rz. 40 Bei der nicht registrierten und bisher auch nicht registrierungsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet eine Anwendung von § 32 GBO bis zum 31.12.2023 aus. Eine für die GbR vorhandene Grundbucheintragung entsprechend den Vorgaben des § 47 Abs. 2 GBO ist nur Rechtsscheingrundlage gem. § 899a BGB für den beteiligten Personenkreis, nicht aber für die Vertretung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage

Rz. 703 Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG führt eine verdeckte Sacheinlage nicht zur Erfüllung der Einlageverpflichtung. Es wird aber der objektive Wert der verdeckt eingelegten Sacheinlage auf die Geldeinlageverpflichtung (automatisch) angerechnet (§ 27 Abs. 3 Satz 3 AktG).[2248] Die dingliche Übertragung des verdeckt eingelegten Sacheinlagegegenstandes ist wirksam (§ 27 Abs. 3 ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Auflösung, Liquidation

Rz. 1974 Die Auflösung und Liquidation der AG ist in den §§ 262 ff. AktG geregelt. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Mit der Auflösung verändert die Gesellschaft ihren Zweck, der nunmehr darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen zu veräußern, alle Verbindlichkeiten zu tilgen und den Überschuss an die Aktionäre auszuschütten. Dies erfolgt durch eine Abwick...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Erbfolgenachweis bei Offenkundigkeit?

Rz. 15 Literatur und Gerichtspraxis halten einen Erbnachweis auch bei Offenkundigkeit für entbehrlich und schließen dies aus § 29 Abs. 1 S. 2 GBO.[23] Allerdings sind die Fälle, in denen die Offenkundigkeit rechtssicher bestehen soll, kaum auf einen Nenner zu bringen: Zum Nachweis der Nacherbfolge etwa soll die Sterbeurkunde des Vorerben selbst dann nicht genügen, wenn Nache...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz von Einigung und Eintragung

Rz. 1 Der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches hatte sich mit der Regelung des § 873 BGB ausdrücklich für den sog. Buchungszwang im Immobiliarsachenrecht ausgesprochen:[1] Rechtsgeschäftliche Begründung und Änderung von Rechten an Grundstücken bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch. Partikularrechte einzelner Länder des Deutschen Reichs vor 1900 k...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 1 Tatbestand:

[1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten Rückzahlungsansprüche nach dem Ende ihrer nichtehelichen Partnerschaft geltend. [2] Die Klägerin und der Beklagte waren partnerschaftlich verbunden und erfuhren im Jahr 2018, dass sie Eltern würden. Im Oktober 2018 zogen sie deswegen in eine andere Wohnung, die sie für einen monatlichen Mietzins von 565,00 EUR mieteten. Hierfür liehe...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / 2. Notwendiger Selbstbehalt des nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldners

Der Selbstbehaltssatz nach DT Anm. A 5 bzw. LL Nr. 21.2 beträgt im Jahr 2024 1.200 EUR monatlich. Die Zusammensetzung des Selbstbehalts folgt dem bewährten Schema:[43] Basis bildet der sozialhilferechtliche Regelsatz (563 EUR), der pauschal um etwa 10 % (= 56,30 EUR) erhöht wird für Vergünstigungen wie etwa die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehbeiträgen, die ein Empfän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Belastungsbeschränkungen für juristische Personen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eintragung des Eigentümers

Rz. 4 Ist das Grundbuchamt in freier Würdigung der erhobenen Beweise und ggf. der glaubhaft gemachten Anmeldungen zur festen Überzeugung gelangt, dass eine bestimmte Person Eigentümer ist, so hat es diese als Eigentümer einzutragen (§ 123 Nr. 1 GBO). Rz. 5 Ist das Beweisergebnis nicht eindeutig, so hat das Grundbuchamt denjenigen als Eigentümer einzutragen, der dem Eigentum a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für Briefgrundpfandrechte aus der Zeit vor 1939 vereinfachte Verfahren zur Neuerteilung eines Briefes sowie zur Briefvorlage bei Umwandlung des Grundpfandrechtes oder Löschung. Der Gesetzgeber trägt damit dem möglichen Umstand Rechnung, dass der Grundpfandrechtsbrief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Im Beitrittsgebiet können auch besatz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundkapital

Rz. 794 Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die AG ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag lauten (§ 6 AktG). Es ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der Satzung festzusetzen. Das Grundkapital dient als "Mindestkapitalausstattung" zum Ausgleich der persönlichen Haftung der Aktionäre. Der Mindestnennbetrag beträgt gem. § 7 AktG 50.000,00 EUR.[2492]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Einem Antrag des Berechtigten auf Erteilung eines neuen Hypothekenbriefs ist außer in den Fällen des § 67 der Grundbuchordnung auch stattzugeben, wenn der Brief durch Kriegseinwirkung oder im Zusammenhang mit besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen von Banken oder Versicherungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vernichte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung

Rz. 6 Im Beitrittsgebiet kann daneben eine Enteignungsmaßnahme bei Banken oder Versicherungen das Abhandenkommen des Briefes begründen. Beschränkt ist der Anwendungsbereich aber auf besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Maßnahmen. Diese konnten rechtlich nur bis zur Gründung der DDR am 7.10.1949 durchgeführt werden.[3] Spätere Maßnahmen sind keine solchen aufgrund b...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zur Anmeldung Verpflichtete

Rz. 627 Die Gesellschaft ist bei dem für ihren Sitz zuständigen AG von allen Gründern, allen Mitgliedern des ersten Aufsichtsrates und des Vorstands zur Eintragung anzumelden (§ 36 Abs. 1 AktG).[2058] Alle Unterschriften sind notariell zu beglaubigen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist im Gegensatz zu einer gesetzlichen bzw. organschaftlichen Vertretun...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / D. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 69 Das Registerverfahren ist der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet und als solches regelmäßig ein Antragsverfahren (§ 12 Abs. 1 HGB, § 23 FamFG). Nur ausnahmsweise werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen[94] im Register von Amts wegen Eintragungen vorgenommen. Zudem sind in der Form von Versicherungserklärungen ggü. dem Registergericht gesetzlich weitere Mitwi...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Erträge, Nutzungen und Lasten

Rz. 35 Der Vorerbe ist Eigentümer der Erbschaft, weswegen ihm nach §§ 953 ff., 100 BGB auch die Erträge und Nutzungen aus dem Vermögen zustehen. Diese fallen nicht in das Vorerbenvermögen, es sei denn, sie wären nach § 2133 BGB durch ordnungswidrige Verwaltung oder als Übermaßfrüchte erzielt worden. Rz. 36 Die gewöhnlichen Erhaltungs- und Verwaltungskosten der Nachlassgegenst...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) "Bankenklausel"

Rz. 132 Art. 3 Abs. 5 FKVO nimmt unter bestimmten, engen Voraussetzungen befristete Anteilserwerbe durch Banken und Versicherungen, Kontrollerwerbe durch Träger eines öffentlichen Mandats im Insolvenzverfahren, Vergleichsverfahren etc., und Kontrollerwerbe durch Beteiligungsgesellschaften, sofern die Stimmrechte ausschließlich zur Erhaltung des vollen Werts der Investition e...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Sonderformen

Rz. 6 Die Zusammenarbeit in einer strategischen Allianz wird teilweise mit einem Joint Venture gleichgesetzt. Der Begriff ist aber nicht klar konturiert und kann auch lediglich eine lose oder punktuelle Form der Zusammenarbeit beschreiben.[5] Banken und Versicherungen bilden häufig Konsortien, um die Risiken aus Finanzierungs- oder Versicherungsverträgen auf mehrere Unternehm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen der Neuausstellung

Rz. 2 Erforderlich ist ein Antrag; eine Erteilung von Amts wegen findet nicht statt, der Antrag bedarf keiner Form. Regelmäßig ist Antragsberechtigter der Gläubiger der Hypothek, auch wenn er nicht eingetragen ist; das Gläubigerrecht ist dann gem. § 29 GBO mit § 1155 BGB nachzuweisen.[1] Berechtigter ist auch derjenige, der sein Recht vom Gläubiger ableitet, z.B. aufgrund wi...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Schwellenwerte des § 35 Abs. 1 GWB

Rz. 233 Nach § 35 Abs. 1 GWB ist die deutsche Fusionskontrolle anwendbar, wennmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Der Teilerlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken ist nach § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die vollständige Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre, was eine hohe Hürde für den Erlass in dieser Konstellation bedeutet. Unbilligkeit stellt auf die ob...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Finanzierung

Rz. 1416 Kapital ist für die Gründung der Vereinigung nicht erforderlich. Eine Vereinigung kann mit oder ohne Bar- oder Sacheinlagen bzw. sonstige einlagefähige Gegenstände gegründet werden. Als sonstige einlagefähige Gegenstände kommen Dienstleistungen, Rechte, Patente, besonderes Wissen (Know-how), Geschäftsverbindungen oder eine Aufrechnung des Mitgliedes gegen seine etwa...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erfahrungssätze zum Ausschluss von sehr entfernt liegenden Möglichkeiten

Rz. 32 Das GBA kann im Wege der freien Beweiswürdigung der Eintragungsunterlagen Erfahrungssätze mitverwenden, wenn es sich um den Ausschluss von den nach der allgemeinen Lebenserfahrung sehr entfernt liegenden Möglichkeiten handelt,[66] oder gesetzliche Vermutungen in eine bestimmte Richtung weisen, wie z.B. § 672 S. 1 BGB i.V.m. § 168 Abs. 1 S. 1 BGB.[67] Dies gilt jedoch n...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolge

Rz. 373 Bei Strukturmaßnahmen, die im Wege der Einzelnachfolge durchgeführt werden, vollzieht sich der Vermögensübergang im Grundsatz nach den allgemeinen Prinzipien des bürgerlich-rechtlichen Schuld- und Sachenrechts.[734] Es ist erforderlich, dass jeder einzelne Vermögensgenstand nach den konkret anwendbaren Übertragungsvorschriften einzeln erfasst und übertragen wird. Ins...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Vertragsschluss und Vollzug

Rz. 28 Am Ende der (erfolgreichen) Verhandlungen steht der Vertragsschluss. Allerdings kann der Joint Venture-Vertrag i.d.R. nicht sogleich vollzogen werden. Häufig müssen zunächst noch Zustimmungen eingeholt oder sonstige Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden, bevor das Joint Venture tatsächlich aktiv werden kann.[23] In der auch in Deutschland verbreiteten, englischen Te...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Begriff des "Gesamtumsatzes"

Rz. 138 Art. 5 FKVO enthält detaillierte Vorgaben für die Berechnung des Gesamtumsatzes eines Unternehmens. Weitere Auslegungshilfen gibt die Kommission in ihrer Konsolidierten Mitteilung über Zuständigkeitsfragen.[223] "Gesamtumsatz" ist gem. Art. 5 Abs. 1 FKVO die Summe aller Umsätze, die ein beteiligtes Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleitungen erz...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Standard-Bauvertrag

Rz. 17 Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Standard-Bauvertrag Zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – vertreten durch _________________________ und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragneh...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Schuldscheindarlehen

Rz. 159 Eine weitere Form der Fremdfinanzierung ist das Schuldscheindarlehen.[127] Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Großdarlehen, das Industrieunternehmen, öffentliche Stellen oder bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (direkt oder indirekt über eine Bank) in erster Linie bei Kapitalsammelstellen aufnehmen, und über das zu Zwecken der Beweissicherung ein S...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 8. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 205 Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Zeitpunktrechnung, in der auf den Bilanzstichtag das Vermögen einerseits und das Eigen- und Fremdkapital andererseits einander gegenübergestellt werden. Deshalb lässt sich an der Veränderung des Eigenkapitals nur summarisch der posi...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 2. Rating

Rz. 20 Unter einem "Rating" versteht man die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Schuldnern innerhalb einer bestimmten Skala.[3] Ein gutes Rating erhält ein Unternehmen, bei dem der Investor sicher sein kann, dass er Zinsen und Tilgung rechtzeitig erhält; ein schlechtes Rating erhält dagegen dasjenige Unternehmen, bei dem diesbezüglich Unsicherheiten bestehen.[4] Für den Kapit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Einsatzbereich

Rz. 264 Durch Asset Backed Securities kann der Originator nicht liquide Aktiva veräußern, indem er z.B. einen Forderungsbestand durch die Übertragung an das SPV rechtlich verselbstständigt.[205] Der Forderungsbestand wird vom Schicksal und der Einflussnahme des Forderungsverkäufers unabhängig. Mit der Gegenleistung aus dem Forderungsverkauf, die das Unternehmen sofort und vo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Registerverfahren/Wirksamwerden

Rz. 1663 Nach § 181 Abs. 1 AktG ist die Satzungsänderung vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl (bei unechter Gesamtvertretung kann auch ein Prokurist mitwirken) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, soweit keine persönlichen Erklärungen und Versicherungen abzugeben sind.[4306] Anders als bei Kapital...mehr

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ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 29 UStG ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die von einem Personenzusammenschluss erbrachte Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien, wenn diese unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten beitragen, die nach Art. 132 MwStSystRL dem Gemeinwohl dienen (vgl. BT-Drucks. 19...mehr