Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.7 Bruchteile bei der Berechnung der Urlaubsdauer

Die Behandlung von Bruchteilen eines Urlaubstags bei der Berechnung der Urlaubsdauer ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Hiernach wird jede Bruchzahl, die kleiner als 0,5 ist, abgerundet und jede Bruchzahl, die gleich oder größer 0,5 ist, aufgerundet. Hierbei wird nicht etwa eine 3. Stelle hinter dem Komma zuvor auf 2 Stellen gerundet, sondern die Rundung erfolgt nur ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.3 Darstellung als Brutto- oder Nettorechnung

Rz. 10 Die Bilanz ist eine Bruttorechnung. Alle in § 266 HGB genannten Posten sind in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Grundsätzlich dürfen nach § 246 Abs. 2 HGB Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden (Saldierungsverbot). Eine Ausnahme vom Bruttoprinzip erfolgt über § 265 Abs. 7 HGB, wonach die mit arabischen Zahlen versehen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5.3 Weitere Posten auf der Aktiv- und Passivseite

Rz. 25 Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Da der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstand gilt, wird er als gesonderter Posten C ausgewiesen. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorgänge ausgewiesen, die zwar vor dem Bilanzstichtag zu Auszahlungen geführt haben, deren Aufwand aber wirtschaftlich dem nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.3 Darstellung als Bruttorechnung

Rz. 32 Die handelsrechtliche GuV ist als Bruttorechnung konzipiert; gem. § 275 Abs. 1 HGB sind die in den Gliederungsschemata für die GuV nach GKV bzw. UKV bezeichneten Posten in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Eine erste Ausnahme vom Bruttoprinzip wird durch § 276 HGB als größenabhängige Erleichterung bei Erstellung der GuV zugelassen (vgl. Rz. 34). Eine w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.2 Vorgaben für die GuV-Gliederung

Rz. 29 In den Vorschriften für alle Kaufleute hat der Gesetzgeber keine speziellen Gliederungsvorschriften erlassen. Durch Bezugnahme auf die GoB[1] und die explizit genannten Gebote der Klarheit und Übersichtlichkeit werden aber Rahmenbedingungen für die GuV festgelegt, deren konkrete Ausgestaltung zudem durch das Gebot der Vollständigkeit bei Aufnahme der Aufwendungen und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.4.1 Vollständige Verrechnung des Restbuchwerts in der letzten Periode

Der Kaufmann kann die degressive Abschreibung bis zum letzten Jahr der Nutzungsdauer fortführen und im letzten Jahr den verbliebenen Restbuchwert vollständig als Abschreibungsbetrag erfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei kurzen Nutzungsdauern u. U. erhebliche Beträge auf das letzte Jahr der Nutzungsdauer entfallen können. Unter der Prämisse, dass der K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 3. Änderungen im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

Die bisherigen Ausführungen zum Umgang mit Verlusten i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. wurden aus dem überarbeiteten BMF-Schreiben entfernt. Nach den Ausführungen in Rz. 118 des BMF-Schreibens gelten für die Verlustverrechnung in der Veranlagung nunmehr folgende Regelungen:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 5.2 Saldierung

Nach § 246 Abs. 12 Satz 1 HGB gilt grundsätzlich ein Verbot der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie von Erträgen und Aufwendungen. Der Sinn der Regelung ist, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besser dargestellt wird.[1] Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB besteht jedoch handelsrechtlich ein Gebot zur Saldierung, soweit den Pensionsrü...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.3 Nichtberücksichtigung von Verlusten und Zins- bzw. EBITDA-Vortrag (§ 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 99 § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG enthält von dem Grundsatz, dass der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eintritt, eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, von der übertragenden Körperschaft nicht ausgeglichene negative Einkünfte, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 229). Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Ausland...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2 und 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre sowie um steuerwirksame Abzüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 901 ZPO – Verbot der Aufrechnung und Verrechnung.

Gesetzestext (1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit eine...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gg die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortlaut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Außerprozessuale Aufrechnung.

Rn 11 Die Geltendmachung einer außerprozessual erklärten Aufrechnung im Prozess ist keine Prozesshandlung im engeren Sinne, sondern ein Verteidigungsvorbringen, das in einem Tatsachenvortrag besteht. Mithin muss die außerprozessual erklärte Aufrechnung nicht zwingend von den Parteien in das Verfahren eingeführt werden. Auch der Kl kann seinem eigenen Klagevorbringen durch de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Aufrechnung des Beklagten.

1. Wortlaut des § 322 II. Rn 68 Dem Wortlaut nach bezieht sich § 322 II nur auf den Fall, dass die Aufrechnung des Bekl erfolglos bleibt, weil das Gericht das Bestehen der Gegenforderung oder aber ihre Durchsetzbarkeit oder Gegenseitigkeit verneint. Diese Einschränkung überzeugt nicht, denn angesichts des Normzwecks, den Aufrechnungsgegner zu schützen und eine erneute Geltend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Aufrechnung des Klägers.

Rn 74 Für die Aufrechnung des Kl gilt § 322 II seinem Wortlaut nach nicht. Die Aufrechnung im Fall der Widerklage bildet keine Ausn, da der Kl sich hierbei in der Rolle des Bekl befindet und § 322 II daher unmittelbar anwendbar ist. Ausnahmsweise wird § 322 II aber auf die Aufrechnung des Kl dann entspr angewendet, wenn sich der Kl aus der Position des Schuldners gg die titu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen.

Rn 15 Die erweiterte Entscheidungszuständigkeit umfasst nach überwiegender – aber nicht unbestrittener – Ansicht nicht die Befugnis zur Entscheidung über eine im Wege der Aufrechnung geltend gemachte bestrittene rechtswegfremde und nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Dabei handelt es sich nicht um einen ›rechtlichen Gesichtspunkt‹ des Rechtsstreits iS § 17 II 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung.

Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus prozessualen Gründen, zB wegen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufrechnung.

I. Anwendungsbereich. Rn 16 § 533 erfasst lediglich die außer- oder innerprozessuale Geltendmachung der Aufrechnung, nicht deren materiell-rechtliche Wirksamkeit (BGH NJW 92, 2575), unabhängig davon, ob diese vom Beklagten oder vom Widerbeklagten erklärt wird (BGH FamRZ 90, 975) und unabhängig davon, ob sie primär oder (was auch im Berufungsverfahren im Zweifel anzunehmen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufrechnung (Abs 3).

I. Terminologie und Doppelnatur. Rn 10 Die Vorschrift öffnet die Option, eine zur Aufrechnung gestellte Forderung in getrennten Prozessen zu verhandeln. Hierbei stehen für die Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess zwei Wege offen: Der Beklagte kann sich zum einen auf eine bereits vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen. Zum anderen kann der Beklagte im laufenden Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragshäufung, Widerantrag, Aufrechnung.

Rn 5 Die unterschiedlichen Verfahrensordnungen in Familiensachen schränken die Zulässigkeit v Antragshäufung, Widerantrag u Aufrechnung ein. Eine zulässige Antragshäufung nach § 113 I iVm § 260 ZPO setzt ua die Gleichheit der Verfahrensart voraus (Kobl FamRZ 20, 239; Zö/Greger § 260 ZPO Rz 23). Dies ist bei einer Familienstreitsache (ZPO) einerseits u einer fG-Familiensache ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Begründetheit der Aufrechnung.

Rn 70 Besteht die Klageforderung und weist das Gericht die Klage aufgrund der zulässigen und begründeten Aufrechnung ab, so ist entspr § 322 II rkr festgestellt, dass die Klageforderung und die Gegenforderung in der Höhe der Klageforderung bestanden haben und dass beide Forderungen infolge der Aufrechnung erloschen sind. Beide Parteien sind jeweils in Höhe der Klageforderung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen einer Aufrechnung für den Anwalt.

Rn 24 Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten auf den Namen der Partei riskiert der Anwalt eine Aufrechnung des Gegners oder eine Zahlung an die Partei, die uU nicht rückforderbar ist. Teilweise wird vertreten, dass der Anwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch ggü der Staatskasse verliert, denn auch die Staatskasse kann dann den übergehenden Anspruch nicht mehr gg den Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) ›Rücknahme‹ der Aufrechnung.

Rn 16 Die materiellrechtlichen Gestaltungswirkungen einer erklärten Aufrechnung (§ 389 BGB) können nicht rückwirkend entfallen. Da die Prozessaufrechnung allerdings zugleich Prozesshandlung und Verteidigungsvorbringen ist, kann der Aufrechnende die Aufrechnungseinrede mit prozessualer Wirkung wieder fallenlassen (BGHZ 57, 242, 244 f; Zö/Greger Rz 11c; nach OLGR Schlesw 09, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Haupt- und Hilfsantrag, Aufrechnung.

Rn 8 Werden in der Fallkonstellation oben Rn 7 eine Familiensache und ein allgemein-zivilrechtlicher Gegenstand im Wege des Haupt- und Hilfsantrages geltend gemacht, ist nach allgemeinen Regeln zunächst über den Hauptantrag zu entscheiden. Handelt es sich dabei um eine Familiensache, obliegt die Entscheidung dem Familiengericht; ggf hat die allgemeine Zivilabteilung das Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aufrechnung (Abs 2).

I. Anwendungsbereich. Rn 67 Die Sonderregelung des § 322 II bezieht sich nur auf die Aufrechnung nach §§ 387 ff BGB, nicht aber auf sonstige Abrechnungsverhältnisse. Bei einer Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten (BGH NJW 92, 317, 318; NJW 02, 900), einer Saldierung (BGH NJW-RR 04, 1715, 1716 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 69/02]) oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung.

1. Zuständigkeitsstreitwert. Rn 7 Die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung bleibt trotz der Wirkungen des § 322 II ZPO für die Zuständigkeit außer Betracht, da sie nur Verteidigungsmittel ist (ganz hM, KG MDR 99, 439 [KG Berlin 13.08.1998 - 28 AR 63/98]). 2. Gebührenstreitwert. Rn 8 Den GeS regelt § 45 III GKG abschließend. § 39 III FamGKG trifft eine identische Regelung (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 24. Aufrechnung.

Rn 55 s § 5 Rn 7 und unten Vergleich. Der Ausgleichsanspruch ist nach seiner jeweiligen Eigenart zu bewerten; es gelten keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonderfall Aufrechnung.

Rn 2 Die Behandlung des Aufrechnungseinwandes folgt an sich den allgemeinen Regeln. Dies gilt insb für die Primäraufrechnung. So muss auch insoweit, falls die Gegenforderung liquide ist, ihr aber Gegeneinwendungen des Kl entgegenstehen, die im Urkundenprozess nicht bewiesen werden können, die Klage als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen werden. Umstritten ist, ob bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufrechnung.

Rn 21 Aufrechnen kann der Gegner nur mit einer Kostenforderung, die gem der über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei in demselben Rechtsstreit zu erstatten sind. Dabei kann es sich um die Berücksichtigung einer Kostenquotelung handeln oder auch um andere, gesonderte Erstattungsansprüche, wie etwa die der obsiegenden Partei auferlegten Kosten der eigenen Säumnis.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung.

Rn 15 Obsiegt der Beklagte mit einer Primäraufrechnung, so dass die Klage abgewiesen wird, ist von einem vollen Unterliegen des Klägers auszugehen. Die Hauptforderung als solche war nicht bestritten. Mit seiner Klageverteidigung ist der Beklagte voll durchgedrungen. Anders verhält es sich dagegen bei der Hilfsaufrechnung (s Rn 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 533 erfasst lediglich die außer- oder innerprozessuale Geltendmachung der Aufrechnung, nicht deren materiell-rechtliche Wirksamkeit (BGH NJW 92, 2575), unabhängig davon, ob diese vom Beklagten oder vom Widerbeklagten erklärt wird (BGH FamRZ 90, 975) und unabhängig davon, ob sie primär oder (was auch im Berufungsverfahren im Zweifel anzunehmen ist: BGH NJW 18, 2269 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Antragsänderung, Antragserweiterung, Widerantrag, Aufrechnung.

Rn 6 Mangels Verweises auf § 533 ZPO in § 117 gelten die allg Vorschriften für die erste Instanz (§ 113 I 2 iVm §§ 33, 145, 263 ff ZPO). Hintergrund ist, dass die Beschwerdeinstanz in allen Familiensachen grds volle zweite Tatsacheninstanz ist (s §§ 65 III, 68 III 1; § 115 Rn 1). Vorbehaltlich der Einschränkung des § 145 I 1 in Ehesachen ist auch nach Ablauf der Beschwerdebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 67 Die Sonderregelung des § 322 II bezieht sich nur auf die Aufrechnung nach §§ 387 ff BGB, nicht aber auf sonstige Abrechnungsverhältnisse. Bei einer Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten (BGH NJW 92, 317, 318; NJW 02, 900), einer Saldierung (BGH NJW-RR 04, 1715, 1716 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 69/02]) oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (BGH NJW-RR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gutschriften, Abs 3.

Rn 11 Während Abs 1 und 2 das Verbot von Aufrechnung und Verrechnung konstituieren und modifizieren, treffen diese Regelungen noch keine Aussage über die Behandlung von Gutschriften. Diese erfolgt erst durch Abs 3. Als Grundsatz sind nach § 901 III 1 Gutschriften auf dem Zahlungskonto, die nach Abs 1 oder 2 dem Verbot der Aufrechnung und Verrechnung unterliegen, als Guthaben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gg Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinstitut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugleich Entstehung eines verrechenbaren Verlustes

Rn. 41b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Beispiel (aus DB-Seminar v 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger): Sachverhalt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 47 Die abzuziehenden Beträge nach Nr 1 muss der Drittschuldner berechnen und die unpfändbaren Beträge leisten. Verrechnung und Anrechnung nach Nr 2 bis 4 erfolgt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners, der allerdings regelmäßig kein Interesse daran haben wird, nicht aber auf Antrag des Drittschuldners. Der Verrechnungsantrag eines Unterhaltsgläubigers ist erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Kostenausgleichung im Falle einer Kostenquotelung wird die Durchführung mehrerer Festsetzungsverfahren und durch die Nichtschaffung mehrerer Titel auch die Durchführung wechselseitiger Zwangsvollstreckungsverfahren vermieden. Es handelt sich nicht um eine Aufrechnung, sondern um die Ermittlung des nach Saldierung verbleibenden Erstattungsanspruchs im Wege eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikationen des Verbots, Abs 2.

Rn 8 § 901 Abs 2 trifft besondere Regelungen für das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot für ein gepfändetes Zahlungskonto. S 1 verlagert den Zeitpunkt vor, ab dem das Verbot besteht. S 2 lässt das Verbot entfallen, wenn der Schuldner kein Umwandlungsverlangen stellt. Rn 9 Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung aus § 901 I besteht für ein Zahlungskonto, auf das sich eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 901 regelt, inwieweit für das Kreditinstitut ein Verbot von Aufrechnung und Verrechnung besteht. Eine vergleichbare Regelung existierte im alten Recht nicht. Die bisherige Verbotsbestimmung in § 850k VI erfasste lediglich manche Gutschriften und dies auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Neuregelung betrifft Zahlungskonten, die einen negativen Saldo aufweisen, u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Ermittlung

Rn. 18 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Beurteilung, ob und inwieweit ein Verlustanteil abzugs- oder ausgleichsfähig bzw nur verrechenbar iSv § 15a Abs 2 EStG ist, muss zunächst die Höhe des steuerlichen Kapitalkontos iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG lt StB der KG zum Bilanzstichtag des Wj, in dem dem Kommanditisten ein Verlust zuzurechnen ist (s Rn 20 und s BMF BStBl I 1981, 308 Tz 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewerblich geprägte KG wird zu vermögensverwaltender KG

Rn. 69 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine gewerblich geprägte KG aufgrund Preisgabe eines der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG zu einer vermögensverwaltenden KG, auf die gem § 21 Abs 1 S 2 EStG weiterhin § 15a EStG anzuwenden ist, liegt eine Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG vor mit der Rechtsfolge, dass die negativen Kapitalkonten der Gesellschafter mit dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Prozessleitende Maßnahmen bei fehlender Entscheidungskompetenz.

Rn 24 Fehlt dem angerufenen Gericht die Entscheidungsbefugnis über die zur Aufrechnung gestellte Forderung, so folgt hieraus nicht zwingend, dass der Aufrechnungseinwand als solcher im Prozess ausgeschlossen werden muss. Bejaht man die sachlichrechtliche Zulässigkeit der Aufrechnung (BGHZ 16, 124, 131 ff), so ist der unauflösbar erscheinende Widerspruch zwischen der zwingend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermeidung divergierender Entscheidungen in Aktiv- und Passivprozess.

Rn 27 Da die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung gem § 322 II in Rechtskraft erwachsen kann, besteht die Gefahr divergierender rkr Entscheidungen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung zugleich in einem anderen Verfahren (Aktivprozess) eingeklagt wird. Dem ist durch Prozessaussetzung zu begegnen: Es ist praktikabel, den Rechtsstreit auszusetzen, ...mehr