Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungspauschale

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.3 Verpflegungskosten in Wegverlegungsfällen

Entsteht durch die Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, können für die ersten 3 Monate nach Begründung der doppelten Haushaltsführung Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor am Beschäftigungsort gewohnt hat.[1] Der BFH hat die Anwe...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Großbuchstaben

Die Eintragung der für bestimmte Sachverhalte vorgesehenen Großbuchstaben "U", "S", "F", "M" und "FR" ist in Zeile 2 zusammengefasst. Dabei wird zwischen Zeiträumen ohne Lohnanspruch (Großbuchstabe "U") und den übrigen mit Buchstaben gekennzeichneten Sachverhalten unterschieden. Die Eintragung des Buchstabens "U" dient der Kennzeichnung von Zeiträumen, in denen während der Da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 4 Übersicht über die Pauschalierungsvorschriften zu Abschn. 2

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 9 Gesamtübersicht "Abziehbare Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung 2025"

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.1 Die Vorschrift des § 3c EStG

Voraussetzung für das Abzugsverbot von Werbungskosten ist, dass die Ausgabe in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Hierzu muss geprüft werden, ob die steuerfreien Einnahmen nach Entstehung und Zweckbestimmung ursächlich und unlösbar mit den jeweiligen Aufgaben verbunden sind. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen ohne...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu den > Werbungskosten eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die der ArbG dem ArbN als Sachbezug anlässlich einer > Auswärtstätigkeit verschafft, gelten Besonderheiten (vgl BMF vom 25.11.2020, BStBl 2020 I, 1228). Werden einem ArbN bei einer Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, bleiben diese Mahlzeiten unversteuert und die Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Bereitstellung einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, kann eine Betriebskantine, ein Betriebsrestaurant oder auch ein betriebsnaher Anbieter (Dritter) die Attraktivität eines Arbeitsplatzes erhöhen, wenn dem ArbN dort eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt angeboten wird. Hier sind nicht allein soziale Erwägungen maßgebend; es liegt auch im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Einnahmen der Spieler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen der Lizenzspieler (Bundesliga) einschließlich Hand- und Treuegeld sind > Arbeitslohn; auf die Bezeichnung der Bezüge und Prämien kommt es nicht an. Zu versteuernde > Sachbezüge können sich auch durch besondere Preisnachlässe ergeben, den ein Autohändler auf den Erwerb eines bestimmten Pkw-Modells einräumt (EFG 2005, 1865; ergänzen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Großbuchstaben F, M, S, U und FR

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In folgenden Fällen sind Großbuchstaben als "Signale" im Lohnkonto einzutragen. Auch dies dient der Vorbereitung der nachfolgenden Übertragung in die > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10. Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Randziffer einstweilen frei. Rz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Großbuchstabe F (für Fahrten) ist einzutragen, wenn der ArbG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.1 Zweck und Bedeutung

Aus Gründen der Vereinfachung ist neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag eine Reihe weiterer Pauschbeträge und Pauschsätze durch Verwaltungsanweisungen in den Einkommensteuer- und Lohnsteuer-Richtlinien, z. B. für Heimarbeiter[1], und in Erlassen der Ministerien, z. B. für Umzugskosten[2], sowie in Verfügungen der Oberfinanzdirektionen festgesetzt worden. Es handelt sich jeweils...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich muss der Steuerpflichtige die ihm entstandenen Aufwendungen, die er als Werbungskosten geltend machen will, im Einzelnen durch Belege nachweisen oder mindestens glaubhaft machen, um eine Steuerminderung aufgrund der durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Ausgaben zu erreichen. Der Steuerpflichtige ist zur Beweisvorsorge verpflichtet. Alternativ werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.2 Gesetzliche Verpflegungspauschbeträge

Bei einer Auswärtstätigkeit können Steuerpflichtige die ihnen entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen mit Pauschalen steuermindernd geltend machen.[1] Für Reisetage im Inland gelten die folgenden im Gesetz festgelegten Pauschbeträge[2]: für 1-tägige Auswärtstätigkeiten (ohne Übernachtung): Pauschbetrag von 14 EUR bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit; für mehrtägige Auswärtstäti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslösungen / 2 Steuerfreie Auslösung bei Auslandsreisen

Befindet sich die Tätigkeitsstätte im Ausland und kehrt der Arbeitnehmer nicht täglich zum inländischen Wohnsitz zurück, darf der Arbeitgeber (Auslands-)Auslösungen zahlen, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben. Bei beruflich veranlassten Auslandsreisen sind für Verpflegungsmehraufwendungen sowie für Übernachtungen länderspezifische Pauschbeträge zu beachte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Tatsächliche Verpflegungskosten, nachgewiesen durch Quittungen von gastronomischen Betrieben, dürfen nicht steuerfrei erstattet werden. Vielmehr dürfen nur die nachstehend beschriebenen pauschalen Beträge gezahlt werden. Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2 Erstattung von Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die berufliche Veranlassung der Auswärtstätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg hat der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen, z. B. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 12 Rechtsvorschriften

Definition der Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 1 LStDV Definition des Begriffs Arbeitslohn § 2 LStDV Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale §§ 52b, 39 e, 41 b Abs. 2 EStG Lohnkonto und Aufzeichnungspflichten § 4 und 5 LStDV Besteuerung und Bewertung von Sachbezügen § 8 EStG Berechnung der privaten Kfz-...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 [3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 4 Steuerfreie Kost und Logis

Da Saisonarbeiter in der betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers eine erste Tätigkeitsstätte haben, kann der Arbeitgeber etwaige Auslösungen nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Damit kann die Unterkunft lohnsteuerfrei gewährt werden. In den ersten 3 Monaten stehen dem Saisonbeschäftigten steuerfreie Verpflegungspauschalen zu (sog. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung b... / Hintergrund

Ein lediger Mann absolvierte nach seiner Ausbildung ein Studium und arbeitete anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Während dieser Zeit wohnte er an verschiedenen Studienorten in gemieteten Wohnungen. Sein Lebensmittelpunkt blieb jedoch im Elternhaus, wo er das Obergeschoss allein bewohnte. Die Nutzung der Räume war kostenlos, da die Eltern ihm diese überließen. In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Muster Vergütungen und Auslagenersatz bei der Lohnsteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Amtliche Sachbezugswerte (§ 8 Abs 2 S 6 EStG)

Schrifttum: Richter, Die neue Lohnbesteuerung von Kantinenmahlzeiten und Essensmarken, FR 1990, 107, 1484; Albert, Mitarbeiterbewirtung durch den ArbG im Rahmen von Auswärtstätigkeiten, DB 1996, 1598; von Niermann, Wohnungsüberlassung an ArbN als "Steuersparmodell", DB 1996, 1842; Albert, Zur Anwendung der Freigrenze gem § 8 Abs 2 S 9 EStG, DStZ 1998, 124; Leichtle, Lohnsteuerlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Kein Ansatz des nach § 8 Abs 2 S 8 EStG anzusetzenden Werts der Mahlzeit nach der SvEV, wenn beim ArbN ein WK-Abzug nach § 9 Abs 4a S 1–7 EStG in Betracht käme (§ 8 Abs 2 S 9 EStG)

Rn. 525 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 9 EStG unterbleibt jedoch der Ansatz einer nach § 8 Abs 2 S 8 EStG bewerteten Mahlzeit, wenn beim ArbN in Bezug auf die ihm entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung ein WK-Abzug nach § 9 Abs 4a S 1–7 EStG (ausführlich dazu s § 9 Rn 920 ff (Teller)) in Betracht käme. Damit in Zusammenhang steht die Regelung in § 9 Abs 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Behandlung von Aufwendungsersatz

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Auch Amateurfußballspieler können steuerfreien Aufwendungsersatz erhalten. Sie müssen eigens zu diesem Zweck nicht unbedingt Arbeitnehmer des Vereins sein. Auslagenersatz sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG (Anhang 10) z. B. Beträge, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Arbeitnehmer eines Vereins

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als Arbeitnehmer sind z. B. anzusehen (s. auch Tz. 15): Amateursportler, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind (s. BFH vom 23.10.1992, BStBl II 1993, 303). Zahlungen eines Vereins, die nur den tatsächlichen Aufwand des Sportlers abdecken sollen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Liegt ein Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber grundsätzlich (wenn keine Steuerfreiheit vorliegt, siehe dazu Rz. 2) die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vergütungen an Amateurfußballspieler

Tz. 11 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 (Gilt nicht für die Frage der Gemeinnützigkeit)mehr

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Sachbezüge-ABC / Seeschifffahrt (Beköstigung)

Hier gilt Folgendes: Erhalten Seeleute an Bord (Auswärtstätigkeit) Mahlzeiten, für die nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert vorzunehmen ist, ist der von dem Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft festgesetzte Wert des Sachbezugs für die Besteuerung des Arbeitslohns zugrunde zu legen. Ein Ansatz des Wertes einer M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.18 Mehraufwendungen für Übernachtungen in einem Kraftfahrzeug (§ 4 Abs. 10 EStG)

Rz. 880 Für Berufskraftfahrer (und notwendige Beifahrer) wurde zum 1.1.2020 in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG ein (Werbungskosten-)Pauschbetrag eingeführt, der ab 1.1.2024 pro Kalendertag 9 EUR beträgt (vom 1.1.2020 bis 31.12.2023: 8 EUR). Mit der Ergänzung des § 4 EStG durch G. v. 12.12.2019[1] um den neuen Abs. 10 wird diese Pauschale für die Übernachtung von Berufskraftfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.2 Mehraufwendungen für Verpflegung bei Geschäftsreisen

Rz. 719 Steuerlich nur begrenzt abziehbar sind Mehraufwendungen für Verpflegung, wenn der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig wird ("Geschäftsreisen"). Voraussetzung ist, dass der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit (Bet...mehr