Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1.2 Vollbeschäftigte mit Erhöhungsstunden

Als ein Ergebnis der Tarifrunde 2025 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen können Beschäftigte und Arbeitgeber im gegenseitigen Einvernehmen, frühestens nach Ablauf der Probezeit, die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich (ausschließlich der Pausen) vereinbaren (§ 6 Abs. 1a TVöD). Voraussetzung f... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6.2 Fälligkeit des Anspruchs

§ 23 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 schiebt aus verwaltungstechnischen Gründen die Fälligkeit der erstmaligen Gewährung der vermögenswirksamen Leistung hinaus. Danach tritt die Fälligkeit nicht vor 8 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Arbeitgeber ein. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte die Zahlung der vermögenswirksamen Leistung nicht vor diesem Fälligkeitszeitpunkt verlange... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1.1 Vollbeschäftigte

Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht (siehe hierzu Ziffer 3.4), 6,65 EUR. Hierbei handelt es sich im VKA-Bereich um einen Mindestbetrag, der nicht unterschritten, aber überschritten werden kann. Die Tarifregelung enthält insoweit keine Höchstgrenze. Allerd... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1.4 Auszubildende, Praktikanten, Studierende

Auszubildende erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung i. S. d. Vermögensbildungsgesetzes i. H. v. 13,29 EUR (§ 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Allgemeiner Teil). Für Auszubildende der Sparkassen ist in § 49 Abs. 2 TVöD BT-S eine hiervon abweichende Regelung enthalten, nach der Auszubildenden eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 40 EUR zusteht. Eine Kürzung des Arbeit... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Vermögensbildung ist im Wesentlichen im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG) vom 4.3.1994[1] enthalten. Zu seiner Durchführung ist die Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994) vom 20.12.1994,[2] zuletzt geändert durch Art. 10 der Vier... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5.2 Überweisung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist auf die Mitteilung des Beschäftigten hin verpflichtet, die Überweisung an das Institut oder Unternehmen vorzunehmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 5. VermBG). Dabei hat er die vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Institut oder Unternehmen, bei dem sie angelegt werden sollen, zu kennzeichnen. Lediglich für die Anlageform nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 des 5. VermBG best... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6.1 Entstehung des Anspruchs

Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 TVöD bringt erst die schriftliche Mitteilung der erforderlichen Angaben an den Arbeitgeber den Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung zum Entstehen, und zwar mit einer Rückwirkung von höchstens 2 Monaten. Die Rückwirkung tritt jedoch nur für die dem Monat der Mitteilung vorausgegangenen 2 Kalendermonate desselben Kalenderjahres ein. Eine rückwirk... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4 Höhe der Arbeitgeberleistung

Die vermögenswirksamen Leistungen als Zuschuss des Arbeitgebers werden nur als Bruttobetrag geschuldet.[1] Eine Zusammenfassung der monatlich zu gewährenden Arbeitgeberleistung für mehrere Fälligkeitszeiträume ist nicht möglich. 4.1 Grundbetrag 4.1.1 Vollbeschäftigte Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalend... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6.3 Verfall des Anspruchs – Ausschlussfrist

Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung nach § 23 Abs. 1 TVöD wird von der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD erfasst, da er zu den üblichen Ansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis gehört. mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 15 Arbeitnehmer-Sparzulage

Von den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmer-Sparzulage zu unterscheiden. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die der Arbeitnehmer für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers für vermögenswirksam angelegte Teile seines Arbeitsentgelts erhalten kann. Sie ist nicht Bestandteil des Arbeitsentgelts (§ 13 Abs. 3 5. VermBG), sondern praktisch... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5.1 Mitteilung des Beschäftigten

Die Beschäftigten, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten die vermögenswirksame Leistung nicht ohne eigene Mitwirkung. Vielmehr muss der Beschäftigte, um die vermögenswirksame Leistung in Anspruch nehmen zu können, dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilen. Hierzu gehört die von ihm gewählte Art der Anlage nach dem 5. VermBG und – soweit dies nach der... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 12 Rückzahlungspflicht bei bestimmungswidriger Verwendung

Ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers für den Fall, dass der Arbeitnehmer über die erhaltenen vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der für die jeweilige Anlageart genannten Sperrfrist verfügt, kommt nur dann in Betracht, wenn der Tarifvertrag die Rückzahlung für diesen Fall vorsieht oder wenn sich aus dem Tarifvertrag ergibt, dass die Aufrechterhaltung der vermögen... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1.3 Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte erhalten von dem Betrag nach § 23 Abs. 1 TVöD den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entspricht (§ 24 Abs. 2 TVöD). Ändert sich der Umfang der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit, so wirkt sich dies – wie beim Tabellenentgelt – direkt proportional auf die Höhe der vermögenswirksamen Le... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 14 Zusatzversorgung

Die vermögenswirksame Leistung ist nicht zusatzversorgungspflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 6 TVöD; § 13 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil; § 13 Abs. 2 TVSöD; § 18 Abs. 2 TVHöD). Von ihr sind Beiträge zur Zusatzversorgungseinrichtung nicht zu entrichten, obwohl für sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (vgl. Ausführungen zu Steuer- und Sozialversicherungspfl... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2 Aufstockung

4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvers... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 9 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns

In Kombination mit der Arbeitgeberleistung nach Maßgabe des § 23 Abs. 1 TVöD oder auch unabhängig von dieser können auch Teile des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden (§ 11 5. VermBG). Hierbei muss es sich um Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG handeln, also um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Der Arbeitslohn darf dem Arbeitnehmer grundsätzlich noch nicht zug... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 TVöD aus dessen Geltungsbereich ausgeschlossen sind, haben demzufolge keinen tarifvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Hierzu gehören z. B. Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden (§ 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD) b... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 16 Wohnungsbauprämie

Für Bausparverträge kann der Arbeitnehmer unabhängig von der Förderung des 5. VermBG mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage eine Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) erhalten, sofern keine doppelte Förderung derselben Beträge erfolgt und die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten sind. Das WoPG gilt zurzeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.10.1997,... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6 Entstehung und Verfall des Anspruchs

6.1 Entstehung des Anspruchs Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 TVöD bringt erst die schriftliche Mitteilung der erforderlichen Angaben an den Arbeitgeber den Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung zum Entstehen, und zwar mit einer Rückwirkung von höchstens 2 Monaten. Die Rückwirkung tritt jedoch nur für die dem Monat der Mitteilung vorausgegangenen 2 Kalendermonate desselben Kalen... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1 Grundbetrag

4.1.1 Vollbeschäftigte Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht (siehe hierzu Ziffer 3.4), 6,65 EUR. Hierbei handelt es sich im VKA-Bereich um einen Mindestbetrag, der nicht unterschritten, aber überschritten werden kann. Die Tarifregelung enthält insoweit kein... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3 Anspruchsvoraussetzungen

3.1 Anspruchsberechtigte Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 TVöD aus dessen Geltungsbereich ausgeschlossen sind, haben demzufolge keinen tarifvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Hierzu gehören z. B. Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden (§ 1 ... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5 Verfahren

5.1 Mitteilung des Beschäftigten Die Beschäftigten, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten die vermögenswirksame Leistung nicht ohne eigene Mitwirkung. Vielmehr muss der Beschäftigte, um die vermögenswirksame Leistung in Anspruch nehmen zu können, dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilen. Hierzu gehört die von ihm gewählte Art der Anlage nach dem 5. V... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 10.3 Freiwilliger Zuschuss

Soweit Arbeitgeber (tariflich) nicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung in Höhe von 15 Prozent gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet sind, können sie die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gleichwohl durch einen freiwilligen Zuschuss fördern. Bei einer derartigen Zusatzleistung handelt es sic... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.3 Dauer des Arbeitsverhältnisses

Anspruchsberechtigt sind nur die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens 6 Monate dauert. Diese Voraussetzung ergibt sich nicht aus dem 5. VermBG, sondern aus § 23 Abs. 1 Satz 1 TVöD. Die Festlegung der Mindestdauer entspricht der tarifvertraglichen Praxis; sie dient dem legitimen Ziel, einen unverhältnismäßigen Organisations- und Verwaltungsaufwand... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 8 Änderung der vermögenswirksamen Anlage

Eine Änderung der vermögenswirksamen Anlage ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hintergrund ist die Bestimmung des § 11 Abs. 3 Satz 2 5. VermBG, die bei der Anlage in monatlichen Beträgen dem Arbeitnehmer einen Wechsel der Art seiner Anlage oder des Anlageinstituts bzw. -unternehmens während eines Kalenderjahres nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt. "Währe... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.1 Vorbemerkung

Durch die Einführung des TV-V in Form der Überleitung nach § 22 wurden insbesondere der BAT/BAT-O und der BMT-G II/BMT-G-O, aber auch weitere Tarifverträge ersetzt, wie z. B. der Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O TV betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte TV über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT / BAT-O TV über Zulagen an Angeste... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.4 Auszubildende

Das Jubiläumsgeld kommt für Auszubildende ebenso wenig in Betracht wie die Zahlung von Sterbegeld. Der Anspruch der Auszubildenden auf vermögenswirksame Leistungen ist in § 13 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt. Danach beträgt der Anspruch, der seit dem Inkrafttreten des TVAöD am 1. Oktober 2005 im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlic... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun... mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.2 Bemessung des Entgelts

Als Entgelt ist der Berechnung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich der arbeitsrechtliche Begriff zugrunde zu legen. Einzubeziehen sind alle Leistungen für die geleistete Arbeit (sog. modifiziertes Lohnausfallprinzip).[1] Es gilt das sog. Bruttolohnprinzip, maßgeblich ist also der Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung erhält. Praxis-Be... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Freibetrag

Rn. 1330 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfrei ist der (geldwerte) Vorteil des ArbN aus der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis zu einer Summe von EUR 360/EUR 1 440 (ab 01.07.2020, s Rn 1322) jährlich, dh es handelt sich um einen Jahresfreibetrag ("soweit"; H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 22 29 S 1). Bei einem... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 42. Gesetz zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen (SubvAbG) vom 26.06.1981, BStBl I 81, 523

Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 10 des Gesetzes brachte folgende Änderungen des EStG: mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.1 Ermittlung des Urlaubsentgelts

Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Höhe der Rückstellung nach dem den betroffenen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelt einschließlich der Lohnnebenkosten zu bemessen. Dabei ist das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG zu berechnen, wobei an die Stelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag tritt, soweit nicht durch Tarif- oder Einzelvertrag besondere Vereinbarungen getroffen s... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2

Rz. 8 Die Maßstäbe zur Bemessung der Höhe der Vergütung sind vorgegeben in der Reihenfolge der vorrangig anzuwendenden Taxe, soweit eine solche vorhanden ist. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kommt es auf die Üblichkeit einer Vergütungshöhe an. Rz. 9 Eine Taxe ist ein bestimmter Vergütungssatz, der durch Bundes- oder Landesrecht festgelegt ist.[1] Taxmäßig festgelegte Vergü... mehr

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Langzeitkonten / 4.3.5 Vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 TVöD wird anteilig gezahlt. mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge... mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.23 Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage

Rz. 82 Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) gezahlt und sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts.[1] Sie werden laufend gewährt und gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt i. S. d. EFZG. [2] Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf[3] können die vermögenswirksamen Leistungen durch Tarifvertrag[... mehr

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Praktikanten / 2.11 Vermögenswirksame Leistungen, § 13 TVPöD

§ 13 TVPöD regelt einen Rechtsanspruch der Praktikantinnen/Praktikanten auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass die Vorgaben des Vermögensbildungsgesetzes (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG) in seiner jeweiligen Fassung erfüllt werden (s. Stichwort Vermögenswirksame Leistungen)... mehr

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Praktikanten / 2 Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27.10.2009

Der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27.10.2009 ist am 1.12.2009 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrags finden folgende Tarifverträge keine Anwendung mehr (vgl. Anlage zu 18 Abs. 4 TVPöD): der Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13.9.200... mehr

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Praktikanten / 3.6 Andere Leistungen

Andere als die in der Praktikums-Richtlinie erwähnten Leistungen stehen den Praktikantinnen/Praktikanten nicht zu. Somit erhalten Praktikantinnen/Praktikanten z. B. keine Jahressonderzahlung oder vermögenswirksame Leistungen. mehr

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Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ... mehr