Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögenswirksame Leistungen

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Höhe der Sparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage für das Beteiligungssparen (20 %) und die für das Bausparen (9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen auf mehrere Anlagearten aufteilt. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass er einen Teil seiner vermögenswirksamen Leistungen auf einen Wertpapier-Sparvertrag a...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 1.1 Beteiligungssparen bis 400 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögensbeteiligungen beträgt 20 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 400 EUR jährlich.[1] Begünstigt sind folgende Anlageformen (Beteiligung am Produktivkapital): Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, einschließlich Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen[2] Wertpapier-Kaufverträge[3] Bet...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.4 Vertragsnummer

Die Vertragsnummer darf höchstens 14-stellig sein und keine Sonderzeichen enthalten. Sie ist für den einzelnen Arbeitnehmer zu vergeben und kann auch für neue Anlageverträge mit dem Arbeitnehmer verwendet werden. Werden vermögenswirksame Leistungen auf von Dritten abgeschlossene Verträge oder auf Gemeinschaftsverträge angelegt, so sind die vermögenswirksamen Leistungen jedes...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3 Anlagearten

Die Anlagearten für die begünstigten vermögenswirksamen Leistungen sind im 5. VermBG aufgezählt.[1] Danach ist die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen beschränkt auf Vermögensbeteiligungen am Produktivkapital als Anlage in Wertpapiere mit Beteiligungscharakter (verbriefte Vermögensbeteiligungen) wie z. B. Ak...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 5.4 Fälligkeit und Auszahlung

Die Auszahlung der festgesetzten Sparzulage an den Arbeitnehmer erfolgt durch das Finanzamt, wenn die für die Anlageart geltende Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder für die Anlageart keine Sperrfrist gilt (z. B. bei Entschuldung von Wohnungseigentum). Unterliegen die zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen noch einer Sperrfrist, sind die festgesetzten Sparzulagen...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR).mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Mit diesen beiden Vertragsformen werden nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben. Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich von dem Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteilig...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Mitteilungspflichten im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds[1] mitteilen.[2] Der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird dadurch ermöglicht, ihren Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Besche...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.1 Anlageinstitute

Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arbeitnehmers überwiese...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 5.1 Antragsfristen

Auf Antrag des Arbeitnehmers wird die Arbeitnehmersparzulage jährlich vom Finanzamt festgesetzt. Dies erfolgt im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer. Die Arbeitnehmersparzulage wird für jeden Anlagevertrag zugunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro aufgerundet. Antragsfrist beachten Der Antrag ist im Rahmen der 4-jährigen Festsetzungsfrist für die ...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 6 Rückforderung der Sparzulage

Bei Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] Das Finanzamt ändert daraufhin den Bescheid über die Festsetzung der Sparzulage, und die Auszahlung der gespeicherten Sparzulagen wird gesperrt. Sofern Zulagen bereits ausgezahlt worden sind, werden diese vom Arbeitnehmer zurückgefordert. Wird über vermögenswirksame Lei...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / Zusammenfassung

Überblick Der Fiskus fördert bestimmte Sparformen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen. Hierdurch sollen die Vermögensbildung sowie der Immobilienerwerb von Arbeitnehmern unterstützt werden. Voraussetzung für diese Zulagen ist, dass ein Teil des Arbeitslohns als zusätzliche vermögenswirksame Leistung vereinbart wird oder der Arbeitnehmer sie alternati...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, hat unverzüglich anzuzeigen, wenn vor Ablauf der Sperrfrist über Wertpapiere, die er verwahrt oder von einem Dritten verwahren lässt oder die seine Hausbank verwahrt, durch Veräußerung, Abtretung oder Beleihung verfügt worden ist oder die Wertpapiere endgültig aus der Verwahrung genommen worden sind, der...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.3 Zusätzliche Förderung durch Wohnungsbauprämie

Soweit die vermögenswirksamen Leistungen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung den durch die Arbeitnehmersparzulage geförderten Höchstbetrag von 470 EUR übersteigen oder der Arbeitnehmer zusätzliche Beträge einzahlt, kann er für den über 470 EUR hinausgehenden Betrag eine Wohnungsbauprämie von 10 % erhalten. Prämienbegünstigt sind höchstens 700 EUR jährlich bzw. 1.400 EUR ...mehr

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Praxis-Beispiele: Krankenge... / 2 Grenze der Beitragsfreiheit

Sachverhalt Arbeitnehmer A und B sind infolge Krankheit arbeitsunfähig und beziehen seit 1.3. Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Beide erzielten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, Dezember (Bemessungszeitraum), ein laufendes Bruttoarbeitsentgelt von 4.000 EUR sowie 2.000 EUR Weihnachtsgeld; Nettolohn 3.100 EUR ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.6 Ordnungsbegriff

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage", die Vertragsnummer und die Sperrfrist bilden den Ordnungsbegriff für das automatisierte Festsetzungs- und Auszahlungsverfahren der Arbeitnehmersparzulage. Das automatisierte Verfahren setzt voraus, dass Inhalt und Darstellung der Vertragsnummer bei der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen sowie bei der Anzeige ü...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[1] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögenswirk...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 12 Schädliche Verfügungen

Wird über die angesparten Leistungen schädlich verfügt, entfällt durch die Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] In diesem Fall wird die Auszahlung von gespeicherten Sparzulagen gesperrt oder bereits ausgezahlte Sparzulagen vom Finanzamt zurückgefordert.[2] Ferner entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend, wenn vermö...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.2 Umrechnung des Grundlohns in Stundenlohn

Der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Gesamtgrundlohnanspruch (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) ist in einen Stundenlohn umzurechnen und zu diesem Zweck durch die Zahl der Stunden zu teilen, die der regelmäßigen Arbeitszeit des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums entsprechen. Hierzu ist von der Zahl der Stunden der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum vereinbart...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2.3 Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen, die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 3 Pfändbarkeit

Ob Arbeitnehmersparzulagen pfändbar sind, ist umstritten. Das BAG ging in seinem grundlegenden Urteil aus dem Jahr 1976 unter dem Geltungsbereich des damaligen § 12 Abs. 3 des 3. VermBG noch davon aus, die Arbeitnehmersparzulage sei übertragbar und damit auch pfändbar.[1] In der Folgezeit wurde das VermBG neu gefasst. Nach § 13 Abs. 3 des 5. VermBG gilt die Arbeitnehmersparz...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5.1 Gewerbliche Arbeitnehmer

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 EUR je Stun...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Dabei ist auch für die Berechnu...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettoabzüge, Nettobezüge / 1 Nettoabzug

Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1]; Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden; Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn be...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 1 Entgeltarten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern laufendes wie auch einmaliges Arbeitsentgelt unter diversen Bezeichnungen. Welche der Entgeltarten zählen zu den Einmalzahlungen, welche zum Arbeitsentgelt? Ergebnismehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.1 Begünstigte Personen

Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.4 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind.[1] Der Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ist die häufigste Vertragsform. Daneben sind noch begünstigt Wohnbau-Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Baufinanzierungsverträge mit Wohnungs- und Siedlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 2.4 Abgrenzung Sachbezug und Geldleistung

Die Steuerbegünstigung erstreckt sich nur auf den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung selbst erhält. Nicht steuerbegünstigt sind deshalb Geldleistungen des Arbeitgebers an den Mitarbeiter zur Begründung oder zum Erwerb einer Vermögensbeteiligung oder für den Arbeitnehmer vereinbarte vermögenswi...mehr

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Elternzeit / 2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers

Häufig zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder ähnliche Zuschüsse (z. B. Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen, Telefonzuschüsse etc.) während des Bezugs von Elterngeld an den Arbeitnehmer weiter. Solche Zuschüsse sind im Regelfall beitragsfrei. Voraussetzung dazu ist, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zusammen mit dem Elte...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 4 Besonderheiten bei Grenzgängern

Lehnt ein ausländischer Arbeitgeber ab, mit dem bei ihm beschäftigten Grenzgänger eine Vereinbarung über vermögenswirksame Leistungen abzuschließen, kann eine inländische Bank, Sparkasse oder eine inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft die Funktionen des Arbeitgebers übernehmen. Voraussetzung ist, dass der ausländische Arbeitgeber den Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitn...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er...mehr

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Praxis-Beispiele: Krankenge... / 1 Auswirkungen eines Krankengeldzuschusses

Sachverhalt Ein Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitnehmern finanzielle Leistungen, während diese gleichzeitig Sozialleistungen erhalten. Je nach Position des Arbeitnehmers im Betrieb (Vergütungsgruppe) erhalten die Mitarbeiter einzelne oder alle der folgenden Leistungen: Zuschuss zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Krankentag...mehr

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Praxis-Beispiele: Krankenge... / 3 Einmalzahlung während Krankengeldbezugs

Sachverhalt Arbeitnehmer A und B sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Beide beziehen seit dem 1.4. Krankengeld. Arbeitnehmer A erhält daneben vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 26 EUR monatlich, die als Zuschuss zum Krankengeld beitragsfrei sind. Arbeitnehmer B nutzt während des Krankengeldbezugs seinen Dienstwagen weiterhin privat. Dieser Sachbezug übersteigt die...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.4 Austausch von Wertpapieren oder anderen Beteiligungen

Der Arbeitnehmer kann Wertpapiere, die er aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Beteiligungen erworben hat, vor Ablauf der Sperrfrist zulagenunschädlich gegen andere Wertpapiere austauschen.[1] Dieser Austausch ist aber nur möglich, wenn die aufgrund des Sparvertrags erworbenen Wertpapiere beim Kreditinstitut verwahrt werden. Weitere Voraussetzung ist, das...mehr

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Entgelt / 3 Vergütungsbestandteile

Neben der vereinbarten Grundvergütung werden häufig Zulagen, etwa Erschwernis- und Sozialzulagen, oder Zuschläge, etwa für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, gezahlt. Auch Sachbezüge stellen einen Entgelt- bzw. Vergütungsbestandteil dar, so etwa der Dienstwagen bei Privatnutzung, freie Kost und Logis und Geschenke des Arbeitgebers. Dasselbe gilt für vermögens...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 1.2 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Verträge zu vermögenswirksamen Leistungen, Pfändungsunterlagen, Prüfungsberichte (z. B. Betriebsprüfung), Rechnungsbelege über Auslagenersatz, Arbei...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.3 Bausparverträge

Werden bei Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Sperrfristen verletzt, ist dies in den Fällen des Todes, des Eintritts eines Behinderungsgrads von mindestens 95 und der Arbeitslosigkeit unschädlich. Bei Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf Bausparverträgen werden Arbeitnehmersparzulagen nicht zurückgefordert, wenn die empfangenen Beträge unverzüglich und unmitt...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.3 Institutsschlüssel für Arbeitnehmersparzulage

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage" (IfAS) wird von der Zentralstelle der Länder beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS – vergeben. Er ist vom Anlageinstitut – das ist auch der Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer den Anlagevertrag abgeschlossen hat (z. B. Wertpapier-Kaufvertrag) – anzufordern; bei der Anforderung sind anzugeben[1]: Name und Anschri...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.1.1 Hinreichend bestimmbares Sollentgelt

Im Regelfall kann das Sollentgelt problemlos festgestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit lässt hierzu folgende Vereinfachungen zu: Bei Arbeitnehmern, die ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden erzielen (Gehaltsempfänger, Arbeitnehmer mit verstetigtem Monatsentgelt), ist dieses Monatsentgelt als Sollentgelt für die gesam...mehr

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Elternzeit / 1 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

Bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es ist nicht erforderlich, den genauen...mehr