Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Fremdüblichkeit bei einem Ehegattenmietverhältnis

Ein Ehegattenmietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen, wenn die Nebenkosten nicht abgerechnet werden, der Mietvertrag nachträglich nur mündlich abgeändert wird und der Mieter nicht endgültig wirtschaftlich mit den Mietaufwendungen belastet ist. Das FG kam i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu dem Schluss, dass der unter Angehörigen stattgefundene Leis...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei ungeklärter Brandursache

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist für infolge eines Brandes angefallene Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht teleologisch zu reduzieren, wenn die Brandursache ungeklärt ist. Denn bisher wurde eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG von der Rechtsprechung nur für Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Schadens b...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / IV. Nichtbeanstandungsregelung für Betreiber bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, 2294) wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) und einen ab dem 1.1.2023 anzuwendenden umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für die Lieferung und die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) eingeführt. Grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / II. Grundstückslieferungen: Systematik der Besteuerung

Andere Systematik: Die vorgenannte "Änderung" der Rechtsprechung zur Mehrwertsteuerbefreiung der Vermietung von Grundstücken mit VuM hat auch Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Lieferungen von Grundstücken mit VuM. Bevor auf diese Auswirkungen eingegangen wird, soll kurz in Grundzügen aufgezeigt werden, wie die Besteuerung solcher Grundstückslieferungen in Deut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Weitere Fälle

Hotel- und Restaurantleistungen: Ein "Aufteilungsgebot" soll – zumindest nach bisheriger Rechtsprechung – u.a. auch in den Fällen der Hotelleistungen und der Restaurantleistungen zur Anwendung kommen. In diesen Fällen soll die Aufteilung den anwendbaren Steuersatz betreffen, d.h. die Vermietung der Hotelzimmer (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG) bzw. das Servieren der Speisen (§ ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

Leitsatz Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / III. Lieferung von Grundstücken mit VuM

Früher/heute: Vor dem Hintergrund des vorstehend Gesagten soll nun dargestellt werden, wie die Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks mit VuM, sofern die Übertragung aller Bestandteile einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darstellt, bislang mehrwertsteuerlich behandelt wurde (s. III.1.) bzw. wie sie jetzt – aufgrund aktueller Rechtserkenntnis des EuGH (kein "Aufteilun...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / dd) Eindeutiger Zweck: Übertragung von VuM

Untergeordnete Bedeutung der Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks: Wird aber z.B. eine teure technische Anlage übertragen, die eine BV darstellt und (ggf. in einer Leichtbauhalle o.Ä.) fest auf einem Grundstück installiert ist, das keinen eigenständigen Zweck erfüllt, wäre denkbar, dass der eigentliche Zweck der Transaktion in der Lieferung der Anlage besteht und die Mitlie...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Bei Lieferungen von Grundstücken bisher: Aufteilung und getrennte steuerliche Beurteilung in bestimmten Konstellationen

Aufteilung der Lieferung von Grundstück samt VuM: Eine Aufteilung gab es bislang nach der nationalen Rechtsprechung nicht nur bei der Vermietung von Grundstücken samt VuM,[33] sondern auch bei der Lieferung von Grundstücken samt VuM. Bisher wurden diese Lieferungen in bestimmten Fällen mehrwertsteuerlich ebenfalls aufgeteilt, und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Regelfall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil

Grundstück = Hauptbestandteil: Zunächst kommt in Betracht, dass die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil des Vorgangs anzusehen ist. Das war auch in dem von EuGH und BFH entschiedenen Vermietungsfall so (s. oben I.1.[51]) und dürfte vermutlich in vielen Fällen die Auslegung sein, die am ehesten auf der Hand liegt. Dann steuerfrei ...: In diesem Fall ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Keine Änderung durch Vorlagebeschluss

Sichtweise gilt weiterhin: Diese Grundsätze der einheitlichen Behandlung gelten u.E. (hoffentlich) auch weiterhin, obwohl der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 10.1.2024 zu den Hotelumsätzen davon ausgeht, dass eine Leistung nicht als Nebenleistung zu einer anderen (Haupt-)Leistung anzusehen ist, wenn der Leistungsempfänger sie in Anspruch nehmen kann oder nicht, wenn er al...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ort der Lieferung / 2.6 Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 7 UStG

Wird der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht befördert oder versendet (sog. ruhende Lieferung), bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG mit dem Ort, an dem sich der Gegenstand der Lieferung zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Typische Fälle für ruhende Lieferungen i. S. d. § 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.3 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 51 Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1] Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2] Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutsame Risikoaspekte

Rz. 2 Die für das Risiko eines Immobiliengeschäftes bedeutsamen Aspekte sind vor dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie zu analysieren und zu beurteilen. Üblicherweise sind bei Immobilienrisiken vor allem drei Aspekte zu berücksichtigen: das Wertschwankungs- bzw. Wertänderungsrisiko, das Vermietungs- bzw. Ertragsrisiko und das Objektrisiko. Das "Wertschwankungsrisiko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Immobiliengeschäfte der Institute (Tz. 5)

Rz. 87 5 Immobiliengeschäfte im Sinne dieses Rundschreibens sind auf eigene Rechnung eines Institutes betriebene Geschäfte mit Immobilien, bei denen eine der folgenden Absichten verfolgt wird:mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Inhalte der Berichterstattung

Rz. 27 Für die Geschäftsleitung ist vor allem von Bedeutung, welchen Wert die Immobiliengeschäfte insgesamt und – je nach Bedeutung für das Institut – mit Blick auf die maßgeblichen Sparten (Bauträgergeschäft, Immobilien zur Weiterveräußerung, Immobilien zur Vermietung oder Verpachtung, Rettungserwerbe etc.) aktuell haben, wie sich dieser Wert seit dem letzten Bericht veränd...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Lehren aus anderen Extremsituationen

Rz. 23 Nicht nur die Finanzmarktkrise und die COVID-19-Pandemie waren für die Kreditwirtschaft – und natürlich auch die Realwirtschaft – mit enormen Herausforderungen verbunden. Auch die aktuellen Kriege und kriegsähnlichen Zustände in verschiedenen Regionen der Welt, die in einer kultivierten Gesellschaft eigentlich der Vergangenheit angehören sollten, gehen nicht spurlos a...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Formulierung von Bearbeitungsgrundsätzen

Rz. 6 Für die festgelegten Prozesse im Immobiliengeschäft sind passende Bearbeitungsgrundsätze zu formulieren. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass es für die beteiligten Mitarbeiter i. d. R. nicht genügt, diese Prozesse einfach nur darzustellen. Gefordert werden insofern konkrete Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen etc., auf deren Grundlage das Immob...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Laufende Kostenkontrolle

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht weist bei Immobilienprojekten explizit auf das Risiko von Baukostensteigerungen und das Terminrisiko hin (→ BTO 3.2.1 Tz. 2). Ist die Fertigstellung einer Immobilie nur zu einem späteren Termin als geplant möglich, werden die ursprünglich kalkulierten Kosten normalerweise ebenso überschritten. Das ist darauf zurückzuführen, dass bei einer späteren...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 6 Spendenvortrag beim Spender

Abziehbare Zuwendungen, die die abzugsfähigen Höchstbeträge überschreiten und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Dabei werden zur Berechnung des Höchstbetrags die Zuwendungen des laufenden Veranlagungszeitraums zusammengefasst mit denj...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 36 Darüber hinaus sind mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Wertermittlung auszuschließen. Die in § 7 Abs. 1 BelWertV für das Kreditgeschäft formulierten Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen (Gutachters) können – zumindest teilweise – sinngemäß auf das Immobiliengeschäft übertragen werden. Die auf den Darlehensnehmer bezogenen Vorgaben...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Immobiliengeschäfte auf eigene Rechnung zur Ertragsgenerierung

Rz. 88 Die deutsche Aufsicht hatte bereits kurz nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung zur sechsten MaRisk-Novelle in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 2. September 2021 gegenüber der Kreditwirtschaft angekündigt, dass aufgrund der nach ihren Erkenntnissen unter den Geschäftstätigkeiten der Institute deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobiliengeschäften mit der...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Jährliche Überprüfung

Rz. 9 Da der Wert von Immobilien normalerweise im Laufe der Zeit nicht stabil bleibt, müssen die Institute turnusmäßige Überprüfungen durchführen, um insbesondere negative Wertentwicklungen rechtzeitig zu bemerken und darauf reagieren zu können. Die Aufsicht fordert eine jährliche Überprüfung der Marktwerte. Im Rahmen der Konsultationsphase zur siebten MaRisk-Novelle sollte ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 3 Die besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft werden wie folgt unterteilt: geschäftsartenübergreifende Anforderungen, die insbesondere aufbauorganisatorische Aspekte der MaRisk zum Gegenstand haben (→ BTO), Anforderungen an das Kreditgeschäft (→ BTO 1), Anforderungen an das Handelsgeschäft ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Wirtschaftliche Aspekte und verbundene Risiken

Rz. 11 Wie beim Kredit- und Handelsgeschäft geht es auch beim Immobiliengeschäft darum, eine angemessene Rendite zu erzielen. Andernfalls sollte auf einen Geschäftsabschluss eher verzichtet werden. Insofern müssen die bei einem Immobiliengeschäft erwarteten Erträge ins Verhältnis zu den damit voraussichtlich verbundenen Kosten und Risiken gesetzt werden. Da diese Wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Geeignete Verfahren

Rz. 11 Die Institute müssen bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien auf "geeignete Wertermittlungsverfahren" abstellen. Diese Anforderung wird in analoger Weise auch im Kreditgeschäft gestellt, wobei diese Verfahren für sämtliche Sicherheiten mindestens jährlich zu überprüfen sind. Auf eine regelmäßige Überprüfung kann im Kreditgeschäft jedoch verz...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Geschäftsbezogener Anwendungsbereich

Rz. 12 Der geschäftsbezogene Anwendungsbereich hat in erster Linie definitorischen Charakter. Die Definitionen sind im Wesentlichen für die Anwendung der besonderen aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen für das Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft von Bedeutung (→ BTO). Zum Teil finden sie auch bei den allgemeinen Anforderungen und bei den besonderen Anforderung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 118 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird i. d. R. durch die Marktfolge bzw. durch eine separate Einheit mit entsprechenden Spezialisten beurteilt. In der Immobilienfinanzierung sind dafür oftmals interne oder externe Sachverständige (Gutachter) zuständig. Zur aufbauorganisatorischen Zuordnung der internen Sachverständigen bestehen nach der Beleihungswertermittlungsve...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Bisherige Entwicklung der MaRisk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung de...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.4.2 Verwaltungsvermögen

Nach § 13b Abs. 2 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. S. d.§ 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens im Sinne des § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (sog. begünstigtes Vermögen).[1] Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich, das heißt zu mindest...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 und Satz 2 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1.2 Verwaltungsvermögen

Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens übersteigt. Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 %, aus Verwaltungsvermögen (übermäßiges Verwaltungsvermögen), so ist es von jeder Verschonung ausgenommen.[1] Zum ju...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell

Leitsatz Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organ­gesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2011 – X R 4/10, BFHE 233, 539,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.4 Qualifizierung der Einkünfte der Gesellschafter, Abs. 3 S. 3 und 4

Rz. 295 Nach § 1a Abs. 3 S. 3 KStG sind auf die Einkünfte des Gesellschafters die Vorschriften über Gewinneinkünfte einschließlich des § 35 EStG nicht anzuwenden. Damit wird die Qualifizierung der Einkünfte als solche aus Kapitalvermögen (Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 3), aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Abs. 3 S. 2 Nr. 2), aus Vermietung und Verpachtung sowie als sonstige Einkünft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.2 Betriebseinschränkung (ohne Personalabbau)

Der Begriff der Betriebseinschränkung setzt voraus, dass die "Leistungsfähigkeit des Betriebs herabgesetzt wird".[1] Die Einschränkung muss "ungewöhnlich" sein. Gleichgültig ist auch, ob die Verminderung der Leistungsfähigkeit des Betriebs durch Außerbetriebsetzung von Betriebsanlagen oder durch Personalreduzierung erfolgt.[2] Erfasst werden nicht nur Verkauf, Vermietung und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 288 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 qualifiziert die Einnahmen aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern in Miet- und Pachtverträge um. Ab dem Wirksamwerden der Option gelten (wie auch sonst) nicht mehr die Regeln über Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch hier ist auf den rechtzeitigen Abschluss von Verträgen zu achten, wenn diese noch nicht vorliegen. Handelt es s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Zentrale Bedeutung bei der Bekämpfung einer Steuerflucht kommt der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG zu.[1] Die Anwendung der Regelungen setzt zunächst eine Zwischengesellschaft im Sinne des AStG sein. Dies ist nach § 7 Abs. 1 AStG [2] der Fall, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind un...mehr