Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 11 Veräußerungsverluste

Kein voller Abzug Verluste aus Veräußerungsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Veräußerungsgewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden. Ein Verlustabzug nach § 10d EStG ist nicht möglich. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d EStG die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Verlustabzug

Tz. 37 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Zwecke des Verlustabzugs ist zu berücksichtigen, dass der Soll-Abwicklungszeitraum (Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs 1 S 2 KStG) ein einziger (verlängerter) VZ ist (s R 11 Abs 1 KStR 2015). Verluste aus früheren VZ können somit iRd Regelung des § 10d EStG iVm § 8 Abs 1 KStG in den ersten im Abwicklungszeitraum endenden Besteuerungszeitra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Geltung der allgemeinen steuerlichen Vorschriften für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns (§ 11 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 6 KStG sind für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung anzuwenden. Bei der Bewertung des zur Verteilung kommenden Vermögens ist dagegen der gW zugrunde zu legen, § 6 EStG findet keine Anwendung (s Tz 42). Die nicht der KSt unterliegenden stfreien Vermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Besteuerungszeitraum

Tz. 27 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 1 S 1 KStG ist – abw von § 7 Abs 3 S 1 KStG iVm § 31 Abs 1 KStG und § 25 EStG – der im hr-lichen Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. Der Begriff des Abwicklungszeitraums umfasst damit den hr-lichen Liquidationszeitraum. Davon abzugrenzen ist der Besteuerungszeitraum, der dann gleichzeitig auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abwicklungs-Anfangsvermögen (§ 11 Abs 4 und 5 KStG)

Tz. 49 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das BV, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 Abs 4 S 1 KStG). Das vorangegangene Wj kann entweder ein volles oder aber, wenn die Auflösung innerhalb eines Wj erfolgte, ein Rumpf-Wj gewesen sein (s Tz 35). Maßgebend ist das Vermögen, das de...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.2 Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug

Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag bis zu 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für vorangegangene Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Der 1 Mio. EUR übersteigende maßg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vererbung eines Einzelunter... / 4.1 Einkommensteuerrechtlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahrs und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlagu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4 Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs

4.1 Einkommensteuerrechtlicher Verlustabzug Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahrs und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 8 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Bei der Veranlagung wird die Summe der Einkünfte zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Einkünfte ua um den Altersentlastungsbetrag gemindert (vgl § 2 Abs 3 EStG). Bei zusammenveranlagten > Ehegatten sind die Voraussetzungen für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen und der Altersentlastungsbetrag für den Ehegatten abzuziehen, der begünstigte Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Abzug beim Gesamtrechtsnachfolger

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Frage, ob der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der dessen SA leistet, sie seinerseits als SA geltend machen kann, ist nicht allg zu beantworten. Vielmehr ist für den SA-Abzug von Zahlungen, die beim Erblasser als SA zu berücksichtigen gewesen wären, die aber der Erbe leistet, nach hM jeder SA-Tatbestand des § 10 EStG gesondert zu p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Reihenfolge des Abzugs

Rn. 12 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 2 Abs 4 EStG sind SA vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs 3 EStG) abzuziehen. Daher wirken sich (weitere) SA nicht (mehr) steuermindernd aus, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte bereits 0 EUR beträgt (H/H/R, § 10 EStG Rz 19). SA sind nicht auf einen anderen VZ vor- oder rücktragsfähig, soweit sie den Gesamtbetrag der Einkünfte über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeiner Überblick

Rn. 400 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Seit 1979 (StÄndG – BGBl I 1978, 1849) sind gemäß § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (bis VZ 2014 § 10 Abs 1 Nr 1 EStG aF) Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten sowie in den Fällen der Nichtigkeit oder der Aufhebung der Ehe abziehbar. Unterhaltsleistungen an andere Personen oder an geschiedene usw Ehegatten, sofern § 10 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA können nur Aufwendungen sein, die weder zu den BA noch zu den WK gehören, § 10 Abs 1 S 1 EStG. Besteht ein Veranlassungszusammenhang mit einer Einkunftsart, ist der SA-Abzug auch dann ausgeschlossen, wenn sich bei der Einkünfteermittlung keine steuerliche Auswirkung ergibt, zB wegen des Abzugs der die Aufwendungen abgeltenden höheren Paus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Der Verlustabzug iSd § 8 Abs 4 KStG

Tz. 31 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach seinem ausdrücklichen Wortlaut betrifft § 8 Abs 4 KStG nur den Verlustabzug nach § 10d EStG . Nicht darunter fallen somit verbleibende Verluste iSd §§ 2a, 15 Abs 4 (glA s FG Ddf, Urt v 20.04.2010, EFG 2010, 2106; Rev-Az BFH: I R 48/10) und 15a EStG . Der Ref-Entw eines StVergAbG v 28.11.2002 sah eine Ausweitung der ges Regelung auf solche v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtliche und wirtschaftliche Identität als Voraussetzung für den körperschaftsteuerlichen Verlustabzug (§ 8 Abs 4 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, DB 1997, 2093, 2144; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der UntStRef – rückwirkende Änderungen im EStG, KStG und UmwStG, DStR 1997, 1427; Orth, Ges zur Forts der UntStRef: Zu den Einschränkungen der Verlustabzugsberechtigung von Kap-Ges durch § 8 Abs 4 KStG nF und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG nF, DB 1997, 2242; Pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 10d Abs 4 EStG

Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Schlusssätze der Begr des Urt des BFH v 11.02.1998 (BStBl II 1998, 485) zur erstmaligen Anwendung des § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 lauten wie folgt: "Von daher gibt auch der Umstand, dass die entstandenen Verluste nach § 10d Abs 4 S 1 EStG bereits im Entstehungsjahr gesondert festzustellen sind, für die künftige Behandlung dieser Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 54 Abs 6 KStG 1999 ist § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Forts der UntStRef erstmals für den VZ 1997 anzuwenden. Ist der Verlust der wirtsch Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 06.08.1997 (Beschl des BT über das Vermittlungsergebnis des Ges zur Forts der UntStRef) eingetreten, gilt § 8 Abs 4 KStG erstmals für den VZ 1998. Der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Umfang des Abzugsverbots nach § 8 Abs 4 KStG

Tz. 181 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 KStG regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 10d EStG, wonach nicht ausgeglichene negative Eink im Wege des Verlustrücktrags mit dem positiven Einkommen früherer oder späterer VZ verrechnet werden können. Der Gesetzeswortlaut differenziert nicht danach, ob der Verlust rück- oder vorgetragen werden soll. GlA s Neyer (BB 2001, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, DB 1997, 2093, 2144; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der UntStRef – rückwirkende Änderungen im EStG, KStG und UmwStG, DStR 1997, 1427; Orth, Ges zur Forts der UntStRef: Zu den Einschränkungen der Verlustabzugsberechtigung von Kap-Ges durch § 8 Abs 4 KStG nF und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG nF, DB 1997, 2242; Prinz, Verlustnutzung bei Versc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungszweck, Rechtscharakter der Vorschrift

Tz. 25 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Die Vorschrift des § 8 Abs 4 KStG ist in hohem Maße auslegungsbedürftig, aber nur begrenzt auslegungsfähig (s Orth, DB 1997, 2242, 2249). Das Grundproblem der Vorschrift wird mit Rödder (StbJb 2002/2003, 307ff) und Frotscher (in F/M, § 8 KStG Rn 182) darin gesehen, dass der Telos der Norm letztlich ungeklärt ist. MaW, es fehlt an einem verläss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.2 Abstellen auf den Geschäftsbetrieb im Ganzen

Tz. 157 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Wie bereits erwähnt, hat die nach § 8 Abs 4 KStG vorgeschriebene Prüfung, ob die den Verlust verursachende Kö ihren noch nicht verbrauchten Verlustabzug stlich noch nutzen kann, für den Geschäftsbetrieb im Ganzen zu erfolgen (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 08). Das Abstellen auf den Geschäftsbetrieb im Ganzen bereitet jedoc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5.2 Betriebsverpachtung

Tz. 173 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 20) führt die Kap-Ges bei Verpachtung eines bisher aktiv betriebenen Geschäftsbetriebs den bisherigen Geschäftsbetrieb nicht fort, dh der Wechsel von einer aktiven Geschäftstätigkeit zur Verpachtung ist nach Verw-Auff wie die Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs zu beur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 § 8 Abs 4 S 2 KStG als typisierende Norm

Tz. 40 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 § 8 Abs 4 S 2 KStG unterstellt typisierend den Verlust der wirtsch Identität und versagt demzufolge die weitere Nutzbarkeit eines stlichen Verlustabzugs, wenn bei der den Verlust verursachenden Kö zwei Merkmale zusammentreffen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5.1 Allgemeines

Tz. 169 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 18 – 20) versagt die Anwendbarkeit der Sanierungsvorschrift in § 8 Abs 4 S 3 KStG, wenn der Geschäftsbetrieb zunächst eingestellt und dann in gleicher oder in anderer Form weitergeführt wird (offensichtlich abl: s Urt des FG Köln v 06.02.2001, EFG 2001, 698 – rkr). Davon betroffen sindmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.6 Fortführung des den Verlust verursachenden Geschäftsbetriebs in den folgenden fünf Jahren

Tz. 175 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Anwendung der sog Sanierungsklausel des § 8 Abs 4 S 3 KStG ist, dass die Kö den den Verlust verursachenden Geschäftsbetrieb "in den folgenden fünf Jahren" in einem nach dem Gesamtbild der wirtsch Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortführt. Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455) äußert sich nicht dazu, was un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.7 Betriebsvermögenszuführung durch den Gesamtrechtsnachfolger

Tz. 139 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Fin-Verw bejaht auch in dem nachstehenden Beispielssachverhalt einen Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG. Beispiel: Die M-GmbH erwirbt alle Anteile an der Verlustgesellschaft T-GmbH. Würde die M-GmbH der T-GmbH überwiegend neues BV zuführen, wäre der Verlustabzug der T-GmbH wegen § 8 Abs 4 S 2 KStG verloren. Um den Verlustabzug zu erhalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Sanierung

Tz. 143 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung von neuem BV unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.3 Die Vergleichsgröße II (Größe des Verlustbetriebs im Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Identität und auch noch fünf Jahre später)

Tz. 165 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der Wortlaut des § 8 Abs 4 S 3 KStG und des Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455) verlangen für den Erhalt des Verlustabzugs, dass der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb in einem vergleichbaren Umfang noch mind fünf Jahre nach dem Verlust der wirtsch Identität fortgeführt wird. Denknotwendig muss daher der Verlust verursachen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Auswirkungen auf die Eigenkapitalgliederung (nur noch bis 2000 bzw 2001)

Tz. 188 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 34) führt der Verlust der wirtsch Identität nicht zu einem Wechsel des St-Subjekts. Die Verlust-Kö hat daher auch nach dem Untergang des Verlustabzugs die Teilbeträge des VEK fortzuführen. Das bedeutet, dass der nicht mehr nutzbare Verlustabzug zu einer definitiven Verringerung des Teil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.4 Schädliches Abschmelzen

Tz. 167 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 16) ist ein "Abschmelzen" des Verlustbetriebs um mehr als die Hälfte seines Umfangs für den Verlustabzug schädlich. Die Ausnahmeregelung des § 8 Abs 4 S 3 KStG ist dann nicht anwendbar, dh der Verlustabzug ist stlich nicht mehr nutzbar. Damit ist die dt Regelung im Endergebnis sehr nah ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Ermittlung eines steuerlichen Verlusts

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Seit seiner Änderung durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) spricht § 10d EStG, der vorher an "Verluste" anknüpfte, von "negativen Einkünften, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Eink nicht ausgeglichen werden". Die Neufassung war durch § 2 Abs 3 EStG idF des oa ÄndG bedingt, der den Ausgleich zwischen positi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Der Gesetzesaufbau des § 8 Abs 4 KStG

Tz. 32 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 In seinem S 1 bestimmt § 8 Abs 4 KStG, dass bei einer Kö Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. S 2 des § 8 Abs 4 KStG umschreibt den sog Hauptanwendungsfall, "Wirtsch Identität liegt insbes dann nicht vor, wenn …". S 3 de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.3 Steuerschädliche Übersanierung ("Aufpfropfen")

Tz. 159 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung neuen BV st-unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des den Verlust verursachenden Geschäftsbetriebs dient. Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 14) "dient die Zuführung neuen BV dann allein der Sanierung, wenn ... das zugeführte BV den für das Fortbestehen des Geschäftsbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Allgemeines zur Generalklausel des § 8 Abs 4 S 1 KStG und zu deren Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 33 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist gem § 8 Abs 4 S 1 KStG bei einer Kö, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die wirtsch Identität einer Kö als Rechtsperson bestimmt sich, so der BFH (s Urt des BFH v 28.05.2008, HFR 2008, 1259; weiter s Urt des BFH v 01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16 Letztmalige Anwendung (§ 34 Abs 6 S 4 KStG idF des URefG 2008)

Tz. 199 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Durch das URefG 2008 ist § 8 Abs 4 KStG aufgehoben und durch einen neuen § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG ist § 8 Abs 4 KStG in der am 23.12.2001 geltenden Fassung neben § 8c KStG nF erstmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kap-Ges innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag iHv 15 000 EUR ist höchstens bis zur Höhe des stpfl Einkommens zu berücksichtigen. Der Freibetrag kann in jedem VZ nur einmal in Anspruch genommen werden. Bestand die KSt-Pflicht nicht während des gesamten VZ, ist der Freibetrag nicht zu kürzen. Der Freibetrag ist vom Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG abzuziehen (s § 7 Abs 2 KStG). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 12 Abs 3 S 2 UmwStG

Tz. 196 Stand: EL 58 – ET: 11/2006 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 12 Abs 3 S 2 UmwStG, s § 12 UmwStG Tz 57ff. Wegen der Frage, ob ein nach § 12 Abs 3 S 2 UmwStG bei einer Verschmelzung übergegangener Verlustabzug bei der übernehmenden Kö (ggf) erneut den Nutzbarkeitskriterien des § 8 Abs 4 KStG unterliegt (s § 12 UmwStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2 Die Vergleichsgröße I (ursprüngliche Größe des Verlustbetriebs)

Tz. 163 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein Teil des Schrifttums und der Verbandsstellungnahmen verstehen die Gesetzesaussage des § 8 Abs 4 S 3 KStG nur zukunftsorientiert idS, dass der Verlustabzug erhalten bleibt, wenn der Geschäftsbetrieb in etwa vergleichbar der Größe, die er im Zeitpunkt des Verlusts der wirtsch Identität hat, über diesen Zeitpunkt hinaus fünf Jahre weiter be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.5 Vergleichsrechnung pro Vergleichsgröße; anschließende Gesamtwertung

Tz. 168 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die vorstehend erläuterte Vergleichsberechnung zwischen den Vergleichsgrößen I und II ist im Zweifelsfall getrennt für mehrere Vergleichsmerkmale durchzuführen und dann in einer Gesamtbeurteilung des konkreten Einzelfalls zu würdigen. So kann ein Verlustabzug erhalten bleiben, wenn sich bei einem Vergleichskriterium ein schädliches Abschmelze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.3 Der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb

Tz. 158 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Was der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb ist, kann im Einzelfall problematisch sein. Ist, wenn der noch nicht verbrauchte Verlustabzug aus einer Tw-Abschr auf die Beteiligung an einer verlustträchtigen TG (nur noch bis 2000 bzw bis 2001 möglich; s § 8b Abs 3 KStG) herrührt, der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb der der (ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Die Vergleichskriterien

Tz. 162 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist es eine eigenständige Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs, dass die Kö den Verlust verursachenden Geschäftsbetrieb "in einem nach dem Gesamtbild der wirtsch Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortführt". Als Vergleichskriterien für das Messen des Abschmelzens zwischen Ursprun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Grundsätzliches

Tz. 130 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wegen der allgemeinen Ausführungen zu § 8 Abs 4 S 2 KStG und zu dessen Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 1 KStG s Tz 33ff. Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 24 – 32) regelt (nicht abschließend) die Anwendung des § 8 Abs 4 KStG auf andere Fälle als den in S 2 typisierend geregelten Hauptanwendungsfall. Voraussetzung für die Versagung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 vom 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093)

Tz. 22 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Als Reaktion auf die Rspr in 1986 wurde die urspr Regelung des § 8 Abs 4 KStG durch das StRefG 1990 mit dem Ziel geändert, sicherzustellen, dass nicht ausgeglichene Verluste nur dann stlich genutzt werden, wenn die Kö, die den Verlust nutzt, mit derjenigen, die ihn erlitten hat, sowohl rechtlich als auch wirtsch identisch ist. Der Gesetzgeber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.5 Zuführung von neuem Betriebsvermögen bei einer Tochtergesellschaft, mit der ein Gewinnabführungsvertrag nicht besteht

Tz. 137 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 32) kann eine dem Hauptanwendungsfall vergleichbare Gestaltung darin liegen, dass der (neue) Gesellschafter der Verlust-Kap-Ges nicht dieser selbst, sondern deren nicht organschaftlich verbundener(n) TG(en) neues BV zuführt. Nach Verw-Auff ist ein Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen des Begriffs "Gesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.4 Bereits beteiligte Gesellschafter als Erwerber

Tz. 55 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 § 8 Abs 4 S 2 KStG spricht nur davon, dass "mehr als die Hälfte der Anteile an der Kap-Ges übertragen werden" und fordert nicht die Übertragung an (bisherige) Nichtgesellschafter. Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 05) können Erwerber der Anteile sowohl neue als auch bereits beteiligte AE sein. Das Schr des BMF enthält f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6 Der Betriebsvermögensvergleich

Tz. 90 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 S 2 KStG knüpft den Untergang des stlichen Verlustabzugs ua daran, dass überwiegend neues BV bei der Verlust-Kap-Ges zugeführt wird. Nach Verw-Auff ist ein Vergleich folgender Rechengrößen vorzunehmen: 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzust...mehr