Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BVerfG, Beschl. v. 7.2.2022 – 1 BvR 2180/21, FamRZ 2022, 709 (red. LS) 1. Mit Erlass einer Instanz beendenden Sachentscheidung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschleunigungsrüge bzw. Beschleunigungsbeschwerde. 2. Mit Erlass der Sachentscheidung entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde gegen den die Beschleunigungsbeschwerde zurückweis...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB und § 1632 BGB

Auch wenn das Jahr 2021 von Entscheidungen des Ersten Senats des BVerfG betreffend die Corona-Pandemie geprägt war,[1] bieten die in 2021 ergangenen Kammerentscheidungen zum Sorgerecht interessante, für die familienrechtliche Praxis relevante Aspekte. In einer am 27.11.2020 ergangenen (Nichtannahme-)Entscheidung[2] hatte sich das BVerfG mit der Frage der Verhältnismäßigkeit e...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / II. § 1671 BGB

Im Jahr 2021 gab es eine der seltenen Stattgaben durch das BVerfG im Bereich des § 1671 BGB.[17] In dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegendem Verfahren übertrug das Familiengericht, gestützt auf zwei Sachverständigengutachten, die elterliche Sorge auf die Kindesmutter, obwohl das Kind (geb. 2008) den mütterlichen Haushalt im Jahr 2018 verlassen und zum Vater gewechsel...mehr

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Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO). Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungsw...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Braun, Die Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen nach dem Digitale-Versorgungs-Gesetz, NZS 2019 S. 894. Filges, Das Terminservice- und Versorgungsgesetz – besser, schneller, digitaler?, NZS 2020 S. 201. Kilian, Rechtliche Aspekte bei Verwendung von Patientenchipkarten, NJW 1992 S. 2313. Kluckert, Die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

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zfs 05/2022, Zum Subsidiari... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Die Klägerin kam am 1.10.2015 mit dem von ihr gefahrenen Pkw Audi A 8 vor einem Kreisverkehr zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Lkw fuhr auf das Heck des Audi A 8 auf. [3] Auf die von der Klägerin geforderten Schadensersatz- und Schmerz...mehr

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AGS 05/2022, Keine inhaltli... / I. Sachverhalt

Im Januar 2019 wurde durch die Antragstellerin unter Beifügung einer Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen und die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. Eine persönliche Beratung hatte nicht stattgefunden, stattdessen war eine Beratung nur schriftli...mehr

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Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Geschäftsordnung ist eine autonome Verwaltungsanordnung, die keinen Rechtsnormcharakter besitzt und den inneren Dienstbetrieb, Äußerlichkeiten und technische Einzelheiten des Verfahrensablaufs regelt (Hauck, in: Hennig, SGG, § 50 Rz. 4). Dabei ist die richterliche Unabhängigkeit als verfassungsrechtlich geschütztes Gut unbedingt zu wahren. Die Nichtbeachtung der Ge...mehr

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Jansen, SGG § 22 Amtsentheb... / 2.3 Verfahren

Rz. 7 Zuständig für Entscheidungen gemäß § 22 ist der vom Präsidium des Gerichts im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Spruchkörper. Es entscheidet also nicht der Spruchkörper, dem der ehrenamtliche Richter angehört. Dieser Spruchkörper hat von Amts wegen tätig zu werden (SG Leipzig, Beschluss v. 23.1.2010, § 1 SF 11/10 ERI), wobei jedoch die entsprechende Anregung von jeder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des Sachwertverfahrens auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Grundbesitz

Rz. 61 [Autor/Stand] Gemäß § 250 Abs. 3 BewG ist das Sachwertverfahren i.S.d. §§ 258–260 BewG ausschließlich auf nicht zu Wohnzwecken dienende Grundstücksarten anzuwenden. Dazu gehören gemäß ausdrücklicher gesetzlicher Vorgabe: Geschäftsgrundstücke (§ 250 Abs. 3 Nr. 1 BewG i.V.m. § 249 Abs. 7 BewG) Gemischt genutzte Grundstücke (§ 250 Abs. 3 Nr. 2 BewG i.V.m. § 249 Abs. 8 BewG...mehr

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Jansen, SGG § 6 Geltung von... / 2.2 Aufgaben des Präsidiums nach dem GVG

Rz. 6 Zur Kernaufgabe des Präsidiums gehört die Geschäftsverteilung (§ 21e Abs. 1 Satz 1 GVG). Allgemein gelten für die Geschäftsverteilung folgende Prinzipien: Vollstreckungsprinzip Abstraktionsprinzip Bestimmtheitsgrundsatz Stetigkeitsgrundsatz Jährlichkeitsprinzip Vorauswirkungsprinzip Geltungsprinzip (dazu näher Kissel, GVG, § 21e Rn. 78 ff.). Das Präsidium legt unter Berücksich...mehr

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FF 05/2022, Abänderung eine... / 2 Anmerkung

In seiner Grundsatzentscheidung vom 1.2.2017[1] hat der BGH die bis dahin in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage der familiengerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells[2] mit dem Inhalt entschieden, dass eine solche Regelung grundsätzlich auch gegen den erklärten Willen eines Elternteils erfolgen kann. Mit den für die Elternebene sowie d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Sich- oder einem Dritten-Verschaffen"

Rz. 46 [Autor/Stand] Wesentliches Merkmal des "Sich-Verschaffens" ist, dass die Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken übernommen wird, also darauf abzielt, die Sache dem eigenen Vermögen (oder dem eines Dritten) unter Ausschluss des Vortäters einzuverleiben[2]. Damit ist nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis, sondern die tatsächliche Sachherrschaft über das Tatobjekt ge...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 4.3 Korrektur um Effekte des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (Abs. 2 S. 2)

Rz. 59 § 51a Abs. 2 S. 2 EStG, eingefügt durch G. v. 21.12.2000[1] mit Wirkung ab 1.1.2001, bestimmt, dass die ESt als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuer um die Effekte des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens zu bereinigen ist. Der wesentliche Grund hierfür liegt in der KiSt. Die Reduzierung der ESt durch das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren beruht auf dem Gedanken, ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Umgehungsverbot technischer Schutzvorrichtungen

Rz. 445 § 95a UrhG spricht das Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen aus (Abs. 1). Dabei kommt es auf die verwendete Technologie nicht an, miterfasst sind also auch software-implementierte Schutzmaßnahmen. Verlangt wird Umgehungsabsicht, obwohl solch ein subjektives Element für einen objektiven Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 1 UrhG nicht verlangt wird. Te...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 480 Sendeunternehmen haben das ausschließliche Recht an Funksendungen. Nach Art. 3f RA ist Funksendung definiert als "Ausstrahlung von Tönen oder von Bildern und Tönen mittels radioelektrischer Wellen zum Zweck des Empfanges durch die Öffentlichkeit."[649] Gegenstand der Funksendungen braucht kein urheberrechtsfähiges Schutzwerk zu sein.[650] Rz. 481 Im Einzelnen sind ges...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Neues Vergütungsrecht – wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 156 Auf dem Gebiet des Urhebervertragsrechts besteht auch nach Geltung der Art. 18–23 DSM-RL kaum Änderungsbedarf, denn diese orientieren sich am deutschen Urhebervertragsrecht.[202] Soweit das deutsche Recht einen höheren Schutzstandard als die DSM-RL bildet (etwa in § 32 Abs. 3 UrhG betreffend die Unabdingbarkeit der angemessenen Vergütung), kann das deutsche Urheberve...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / d) Begründung der Bestellung des Verfahrensbeistandes?

Ob die Bestellung eines Verfahrensbeistandes eingehend begründet werden muss, ist umstritten.[17] Zweifel hieran könnten sich aus § 158 Abs. 2 Satz 2 FamFG ergeben, der bestimmt, dass nur in Fällen des Absehens von der Bestellung eines Verfahrensbeistandes eine Begründung erforderlich ist. Im Hinblick darauf, dass es mit dem grundsätzlichen Inkrafttreten des Gesetzes zur Bek...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / Exkurs: Schriftliche Stellungnahme

Weder die BT-Drucks 19/23707[93] noch die BR-Drucks 634/20[94] treffen irgendwelche Aussagen darüber, wie der schriftliche Bericht des Verfahrensbeistandes auszusehen hat. Auch Jokisch [95] weist in ihrer Kommentierung zur Neufassung des § 158b FamFG nur darauf hin, dass der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme erstatten soll. Nach Ansicht des Gesetzgebers[96] "...mehr

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Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Kommentar Jahrelang hat die Gerichte die Frage bewegt, ob Krankheits- und Pflegekosten um eine zumutbare Belastung gemindert werden dürfen. Nachdem die Kürzung letztlich bestätigt worden ist, folgen nun die verfahrensrechtlichen Aufräumarbeiten: Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen Einsprüche zur Thematik allgemein zurück. Krankheits- und Pflegekosten Krankheits- und ...mehr

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Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anwendbarkeit eines Gesetzes ist vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Existenz des Gesetzes zu unterscheiden. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnt grundsätzlich die Außenwirksamkeit, d. h. die Geltung der Rechtsregeln. Existent ist das Gesetz mit seiner Verkündung. Der Zeitpunkt, der für die Anwendbarkeit des Gesetzes, etwa hinsichtlich einzelner Sachver...mehr

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Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 97c § 3c Abs. 4 EStG gilt zunächst für alle Sanierungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Sanierungserträgen aus Schuldenerlassen nach dem 8.2.2017 (Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats) stehen und die gem. § 3a EStG steuerfrei gestellt werden (sog. Neufälle). Gem. § 52 Abs. 5 S. 3 EStG findet das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 EStG auf Betriebsverm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.2 Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 7 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.). Als juristische Person hat eine Körperschaft allgemeine Rechtsfähigkeit; sie ist selbständige Trägerin von Rechten und Pfli...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / II. Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Es hat die Verfassungsbeschwerde als unzulässig angesehen. Sie sei nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG eingelegt worden. Denn die vom OLG als unzulässig verworfene sofortige Beschwerde sei offensichtlich aussichtslos gewesen und habe deswegen nicht zum Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG gehört. Darüber hinaus sah das BVerfG nicht die Begründun...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Verfassungsgerichtliche Eilanordnung gegen Entscheidung nach § 64 Abs. 3 FamFG

Auch die Entscheidung des BVerfG vom 29.12.2020 betraf eine Entscheidung nach § 64 Abs. 3 FamFG.[13] Im Sorgerechtsstreit warfen sich die Eltern wechselseitig vor, die Tochter misshandelt oder missbraucht zu haben. In einstweiliger Anordnung übertrug das Familiengericht die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit auf den Vater mit der Maßgabe, dass das Kind seinen ...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Keine Prozessstandschaft des Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Erfolglos blieb die Verfassungsbeschwerde eines Jugendamtes. Dieses hatte 2018 das 2007 geborene Kind in Obhut genommen, weil die Mutter mit dem Kind in den Haushalt ihres wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten neuen Lebensgefährten gezogen war. Das Familiengericht lehnte kinderschutzrechtliche Maßnahmen ab, das OLG[19] en...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Widerspruch gegen Eilregelung des BVerfG

Den gegen diese Eilregelung vom Vater eingelegten Widerspruch verwarf das BVerfG als unzulässig.[12] Dem Vater fehle die Widerspruchsbefugnis: Der Begünstigte des einer Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens sei nur äußerungs-, nicht aber widerspruchsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Eine Beteiligtenstellung könnten im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Rückführung durch den Vormund in die Pflegefamilie

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde eines 2014 geborenen Kindes, das bereits kurz nach der Geburt zu einem Ehepaar in Adoptionspflege gegeben wurde, gegen die Rückführung in die Adoptionspflegefamilie.[4] Das Kind wird durch einen Amtsvormund vertreten.[5] Während des Adoptionsverfahrens wurde der Ehemann u.a. wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften 2017...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / I. Sachverhalt

Das LG hat mit Beschl. v. 1.6.2021 dem Beschuldigten im Rahmen einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ohne vorherige Anhörung seine notwendigen Auslagen auferlegt. Dagegen hat der Beschuldigte sofortige Beschwerde eingelegt, die das OLG als unzulässig verworfen hat. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Ausführungen des BVerfG zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde beruhen auf der h.M. in der obergerichtlichen Rspr. Gem. § 464 Abs. 3 S. 1 HS 2 StPO ist eine sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung in einem nicht anfechtbaren Einstellungsbeschluss des LG nicht statthaft (vgl. BVerfG NJW 2002, 1867; u.a. OLG Hamburg, wistra 2012, 324; Gieg, in: Karlsru...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / a) Ausgangsentscheidung

Ausgangspunkt war ein Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein 2008 geborenes Kind. Nach der Trennung der Eltern 2013 lebte das Kind zunächst bei der Mutter und wechselte 2018 übergangslos zum Vater. Ein erstes Gutachten hielt die Mutter für besser erziehungsgeeignet und empfahl im Februar 2019 wegen akuter psychischer Kindeswohlgefährdung eine zeitlich begrenzte ex...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Ohne Erfolg blieb die Verfassungsbeschwerde einer allein sorgeberechtigten Mutter gegen den durch Eilanordnung im November 2019 erfolgten vorläufigen Entzug u.a. des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die 2013 geborene Tochter. Das Familiengericht hatte entschieden, die Mutter habe nur eine unzureichende Bindungstoleranz und baue ein Feindbild des Vaters beim Kind auf; zugleic...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Hinreichende Bestimmung der Ausgestaltung

Trotz Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde aus verfahrensrechtlichen Gründen[17] äußert das BVerfG materielle Bedenken an der angeordneten Umgangsregelung.[18] Diese enthalte weder den Ort noch den genauen Zeitpunkt des Umgangs noch regele sie hinreichend bestimmt, welche Jugendhilfeeinrichtung und welche Fachpersonen den Umgang begleiten sollten. Die Befristung des Auss...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 3. Auswahl von Pflegern und Vormündern

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde einer Mutter gegen deren Auswechslung als Betreuerin für ihre Tochter, wobei das BVerfG[25] dies mit Grundsätzen begründet, die auch für minderjährige Kinder gelten. Art. 6 Abs. 1 und 2 GG würden eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern für das (minderjährige) Kind gebieten,...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Begründungserfordernisse

Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gehört die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das BVerfG nur so in die Lage versetzt w...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / b) Eilanordnung des OLG nach Rückverweisung

Das OLG setzte im Juni 2021 durch einstweilige Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamFG die Vollziehung der Entscheidung des Familiengerichts aus und ordnete die Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens an. Bereits aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufs sei neu zu beurteilen, ob und wenn ja in welchem Maß ein Wechsel des Kindes zur Mutter als kindeswohlgefährdend anz...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Überforderung des Kindes

Das BVerfG[1] billigte den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge der allein sorgeberechtigten Mutter für die inzwischen 16jährige Tochter. Gegen den Rat der Fachkräfte bestand die Mutter nach Beendigung der Grundschule durch die sonderpädagogisch förderungsbedürftige Tochter auf einer inklusiven Beschulung und meldete sie zunächst auf dem Gymnasium an, von wo sie kurze Zei...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ähnliche Tätigkeiten

Rn. 172 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einem RA ähnlich (s Rn 129ff) erachtet die FinVerw in ständiger Praxis (H 15.6 EStH 2012) die Prozessagenten in Anlehnung an RFH RStBl 1939, 215 (Rechtskonsulenten). Ein Hochschullehrer des Rechts, der in einem Verfassungsrechtsstreit als Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG auftritt, übt damit eine der eines RA ähnliche Tätigkeit aus, B...mehr

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FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997 – I R 24/9...mehr

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FF 07+08/2022, Telefonische... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, durch welche ihr wesentliche Teile des Sorgerechts, darunter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, für ihren seit längerem in einer Wohngruppe untergebrachten 15-jährigen Sohn entzogen und auf das Jugendamt als Amtspfleger übertragen wurden. Sie macht unter anderem...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / E. Rechtsschutz

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann – wie er allein gegen die Sonderregelungen des Sächsichen Grundsteuergesetzes vorgehen – entweder allein eine fehlerhafte Rechtsanwendung der sächsischen Steuermesszahlen durch das Finanzamt oder (auch) die Verfassungswidrigkeit der sächsischen Steuermesszahlen für Grundstücke als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 241 BewG dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung. Dabei kommt insb. die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung von der Bodenbewirtschaftung zur Geltung. Landwirtschaftliche Tierhaltung liegt nur dann vor, wenn der Betrieb über eine ausreichende Futtergrundlage für den Tierbestand verf...mehr