Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 441 Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs sind die Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der Eröffnungsbilanz des Erwerbers mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Gegenstand des Erwerbs ist dabei ein bereits bestehender Betrieb als wirtschaftliche Einheit. Es kann sich um einen Betrieb, einen Teilbetri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.6 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 81 Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beibehalten werden. Dieser Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt für alle Kaufleute und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Steuerbilanz. Das Stetigkeitsgebot ist durch § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB i. d. F. des BilMoG von einer Soll- in eine Mussvorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu eingeführt und ist seitdem unverändert geblieben. Sie regelt die Verbindlichkeit der Vereinbarungen nach den §§ 75 bis 76a. Abs. 1 enthält fern...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 2.1 Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung

Rz. 2 Gemäß Abs. 1 Satz 1 gelten mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung alle während des Vereinbarungszeitraums entstandenen Ansprüche des Leistungserbringers auf Vergütung der Leistung als abgegolten. Vergütungsvereinbarungen sind gemäß § 75 Abs. 1 Satz 5 im Voraus abzuschließen. Prospektive Entgelte haben nicht die Funktion, Kosten zu erstatten, sondern konkrete Leistu...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 3 Literatur

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu eingeführt und ist seitdem unverändert geblieben. Sie regelt die Verbindlichkeit der Vereinbarungen nach den §§ 75 bis 76a. Abs. 1 enthält ferner Regelungen...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung Rz. 2 Gemäß Abs. 1 Satz 1 gelten mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung alle während des Vereinbarungszeitraums entstandenen Ansprüche des Leistungserbringers auf Vergütung der Leistung als abgegolten. Vergütungsvereinbarungen sind gemäß § 75 Abs. 1 Satz 5 im Voraus abzuschließen. Prospektive Entgelte haben nicht die Funktion...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 2.2 Erhöhung der Vergütung aufgrund von Investitionen

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 muss der Sozialhilfeträger einer Erhöhung der Vergütung aufgrund von Investitionsmaßnahmen, die während des laufenden Vereinbarungszeitraums getätigt werden, zustimmen, soweit er zuvor der Maßnahme dem Grunde und der Höhe nach zugestimmt hat. Hierdurch soll verhindert werden, dass ohne Zustimmung des Sozialhilfeträgers Fakten geschaffen werden, die zu eine...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 2.4 Fortgeltung von Vereinbarungen

Rz. 8 Abs. 4 enthält eine Nahtlosigkeitsregelung, durch die vertragslose Zustände vermieden werden sollen. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gelten die vereinbarten oder durch die Schiedsstelle festgesetzten Vergütungen bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter. Wie der Wortlaut zeigt, betrifft die Regelung allein die Leistungsvereinbarung und setz...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.3 Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen

Zur Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen sehen die gleichlautenden Ländererlasse v. 13.9.2021 folgende Vorgehensweise vor – wobei die gleichlautenden Ländererlasse darauf hinweisen, dass die geänderten Regelungen auch bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage hinsichtlich der Gegenleistungen bzw. Auflagen entsprechend anwendbar sind.[1...mehr

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Jung, SGB XII § 77a Verbind... / 2.3 Unvorhergesehene Änderungen

Rz. 6 Gemäß Abs. 3 Satz 1 sind die vereinbarten oder von der Schiedsstelle festgesetzten Vergütungen auf Verlangen einer Vertragspartei während des laufenden Vergütungszeitraums neu zu verhandeln. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen unvorhergesehener wesentlicher Änderungen der Annahmen, die der Vereinbarung oder der Entscheidung der Schiedsstelle zugrunde lagen. Es muss s...mehr

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Direktversicherung / 4.3 Vervielfältigungsregel

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können erheblich höhere Beiträge und Zuwendungen steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, und zwar 4 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze , für 2026 = 4.056 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre, höchstens jedoch 10 Kalenderjahre. Praxis-Beispiel Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Ein Arbeitnehmer...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Gegenüber der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ist die Rechtslage beim Erwerb von Todes nun gleich. In beiden Fällen sind beispielsweise die Schulden ohne Einschränkung abziehbar. Beim Erwerb von Todes wegen ergibt sich dies aus § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, wonach die Schulden voll bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden könn...mehr

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Direktversicherung / 6 Buchungsbeispiel zur Direktversicherung

So buchen Sie richtig Direktversicherung mit Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Ein Arbeitgeber schließt vor dem 1.1.2005 auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Er erklärt sich bereit, die Beiträge zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen und auch die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Bezugsberechtigt nach dem Versicherungsvertrag s...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

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Controlling im Sanierungspr... / 2 Umsetzung in der Praxis

Die Umsetzung einer integrierten Finanzplanung in der Sanierungspraxis erfordert eine sorgfältige und präzise Erfassung, aller relevanten Aspekte der finanziellen Situation eines Unternehmens. Es geht darum, die verschiedenen Planungsrechnungen so zu integrieren, dass sie sowohl den realen Zustand des Unternehmens widerspiegeln als auch eine solide Basis für zukünftige Handl...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Erhält der Beschenkte mehrere Vermögensgegenstände freigebig zugewendet, so werden die steuerlichen Einzelwerte zu einem einheitlichen Steuerwert der Gesamtschenkung zusammengefasst. Soweit ein Teil des zugewendeten Vermögens beispielsweise nach § 13 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13c ErbStG oder auch nach § 13d ErbStG begünstigt ist, sind die Befreiungen bei dem einzelnen begünsti...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien

Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteilung von Gegenleistungen, Leistungs- und Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die nicht in einem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen H E 7.4 Abs. 3 ErbStH 2019: Bemessungsgrund...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.9 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, welche geringer sind als der Wert der Leistung. Diese können darin bestehen, dass bestehende (nicht betriebliche) Verbindlichkeiten des Schenkers zu übernehmen sind oder ein Gleichstellungsgeld an andere Personen zu zahlen ist. Möglich ist aber auch, dass der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.3 Begriff der Schenkung unter Auflage

Bei der Schenkung unter Auflage ist der Zuwendung eine Bestimmung beigefügt, wonach der Beschenkte entweder zu einer Leistung oder einer Duldung verpflichtet wird. Die Auflage kann zum einen zugunsten des Bedachten erfolgen, in diesem Fall ist sie nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 9 ErbStG). Oder sie wird zugunsten eines Dritten oder dem Schenker selbst (z. B. beim Vorbehaltsnieß...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als §...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 3 Literatur

Rz. 13 Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 139. Kellner, Erlass von Schulden durch den Leistungsträger, NZS 2021, 700. Klerks, Voraussetzungen eines Erlasses nach § 44 SGB II, info also 2025, 39. Münder, Das Leistungsrecht des SGB II – Erfahrungen mit pauschalierten Leistungen, NZS 2008, 169. Plaggemann, Stundung, Niederschlag...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 7 Übertragung von Betriebsvermögen

Betriebe werden in vielen Fällen neben Vermögen auch Schulden beinhalten. Wird ein solcher Betrieb übertragen, stellt sich die Frage, ob hier ebenfalls eine gemischt freigebige Zuwendung gegeben ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt die Übernahme der Betriebsschulden keine Gegenleistung dar, was zur Folge hat, dass keine gemischt-freigebige Zuwendung gegeben ist.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.4 Rückwirkende Minderung der Steuerbefreiung

Kommt es bei einer Steuerbefreiung zu einer rückwirkenden Minderung oder entfällt die Steuerbefreiung, ist die Steuerfestsetzung zu ändern und dabei auch der Betrag der teilweise nicht abziehbaren Schulden und Lasten neu zu berechnen. Dies kann z. B. der Fall sein:mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.1 Allgemeines

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist für die gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und der Nutzungs- oder Duldungsauflage wie nachfolgend vorzunehmen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf das Jahressteuergesetz 2020 und die hierzu ergangenen gleichlautenden Ländererlasse.[1] Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 sind nun auch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.4 Verbindlichkeiten

Rz. 40 Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), damit ist der zur Erfüllung der Verpflichtung aufzubringende Betrag gemeint. Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt, dass in der Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.5 Bewertungsvorbehalte für Verbindlichkeiten

Rz. 57 Verbindlichkeiten sind sinngemäß nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag, der i. d. R. dem Nennbetrag entspricht,[1] wie es auch in der Handelsbilanz geschieht (Rz. 40 ff.). Nach einer Zuschreibung auf den höheren Teilwert entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind sie bei späterer ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.6.3 Änderungen des Abzugs von Schulden und Lasten durch das JStG 2020

a) Schulden und Lasten stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbefreiten Vermögensgegenständen Schulden und Lasten sind nicht abzugsfähig, soweit diese mit steuerbefreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. b) Schulden und Lasten stehen nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht steuerbefreiten Vermögensgegenständen Schulden und Laste...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.2 Systembedingte Vorbehalte

Rz. 12 Handelsrechtliche Widmung zum Geschäftsvermögen Handelsrechtlich sind nur die Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, die sachlich dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Hiernach ist das Unternehmens- oder Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen.[1] Ein Einzelkaufmann kann Vermögensgegenstände, die ihrer Art nach sowohl Privat- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.1 Handelsrecht

Rz. 8 Gesetzliche Bilanzierungsgebote in Einzelbestimmungen Besondere gesetzliche Bilanzierungsgebote bestehen für folgende Posten: Entgeltlich erworbener (sogenannter derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert. Er gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und ist daher nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu aktivi...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten (Rz. 8 Pkt. 4) oder Rückstellungen (Rz. 8 P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.5 Rückstellungen

Rz. 43 Rückstellungen sind i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es kommt also nicht auf den Wert zum Abschlussstichtag (Stichtagsbewertung), sondern auf den Wert bei der künftigen Erfüllung an. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Rz. 132 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 sollen einen Überblick über die Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens vermitteln (ESRS S1.81 f.). Ziel ist es, für die Adressaten der Berichterstattung darzustellen, welche laufenden, beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Qualifikation der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Buchführungspflicht nach ausländischem Recht

Die gesetzliche Verpflichtung, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, kann sich auch aus ausländischen Vorschriften (im Streitfall: Luxemburgisches Recht) ergeben. Voraussetzung ist, dass die ausländischen Vorschriften eine laufende Buchführungspflicht normieren, mit der eine Abschlusspflicht einhergeht. Die Abschlusspflicht muss darauf gerichtet sein, eine Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle kriegerische Ausei... / 3.6 Ausweis der betroffenen Verbindlichkeiten

Um permanent einen schnellen Überblick über betroffene Verbindlichkeiten zu bekommen, werden die entsprechenden Beträge auf eigenen Konten ausgewiesen. Dazu sollte für jedes betroffene Land ein Konto eingerichtet werden, auf denen die jeweiligen Verbindlichkeiten gesammelt werden. Auch die geleisteten Anzahlungen, deren Gegenleistung durch den Krieg fraglich geworden ist, so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle kriegerische Ausei... / 3.1 Verbindlichkeiten aus der Ukraine oder Russland

Auch deutsche Unternehmen werden ihre Einkäufe im Ausland außerhalb der EU i. d. R. gegen Vorkasse oder Akkreditiv erhalten. Das führt dazu, dass durch den Krieg in der Ukraine die Lieferkette für bereits bezahlte Waren unterbrochen ist. Lieferanten aus der Golfregion sind nur bedingt betroffen, da aktuell lediglich geringe Hindernisse für die wenigen Warenlieferungen aus de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.2 Bilanzielle Behandlung des unechten Factorings nach HGB

Rz. 33 Die Bilanzierung des unechten Factorings leitet sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ab. Es tritt in der Praxis eher selten auf und ergibt sich teilweise aus missglückten echten Factoringtransaktionen, bei denen die Chancen und Risiken von Wertänderungen nicht auf den Factor übergegangen sind. Nach h. M. liegt daher ein Kreditgeschäft vor, bei dem die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 2.4 Reverse Factoring

Rz. 10a In der Praxis ist im Rahmen von Einkaufsfinanzierungen auch sog. Reverse Factoring anzutreffen, hat aber eine deutlich geringere Verbreitung. Beim Reverse Factoring handelt es sich um eine Umkehrung der Finanzierungsart Factoring. Dabei geht die Initiative vom Abnehmer der Waren oder Dienstleistungen aus. Er verkauft seine Lieferantenverbindlichkeiten an einen Factor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle kriegerische Ausei... / 3.3 Russische Kreditoren: Vorsicht vor Umgehung von Sanktionen

Offene Verbindlichkeiten gegenüber russischen Kreditoren können aktuell für übliche Geschäfte in vielen Fällen nicht über einen gewöhnlichen Banktransfer erfüllt werden. Die russischen Banken sind als Teil der Sanktionen der westlichen Welt gegen Russland fast vollständig von der Nutzung von SWIFT ausgeschlossen. Damit sind Überweisungen nach Russland mit wenigen Ausnahmen u...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 2.2 Forderungen aus den Kriegsgebieten neu bewerten

Forderungen aus der Ukraine oder Russland müssen unter Berücksichtigung der Kriegssituation bewertet werden. Auch im palästinensischen Krisengebiet muss die Werthaltigkeit eventueller Forderungen geprüft werden, ebenso im Iran und in den betroffenen Golfstaaten. Für viele Geschäftsbeziehungen in die Ukraine gibt es keine rechtlichen oder institutionellen Hindernisse. Auch fü...mehr