Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Struktur

Rn. 1200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten WG des PV oh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zu den Einkünften aus KapVerm gehören auch … (§ 20 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 1212 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Einleitungssatz, wonach zu den Einkünften aus KapVerm "auch" Veräußerungsgewinne von Kapitalanlagen zählen, ist nicht als eine Subsidiarität zu verstehen. Die Unterscheidung zwischen laufenden Erträgen nach § 20 Abs 1 EStG und Veräußerungsgewinnen nach § 20 Abs 2 EStG hat keine materiell-rechtlichen Auswirkungen. In beiden Fällen unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1381 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1, 3 und 4 EStG von der auszahlenden Stelle vorzunehmen, soweit es sich um ein Kreditinstitut handelt. Der Einbehalt der KapSt h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz kann zu § 17 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den Investmenterträgen gem § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gem § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gem § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen, Gutschri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / di) Besteuerung der Zwischengewinne

Rn. 269 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Zwischengewinn (§ 1 Abs 4 InvStG 2004) werden die besitzzeitanteiligen Zinserträge bezeichnet, die während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens erzielt werden, vergleichbar den Stückzinsen. Nicht zum Zwischengewinn gehören Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und stpfl Veräußerungsgewinne. Der Zwischengewinn wird zur korrekten bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Unterscheidung zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung

Rn. 690 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es ist zu unterscheiden zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung bei Endfälligkeit: Rn. 691 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anleihe mit ausschließlich laufender Verzinsung Der Ertrag von Anleihen mit ausschließlich laufender Verzinsung (zB Anleihen, die nicht oder nicht auch auf- bzw abgezinst werden) ist nach § 20 Abs 1...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / f) Spitzen- und Wertausgleich

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nicht unüblich ist, dass im Zuge einer Realteilung zur Abstimmung der Werteverhältnisse sog. Spitzen- oder Wertausgleichszahlungen geleistet werden. Im Wege der Auseinandersetzung mittels Wirtschaftsgütern kann ein vollständiger Ausgleich mittels Sachwerten regelmäßig nicht erreicht werden, womit im Ergebnis die mehr oder weniger zufällige Zusammensetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm

Rn. 42 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 u 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Entgeltlicher Gesellschafterwechsel

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils durch einen neu eintretenden Gesellschafter wird nach den Grundgedanken des Transparenzprinzips ertragsteuerlich so beurteilt, als habe der neu eintretende Mitunternehmer nicht den Gesellschaftsanteil erworben, sondern sämtliche Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft. Zum Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG) Rn. 1459 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne aus Termingeschäften und aus Veräußerungen von Finanzinstrumenten (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinne aus Veräußerungen von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinne aus Veräußerungen von Dividenden- und Zinsscheinen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG)

ca) Als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzinstrument Rn. 1311 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter dem Begriff des Finanzinstruments werden allgemein alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen verstanden, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Das Finanzinstrument wird aber von dem Begriff des Termingeschäfts domi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Finanzinnovationen

Rn. 1364 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Finanzinnovation ist ein Sammelbegriff für Wertpapiere und Kapitalforderungen. Hierbei werden die Ausgestaltungsmerkmale (zB Laufzeit, Verzinsung oder Kapitalrückgabe) in bestimmter Weise verändert, dh, dass zB kein fester, sondern ein variabler Zinssatz vereinbart wird sowie die Vergütung oder die Rückzahlung von einem Ereignis abhängig g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veräußerung oder Ausübung von Bezugsrechten (§ 20 Abs 4a S 4 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1471 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 4 EStG enthält eine Erleichterung für Kreditinstitute bei der Bewertung von sogenannten Bezugsrechten. Erhöht eine AG, eine GmbH oder eine ausländische KapGes ihr Grund- bzw Stammkapital gegen Einlage, erwirbt der Anteilseigner durch Gewährung der Bezugsrechte einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendungsfälle von Termingeschäften

ea) Optionsrechte Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Dividendenscheine und sonstige Ansprüche

baa) Dividendenscheine Rn. 1261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine dienen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Ausländische Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse Rn. 1478 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die zugeteilten Anteile müssen von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse herrühren, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat. Diese Einschränkung auf ausländische Subjekte erfolgte mit dem JStG 2020 v 28.12.2020, BStBl I 2020, 3096 mit Wirkung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinne aus Veräußerungen von Hypotheken, Grundschulden und Renten iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Anwendung des § 20 Abs 4a S 1 und 2 EStG auch bei Abspaltungen (§ 20 Abs 4a S 7 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1484 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 7 EStG, eingeführt durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, erweitert den Anwendungsbereich der § 20 Abs 4a S 1 u 2 EStG auf Abspaltungen. Nach der Gesetzesbegründung entspricht dies der Zielsetzung, die AbgSt für StPfl und die Kreditinstitute als steuerabführende Stellen praktikabel auszug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinne aus Vorgängen, die einer Veräußerung gleichgestellt sind (§ 20 Abs 2 S 2 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1393 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die gleichgestellten Veräußerungstatbestände im Einzelnen

a) Einlösung Rn. 1394 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff der Einlösung bezieht sich grundsätzlich auf die Erfüllung einer verbrieften sonstigen Kapitalforderung iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG durch Zahlung des geschuldeten Geldbetrags unter gleichzeitiger Rückgabe der über die Kapitalforderung ausgestellten Urkunde (BFH v 20.11.2018, VIIIR 37/15, BStBl II 2019, 507). Er ist zwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ausübung von Wandlungs- oder Andienungsrechten (§ 20 Abs 4a S 3 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1464 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG können so ausgestaltet sein, dass dem Inhaber das Recht zugesprochen wird, bei Fälligkeit anstelle einer Zahlung eines Geldbetrages die Lieferung bzw die Andienung eines Wertpapieres zu verlangen. Hierdurch wird nach § 20 Abs 2 S 2 EStG (Einlösung der Kapitalforderung) eine Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Bezugsrecht Rn. 1472 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es müssen zunächst Bezugsrechte nach § 186 AktG, § 55 GmbHG oder einem vergleichbaren ausländischen Recht einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags begründen. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlage werden die Anteilsinhaber berechtigt, neue Anteile gegen Zuzahlung entsprechend der bisherigen Beteiligung am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Gewinne aus Veräußerungen von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinne aus Veräußerungen von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen iSv § 20 Abs 1 Nr 4 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolge

a) Ausübung des Bezugsrechts Rn. 1474 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Werden neue Aktien angeschafft, so geht das Bezugsrecht auf die neuen Anteile über. Nach § 20 Abs 4a S 4 EStG werden aber iRd Ermittlung der AK der neuen Anteile das Bezugsrecht mit null Euro bewertet, soweit die Anteile nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden. Die AK der Altanteile werden nicht durch das Bezugsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Unentgeltliche Zuteilung von Anteilen (§ 20 Abs 4a S 5 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1477 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 5 EStG enthält eine Erleichterung bei der Gewinnermittlung im Zusammenhang mit Anteilen, bei denen der StPfl keine Gegenleistung zu erbringen hat (zB bei Bonus- oder Freiaktien). Die Zuteilung dieser Anteile stellt an sich einen sonstigen Bezug (sog Sachdividende) nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 dar (BFH v 07.12.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinne aus Veräußerungen oder Aufgabe von Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtspositionen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1385 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung

1. Struktur Rn. 1200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen Rn. 1455 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmungen und Rechtsentwicklung

Rn. 1050 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 1 Nr 11 EStG zählen Sillhalterprämien bei Optionsgeschäften zu den Einkünften aus KapVerm. Durch das UntStRefG 2008, BGBl I 2007, 1912 wurden die Stillhalteprämien in § 20 Abs 1 Nr 11 EStG aufgenommen. Zuvor wurden vereinnahmte Stillhalteprämien von § 22 Nr 3 EStG erfasst. Inhalt eines Optionsgeschäftes ist der Erwerb oder di...mehr