Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Internationales Steuerrecht... / 2.6.1 Benennung nach § 160 AO

Nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO dürften Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger der Leistungen nicht benennt. Gläubiger i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. § 160 AO dient nicht der Ermittlung der Steuern des Steuerpflichtigen, dafür bestehen andere Vorsc...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3.2 Substanzmehrung

Neue Bestandteile Eine Substanzmehrung liegt vor, wenn neue Bestandteile oder Anlagen eingefügt werden und dadurch die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden, ohne dass sich die Fläche vergrößert.[1] Praxis-Beispiel Beispiele Substanzmehrungen Errichtung einer Außentreppe, Anbringen einer Sonnenmarkise (BFH, Urteil v. 29.8.1989, IX R 176/84, BStBl II 1990 S. 430), Einbau einer Al...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.4 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 18 Der Arbeitgeber hat nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG grundsätzlich nur ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. Er kann daher die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur verweigern, solange der Arbeitnehmer seine Pflichten aus § 5 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 EFZG nicht erfüllt. Kommt der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach, entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Geographisch begrenzter Anwendungsbereich

Der Substanztest ist ausschließlich für EU-/EWR-Gesellschaften möglich.[1], Ergänzend gilt die Einschränkung des § 8 Abs. 4 AStG, wonach der Motivtest auch im Hinblick auf ausländische Gesellschaften deren Sitz- oder Geschäftsleitungsstaat im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine besteuerungsrelevanten Auskünfte erteilt. Aufgrund der EU-Amtshilferichtlin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis zu § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem Verhältnis beschäftigen sich insbesondere BFH-Urteile v. 20.3.2002 und v. 25.2.2004:[1] Es gelten folgende Grundsätze: Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7 ff. AStG sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte und Scheinhandlungen)

Entsprechend der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung von Scheinge­schäften als nichtige Rechtsgeschäfte (§ 117 BGB) geht auch das Steuerrecht davon aus, dass Scheingeschäfte für die Besteuerung ohne Bedeutung sind und – sofern ein anderes Rechtsgeschäft durch das Scheingeschäft verdeckt wird – dieses verdeckte Rechtsge­schäft maßgebend ist (§ 41 Abs. 2 AO 1977). Scheingeschäf...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 30 Der Begriff des Arbeitsentgelts in § 6 Abs. 1 EFZG entspricht dem des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG und erfasst das gesamte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das dieser als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu gehören nach dem Wortlaut und der Gesetzessystematik der §§ 4, 4a und 6 EFZG nur die regelmäßig zu leistenden Vergütungsbestandteile (z. B. Grundlohn...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.8.1 Grundsatz: Mittlerer Standard

Regelmäßig ist von einem mittleren Standard auszugehen, sofern keine besonderen Umstände für einen sehr einfachen oder sehr anspruchsvollen Standard sprechen. Sehr einfacher Standard[1] Ein sehr einfacher Standard liegt vor, wenn zentrale Ausstattungsmerkmale nur im notwendigen Umfang oder technisch überholt vorhanden sind. Typische Beispiele: Konstanttemperaturkessel fehlende Du...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Nur Gebäude Die Regelung erfasst ausschließlich Gebäude. Der Grund und Boden bleibt unberücksichtigt. Maßgeblich sind daher die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten. Es sind nur Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in die Berechnung der anschaffungsnahen Aufwendungen einzubeziehen. Maßnahmen zur Erweiterung sind ohnehin Herstellungskosten und fallen nicht u...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3.1 Vergrößerung der nutzbaren Fläche

Entscheidend ist allein die bauliche Vergrößerung. Ob die zusätzliche Fläche tatsächlich genutzt wird, ist unerheblich.[1] Die nutzbare Fläche ist sinngemäß nach den §§ 2 und 4 WoFlV zu bestimmen, wobei neben Wohnflächen auch Zubehörräume, nicht genehmigungsfähige Räume und Geschäftsräume einzubeziehen sind.[2] Typische Fälle einer Flächenvergrößerung: Ersetzung eines Flachdach...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG

Rz. 9 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.2 Grundfeststellungen

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich nach § 18 AStG festgestellt. Nach der Rechtsprechung[1] ist festzustellen (Inhalt des Hinzurechnungsbescheids): ob eine Hinzurechnung vorzunehmen ist, welchen Personen hinzuzurechnen ist, die zuzurechnende Steuerbemessungsgrundlage für den einzelnen Steuerpflichtigen, der Zei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu Einkünftekorrekturnormen

Hierbei ist zu unterscheiden: Die nationalen Regelungen zur Einkünftekorrektur, d. h. z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i. S. d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG. Sie sind daher vorab (vorrangig) anzuwenden. So hat z. B. zuletzt das FG Düsseldor...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Der räumliche Anwendungsbereich findet weder in § 1 noch in den übrigen Vorschriften des EFZG Erwähnung. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.[1] Hinweis Die Anwendbarkeit des EFZG bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug (z.B. Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland) richt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 56 Die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger ändert sich durch den gesetzlichen Forderungsübergang i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG nicht.[1] Da es sich in der Regel um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt (z.B. aus einem Verkehrsunfall), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.1 Allgemeines

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7-13 AStG, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag[1], die anrechenbaren Steuern[2], das Hinzurechnungskorrekturvolumen[3] und der Verlustvortrag, werden gesondert festgestellt.[4] Ziel der Regelung ist es, die in den vorgenannten Vorschriften enthaltenen materiell-rechtlichen Rechtsfolgen verfahrensrechtlich in der Form einer...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.4 Unerheblichkeit der Vorhersehbarkeit

Verdeckte Mängel Für die Anwendung der Vorschrift ist es unerheblich, ob die Aufwendungen bei Erwerb vorhersehbar waren. Auch verdeckte oder altersübliche Mängel, die erst nach Anschaffung entdeckt werden, sind einzubeziehen, sofern sie bauliche Instandsetzungsmaßnahmen darstellen. Die subjektive Kenntnis der steuerpflichtigen Person ist unbeachtlich (BFH, Urteil v. 9.5.2017,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Verdienstausfallschaden

Rz. 12 Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 EFZG erfasst – unabhängig von der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzanspruchs – ausschließlich die bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger, die wegen der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit zu einem Verdienstausfall führen. Rz. 13 Nicht erfasst werden hingegen z. B. Ansprüche des Arbeitnehmers a...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 4 Strittige Auslegung zum überwiegend eigenwirtschaftlichen Interesse des Vertragspartners

Ein überwiegend eigenwirtschaftliches Interesse des Dritten schließt die Annahme von Arbeitslohn in der Regel aus.[1] Auch liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der Dritte diese Rabatte einem weiteren Personenkreis im normalen Geschäftsverkehr üblicherweise einräumt (sog. "Jedermannrabatt"[2]). Soweit und in der Höhe, als Preisnachlässe auch im normalen Geschäftsverkehr unter fre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Versicherungsunternehmen, Banken [...] (Nr. 3)

Erforderlich sind Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG, § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz. Nicht begünstigt sind: Holdingtätigkeit, Vermögensverwaltung, Konzernfinanzierung, Factoring, wenn der Forderungserwerb ausschließlich oder überwiegend von verbundenen Unternehmen erfolgt. Einen erforderlichen nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Geschäftsbetrieb erkennt di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.1 Wegfall der Konzernfinanzierung als aktive Tätigkeit

Für Konzernfinanzierungen sah § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG a. F. für in der Praxis schwer zu schaffende Sonderfälle eine Möglichkeit aktiver Zinsen vor. Diese wurde komplett gestrichen. Zinsen sind damit nun immer passiv. Zinsen können jedoch als Nebenerträge zu Einkünften aus aktiver Tätigkeit aktiv sein (Stichwort: funktionaler Zusammenhang). Die Abgrenzung gestaltete sich in der...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitskollegen

Rz. 22 Der Übergang der Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 EFZG ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Arbeitskollege desselben Betriebs den Arbeitnehmer bei Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit fahrlässig verletzt und der Arbeitnehmer infolgedessen arbeitsunfähig erkrankt. Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitskolleg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Hinzurechnungsbesteuerung bei gleichgerichtetem Interesse

Nach § 7 Abs. 4 AStG kann auch eine Beherrschung vorliegen, wenn Gesellschafter für sich betrachtet zwar keine beherrschende Beteiligung an der Zwischengesellschaft halten, in Bezug auf die ausländische Gesellschaft aber gleichgerichtete Interessen verfolgen, sodass sie die ausländische Gesellschaft in gleicher oder ähnlicher Weise beherrschen wie ein einzelner Mehrheitsgese...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.6 Sachlicher Zusammenhang und bautechnisches Ineinandergreifen

Isolierte Betrachtung Besondere Bedeutung hat das sogenannte bautechnische Ineinandergreifen. Aufwendungen, die isoliert betrachtet teilweise Herstellungskosten und teilweise Erhaltungsaufwand darstellen würden, sind insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn die einzelnen Maßnahmen bautech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel[1] Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierungsaufgaben oder Geldanlagen noch Produktion ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.4 Einkünfte aus dem Handel, soweit nicht [...] (Nr. 4)

Bei einer Handelstätigkeit ist eine komplexe Untersuchung (Grundvermutung und Gegenbeweis) anzustellen. Bei einem Bezug vom Inländer oder von einer nahestehenden Person liegt grundsätzlich eine passive Tätigkeit vor. Folgende Ausnahmen sind möglich: das Geschäft wird im Rahmen eines qualifizierten Geschäftsbetriebs abgewickelt und bei diesem Geschäft liegt keine schädliche M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.2 Steuerfestsetzung oder Steuererhebung

Als Reaktion auf die die festgesetzte Steuer abstellende Rechtsprechung[1] stellt das Gesetz inzwischen ausdrücklich auf die Steuererhebung ab. Maßgebend ist damit nicht ein rechtlicher, sondern ein tatsächlicher Belastungsvergleich.[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Zurechnungsfragen (§ 39 AO)

Die Prüfung des § 39 AO erfolgt vorrangig im Bereich des Sonderfalls der Hinzurechnungsbesteuerung, des Durchgriffs durch eine ausländische Familienstifung (§ 15 AStG), indem die Einkünfte den "dahinter stehenden" Personen zugerechnet wird. Hier ist insbesondere die Frage von Bedeutung, ob das Stiftungsvermögen gemäß § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG der Verfügungsmacht der in § 15 Abs...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort

Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach regelmäßig nicht nach den Kosten des Arbeitgebers...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 3 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Es handelt sich um laufenden Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sein vertragliches Versprechen, den teilnehmenden Arbeitnehmern die Nutzung bestimmter Fitnesseinrichtungen zu ermöglichen, fortlaufend durch Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit erfüllt. Der Mitgliedsausweis beinhaltet noch keinen verbrieften Anspruch auf die Nutzung der Anlagen. Es ist auch ohne Bed...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Überblick

Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück.[1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss dem Steuerpfli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Verletzung der Mitteilungs- und/oder Nachweispflicht nach § 5 Abs. 2 EFZG

Rz. 14 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, steht dem Arbeitgeber bei Verletzung der in § 5 Abs. 2 EFZG genannten Mitteilungs- und Nachweispflichten durch den Arbeitnehmer ebenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG zu. Dies betrifft sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 2 EFZG gegenüber dem Arbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsbetrag einen Eink...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3 Erweiterung eines Gebäudes

Geringfügige Erweiterungen Aufwendungen, die durch eine Erweiterung entstehen, sind stets Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Eine Wesentlichkeit ist nicht erforderlich. Auch geringfügige Erweiterungen führen zur Aktivierung.[1] Voraussetzungen einer Erweiterung: Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung mit Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit (BFH, Urtei...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.6 Wesentliche Verbesserung

Wann eine Verbesserung vorliegt Eine wesentliche Verbesserung liegt nicht schon deshalb vor, weil hohe Beträge in kurzer Zeit aufgewendet werden. Eine Generalüberholung genügt für sich genommen nicht.[1] Erforderlich ist vielmehr, dass die Maßnahmen über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen und den Gebrauchswert des Gebäudes insgesamt deutlich erhöhen.[2] B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.7 Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] steht die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG einem DBA (im Urteilsfall dem DBA-Schweiz) nicht entgegen. Dieses entfaltet keine sogenannte Sperrwirkung. Zudem enthält § 20 Abs. 1 AStG einen so genannten "offenen" treaty override, der nach der Rechtsprechung des BVerfG einen zulässigen Vorrang des AStG vor einem DBA ermöglicht.[2]mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.5 Nutzung eines Gebäudes

Wird ein Gebäude ab Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten bereits zur Einkünfteerzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt, spricht dies regelmäßig für objektive und subjektive Funktionstüchtigkeit. In diesen Fällen führen spätere Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen grundsätzlich nicht zu Anschaffungskosten. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn bei Erwer...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2 Kostenaufteilung bei Arbeitgeberangeboten

Der Sachbezug kann anhand der Kosten bemessen werden, die der Arbeitgeber seinerseits dafür aufgewendet hat, wenn die Firmenfitness-Mitgliedschaft Letztverbrauchern nicht angeboten wird.[1] In den Fällen in denen für Firmenmitgliedschaften kein üblicher Endpreis am Abgabeort[2] ermittelt werden kann und sich der Sachbezug nach der Höhe der entsprechenden Aufwendungen des Arb...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.6.1 Objektive Funktionstüchtigkeit

Nicht funktionstüchtig Ein Gebäude ist objektiv nicht funktionstüchtig, wenn für den Gebrauch wesentliche Teile nicht nutzbar sind. Bloße Mängel durch Verschleiß, die durch laufende Reparaturen behoben werden können, schließen die objektive Funktionstüchtigkeit nicht aus. Werden jedoch wesentliche Teile erst nutzbar gemacht, führen die dafür erforderlichen Aufwendungen zu Ans...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2.3 Substanztest

Vergleichbar zu § 8 Abs. 3 und 4 AStG (Abschnitt 8) kann der Gegenbeweis eine Tätigkeit mit ausreichender sachlicher und personeller Ausstattung geführt werden (s. o.). Unter Umsetzung der Entscheidungen des EuGH und des BFH in der Rechtssache "X"[1] sieht die Neuregelung auch einen Substanz-Escape für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter für Drittstaatengesellschaften vor. E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19 Niedrig besteuerte passive Betriebsstättengewinne bzw. passive Gewinnanteile an ausländischen Personengesellschaften

§ 20 Abs. 2 AStG enthält eine Sonderregelung für passive Zwischeneinkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte/Personengesellschaft eines unbeschränkt Steuerpflichtigen anfallen. Es ist zu prüfen, ob diese Einkünfte als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre. Ist dies zu bejahen, so ist die Doppelbesteue...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.3 Verletzung der Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG

Rz. 16 Nach § 9 Abs. 2 EFZG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, deren voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch den Sozialleistungsträger und über die Erforderlichkeit der Maßnahme...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.3 Nur Maßnahmen am Gebäude selbst

Ort der Maßnahmen Anschaffungsnahe Herstellungskosten setzen voraus, dass Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude oder an dessen Einrichtungen durchgeführt werden. Nicht einzubeziehen sind Aufwendungen, die lediglich mittelbar durch eine Renovierung veranlasst sind. Maßgeblich ist eine baulich-substanzielle Maßnahme.[1] Praxis-Beispiel Mieterabfindung Eine Erw...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Prozessuales

Rz. 32 Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 EFZG wird von den Arbeitsgerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss sich im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses gegenüber einer Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG berufen.[1] Rz. 33 Der ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.7 Standardhebung bei Wohngebäuden

Erhöhung des Gebrauchswerts Bei Wohngebäuden liegt eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts vor, wenn der Standard von sehr einfach auf mittel oder sehr anspruchsvoll oder von mittel auf sehr anspruchsvoll gehoben wird.[1] Für die Beurteilung ist der Standard im ursprünglichen Zustand dem Zustand nach der Maßnahme gegenüberzustellen.[2] Dabei sind die Maßstäbe zugrunde zu legen,...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.7 Drei-Jahres-Zeitraum

Taggenauer Beginn Der maßgebliche Zeitraum beginnt taggenau mit dem Übergang von Nutzen und Lasten. Innerhalb von drei Jahren nach diesem Zeitpunkt sind sämtliche relevanten Aufwendungen zusammenzurechnen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen, nicht der Zeitpunkt der Zahlung. Auch Teilleistungen sind einzubeziehen, wenn sie wirtschaftlich zu einem ein...mehr

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KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 1.1 Unabhängig und eigenverantwortlich

Die Unabhängigkeit und die Eigenverantwortlichkeit sind nicht nur organisatorisch und persönlich, sondern auch inhaltlich zu wahren. So dürfen Steuerberater keine Provisionen annehmen oder Mandantenrisiken übernehmen. Aber auch keine Verbindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit einschränken können, auch nicht mit KI-Dienstleistern. Die Unabhängigkeit des ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.9 Erstattungen durch Dritte

Nur tatsächlicher Aufwand Werden Aufwendungen ganz oder teilweise erstattet, ist nur der wirtschaftlich endgültig verbleibende Aufwand maßgeblich. Nur die nach Abzug der Erstattung verbleibenden Beträge sind in die 15 %-Grenze einzubeziehen (BFH, Urteil v. 14.6.2016, IX R 25/14, BStBl II S. 992).[1] Praxis-Beispiel Erstattung durch Versicherung Gebäudeanschaffungskosten (Gebäud...mehr