Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.5 Nutzenbewertung für bereits zugelassene Arzneimittel (Abs. 6); außer Kraft ab 1.1.2014

Rz. 37 Auch für bereits zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel konnte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen. Die Nutzenbewertung war dann Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Formulierung in Abs. 6 Satz 1 zeigte, da... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.9 Rechtsschutz (Abs. 8)

Rz. 43 Abs. 8 schließt eine gesonderte Klage gegen die Nutzenbewertung nach Abs. 2, den Beschluss nach Abs. 3 und die Einbeziehung eines Arzneimittels in eine Festbetragsgruppe nach Abs. 4 aus. Diese Entscheidungen dienen der Vorbereitung von Vereinbarungen nach § 130b oder Festbetragsentscheidungen nach § 35 Abs. 3. Als unselbstständige Verfahrensentscheidungen sind sie ers... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.3 Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertung (Abs. 3b)

Rz. 32b Abs. 3b ist durch das AMVSichG v. 9.8.2019 neu eingefügt worden. Nach Satz 1 kann der Gemeinsame Bundesausschuss von pharmazeutischen Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens (Klarstellung durch das GKV-FKG v. 22.3.2020 zur Erfassung aller Patienten und Patientinnen, die ab diesem Zeitpunkt ... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2262) komplett neu gefasst und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 6 Nr. 1a des Medizinforschungsgesetzes v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 324) mit Wirkung zum zum ... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.1 Einleitung des Verfahrens

Rz. 8 Nach § 3 AM-NutzenV sowie § 1 Abs. 2 des 5. Kapitels der VerfO-GBA wird die Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1 und 6 durchgeführt für erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und neuen Wirkstoffkombinationen die ab dem 1.1.2011 erstmals in den Verkehr gebracht werden, sofern erstmals ein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den Verkehr gebracht wird; die ab de... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.8 Übergangsregelung

Rz. 42 Die gemäß § 35a Abs. 1 Satz 7 Nr. 6 gebotene Übergangsregelung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die bis zum 31.7.2011 erstmals in Verkehr gebracht werden, findet sich in § 10 AM-NutzenV. Danach berät der Gemeinsame Bundesausschuss für bis zum 31.7.2011 einzureichende Dossiers den pharmazeutischen Unternehmer abweichend von § 8 Abs. 3 über Inhalt und Vollständig... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.1 Arzneimittel mit Zusatznutzen (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Entschließung über die Nutzenbewertung innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Nutzenbewertung, die nach Abs. 2 Satz 3 spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem nach Abs. 1 Satz 3 maßgeblichen Zeitpunkt für die Einreichung der Nachweise im Internet zu veröffentlichen ist. Für das Verfahren ... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.2 Veröffentlichung der Beschlüsse (Abs. 3a)

Rz. 32a Die seit Januar 2011 praktizierte Nutzenbewertung hat zu einer deutlichen Verbesserung der Transparenz über den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln beigetragen. Das gewonnene Wissen kommt nach Ansicht des Gesetzgebers jedoch noch nicht in zufriedenstellendem Ausmaß in der Versorgungspraxis an, da es an einer im Hinblick auf die Verwendbarkeit im Praxisalltag aufbere... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.6 Abs. 6 i. d. F. durch das AMVSG zum 13.5.2017

Rz. 39c Das AMVSG v. 4.5.2017 hat Abs. 6 wieder eingeführt. Die Norm regelt die Bewertung von Arzneimitteln im sog. Bestandsmarkt, die mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz aufgehoben worden war. Der Gesetzgeber sah es sinnvoll und erforderlich an, in bestimmten Fällen eine Nutzenbewertung für Arzneimittel mit Wirkstoffen durchzuführen, die schon in bereits vor dem 1.1.2011 erst... mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au... mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Abs. 1, 2 und 3 durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs... mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.4 Arzneimittel ohne Zusatznutzen (Abs. 4)

Rz. 33 Wird für ein Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen keine therapeutische Verbesserung und damit kein Zusatznutzen festgestellt, ist es vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seinem Beschluss nach Abs. 3 in die Festbetragsgruppe nach § 35 Abs. 1 mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln einzuordnen (Abs. 4 Satz 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die Wirks... mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.1 Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Nr. 1)

Rz. 16 Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz intensiviert die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit; § 1 Abs. 1 SchwarzArbG). Schwarzarbeit leistet u. a., wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden... mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.5 Verstöße gegen Beitragspflichten (Nr. 5)

Rz. 20 Die Krankenkassen sind verpflichtet, über Verstöße gegen Beitragspflichten nach dem SGB IV sowie dem SGB VII zu unterrichten. Betroffen sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils (§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV) sowie des Unternehmers, die Beiträge zur Unfallversicherung für sein Unternehmen abzuf... mehr

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Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch den Unternehmer

Zusammenfassung Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug a... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.3 Notwendiges Privatvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs unter 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor, [1] eine Aktivierung im Betriebsvermögen ist nicht möglich. Alle Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, gelten als privat veranlasst und unterliegen einem Abzugsverbot. Möglich ist jedoch die Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsaus... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.5 Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Nutzt der Unternehmer das Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, ist der private Nutzungswert i. H. v. 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer[1] je Wegstrecke der einfachen Fahrt zu erhöhen.[2] Allerdings kann die einfache Wegstrecke einer Familienheimfahrt pro Woche ab dem VZ 2026 steuermindernd mit 0,38 EUR[3] angesetzt wer... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.7 Fahrten zu mehreren Betriebsstätten

Für den Fall, dass ein Unternehmer von seiner Wohnung an jeweils verschiedenen Tagen zu mehreren Betriebsstätten des Unternehmens fährt, die unterschiedlich weit entfernt vom Wohnort liegen, kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben die Entfernung zur nächst gelegenen Betriebsstätte als Maßstab gelten. Die Fahrten zur weiter entf... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.2 1 %-Regelung

Im Rahmen der Anwendung der 1 %- Regelung werden die Kosten des Batteriesystems durch einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis berücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung nach der 1 %-Regelung Das Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh wurde im Jahr 2015 angeschafft und erstmals zugelassen, der Bruttolistenpreis betrug insgesamt 55.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. D... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke

Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolten. Nur im Rahmen der individuellen Wertermittlu... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 1 Grundsätzliches

Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das Teil eines Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG eines Unternehmers oder Freiberuflers ist, unterliegt der Besteuerung als Entnahme nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG. Für jedes betriebliche Fahrzeug sind die Regeln zur Zuordnung zum Betriebsvermögen gesondert anzuwenden. Bei der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Privatvermöge... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.1 Methodenwahl

Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der 1 %-Regelung. F... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6 Weitere Sonderregelungen

6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle ... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5 Umsatzsteuer

5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwe... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3 Ermittlung der Nutzungsentnahme für die Privatfahrten

3.1 Methodenwahl Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2 Ermittlung der Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode

3.2.1 Allgemeines Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, d... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4 Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeug

4.1 Regelung bis zum 31.12.2018 Die Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] (AmtshilfeRLUmsG) in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergänzt. Die Regelungen sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge entsprechend anzuwenden sowie für Elektrofahrräder und Elek... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5 Steuerliche Behandlung von Ladestrom

4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolte... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2 Zuordnung des Kraftfahrzeugs zum Betriebsvermögen

2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Be... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4 Nachweise zur betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs

2.4.1 Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfüg... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3 Ermittlung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung

3.3.1 Allgemeines Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuord... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.2 Privatnutzung eines Dienstwagens samt Fahrer

Hinsichtlich der Nutzung eines Fahrzeugs durch Unternehmer mit Fahrer gibt es keine speziellen Äußerungen der Finanzverwaltung zur Behandlung im Detail. Entsprechend sind hierzu sinngemäß die Grundsätze für den Arbeitnehmerfall anzuwenden.[1]Die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führt zu einem Vorteil, der grundsätzlich nac... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.2 Umsatzsteuer bei der 1 %- Regelung

Wird vom Unternehmer für ertragsteuerliche Zwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ermittelt, kann dieser Wertansatz aus Vereinfachungsgründen auch für umsatzsteuerliche Zwecke übernommen werden. Hierfür muss das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.[1] Für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten (z. B. KFZ-Versicherung) kann ein p... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

50 %-Ansatz Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichwe... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen. St... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.2 Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe

Es kann vorkommen, dass der Unternehmer das Fahrzeug auch an einer privaten Ladevorrichtung (z. B. Steckdose auflädt). Hier kann der betriebliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers (stationär oder mobil) nachgewiesen werden. Zum Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromk... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.1 Allgemeines

Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, das Verhältnis zwi... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steu... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1 Regelung bis zum 31.12.2018

Die Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] (AmtshilfeRLUmsG) in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergänzt. Die Regelungen sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge entsprechend anzuwenden sowie für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge anzuwenden,... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.4 Kostendeckelung und Elektromobilität

Auch im Rahmen der Elektromobilität sind die pauschalen Wertansätze höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen. Enthalten die Anschaffungskosten für das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug keinen Anteil für das Batteriesystem (etwa wenn das Batteriesystem separat angeschafft wird) und ist für die Überlassung der Batterie ein zusätzliches Entgelt ... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.3 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.2 Regelung ab dem 1.1.2019

Mit dem JStG 2018[1] erfolgte eine Halbierung des Ansatzes der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen für Anschaffungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen in dem Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Hybridfahrzeuge, die n... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.4 Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

In der Umsatzsteuer gelten im Unterschied zur Ertragsteuer keinerlei Sonderregelungen für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge. Es erfolgt also weder eine Kürzung des inländischen Listenpreises im Rahmen der 1 %-Regelung noch eine Kürzung der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode.[1] mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.4 Pkw im Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft

Für die Zuordnung des Pkw eines Gesellschafters einer Personengesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Zuordnung zum gewillkürten bzw. notwendigen Betriebsvermögen entsprechend. Es erfolgt eine Zuordnung des Pkw zum gewillkürten oder notwendigen Sonderbetriebsvermögen I, da es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, welches zwar d... mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.6 Dreiecksfahrten

Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung). Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte d... mehr