Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensfinanzierung

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Kapitalerhöhung bei der AG

Rz. 100 Zur Beschaffung neuen Eigenkapitals durch Zuführung von Geldmitteln unterscheidet das AktG drei Formen (s. § 10 Rdn 781 ff. und § 10 Rdn 1676 ff.). Daneben kann auch bei der AG eine ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Kreditsicherheiten

Rz. 203 Kreditsicherungsinstrumente dienen i.R.d. Unternehmensfinanzierung zur Absicherung der Ansprüche der Kreditgeber ggü. dem zu finanzierenden Unternehmen. Beim Recht der Kreditsicherung handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie, die sich in den vergangenen Jahren zu einem kaum noch überschaubaren Rechtsgebiet entwickelt hat. Umfangreiche Rspr. und zahlreiche Geset...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 7. Mezzanine-Finanzierungen

Rz. 309 Ein weiterer Baustein der Unternehmensfinanzierung von nicht unerheblicher Bedeutung ist die Mezzanine-Finanzierung. Der Begriff stammt aus dem Italienischen (mezzanino = Zwischengeschoss). Wirtschaftlich betrachtet bietet Mezzanine-Kapital eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital.[229] Es wird daher häufig auch von hybrider Finanzierung gesprochen.[230] Durch e...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Lieferantenkredit

Rz. 195 Beim Lieferantenkredit handelt es sich um einen Kredit, den der Lieferant dem Unternehmen durch Gewährung eines Zahlungsziels, also durch eine hinausgeschobene Bestimmung der Leistungszeit für seine Forderung i.S.d. § 271 BGB, einräumt. Der Lieferantenkredit ist eine übliche Form der Finanzierung des Warenumschlags und wird meist für 30–90 Tage gewährt. Zahlt der Kun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / I. Finanzierungsbegriff

Rz. 3 In der juristischen und betriebswirtschaftlichen Literatur sowie in der Praxis existiert kein einheitlicher Finanzierungsbegriff. Grds. wird zwischen einem engen und einem weiten Finanzierungsbegriff unterschieden. Der enge Finanzierungsbegriff bezieht sich nur auf die Vorgänge der Kapitalbeschaffung, während Finanzierung im weiteren Sinne neben der Kapitalbeschaffung ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Wandelschuldverschreibungen

Rz. 173 Die Wandel- und die Optionsanleihe[134] sind in § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG unscharf gemeinsam unter dem Oberbegriff "Wandelschuldverschreibung" als Schuldverschreibung, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird, definiert.[135] Wandel- und Optionsanleihe sind jedoch klar zu unterscheiden. Der Gesetzeswortlaut ist insoweit missve...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Schuldscheindarlehen

Rz. 159 Eine weitere Form der Fremdfinanzierung ist das Schuldscheindarlehen.[127] Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Großdarlehen, das Industrieunternehmen, öffentliche Stellen oder bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (direkt oder indirekt über eine Bank) in erster Linie bei Kapitalsammelstellen aufnehmen, und über das zu Zwecken der Beweissicherung ein S...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Auswahl der Vermögenswerte

Rz. 270 Verbrieft werden können grds. alle Vermögenswerte eines Unternehmens.[212] Erforderlich ist, dass diese möglichst stabile und gut vorhersehbare Zahlungsströme erwarten lassen. Auf stabile und gut vorhersehbare Zahlungsströme ist deswegen besonders zu achten, weil die Gläubiger der Asset Backed Securities pünktliche Zahlung von Zins und Tilgung erwarten und durch die ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Anleihebedingungen

Rz. 180 In den Anleihebedingungen werden die Einzelheiten der mit der Wandelschuldverschreibung verbundenen Rechte und Pflichten festgelegt. Einige ausgewählte Klauseln werden im Folgenden näher erläutert. Rz. 181 Zunächst enthalten die Anleihebedingungen regelmäßig Bestimmungen zum Wandlungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Optionsausübung. Sie können auch vorsehen, dass das ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Grundpfandrechte

(a) Hypothek Rz. 228 Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht i.S.d. Sachenrechts und in den §§ 1113–1190 BGB geregelt. Ihre Bedeutung als Kreditsicherheit tritt in der Praxis zugunsten der Grundschuld immer weiter zurück.[172] Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden.[173] Der Inhaber der Hypo...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Kapitalerhöhung bei der GmbH

Rz. 85 Das Kapital einer GmbH kann im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung (effektive Kapitalerhöhung) sowie durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) erhöht werden oder aus einem genehmigten Kapital erfolgen (s. § 10 Rdn 381 ff.). (1) Ordentliche Kapitalerhöhung Rz. 86 Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (§§ 55–57 GmbHG), wird der GmbH neues...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Ablauf

Rz. 301 Eine Akquisitionsfinanzierung selbst hat typischerweise folgenden Ablauf:[228] aa) Arrangement Rz. 302 Zunächst werden die Investoren, die sich für den Erwerb einer Gesellschaft im Wege der LBO interessieren, an verschiedene Banken herantreten, die als Arrangeure der LBO in Betracht kommen. Der Arrangeur wird dann die Akquisitionsfinanzierung auf der Grundlage eines Te...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Vorbereitung der Kreditentscheidung

Rz. 303 Die Bank wird dann ihre Kreditentscheidung vorbereiten. Dabei wird sie im Rahmen einer Due Diligence insb. Folgendes überprüfen:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ff) Syndizierung

Rz. 307 Noch vor der Unterzeichnung der Kredite wird der Arrangeur die Syndizierbarkeit der Kredite, die Aufteilbarkeit in mehrere Tranchen unter verschiedenen Kreditgebern ausloten. Der Arrangeur will erreichen, dass ihm eine Vielzahl von Kreditgebern beitritt, damit das Risiko aufgeteilt ist. Potenzielle weitere Kreditgeber werden durch einen "Bookrunner" zu einer oder meh...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalherabsetzung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 120 Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen keinen besonderen Kapitalherabsetzungsvorschriften. Die Gläubiger bedürfen keines besonderen Schutzes, da diese nicht über ein bestimmtes Gesellschaftskapital – das es zu erhalten gilt – gesichert sind, sondern der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter diesen persönlich haften.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Eigenkapitalausstattung der verschiedenen Rechtsformen

aa) Einzelunternehmen Rz. 35 Eine Einzelunternehmung liegt vor, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb ohne andere Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter unterhält. Kaufmann i.S.d. HGB ist der Einzelunternehmer dann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann; § 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe liegt gem. § 1 Abs. 2 HGB vor, wenn das Unternehmen nach Art...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) AG

(1) Grundkapital Rz. 51 Die AG haftet ihren Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 AktG; allgemein zur AG § 10 B.). Eine Haftung der Aktionäre mit ihrem Privatvermögen ist grds. ausgeschlossen. Das Grundkapital der AG ist gem. § 1 Abs. 2 AktG in Aktien zerlegt; jede Aktie stellt einen nach der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien berechneten Bruchteil des Grundkap...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Kurzfristige Fremdfinanzierung

Rz. 192 Im Bereich der kurzfristigen Fremdfinanzierung kann von Kreditgewährung mit Laufzeit bis zu einem Jahr ausgegangen werden. Wesentliche Instrumente sind der Kontokorrentkredit, der Lieferantenkredit, Kundenanzahlungen sowie der Wechselkredit. aa) Kontokorrentkredit Rz. 193 Durch einen Kontokorrentkredit wird dem Unternehmen ein Spielraum zur Überziehung seines Kontos ei...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 5. Projektfinanzierung

Rz. 278 Projektfinanzierung ist eine spezielle Form der Darlehensfinanzierung, die v.a. bei der Realisierung kapitalintensiver Großinvestitionen zum Einsatz kommt.[217] Wegen des hohen Finanzbedarfes einer Projektfinanzierung werden derartige Vorhaben häufig im Rahmen eines Konsortiums aus mehreren Investoren realisiert. a) Einsatzbereich Rz. 279 Die Projektfinanzierung eignet...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigenkapitalfunktion

Rz. 340 Bei Genussrechten wird i.d.R. eine Beteiligung des Kapitalgebers am Gewinn und/oder eine Beteiligung am Liquidationserlös nachrangig zu den Gesellschaftern vorgesehen. Zudem kann sowohl eine Beteiligung am Verlust als auch eine Nachzahlungspflicht vereinbart werden. Eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion des Genussrechtskapitals kann damit bei entsprechend...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Langfristige Fremdfinanzierung

Rz. 152 Als Mittel der langfristigen Fremdfinanzierung werden gemeinhin solche Instrumente eingeordnet, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt. aa) Langfristige Darlehen Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristige...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 354 Da bereits eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion nicht herbeigeführt werden kann, liegt es auf der Hand, dass die typisch stille Beteiligung in allen gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS und US-GAAP) als Fremdkapital auszuweisen ist.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) US-GAAP

Rz. 344 Bei der Bilanzierung nach US-GAAP verhält es sich ähnlich wie bei der nach IFRS. Eine Eigenkapitalqualifikation kommt nur dann infrage, wenn die Rückzahlung des Kapitals im Ermessen der bilanzierenden Gesellschaft liegt.[279] Auch hier kann jedoch ein Ausweis in einer gesonderten Position der Verbindlichkeiten erfolgen.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Personensicherheit

Rz. 204 Als Personensicherheit (auch Personalsicherheit oder persönliche Sicherheit genannt) kennzeichnet sich eine Sicherheit dann, wenn sich das Sicherungsrecht als ein persönlicher (schuldrechtlicher, obligatorischer) Anspruch des Sicherungsnehmers gegen den Sicherungsgeber darstellt. Haupterscheinungsformen sind: (1)...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Arrangement

Rz. 302 Zunächst werden die Investoren, die sich für den Erwerb einer Gesellschaft im Wege der LBO interessieren, an verschiedene Banken herantreten, die als Arrangeure der LBO in Betracht kommen. Der Arrangeur wird dann die Akquisitionsfinanzierung auf der Grundlage eines Term Sheet arrangieren, d.h. die Finanzierung strukturieren. Potenziellen Arrangeuren wird das Vorhaben...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Strukturierungsvorschlag

Rz. 304 Kommt die Bank nach der Prüfung zu dem Schluss, dass die Akquisition finanzierbar ist, wird sie einen Vorschlag zur Strukturierung der Finanzierung erarbeiten und die wesentlichen Konditionen in einem Term Sheet festhalten. Der Inhalt dieses Term Sheets wird zwischen dem Investor und der Bank verhandelt und schließlich von beiden unterschrieben.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / gg) Darlehensauszahlung

Rz. 308 Die Auszahlung der für die Finanzierung des Kaufpreises notwendigen Darlehenssumme erfolgt regelmäßig unmittelbar vor der Übertragung der erworbenen Unternehmensanteile an den Käufer. Bis dahin müssen alle Auszahlungsbedingungen, insb. die Bestellung von Sicherheiten, erfüllt sein.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Kapitalherabsetzung bei der AG

Rz. 121 Einen Überblick über die Kapitalherabsetzungskosten bei der AG schafft das folgende Schaubild: (1) Ordentliche Kapitalherabsetzung Rz. 122 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222–228 AktG) soll vorhandenes Gesellschaftsvermögen ausgeschüttet oder ausschüttungsfähig gestellt werden. Die Kapitalherabsetzung kann sowohl nominell als auch effektiv durchgeführt wer...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Vertragliche Dokumentation

Rz. 306 Im Folgenden werden die Rechtsanwälte der Bank die Vertragsdokumentation entwerfen. Hierin sind regelmäßig enthalten.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Einsatz als Sanierungsinstrument

Rz. 119 Mit einer Kapitalherabsetzung kann eine Unterbilanz – also der Fall, dass das Eigenkapital geringer ist als das Grundkapital – beseitigt werden (nominelle Kapitalherabsetzung). Hierbei wird das Grundkapital buchmäßig herabgesetzt; ein Abfluss liquider Mittel findet nicht statt.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 341 Die bilanzielle Behandlung von Genussrechten ist abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung sowie von dem Rechnungslegungssystem, das vom zu finanzierenden Unternehmen verwandt wird.[270] (a) HGB Rz. 342 Bei der Bilanzierung nach dem HGB besteht die Möglichkeit, handelsbilanzielles Eigenkapital zu schaffen, das steuerlich Fremdkapital darstellt.[271] Das beruht darauf,...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 1. Eigenfinanzierung

Rz. 34 Die Eigenkapitalbeschaffung hängt entscheidend davon ab, in welchem Umfang die Eigenkapitalgeber für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Die Rechtsform des Unternehmens hat hierbei entscheidende Bedeutung. Daher soll nachfolgend ein Überblick über die unterschiedlichen Auswirkungen der einzelnen Unternehmensrechtsformen auf die Eigenkapitalbeschaffung gegeb...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 3. Factoring

Rz. 253 Unter Factoring versteht man den gewerbsmäßigen Ankauf und die Geltendmachung von Forderungen eines Unternehmens aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch einen Dritten (Factor) vor oder bei Fälligkeit. Der Begriff des Factorings entstammt dem angloamerikanischen Wirtschaftsraum und hat sich im 19. Jahrhundert durch steigende wirtschaftliche Beziehungen europä...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kreditversicherungen

Rz. 235 Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren.[175] Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung ge...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Industrieobligationen

Rz. 165 Industrieobligationen sind verzinsliche Schuldverschreibungen, die am Kapitalmarkt platziert werden. Es handelt sich um Wertpapiere, die in Serie zu gleichen Bedingungen ausgegeben werden, und in denen das Unternehmen den Kapitalgebern Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu im Voraus festgelegten Bedingungen verspricht. Wirtschaftlich ist eine Indus...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundstruktur

Rz. 266 Die eigens für den Forderungserwerb gegründete Zweckgesellschaft kauft von dem die Vermögenswerte verbriefenden Unternehmen einen bestimmten Bestand an Vermögenswerten, meist Forderungen, an, der ihr sodann abgetreten wird. Die Zweckgesellschaft sollte keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Originator besitzen. Sie ist insolvenzfest zu strukturieren, damit sie ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / e) Umwandlungsvorgänge

Rz. 147 Erweist sich die gewählte Unternehmensform nicht mehr als zweckmäßig, kommt eine Umwandlung [122] in Betracht (s. dazu § 14), so etwa:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Einsatzbereich

Rz. 264 Durch Asset Backed Securities kann der Originator nicht liquide Aktiva veräußern, indem er z.B. einen Forderungsbestand durch die Übertragung an das SPV rechtlich verselbstständigt.[205] Der Forderungsbestand wird vom Schicksal und der Einflussnahme des Forderungsverkäufers unabhängig. Mit der Gegenleistung aus dem Forderungsverkauf, die das Unternehmen sofort und vo...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Aktienarten

Rz. 56 Lauten Aktien auf einen in Geld ausgedrückten Nennwert, werden sie als Nennwertaktien bezeichnet, (§ 8 Abs. 1, Abs. 2 AktG). Die Summe der Nennwerte ergibt das Grundkapital. Stückaktien sind nennwertlose Aktien. Auch sie verkörpern einen Anteil am Grundkapital; der "fiktive Nennbetrag" errechnet sich, indem das Grundkapital durch die Anzahl der Aktien geteilt wird. Di...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / e) Private Equity in der deutschen Wirtschaft

Rz. 246 Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) gibt es gegenwärtig rund 300 aktive Beteiligungsgesellschaften in Deutschland. Trotz der schwierigen politischen und gesamtwirtschaftlichen Lage, geprägt von Pandemie, Inflation uns Zinswende, waren die Jahre 2019–2021 mit Blick auf Investitionen sehr erfolgreiche Jahre mit einem he...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 111 Diese Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital (§§ 202–206 AktG) knüpft an keinen aktuellen Finanzierungsanlass an. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht, dass ein zu einem späteren Zeitpunkt gegebener Kapitalbedarf ohne eine aufwendige Durchführung der Hauptversammlung durch Ausgabe neuer Aktien schnellstens gedeckt werden kann. So kann bei Unternehmensfusionen...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Grundlagen

Rz. 295 Als Akquisitionsfinanzierung wird die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen und/oder Vermögensgegenständen einer Zielgesellschaft durch einen Investor – meist durch die Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft[221] – verstanden. Zur Unternehmensfinanzierung kann sie also immer dann eingesetzt werden, wenn Wachstumskapital zur Ausweitung der operativen Möglichkeiten ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Einsatzbereich

Rz. 279 Die Projektfinanzierung eignet sich insb. für Großprojekte, bei denen die Projektträger nicht die volle Haftung für Risiken und die gesamten Kosten übernehmen können oder wollen. Für mittelständische Unternehmen eignet sich die Projektfinanzierung oft nicht, da die Untergrenze für (angesichts des Aufwandes lohnende) Investitionsvolumina bei etwa 30 Mio. EUR – 50 Mio....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Vergütung

Rz. 345 Entsprechend den bei der Wandel- und Optionsanleihe bestehenden Möglichkeiten kann auch bei den Genussrechten die Vergütungsabrede mit dem Kapitalgeber flexibel ausgestaltet werden. Wie bei den Wandel- und Optionsanleihen besteht aufgrund der ausdrücklichen Erwähnung der Genussrechte in § 221 AktG keine Problematik des Teilgewinnabführungsvertrages für die AG. Des We...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Equity Swap

Rz. 82 Beim sog. Debt Equity Swap werden bestehende Verbindlichkeiten eines Unternehmens in Eigenkapital umgewandelt.[31] In Krisensituationen wird er insb. dazu eingesetzt, eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und die Bilanzstruktur durch Erhöhung der Eigenkapitalquote zu verbessern.[32] Eine gängige Erscheinungsform des Debt Equity Swaps ist die ver...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / d) Beteiligung auf Zeit

Rz. 244 Private Equity-Gesellschaften tragen im Umfang ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital das vollständige unternehmerische Risiko. Im Fall einer Insolvenz werden sie, wie sämtliche anderen Gesellschafter, regelmäßig erst nachrangig hinter den Fremdkapitalgebern befriedigt. Entsprechend ihres Risikos wollen Private Equity-Investoren an der Unternehmensentwicklung teil...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Hypothek

Rz. 228 Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht i.S.d. Sachenrechts und in den §§ 1113–1190 BGB geregelt. Ihre Bedeutung als Kreditsicherheit tritt in der Praxis zugunsten der Grundschuld immer weiter zurück.[172] Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden.[173] Der Inhaber der Hypothek ist ber...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Wesentliche Rechtsgrundlagen

Rz. 285 Die Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen im Alleingang im Wege der Projektfinanzierung wird wegen des hohen Strukturierungsaufwandes höchstwahrscheinlich auch in Zukunft eher die Ausnahme bleiben. Nicht so fern liegend ist jedoch die Beteiligung eines Unternehmens an einer Projektfinanzierung in der einen oder anderen Form, sei es als Auftragnehmer...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 353 Gem. § 232 Abs. 2 HGB nimmt der stille Gesellschafter einer typisch stillen Gesellschaft am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seiner eingezahlten oder rückständigen Einlage teil. Zu Nachschüssen ist er also nicht verpflichtet. Auch muss er den bezogenen Gewinn nicht wegen späterer Verluste zurückzahlen. Im Insolvenzfall und in der Liquidation besteht ein sc...mehr