Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensfinanzierung

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) IFRS

Rz. 343 Nach IFRS kommt ein Ausweis als Eigenkapital nur bei unbefristeter Kapitalüberlassung und bei gleichzeitiger Ausgestaltung des Rückzahlungsanspruchs als Residualanspruch nach Abzug aller dazugehörigen Schulden in Betracht.[276] Zusätzlich darf der Kapitalgeber keine Möglichkeit haben, die Rückzahlung des Kapitals zu verlangen.[277] Es liegt auf der Hand, dass diese V...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Errichtung der Projektgesellschaft

Rz. 287 Um das Projekt der Finanzierung und dessen finanzielle Ausstattung aus der Bilanz der Projektsponsoren auszugrenzen, ist eine rechtlich selbstständige Projektgesellschaft zu gründen. Sie hat i.d.R. als sogenannte "Einzweckgesellschaft" nur Errichtung und Betrieb des Projektes zum Geschäftszweck. Sie fungiert als Rechtsträger für das Projekt, d.h. sie ist Eigentümer d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Stille Gesellschaft

Rz. 350 Nach dem Nachrangdarlehen ist die stille Gesellschaft als Mezzanine-Finanzierungsform am weitesten verbreitet.[291] Ihre gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 230 ff. HGB. Grds. ist zwischen der typisch stillen Gesellschaft und der atypisch stillen Gesellschaft zu unterscheiden. Handels- und gesellschaftsrechtlich korrekt erfolgt die Abgrenzung dabei danach, o...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ff) Vereinbarungen mit Abnehmern

Rz. 291 Um einen nachhaltigen und sicheren Erfolg des Projektes zu garantieren, muss von vornherein feststehen, dass ausreichend Abnehmer der vom Projekt zu liefernden Waren oder Dienstleistungen bereitstehen bzw. dass die geschaffene Infrastruktur ausreichend genutzt wird. Erstrebenswert ist daher i.d.R. der Abschluss langfristiger Abnahmeverträge bereits im Vorfeld des Pro...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) Vergütung

Rz. 355 Die Vergütungsabrede mit dem typisch stillen Gesellschafter muss gem. § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB zwingend eine gewinnabhängige Komponente aufweisen.[298] Ein Ausschluss der Verlustbeteiligung ist hingegen gem. § 231 Abs. 2 Halbs. 1 HGB ohne weiteres möglich. Meist wird daher eine feste Verzinsung in Kombination mit einer gewinnabhängigen Komponente vereinbart. Möglich...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Garantie

Rz. 210 Der Garantievertrag ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, jedoch als solcher wegen der im Schuldrecht bestehenden Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) allgemein anerkannt.[157] Durch den Garantievertrag verpflichtet sich ein Dritter (Garant), unabhängig von dem Bestehen einer Verbindlichkeit, für einen bestimmten Erfolg einzustehen oder die Gewähr für einen künft...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Vereinbarungen zur Projekterrichtung

Rz. 289 Die Planung und Errichtung der für den Projektbetrieb benötigten Anlagen wird mithilfe von Planungs- und Konstruktionsverträgen auf im betreffenden Gebiet erfahrene und leistungsfähige Vertragspartner übertragen. Diese wiederum binden Zulieferer von Material sowie ggf. Subunternehmer ein. Üblich ist die Vergabe eines Generalunternehmervertrages, der eine schlüsselfer...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 362 Bei der atypisch stillen Gesellschaft lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalfunktion dadurch erreichen, dass die Einlage des stillen Gesellschafters mit einem Nachrang ausgestattet wird. Gem. § 232 Abs. 2 HGB besteht grds. keine Nachschusspflicht und keine Verpflichtung zur Rückzahlung von empfangenen Gewinnen. Regelmäßig wird bei Mezzanine-Finanzierungen durch ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 117 Ist die Bilanz ausgeglichen, kann eine Kapitalherabsetzung Gesellschaftsvermögen aus den strengen Kapitalbindungsregeln befreien, um es z.B. für Gewinnrücklagen zu verwenden, Ausschüttungen vorzunehmen, Sacheinlagen zurückzugeben oder Gesellschafter von noch ausstehenden Einlageverpflichtungen zu entbinden[86] (effektive Kapitalherabsetzung). Diese Kapitalherabsetzun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) Vergütung

Rz. 365 Mit Rücksicht auf § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB muss die Vergütungsabrede auch bei der atypisch stillen Gesellschaft eine gewinnabhängige Komponente aufweisen. Die Einzelheiten der gewinnabhängigen Vergütung sind dabei frei vereinbar. Die Vereinbarung eines festen Zinses oder einer Umsatzbeteiligung stellt keine Gewinnbeteiligung i.S.d. § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB dar.[307...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / IV. Finanzierung aus Sicht des Investors

Rz. 11 Während aus Sicht der Unternehmung die Kapital- bzw. Liquiditätsbeschaffung sowie die Kosten der Kapitalbeschaffung (einschließlich der steuerlichen Behandlung) im Vordergrund stehen, stellt sich die Finanzierung aus Sicht des Investors anders dar. Der Investor ist bereit, ein bestimmtes Risiko einzugehen, und erwartet als Ausgleich hierfür eine bestimmte Rendite bzw....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Bieterwettbewerb

Rz. 305 Oftmals werden Unternehmensverkäufe in der Form von Auktionen vorgenommen. Bei der Abgabe von sog. "verbindlichen Angeboten" der verschiedenen Kaufinteressenten, Erklärungen, das Unternehmen zu einem bestimmten Preis erwerben zu wollen, ist es üblich, um dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit der Transaktion darzustellen, eine Finanzierungszusage der Bank beizufügen, ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Bonitätsbewertung

Rz. 17 Von zentraler Bedeutung für die Finanzierung ist daher die Bonitätsbewertung des Unternehmens. Ausgangspunkt für die Banken sind dabei die für Kreditinstitute geltenden Eigenkapitalvorschriften. Zum einen hängt die erforderliche Eigenkapitalunterlage eines Kreditinstituts direkt mit dem Risiko des entsprechenden Kreditnehmers zusammen, das die Kreditinstitute zu berück...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Gestaltungsformen und Einflussfaktoren

Rz. 314 In der Praxis sind verschiedene Gestaltungsformen mit mehr oder weniger deutlicher Ausrichtung zu Eigen- oder Fremdkapital sowie Mischformen (hybride Formen) zu beobachten. Zu den gängigsten gehören an Fremdkapital angenäherte Finanzierungen durch Nachrangdarlehen, Wandel- und Optionsanleihen und typisch stille Beteiligungen, Genussrechte als hybride Finanzierungsfor...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Exkurs: Kicker-Vereinbarungen

Rz. 325 Zusätzlich zu anderen Vergütungskomponenten sind bei sämtlichen mezzaninen Finanzierungsinstrumenten sog. Kicker-Vereinbarungen möglich. Sie sollen eine geringere, feste und relativ sichere Zinskomponente durch eine überproportional höhere, variable, relativ unsichere Kicker-Komponente kompensieren. Rz. 326 Zu unterscheiden ist im Wesentlichen zwischen dem sog. Equity...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Vergütung

Rz. 334 Im Hinblick auf die Vergütung bieten die Wandel- und Optionsanleihen grds. zwei Möglichkeiten, die auch miteinander kombiniert werden können. Zum einen kann eine Verzinsung des gewährten Kapitals vorgesehen werden. Zum anderen erfolgt die Vergütung des Kapitalgebers aber auch durch die Festlegung des Wandlungsverhältnisses oder des Optionspreises. Bei der Verzinsung i...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Begebungsvoraussetzungen

Rz. 176 Wandelschuldverschreibungen einer AG dürfen gem. § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG nur auf der Grundlage eines Beschlusses ihrer Hauptversammlung ausgegeben werden. Der Beschluss ist mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals zu fassen, sofern in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist (§ 221 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 AktG). I.d.R. beschließt die Haup...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Pfandrecht

Rz. 219 Das Pfandrecht ist die zur Sicherung einer Forderung bestimmte Belastung einer beweglichen Sache, welche den Gläubiger der gesicherten Forderung berechtigt, seine Befriedigung aus der Sache zu suchen (§ 1204 BGB). Das Pfandrecht ist (wie die Hypothek bei Immobilien) streng akzessorisch ausgestaltet, also vom Bestand einer zu sichernden persönlichen Forderung abhängig...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Forderungsabtretung

Rz. 274 Die Abtretung der Forderungen nach § 398 BGB muss unbedingt erfolgen, damit der Sicherungszweck erfüllt werden kann. Die Forderungen müssen bestimmt bzw. bestimmbar sein. Bei einer Forderungsmehrheit genügt es nach der Rspr. für die Bestimmbarkeit, dass alle Forderungen aus einem bestimmten Geschäftsbereich, aus einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften oder aus eine...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kundenanzahlungen

Rz. 196 Kundenanzahlungen (auch Abnehmerkredit, Anzahlung oder Vorauszahlungskredit genannt) stellen einen Kredit des Auftraggebers an seinen Lieferanten und somit eine spezielle Form des Handelskredits dar. Der Auftraggeber leistet Zahlungen von Teilbeträgen vor Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu bestimmten Terminen, die zumeist vom Fortschritt mit der zu e...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) HGB

Rz. 342 Bei der Bilanzierung nach dem HGB besteht die Möglichkeit, handelsbilanzielles Eigenkapital zu schaffen, das steuerlich Fremdkapital darstellt.[271] Das beruht darauf, dass die handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für den Eigenkapitalausweis nicht gleich sind. Steuerlich handelt es sich nur dann um Eigenkapital, wenn eine Beteiligung am Gewinn und eine Bete...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Art der Beteiligung

Rz. 242 Wie bei der klassischen Eigenfinanzierung (s. Rdn 34 ff.) gibt es auch bei dem Private Equity-Investment verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung des Private Equity-Investors.[180] Das Engagement des Private Equity-Investors kann entweder bereits in der Gründungsphase erfolgen oder der Investor beteiligt sich in einer späteren Phase, indem er entweder Gesellschafts...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigenkapitalfunktion

Rz. 332 Wandel- und Optionsanleihen sind Ausprägungen einer Schuldverschreibung, was ihnen Fremdkapitalcharakter verleiht.[258] Eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion kann mithilfe von Wandel- und Optionsanleihen gewährtes Kapital daher regelmäßig nicht übernehmen. Denkbar ist allerdings, eine Wandel- oder Optionsanleihe mit einem Rangrücktritt zu verbinden, um zu...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 2. Fremdfinanzierung

Rz. 150 Bei der Fremdfinanzierung als Form der Außenfinanzierung ist allgemein zwischen langfristiger und kurzfristiger Fremdfinanzierung zu unterscheiden. Die Differenzierung erfolgt nach der Länge der Laufzeit. Die wesentlichen für die jeweilige Finanzierungsart zur Verfügung stehenden Instrumente sind im folgenden Schaubild im Überblick dargestellt. Ihre Absicherung erfol...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Sicherungsabtretung (Zession)

Rz. 226 Handelt es sich bei dem zu verwendenden Sicherungsmittel um ein Recht und nicht um eine bewegliche Sache, so ist anstelle der Sicherungsübereignung eine Sicherungsabtretung vorzunehmen. Auch die Abtretung zukünftig entstehender Forderungen ist grds. wirksam. Notwendig ist lediglich die Möglichkeit der Entstehung einer solchen Forderung und die bestimmte oder bestimmba...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Erscheinungsformen

Rz. 174 Als Wandelanleihe bezeichnet man eine Schuldverschreibung, die mit einem Wandlungsrecht ausgestattet ist, aufgrund dessen der Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehens sowie ggf. der aufgelaufenen Zinsen zu einem vorher festgelegten Wandlungsverhältnis in Aktien bzw. andere Gesellschaftsanteile tauschen kann.[138] Die Rückzahlung des Darlehens...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 346 Bereits aus der mangelnden gesetzlichen Regelung des Genussrechts selbst folgt, dass gesetzliche Regelungen in Bezug auf Einfluss- und Kontrollrechte der Kapitalgeber nicht normiert sind. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht damit auch hier nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze i.R.d. §§ 242, 259 f., 810 BGB. Die Grenzen der Vertragsgesta...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Typisch stille Gesellschaft

Rz. 352 Die typisch stille Gesellschaft kann als darlehensähnlich bezeichnet werden. Das HGB normiert für sie beschränkte gesetzliche Kontroll- und Informationsrechte, die durch vertragliche Vereinbarung jedoch angemessen erweitert werden können. Vereinbarungen mit dem Kapitalgeber zur Vergütung lassen sich einigermaßen flexibel treffen, wobei insgesamt die Grenze zur Mitunt...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 83 Bei Einzelunternehmungen erfolgt eine Eigenkapitalerhöhung durch Nichtentnahme erzielter Gewinne (Selbstfinanzierung), durch Einbringen von weiterem Privatvermögen des Einzelunternehmers oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Rz. 84 Eine Eigenkapitalerhöhung kann bei Personengesellschaften durch weitere Einlagen der bisherigen Gesellschafter (Beteiligungsfi...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Vereinbarungen zum Innenverhältnis der Projektsponsoren

Rz. 286 Soll die Realisierung des Projektes durch mehrere Projektsponsoren erfolgen, ist die Kooperation in einem gesonderten Konsortial- oder Kooperationsvertrag zu regeln (Participants’ Agreement). Der Vertrag wird die wesentlichen Merkmale des Projektes und die einzelnen Beiträge der Projektsponsoren bestimmen. Ihm kommt meist die Funktion eines Grundlagenvertrages zu. Da...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Bezugsrechtsausschluss

Rz. 179 Sollen die Wandelschuldverschreibungen im Wege der Privatplatzierung an den Kapitalmarkt gebracht werden, macht dies den Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erforderlich. Der Ausschluss des Bezugsrechts bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3, Abs. 4 AktG), der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln de...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 80 Unter Kapitalerhöhung im engeren Sinne versteht man die Finanzierung eines Unternehmens durch die Eigentümer im Wege der Erhöhung des Eigenkapitals (Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung). Es handelt sich um eine Eigenfinanzierung in Gestalt der Außenfinanzierung. Die Kapitalerhöhung kann – ebenso wie die Gründung – durch die Erbringung von Bar- oder Sacheinlagen dur...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Konzession, Ressourcen

Rz. 288 Vor allem bei staatlichen Infrastrukturprojekten ist oftmals eine Konzession oder Lizenz zugunsten der Projektgesellschaft zur Realisierung und zum Betrieb des Projektes erforderlich. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn originär hoheitliche Aufgaben in die Hände einer privaten Projektgesellschaft gelegt werden sollen, wie z.B. bei Mautstraßen. Daneben kann eine K...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 358 Dem stillen Gesellschafter stehen gesetzlich normierte Kontroll- und Informationsrechte im begrenzten Umfang nach Maßgabe des § 233 HGB zu. Insb. ist er berechtigt, Einsicht in den Jahresabschluss und die Bücher der Gesellschaft zu nehmen.[301] § 230 HGB spricht von einem "Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt". Daraus ergibt sich, dass der stille Gesellschafter i....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 97 Die Regelung über das sog. genehmigte Kapital befindet sich in § 55a GmbHG und ist im Unterschied zur detailreichen Normierung des Aktiengesetzes (§§ 202–206 AktG) äußerst knappgehalten, sodass für eine Reihe von Frage wohl die Lehre und Rspr. zum Aktienrecht herangezogen werden muss. Rz. 98 Das genehmigte Kapital ist selbst noch nicht Stammkapital, sondern stellt nur ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Grundschuld

Rz. 231 Zu den Grundpfandrechten zählt auch die Grundschuld, die ebenfalls als dingliches Recht in das Grundbuch eingetragen wird. Sie ist in den §§ 1191–1198 BGB geregelt.[174] Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt, d.h. sie sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung gebunden und können für sich allein übertragen werden ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Vereinbarung mit einem Betreiber (Operator)

Rz. 290 Maßgeblich für den Erfolg eines jeden Projektes ist dessen Betrieb durch einen erfahrenen, fachkundigen und leistungsstarken Betreiber. Da es sich bei der Projektgesellschaft vielfach um eine neu zu gründende Zweckgesellschaft handelt, wird sie daher, zumindest zu Projektbeginn, zur Führung der Geschäfte oftmals nicht selbst in der Lage sein. Diese Aufgabe wird daher...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Schuldbeitritt

Rz. 211 Beim Schuldbeitritt handelt es sich um eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, für die das kumulative Hinzutreten eines weiteren Schuldners zum bisherigen Schuldner kennzeichnend ist.[158] Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner als Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB. Der Schuldbeitritt ist in zahlreichen gesetzlichen Vorschriften v...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 363 Ob die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters nach den Bilanzierungsvorschriften des HGB als Eigen- oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Einlage ab.[304] Soll sie als Eigenkapital gelten, muss sie zunächst längerfristig überlassen worden sein, wobei die Längerfristigkeit in Anlehnung an die vom Hauptfachausschuss des I...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / III. Abgrenzung zwischen Außen- und Innenfinanzierung

Rz. 8 Nach dem Kriterium der Mittelherkunft (aus der Sicht der Unternehmung) wird zwischen Außen- und Innenfinanzierung unterschieden. Bei der Außenfinanzierung erfolgt eine Zuführung finanzieller Mittel durch Einlagen der Anteilseigner oder durch Zuführung von Kreditkapital durch Gläubiger. Zur Außenfinanzierung zählt auch die Finanzierung über staatliche und sonstige Subve...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Kreditauftrag

Rz. 212 Der in § 778 BGB geregelte Kreditauftrag ist mit der Bürgschaft verwandt.[160] Danach haftet derjenige, der einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu gewähren, wie ein Bürge. Die Bestimmungen für die Bürgschaft finden entsprechende Anwendung.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Kapitalherabsetzung bei der GmbH

Rz. 136 Verglichen mit den Regelungen im Aktienrecht ist die Normierung der Kapitalherabsetzung im GmbHG rudimentär. Die Kapitalherabsetzung wird danach im Wesentlichen wie jede andere Satzungsänderung behandelt (s. dazu § 10 Rdn 448). Gesonderte Regelungen zur Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wie im Aktienrecht, existieren nicht. Rz. 137 Auch bei der Kapitalherabsetzung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 361 Die atypisch stille Gesellschaft bietet eine ausgesprochen große Bandbreite zwischen Fremd- und Eigenkapitalausrichtung. So eröffnet sie denn auch als einziges Mezzanines Finanzierungsinstrument neben dem Genussrecht, die Möglichkeit des echten handelsbilanziellen Eigenkapitalausweises, ohne jedoch gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsaus...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 368 Der Einsatz der atypisch stillen Gesellschaft als mezzanines Finanzierungsinstrument der Wahl bedeutet eine bewusste Entscheidung für eine Mitunternehmerschaft und gegen eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe. Als Ausgleich eröffnet sich in Bezug auf Mitsprache- und Kontrollrechte ein ausgesprochen weiter Gestaltungsspielraum. Die w...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 322 In bilanzieller Hinsicht überwiegen beim Nachrangdarlehen Fremdkapitalmerkmale, weshalb es nach allen drei gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS, US-GAAP) als langfristige Verbindlichkeit auszuweisen ist.[245] Etwas Abweichendes gilt nur im Fall der Aufstellung einer nach besonderen Grundsätzen aufzustellenden Überschuldungsbilanz, wenn und soweit der vereinba...mehr