Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva E 6

Rz. 1 Passive latente Steuern Passive latente Steuern sind als gesonderter Posten auf der Passivseite auszuweisen. Eine Verrechnung mit aktiven latenten Steuern ist zulässig.[1] Rz. 2 Kleine Unternehmen sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Mittelgroße und große Unternehmen haben über den Ausweis hinaus Angaben im Anhang zu machen (§ 285 Nr. 29 und ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 10

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Hierbei handelt es sich um Vorleistungen auf schwebende Geschäfte, die im Rahmen von Sachanlageinvestitionen erbracht wurden. Beispiele: Rz. 2 Abschlagszahlungen, die f...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 5 Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsausschuss ist eine Art erweiterter geschäftsführender Vorstand des Betriebsrats in einem Großbetrieb mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Neben der Führung der laufenden Geschäfte kann ihm der Betriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen übertragen.[...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 4

Rz. 1 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter Die mit Erbbaurechten Dritter belasteten Grundstücke stehen dem Unternehmen nicht als Vorratsgelände zur Verfügung. Im Interesse der Bilanzklarheit sind diese Grundstücke daher gesondert unter dieser Position auszuweisen. Rz. 2 Hierunter sind sämtliche unbebaute und bebaute Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter auszuweisen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1c

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit Hierunter sind unter anderem folgende Erlöse auszuweisen: Rz. 2 Da...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus Vermietung Hierunter fallen Verpflichtungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Das Konto "Verbindlichkeiten aus Vermietung" wurd...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 12)

Rz. 1 Aufwendungen aus Verlustübernahme Hierunter sind die entsprechenden Aufwendungen der zur Übernahme eines Verlusts verpflichteten Unternehmen (Gesellschaft oder Genossenschaft) auszuweisen. Rz. 2 Zum Begriff der Verlustübernahme vgl. Erläuterungen zur Position "Erträge aus Verlustübernahme".mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 14

Rz. 1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zählen insbesondere die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Es ist die gesamte Steuerbelastung auszuweisen, soweit das Unternehmen Steuerschuldner ist. Rz. 2 Auch Steuererstattungen und -nachzahlungen für frühere Jahre sind hier zu erfassen, ebenso Erträge aus...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1

Rz. 1 Umsatzerlöse Vorbemerkungen Nach § 277 Abs. 1 HGB sind Umsatzerlöse alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Der Begriff "Produkte" ist als Oberbegriff bzw. als Zusammenfassung ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.4 Restmandat

Zu entscheiden ist zwischen der Befugnis zur Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit nach § 22 BetrVG und dem sog. "Restmandat" im Fall einer Betriebsstilllegung. Gemäß § 21b BetrVG hat der Betriebsrat ein Restmandat, wenn der Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung untergeht. Es soll der Belegschaft u. a. die Mögli...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.5 Übergangsmandat

Werden Betriebe geteilt oder zusammengefasst, hat der Betriebsrat gemäß § 21a Abs. 1 BetrVG 1 bis zu 6 Monate andauerndes Übergangsmandat, das durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung um weitere 6 Monate verlängert werden kann. Damit wird eine befristete Ausdehnung der Vertretungsmacht des Betriebsrats auf andere betriebsratsfähige Betriebe erreicht, die aus der Spaltung...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 5

Rz. 1 Unfertige Leistungen Unter dieser Position sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu erfassen, die nicht zu Aktiva B I 1 bis 4 gehören, jedoch andererseits aus Gründen der fehlenden Abrechnung noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der Zugang (Aktivierung) und der Abgang (nach Erbringung und Abrechnung) dieser Leistungen sind über GuV 2 (Bestandsver...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1d

Rz. 1 Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen Hierunter sind alle Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (Erzeugnissen und Waren) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht unter GuV 1a bis 1c zu erfassen sind. Unbedeutend ist, ob sie im Rahmen der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind und ob sie zum t...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 3

Rz. 1 Andere aktivierte Eigenleistungen Diese Position ist ausschließlich Aktivierungen im Anlagevermögen vorbehalten. Werden Eigenleistungen im Umlaufvermögen aktiviert, finden sie ihren Niederschlag in GuV 2 (Bestandsveränderungen). Rz. 2 Hierunter sind der anteilig aktivierte Sach- und Personalaufwand auszuweisen. Als Maßstab gelten die im Unternehmen angefallenen Kosten. R...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 3

Rz. 1 Forderungen aus Betreuungstätigkeit Hierunter fallen die Forderungen aus technischer und/oder finanzieller Baubetreuung, die Forderungen aus verwaltungsmäßiger Betreuung einschließlich der Forderungen aus der Verwaltung nach WEG und aus der sonstigen Verwaltung fremder Wohnungen sowie die Forderungen aus der Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen. Rz. 2 Den hier auszu...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6a

Rz. 1 Personalaufwand Löhne und Gehälter Hierunter sind sämtliche Zahlungen mit Vergütungscharakter (d. h. Vergütungen für Arbeitsleistungen) auszuweisen, unabhängig davon, welchen betrieblichen Funktionen sie zuzuordnen sind. Die Position enthält die Bezüge des Vorstandes, der kaufmännischen und technischen Belegschaftsmitglieder, die Gehälter und Löhne der Hausverwalter, Hau...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 4

Rz. 1 Sonstige Rückstellungen Hierunter fallen Rückstellungen fürmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 4

Rz. 1 Erhaltene Anzahlungen Hierunter sind alle erhaltenen Anzahlungen auszuweisen, z. B. Anzahlungen von Kaufanwärtern und Erwerbern (Anlage- und Umlaufvermögen), Anzahlungen auf unfertige Leistungen, Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und sonstige Leistungen.[1] Rz. 2 Zu den Leistungen von Kaufanwärtern gehören sowohl Leistungen für den Erwerb von unb...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / II. Bestandteile des Jahresabschlusses und Aufstellungsfristen

Rz. 1 Der Jahresabschluss setzt sich aus den Bestandteilen Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang zusammen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rz. 2 Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit. Rz. 3 Die Funktion des Anhangs als gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses wird besonders deutlich in den umfangreichen Berichts- und Angabepflichten, teilweise können diese Angabe...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / a) Aufgabe

Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesellschafter,...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und die Erbbaurechte auszuweisen, die am Abschlussstichtag zur Veräußerung in unbebautem Zustand oder nach Bebauung bestimmt sind. Rz. 2 Bei Änderung der Zweckbestimmung (Umwidmung) eines bisher im Anlagevermögen erfassten Grundstückes erfolgt die Umbuchung in der ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 2

Rz. 1 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen Hierunter sind Bestandsveränderungen bei folgenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 3 – Abgänge

Rz. 13 Begrifflich handelt es sich beim Abgang um ein mengenmäßiges Ausscheiden von Teilen des Anlagevermögens. Hierunter fallen im Wesentlichen die infolge Veräußerung ausscheidenden Gegenstände (wegen Umwidmungen ins Umlaufvermögen vgl. Tz. 22). Rz. 14 Im Interesse einer möglichst genauen Erfolgsermittlung ist bei wesentlichen Beträgen die zeitanteilige Abschreibung bis zum...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 4

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten Hier sind auszuweisen: Rz. 2 Der Abgang der unter Tz. 1 zu a)...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 5

Rz. 1 Wertpapiere des Anlagevermögens Hierher gehören in erster Linie festverzinsliche Wertpapiere, die in der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden, aber auch andere Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen wie Aktien oder Genussscheine. Rz. 2 Anteile an Kapitalgesellschaften gehören nur dann hierher, wenn sie nicht unter Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unte...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 6

Rz. 1 Sonstige Ausleihungen Ausleihungen (vgl. Aktiva A III 2 Tz. 2) sind dann hier auszuweisen, wenn Schuldner weder verbundene Unternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 1) noch Beteiligungsunternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 3) sind, z. B. Arbeitgeberdarlehen und gestundete Vorlagen aus Baubetreuung, wenn ihnen ein entsprechender Darlehensvertrag zugrunde liegt. Vor...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva D

Rz. 1 Aktive Latente Steuern Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als "Aktive latente Steuern" in der Bilanz angesetzt we...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG (betrifft nur Unternehmen im Beitrittsgebiet) Gesellschaften hatten in der DM-Eröffnungsbilanz ihr Stammkapital neu festzusetzen. Der das Stammkapital übersteigende Betrag des Eigenkapitals war in der DM-Eröffnungsbilanz einer Sonderrücklage zuzuweisen (§ 27 Abs. 2 DMBilG). Rz. 2 Die Sonderrücklage darf nur zum Ausgleich von Verlus...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.1 Überblick

Jeder Betriebsrat, mit Ausnahme des Ein-Personen-Betriebsrats in Kleinbetrieben[1] hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen.[2] Solange diese Pflicht nicht erfüllt ist, hat sich der Betriebsrat noch nicht konstituiert. Die Folge der fehlenden Konstituierung ist die Funktionsunfähigkeit des Betriebsrats. Den Arbeitgeber trifft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildschirmarbeit / 2 Abgrenzung zu Mobilem Arbeiten, Homeoffice und Heimarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbin...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.4 Größe des Betriebsrats

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer.[1] Maßgeblich ist aber nicht die Anzahl nur zu einem bestimmten Stichtag, sondern die Zahl der regelmäßig Beschäftigten. Es kommt also darauf an, ob die Arbeitnehmer während des größten Teils des Jahres in dem Betrieb beschäftigt sind.[2] Mitgerechnet werden die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (B...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.4 Der Status quo nach Inkrafttreten des BilRUG

Rz. 31a Die Bestrebungen der EU, "die bislang getrennten Richtlinien zur Rechnungslegung für den Einzel- und Konzernabschluss"[1] – zuletzt verändert durch die 4. und 7. EG-Richtlinie – zusammenzufassen und die Harmonisierung der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung weiter voranzutreiben, mündeten in die EU-Richtlinie 2013/34/EU. Dieser Rechtsakt, welcher die 4. und 7...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.3 Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG

Die Zuständigkeit des Betriebsrats ist bei der Wahrnehmung von Beteiligungsrechten auf die Arbeitnehmer beschränkt, die zur Belegschaft gehören. Von der Betriebsverfassung werden voll erfasst: die Arbeitnehmer (außer leitende Angestellte) sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre und Praktikanten). Die Arbeit kann haupt- oder neb...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)

Rz. 1 Gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind im Anhang anzugeben: Rz. 2 Die Angabe im Anhang kommt nur infrage...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / Zusammenfassung

Überblick Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] I. d. R. wird eine Zweckgesellschaft von einem Initiator für die Erfü...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 6

Rz. 1 Technische Anlagen und Maschinen Hierzu gehören die Maschinen, die wirtschaftlich selbstständige Einheiten darstellen, z. B. Maschinen des Reparaturbetriebs, aber auch die technische Einrichtung etwa einer zentralen Heizungs- und Waschanlage, deren Gebäude zu Aktiva A II 2 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten" gehören. Auch einzel...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 7

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Auszuweisen sind hier alle geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind. Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragspartners, die im Hinblick auf schwebende Geschäfte oder Sukzessivlieferverträge zu leisten sind. Rz. 2 Hierunter sind neben Anzahlungen auf Grundstücke (Umlaufvermögen) Anzahl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B IV 1

Rz. 1 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Als Kassenbestand sind die Bestände der Haupt- und Nebenkassen auszuweisen. Früher wurden hier auch Wertmarken (z. B. Briefmarken) und nicht verbrauchte Frankotypwerte (Guthaben auf Frankiermaschinen) erfasst. Da es sich bei diesen nicht um Zahlungsmittel handelt, ist dem Ausweis unter Aktiva B ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3.1 Wesentliche Änderung der Belegschaftsstärke, Absinken der Mitgliederzahl, kollektiver Rücktritt

Nach § 21 Satz 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrats, der vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit funktionsunfähig zu werden droht, erst mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Neuwahl. Bis dahin hat der alte Betriebsrat die Geschäfte weiterzuführen.[1] Die Fälle der drohenden Funktionsunfähigkeit, die außerhalb des 4-Jahres-Rhythmus zu Neuwahlen Anlass geben, sind u. a. ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1 Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bestehen eines Betriebs und das Vorhandensein einer Belegschaft sind Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats.[1] 1.1.1 Betriebsbegriff Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.6 Persönliche Amtszeit der Betriebsratsmitglieder

Von dem Amt des Organs Betriebsrat ist das Amt der Betriebsratsmitglieder, die persönliche Mitgliedschaft im Betriebsrat, zu unterscheiden. Regelmäßig fallen Amtszeit des Organs und des persönlichen Mitglieds zusammen.[1] Die persönliche Mitgliedschaft kann jedoch schon vorher nach dem Katalog des § 24 Abs. 1 BetrVG erlöschen durch: Niederlegung des Betriebsratsamts, Beendigun...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 7

Rz. 1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Hierunter sind im Einzelnen z. B. auszuweisen:mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.2 Verlängerung der Amtszeit

Die Amtszeit übersteigt 4 Jahre, wenn der Betriebsrat zu einem Zeitpunkt außerhalb des 4-Jahres-Rhythmus gewählt wird und der Abstand bis zu den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen weniger als ein Jahr beträgt.[1] Die Amtszeit läuft dann bis zum 31.5. des übernächsten Jahreszeitraums. Praxis-Beispiel Verlängerung der Amtszeit In einem Betrieb wird erstmalig am 2.6.2022 ei...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Form der Darstellung des Anlagenspiegels

Rz. 42 Nach den vorhergehenden Erläuterungen wird der Anlagenspiegel praktisch in drei Teile gegliedert: Entwicklung der Bruttowerte (Spalte 1 bis 6), Entwicklung der kumulierten Abschreibungen (Spalte 7 bis 12) Darstellung der Buchwerte (Spalte 13 und 14). Rz. 43 Die in den Herstellungskosten aktivierten Fremdkapitalzinsen werden für das Geschäftsjahr für jeden Posten des Anlag...mehr

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Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 9

Rz. 1 Bauvorbereitungskosten Bauvorbereitungskosten im Sinne dieser Position sind die bei der Vorbereitung von Bau- (z. B. auch Erschließungen), Modernisierungs- und Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Um- und Ausbauten entstandenen Kosten, soweit sie aktivierungsfähig sind. Rz. 2 Als Bauvorbereitungskosten kommen insbesondere in Betracht:mehr