Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 873 Betriebsvereinbarungen[1416] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. In den Grenzen des Tarifvorbehalts (§ 77 Abs. 3 BetrVG) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Flächen geringer Ertragskraft

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 BewG gehören auch Flächen minderer Qualität zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Hierbei handelt es sich um Abbauland, Geringstland und Unland. Während beim Abbauland eine bestimmte Nutzung zugunsten des Betriebes vorausgesetzt wird, bezeichnen Geringstland und Unland Flächen, die nur sehr eingeschränk...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3 Anmeldezeitraum

Infographic Der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführenden Lohnsteuer. Lohnsteuer-Anmeldezeitraum ist[1]: das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat; das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die verschiedenen Betriebsformen

Rn. 9c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Den Sonderverhältnissen der Forstwirtschaft entsprechend sind zwei Betriebsformen zu unterscheiden, nämlich der Nachhaltsbetrieb und der sog aussetzende Betrieb. Diese Abgrenzung ergab sich bis einschließlich VZ 2011 unmittelbar aus § 34b Abs 4 EStG iVm § 68 EStDV; sie erfolgt grundsätzlich nach forstwirtschaftlich Gesichtspunkten (BFH v 18...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

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Qualifizierungsgeld / 2 Abgrenzung zu anderen Weiterbildungsförderungen

Bei der Auswahl des richtigen Förderinstrumentes kommt es darauf an, welche Situation im Einzelfall vorliegt und welche Zielsetzung mit der Qualifizierung verfolgt wird. Das Qualifizierungsgeld ist immer dann das Instrument der Wahl, wenn eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist und durch die Weiterbildungsmaßnahme ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 2 BewG

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erfordert eine Einordnung in eine der beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen. Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz...mehr

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Praktikant / 4 Schulpraktikum/Schnupperpraktikum

Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene (Schnupper-)Praktikum für die Dauer von etwa 1–2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts und kein Beschäftigungsverhältnis. Es ist somit nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Anforderungen an das Vorliegen einer Wirtschaftsüberlassung

Rn. 202 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die steuerliche Anerkennung eines WÜV setzt nach st Rspr des BFH voraus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen bezüglich des luf Betriebs unentgeltlich dem Überlassungsnehmer das alleinige Nutzungs- u Fruchtziehungsrecht bis zum Erbfall/der vorweggenommenen Erbfolge, zumindest aber für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum (9 Wj lt B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Keine Möglichkeit der Erwirtschaftung von Gewinnen

Rn. 287 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wie in Rn 8 ausgeführt (s Rn 8), werden ertragsteuerlich an das Vorhandensein eines Betriebs der Landwirtschaft nur geringe flächenmäßige (wie auch sonstige) Anforderungen gestellt; nach Auffassung der FinVerw soll aus Vereinfachungsgründen ein landw Betrieb jedoch erst anzunehmen sein, wenn die selbstbewirtschaftete Fläche mehr 3 000 qm be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche

Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu berücksichtigen ist die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebs. Was unter landwirtschaftlich genutzter Fläche zu verstehen ist, ergibt sich aus dem BewG. Zwar wird in § 13 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG nur auf § 51 Abs 2–5 BewG Bezug genommen (zur Regelung ab 01.01.2025 s Rn 30a). Da aber hier auf Abs 1 des § 51 BewG verwiesen w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien

Rz. 118 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Diese Rechtslage ist durch § 34 Abs. 7 BewG im Bewertungsgesetz unter gleichzeitiger Bestimmung des Begriffs der Stückländereien normiert worden. Rz. 119 [Autor/Stand] Eine Stückländerei liegt danach vor, wenn es s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weinbau

Verwaltungsanweisungen: BMF v 19.10.2017, BStBl I 2017, 1431 (Abgrenzung der LuF vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus, ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben). Rn. 12 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Weinbau ist die auf planmäßige Gewinnung und Verwertung von Weinreben gerichtete Tätigkeit. Der Weinbau besteht danach nicht nur in der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 [Autor/Stand] § 13 leitet den zweiten Abschnitt des GrStG ein, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm beschreibt das Verfahren auf abstrakte Weise. Die §§ 14–24 GrStG regeln im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge. Differenzierte Messzahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke leg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Organschaft

Tz. 249 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer OG können ein eigener EBITDA- und Zinsvortrag während der Organschaft nicht entstehen, denn § 4h EStG ist wegen § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG auf die OG nicht anzuwenden (s Tz 53 ff und s § 15 KStG Tz 87; weiter s Herzig/Liekenbrock, DB 2007, 2387, 2390 ff; s Bohn/Loose, DStR 2011, 1009, 1011; und s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 200...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 6 Unterbrechung der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht wird unterbrochen, wenn der Selbstständige bei fortlaufendem Betrieb infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft die persönliche (Mit)Arbeit im Betrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Selbstständigen nicht mehr ausgeübt werden, d. h. "ruht"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnschätzung

Rn. 172 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 LuF, die zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine ordnungsmäßigen Bücher führen, sind gem § 162 AO zu schätzen (Schätzungslandwirte). Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Unschärfen, die jeder Schätzung anhaften, können im Allg vernachlässigt werden. Soweit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 14 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven Land...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Zuwendungsnießbrauch

Rn. 210d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der zivilrechtliche Eigentümer des luf Betriebs zugunsten eines Dritten (regelmäßig der zukünftige Hoferbe) den Nießbrauch, wobei er sich das Eigentum am Hof zurückbehält. Auch in diesem Falle entsteht neben dem bereits vorhandenen Betrieb beim Eigentümer ein weiterer in der Hand des Nießbrauchers (BFH v ...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1 Diensterfindung, Meldepflicht

Ein erheblicher Teil aller gemachten Erfindungen werden von Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen gemacht. Nach § 6 PatentG hätte der Arbeitnehmer als Erfinder das Recht auf das Patent, das ihm die alleinige Nutzung der Erfindung gestattet. Das ist aber nicht damit zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit in der Regel schon seine Arbeitsvergütung erhalten ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 153 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung auf eine bereits bestehende Übernehmerin und hat diese übernehmende Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen eigenen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG, bleibt dieser von der Regelung des § 23 Abs 5 UmwStG unberührt (ebenso s Widmann, in W/M; § 23 UmwStG Rn 582; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Schädliche Vorgänge im Sinne des § 8c KStG

Tz. 243a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 8a Abs 1 S 3 KStG, der durch das WachstumsBG an den geänderten § 8c KStG angepasst worden ist, gilt für den Zinsvortrag gem § 4h Abs 1 S 5 EStG der § 8c KStG entspr. Dh bei einem AE-Wechsel an einer Kö von mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren geht der Zinsvortrag anteilig oder vollständig unter (wegen Einzelheiten s § 8c KStG Tz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wirtschaftswert (§ 141 Abs 1 S 1 Nr 3 AO)

Rn. 165 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Wirtschaftswert als maßgebliches Kriterium wurde zum 01.01.2025 abgeschafft – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Hintergrund ist, dass die Einheitswerte für Zwecke der Ertragbesteuerung keine Rolle mehr ab 01.01.2025 spielen, sodass folgerichtig § 140 Abs 1 S 1 Nr AO und § 140 Abs 1 S 3 AO ab 01.01.2025 auf...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Allein Arbeitsausfälle, die nicht vermeidbar sind, begründen einen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld. Das setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Auch während einer Kurzarbeit muss der Betrieb alles in seiner Kraft Stehende unternehmen, um den Arbeitsausfall ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätzliches

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Betriebliche Veranlassung, Erfassung als BE

Rn. 212 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In der LuF gibt es eine Vielzahl öffentlicher finanzieller Zuwendungen, die unter den verschiedensten Bezeichnungen gewährt werden, zB als Zulagen, Zuschüsse, Beihilfen, Entschädigungen, Prämien und Vergütungen. Rechtsgrundlage hierfür sind entweder Gesetze, VO oder Verwaltungsanweisungen. Auf sie kann ein Rechtsanspruch bestehen, oder es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.3 Mehrfachbeschäftigung und knappschaftliche Rentenversicherung

Wird die Mehrfachbeschäftigung in einer Tätigkeit in einem knappschaftlichen Betrieb ausgeübt, wird keine Verhältnisberechnung durchgeführt.[1] In diesen Fällen werden die Rentenversicherungsbeiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt der Beschäftigung im nicht knappschaftlichen Betrieb zur allgemeinen Rentenversicherung ungekürzt gezahlt. Aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch die Streichung des § 51a BewG hat es auch weiterer Anpassungen anderer Rechtnormen bedurft, die nun auf § 13b EStG verweisen. Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewerbesteuerlich stellt § 3 Nr 12 GewStG Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sowie Genossenschaften, soweit die Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 254 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 In § 13a EStG werden sämtliche gewerbliche Nebentätigkeiten als Sondergewinn erfasst, ohne allerdings die Direktvermarktungsaktivitäten des LuF einzuschränken. Dabei sind auch alle gewerblichen Nebentätigkeiten erfasst, die gegenüber anderen luf Betrieben erbracht werden. Rn. 255 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Können die gewerblichen Betätigunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Behandlung bei der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine deklaratorische Wirkung, weil sich die Rechtsfolge schon nach den allg Grundsätzen des Gew...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Leistungen iVm der Lieferung zugekaufter Produkte

Rn. 148f Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Werden im Zusammenhang mit einer Dienstleistung für Dritte fremde Erzeugnisse verwendet (zB Inrechnungstellung des Diesels bzw Verkauf von Betriebsmitteln wie Dünger und Spritzmittel), gelten diese gemäß. R 15.5 Abs 5 S 9 und 10 EStR als zugekaufte fremde Erzeugnisse; die hieraus erzielten Umsätze sind bei der nach R 15.5 Abs 11 EStR 2012 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gemeinschaftstierhaltung nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG

Rn. 35 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG iVm§ 13b EStG (bis 31.12.2024: 51a BewG) erweitert die Möglichkeit gemeinschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung außerhalb des luf Betriebs durch Genossenschaften § 1 Abs 1 Nr 2 des KStG), Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer (§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2) anzusehen sind, oder Vere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit

Tz. 232 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Anwendung des Konzernbegriffs zur Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ist auf den Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags abzustellen. Das Ges ordnet in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausdrücklich eine stichtagsbezogene Betrachtung an. Dementsprechen sind unterjährige Veränderungen erst für den folgenden Abschlusstichtag zu be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zurechnung der zur Energiegewinnung eingesetzten WG

Rn. 59b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die der Energieerzeugung dienenden WG stellen grundsätzlich entsprechend in R 4.3 Abs 4 S 2 EStR aufgestellten Zuordnungsregeln gewerbliches BV dar; dies gilt nur dann nicht, wenn die erzeugte Energie überwiegend im luf Betrieb Verwendung findet (s Rn 59a). Bei den zum Einsatz kommenden WG dürfte es sich regelmäßig um Betriebsvorrichtungen h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Beachtung mehrerer Abgrenzungsmerkmale nebeneinander

Rn. 140g Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für sämtliche Abgrenzungsfragen gelten die nun einheitlichen Umsatzgrenzen des R 15.5 Abs 11 EStR 2012. Ob diese Grenzen eingehalten werden, ist nur für zwei Tätigkeitsbereiche zu prüfen, und zwar Handel: für den Absatz eigener Erzeugnisse und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (R 15.5 Abs 3–8 EStR 2012), und Dienstlei...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.1 Ausgeschlossen von der Gleichstellung

Ausgeschlossen von der Gleichstellung mit Beitragszeiten nach Bundesrecht sind Zeiten, in denen nach DDR-Recht Pflichtbeiträge für Zeiten des Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuchs anzurechnen waren (sog. Studentenversicherung). Derartige Zeiten werden als Anrechnungszeiten (Schul-, Fachschul-, Hochschulausbildung) berücksichtigt.[1] Nicht vom Ausschluss erfasst werden Beitr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nutzungsarten

Rz. 58 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 Nr. 1 BewG führt verschiedene Nutzungsarten auf. Der Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst danach die landwirtschaftliche Nutzung, die forstwirtschaftliche Nutzung, die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Als landwirtschaftliche Nutzung wird die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im über...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu berechnen. Umlagebeträge zum U1-Verfahren sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Für Arbeitnehmer, die rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit sind, werden die Umlagen aus dem Arbeitsentgelt berechnet, das bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nutzungswert der Wohnung in einem Baudenkmal

Rn. 77 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Nutzungswertbesteuerung für eine Wohnung (s Rn 78), die sich in einem Gebäude o Gebäudeteil befindet, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (s Rn 79) ist, kann entsprechend § 13 Abs 2 Nr 2 EStG (ohne zeitliche Befristung) über den VZ 1986 hinaus fortgeführt (s Rn 80) werden, wenn die Wohnung die bei Betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ehegattengemeinschaft

Rz. 103 [Autor/Stand] Besonderheiten bestehen hier bei Ehegatten. Hier kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne den Abschluss eines gesonderten Gesellschaftsvertrages entstehen, wenn bezüglich der Eigentumsverhältnisse eine bestimmte Situation eingetreten ist. Zwar ist die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichtes[2], wonach zwischen Ehegatten, von denen der ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wirtschaftsüberlassungsverträge (WÜV) haben sich aufgrund der besonderen Verhältnisse in der LuF im Zusammenhang mit dem Generationswechsel entwickelt. Der WÜV soll dem aus Altersgründen als Unternehmer abtretenden Landwirt die Möglichkeit eröffnen, den Betrieb dem Hoferben bzw seinem Nachfolger zu überlassen, ohne sich schon seines Eigent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.3 Einbringung im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Tz. 28 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelübertragung der WG auf die Kap-Ges oder Gen tritt die Übernehmerin im Gegensatz zu den ErtrSt (s Tz 17, 19) verfahrensrechtlich nicht in die Rechtsstellung des Einbringenden ein. Die einbringende natürliche Pers oder Kö bleibt Schuldner und Gläubiger aus dem St-Schuldverhältnis betreffe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Gemeinschaftliche Tierhaltung

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Einfügung des Absatzes 6a durch das BewÄndG 1971 bezweckt die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften. Diese Regelung i.V.m. § 51a BewG stellt sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetrieb, sondern ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1 Bemessungszeitraum

4-wöchiger Bemessungszeitraum Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, der auch bei schwankenden Einkünften nicht ausgedehnt wird. Der Bemessungszeitraum muss mindestens 4 Wochen umfassen. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblic...mehr