Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschenke / 2.2 Sozialversicherung

Sachgeschenke oder Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Infolgedessen sind diese auch nicht beitragspflichtig. Zu den Aufmerksamkeiten zählen vor allem Sachzuwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.11 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 119 Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG nur bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, enthal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wärmedämmung / 4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das 1. und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1] Sofern sich das Gebäude im Eigentum des Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen

Rz. 14 Nach § 36 SGB IX (Rehabilitationsdienste und -einrichtungen) wirken die Rehabilitationsträger (nach § 6 SGB IX sind die dort genannten Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Träger der Alterssicherung der Landwirte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.2 Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs

Das BetrVG gilt nur innerhalb der Grenzen Deutschlands.[1] Nach dem Territorialitätsprinzip gilt die Betriebsverfassung nur im Inland, umfasst dabei aber auch inländische Betriebe ausländischer Unternehmen, auch wenn diese nur ausländische Mitarbeiter haben, mit denen die Geltung ausländischen Arbeitsrechts vereinbart wurde. Das BetrVG ist nicht anzuwenden auf im Ausland gel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Anlagevermögen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 1

Rz. 1 Finanzanlagen Vorbemerkungen zu Aktiva A III 1–6 "Finanzanlagen" In Abgrenzung zur Position B III "Wertpapiere" (des Umlaufvermögens) liegen Finanzanlagen nur dann vor, wenn eine dauernde Mittelbindung beabsichtigt ist. Anteile an verbundenen Unternehmen Der Begriff der "verbundenen Unternehmen" im Sinne der Gliederungsvorschriften des HGB knüpft an die Konzernrechnungsleg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.5 Überbetriebliche Organe

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebe, deren Belegschaften Betriebsräte gewählt haben, so ist nach § 47 Abs. 1 BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Errichtung einer Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung[1] und die Errichtung einer Gesamtschwerbehindertenvertretung.[2] Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 9)

Rz. 1 Erträge aus Gewinnabführung Hierunter sind Erträge aus den in Tzn. 2 bis 5 genannten Vertragsgestaltungen auszuweisen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die jeweiligen Verträge den genannten aktienrechtlichen Vorschriften unterliegen oder ihnen nur sinngemäß entsprechen, wie beispielsweise bei entsprechenden Vertragsgestaltungen zwischen zwei oder mehreren GmbHs oder zwis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 5

Rz. 1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Hierunter sollen grundsätzlich alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden. Zum Begriff "verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Fallen Forderungen gegen verbundene Unternehmen unter mehrere Posten der Bilanz, so ist dem Ausweis ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 10

Rz. 1 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Hierunter sind die Erträge aus folgenden, nicht zu den Beteiligungen gehörenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz zu erfassen:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 7

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Hier sollen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Rz. 2 Wegen des Begriffs "verbundene Unternehmen" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 3 Fallen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen unter mehre...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 3

Rz. 1 Beteiligungen Beteiligungen sind Anteile (Mitgliedschafts- oder Gesellschaftsrechte) an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Der Beteiligungscharakter ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn mit dem Erwerb solcher Anteile nur die Absicht einer Kapitalanlag...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 6

Rz. 1 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Ob ein Beteiligungsverhältnis vorliegt, ist unter Berücksichtigung der in § 271 Abs. 1 HGB niedergelegten Grundsätze festzustellen (vgl. auch Erläuterungen zu Aktiva A III 3 "Beteiligungen"). Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 8

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Hier sollen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen werden. Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sondern umgekehrt auch die Beziehung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 9

Rz. 1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen Zum Begriff der "Beteiligung" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 3 verwiesen. Der Beteiligungsertrag ist brutto auszuweisen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer (auch Zinsabschlag) und Solidaritätszuschlag dürfen nicht abgesetzt werden. Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus Zuschreibu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 4

Rz. 1 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Wegen des Begriffs "Ausleihungen" wird auf die Darstellungen unter Aktiva A III 2, wegen des Begriffs "Beteiligungen" auf Aktiva A III 3 verwiesen. Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sondern umgekehrt auch die Beziehungen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A I/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Eigenkapitalausweis bei Kapitalgesellschaften Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter/Aktionäre für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Rz. 2 Die ausstehenden, noch nicht eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind auf der Passivseite gesondert in eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 6

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel Hier sind die Schuldwechsel aufzuführen, die entweder von dem Unternehmen selbst ausgestellt oder von Gläubigern auf das Unternehmen gezogen wurden, soweit die Verbindlichkeiten nicht unter der einem zugrunde liegenden Geschäft betreffenden Position ausgewiesen werden. Rz. 2 Zum Restl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 9

Rz. 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten, die nicht gesondert auszuweisen sind. Beispiele:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Kapitalgesellschaften/GuV 18/GuV 21

Rz. 0 Überleitungsposten bei Kapitalgesellschaften Überleitungsposten Rz. 1 Die Positionen 18 bis 21 leiten das Jahresergebnis auf den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust über. Diese Verpflichtung er...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 7

Rz. 1 Sonstige Vermögensgegenstände Hierunter sind alle nicht unter anderen Positionen der Bilanz zu zeigende Vermögensgegenstände auszuweisen. Rz. 2 Beispiele:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B III 1

Rz. 1 Anteile an verbundenen Unternehmen Wegen des Begriffs "verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Auszuweisen sind die Anteile, die nicht oder nicht mehr zur Daueranlage bestimmt sind. Dienen die Wertpapiere der Daueranlage, so erfolgt der Ausweis im Anlagevermögen unter Aktiva A III 1.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5a

Rz. 1 Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen Dies gliedert sich in folgende Positionen: Rz. 2 Zu den Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit gehörenmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.1 Das allgemeine Konzept der Beherrschung

Rz. 18 Die bisherigen Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderten nur in seltenen Fällen ausdrücklich eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis.[1] Die dadurch mögliche Auslagerung von Risiken aus dem handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss führte nicht erst durch die Finanzkrise zu heftiger Kritik. Praxis-Beispiel Als p...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 2

Rz. 1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wegen des Begriffs "Verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Ausleihungen sind Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften (Darlehen). Eine festgelegte Mindestlaufzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. In der Literatur ist jedoch unstrittig, dass Ausleihunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 275 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der GuV-Rechnung zwingend die Staffelform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Teil C, Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Als Form der Darstellung der GuV-Rechnung ist sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 2 – Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern und Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 11

Rz. 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Zinserträge im Sinne dieser Position sind:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 2/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Rücklage für Anteile eines herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmens Eine Rücklage ist in Höhe der aktivierten Beträge für Anteile an einem herrschenden oder an einem mit Mehrheit beteiligten Unternehmen zu bilden (§ 272 Abs. 4 HGB). Zum Begriff "herrschendes Unternehmen" vgl. § 17 AktG; zum Begriff "mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen" vgl. § 16 AktG. Rz....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 2

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten Dieser Position sind alle bebauten Grundstücke zuzurechnen, die weder zu den Grundstücken mit Wohnbauten noch zu Aktiva A II 8 "Anlagen im Bau" gehören. Hierzu zählen z. B.: Verwaltungsgebäude, vermietete Büro- und Ladengebäude, Gebäude mit zentralen Heizungs- und Waschanlagen (jedoch ohne die An...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 5

Rz. 1 Bauten auf fremden Grundstücken "Fremde" Grundstücke in diesem Sinne sind Grundstücke, auf denen das Unternehmen aufgrund eines Pacht- oder ähnlichen Nutzungsvertrags Bauten errichtet hat. Es handelt sich also nicht um Erbbaurechte, die unter den Positionen Aktiva A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" bzw. Aktiva A II 2 "Grundstücke und grund...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A I

Rz. 1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Hierunter sind z. B. die Anschaffungskosten für EDV-Anwenderprogramme (Individual- und Standardsoftware) auszuweisen. Software bis 800 EUR kann als materieller Vermögensgegenstand angesehen und im Jahr der Anschaffung wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abgeschrieben werden (sogenannte Trivialprogramme).[1] Systems...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.2 Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden

Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse.[1] Seine Rechtsstellung unterscheidet sich daher deutlich von der des Geschäftsführers einer GmbH, dessen Rechtshandlungen nach außen wirksam sind, obwohl sie gegen interne Bindungen verstoßen. Hinweis Beschlussfassung des BR ist stets die Grundlage für den BR-Vorsitzenden In der betrieblichen P...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 10

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Hierbei handelt es sich um Vorleistungen auf schwebende Geschäfte, die im Rahmen von Sachanlageinvestitionen erbracht wurden. Beispiele: Rz. 2 Abschlagszahlungen, die f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 4 Die Empfehlungen des DRSC

Rz. 32 Zu den Aufgaben des "Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V." [sic!][1] (DRSC) gehört gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung", die sich in der Veröffentlichung der sog. "Deutschen Rechnungslegungsstandards" [sic!] (DRS) manifestieren. Diese sind formal eine Regelun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Gewinnrücklagen Als Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet wurden (§ 272 Abs. 3 HGB). Rz. 2 Die Gewinnrücklagen sind zu untergliedern in: Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG (betrifft nur Unternehmen im Beitrittsgebiet) Gesetzliche Rücklage (nur für Aktiengesellschaften)...mehr