Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unternehmer.

Rn 15 Der Begriff des Unternehmers (§ 14) wird in I vorausgesetzt (Celle DB 10, 2160). Die Kreditgebereigenschaft (Definition in Art 3 lit b VerbrKrRL) ist nicht auf Personen beschränkt, die – wie Kreditinstitute – berufs- o gewerbsmäßig Verbraucherdarlehen gewähren. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Unternehmer regelmäßig Kredite vergibt (BGHZ 179, 126 Rz 14, 17 ff)....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Nachteile der Kostenaufschlagsmethode

Rz. 806 [Autor/Stand] Zuordnung eines Garantiegewinns. Ein wesentlicher Nachteil der Kostenaufschlagsmethode besteht darin, dass dem leistungserbringenden Unternehmen auf Grund der Verwendung "normalisierter" Gewinnaufschläge ein garantierter Gewinn zugeordnet wird. Insoweit wird verkannt, dass der einer Lieferung resp. Leistung zuzuordnende Gewinn nicht nur durch unternehme...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 3.4 Erweiterung der Beschwerdemechanismen

Obwohl im SBGG keine expliziten gesetzlichen Vorgaben existieren, sollten Unternehmen klare Verfahren einführen, damit Mitarbeitende diskriminierende oder respektlose Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Geschlechtsidentität melden können. Neben einer gesetzlich vorgesehenen allgemeinen Beschwerdestelle nach § 13 AGG sollte Betroffenen dabei auf geschlechterspezifische Diskr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Definition der anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen (Abs. 1)

(1) Zwischen einer Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen liegt eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung im Sinne des § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Außensteuergesetzes vor, wenn wirtschaftliche Vorgänge festgestellt werden, ... (1) Allgemeines Rz. 3321 [Autor/Stand] Fiktion schuldrechtlicher Beziehungen. Betriebsstätten kommt als unselbständigen Teilen des Unterne...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikationen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hauptsache.

Rn 3 Hauptsache können Grundstücke und bewegliche Sachen sein, Rechte dagegen nur ausnahmsweise, wenn es sich, wie beim Erbbaurecht und beim Wohnungseigentum, um grundstücksgleiche Rechte handelt. Auch ein Sachbestandteil, zB ein Gebäude, kann Hauptsache sein (BGHZ 62, 49, 51). Eine Sache kann auch Zubehör mehrerer Hauptsachen, zB mehrerer Grundstücke sein (Leppin NJW 74, 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1515 BGB – Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten.

Gesetzestext (1) Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass mit seinem Tode die fortgesetzte Gütergemeinschaft eintritt, durch letztwillige Verfügung anordnen, dass ein anteilsberechtigter Abkömmling das Recht haben soll, bei der Teilung das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen. (2) 1Gehört zu dem Gesamtgut ein Landgut, so kann...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 3.6 Erweiterung von Diversity-Programmen

Es wird empfohlen, bestehende Diversity-Programme zu erweitern, um die Themen geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung noch mehr zu integrieren. Dies kann durch gezielte Initiativen, Allyship- und Mentoringprogramme oder Erweiterung schon vorhandener Programme geschehen, die das Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm schreibt für Kaufgegenstände, die keine Sachen und Tiere sind, die entspr Anwendung der Vorschriften über den Sachkauf (§§ 433–451) vor. Ihr kommt damit eine zentrale Bündelungsfunktion zu. Der weite Anwendungsbereich lässt sich in zwei Typen von Kaufgegenständen gliedern: (1) Rechte (Rn 5–17) mit dem Untertypus gem III, Rechte, die zum Besitz einer Sache berec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VIII. Verrechnungspreisbestimmung für einzelne Bereiche des Liefer- und Leistungsaustauschs

Rz. 930 [Autor/Stand] Die bisher in den Rz. 1601 ff. des Kommentars enthaltenen Ausführungen zur Verrechnungspreisbestimmung für die einzelnen Bereiche des Liefer- und Leistungsaustauschs aus dem Jahr 2016 wurden dem Werk entnommen. Siehe hierzu aktuell und ausführlich das Kapitel 6 des Handbuchs Wassermeyer/Baumhoff/Ditz, Verrechnungspreise international verbundener Unterne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Haftung nach § 824 steht in freier Konkurrenz zu den Haftungen gem § 823 I wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (MüKo/Wagner § 824 Rz 5 mwN), § 823 II iVm §§ 186 f StGB (RGZ 51, 369, 370 ff; BGH NJW 83, 1183; anders RGZ 115, 74, 79: bei Anwendung von §§ 186, 187 StGB verbleibt eine Regelungslücke) sowie – bei Vorsatz – gem § 826 (zB MüKo/Wagner § 8...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Einkünfteminderung

... dadurch gemindert, ... Rz. 128 [Autor/Stand] Begriff der Einkünfteminderung. Das in § 1 Abs. 1 enthaltene Erfordernis einer Einkünfteminderung ist systematisch betrachtet widersinnig. Nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG sind unter "Einkünfte" je nach Einkunftsart entweder der Gewinn i.S.d. §§ 4–7k EStG oder der Überschuss der Einnahmen ü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Überblick

Rz. 138 [Autor/Stand] Dominante Merkmale des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleich als Instrument zur Ermittlung eines quantitativen Vergleichsmaßstabes (sog. Fremdpreis oder Fremdvergleichspreis) fordert eine Verrechnung konzerninterner Lieferungen und Leistungen zu Preisen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart haben o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. 2Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist. (2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Vertretbar sind Geld (vgl §§ 607, 783) und Wertpapiere sowie sämtliche Neuwaren aus einer Serienproduktion, zB Kraftfahrzeuge (München DAR 64, 189), Möbel (BGH NJW 71, 1793), Maschinen wie Wärmepumpen (Hamm BB 86, 555) oder Windkraftanlagen (LG Flensburg WM 00, 2113), Baustoffe (BGH NJW-RR 96, 837), landwirtschaftliche Produkte, Bier einer bestimmten Brauerei (München O...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

(1) 1 Zur Bestimmung des Dotationskapitals inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen ist der Versicherungsbetriebsstätte in einem ersten Schritt ein Anteil an den Vermögenswerten des ausländischen Versicherungsunternehmens zuzuordnen, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Staatsbürgschaft.

Rn 106 Staatsbürgschaften sind privatrechtliche Bürgschaften iSd § 765, die ausdrücklich auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides erteilt werden (Zweistufentheorie; vgl BGH WM 61, 1143, 1145 u zB BGHZ 40, 206, 210; BB 73, 258) oder implizit durch Meidung des allgemeinen Insolvenzrechts (so EuGH EuZW 14, 422, 425 f [EuGH 03.04.2014 - Rs. C-559/12 ...mehr

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FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 1 Der Fall

Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Verbraucher Die Klägerin ist ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragener Verbraucherschutzverband. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die in großem Umfang Inkassodienstleistungen für Unternehmen anbietet. Die Beklagte versandte ein Inkassoschreiben an einen Verbraucher. Darin gab sie unter V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Arbeitsgemeinschaften (ARGE).

Rn 40 ARGE sind eine typische Form der sog Gelegenheitsgesellschaft. Sie existieren insb im Baugewerbe und bestehen aus selbstständigen Unternehmen, die sich für die Dauer eines gemeinsam zu erfüllenden Bauauftrages zusammenschließen. Regelmäßig handelt es sich dabei um eine Außengesellschaft, die unter einem gemeinsamen Namen auftritt. In jüngerer Zeit wurde die Rechtsform ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (6) Inländische Versicherungsunternehmen (Abs. 6)

(6) 1 Ein Versicherungsvertrag ist einer ausländischen Versicherungsbetriebsstätte eines inländischen Versicherungsunternehmens, die einer der deutschen Versicherungsaufsicht vergleichbaren Aufsicht unterliegt und für die ein Hauptbevollmächtigter nach § 13b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellt wurde oder für die ein sonstiger Bevollmächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sach- und Rechtsgesamtheiten.

Rn 4 In einer Sachgesamtheit sind mehrere selbstständige Sachen zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden, zB einem Warenlager (s. § 92 II). Die Sachgesamtheit ist keine Sache iSd § 90. Die einzelnen Sachen bleiben rechtlich selbstständig, nur an ihnen können dingliche Rechte begründet werden. Gleiches gilt für Sach- und Rechtsgesamtheiten wie das Unternehmen, de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Share Deal.

Rn 28 Der Anteilskauf ist ein Rechtskauf, bei dem sich die Rechts- und Sachmängelhaftung nur auf den Anteil, nicht auf das zugrundeliegende Unternehmen bezieht. Unter str Voraussetzungen steht er einem Unternehmenskauf gem Rn 27 gleich. Die Rspr bejaht einen Unternehmenskauf bei Veräußerung aller (Köln DB 09, 2259, 2260; zur aF RG 98, 289, 291 f; BGHZ 138, 195, 204 f; BGH NJ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Abgrenzung von der Auftragsforschung

Rz. 2616 [Autor/Stand] Auftragsforschung – traditionelles Verständnis. Bei der Auftragsforschung handelt es sich nicht um eine Nutzungsüberlassung von immateriellen Werten. Vielmehr muss ein nahestehendes Unternehmen im Rahmen eines Auftragsforschungsverhältnisses spezifisch definierte Aufgabenstellungen des Auftraggebers lösen. Die Ergebnisse der Auftragsforschung stehen da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Belange des Schuldners.

Rn 6 Die Stundung der Ausgleichsforderung kommt ausnw dann in Betracht, wenn die sofortige Zahlung ›zur Unzeit‹ erfolgen würde. Zur Ausfüllung des Begriffs kann auf § 2331a zurückgegriffen werden, nach dem Stundung dann verlangt werden kann, wenn die sofortige Erfüllung den Schuldner ungewöhnlich hart treffen, wenn sie ihn zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder zur Veräußer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Abweichend von den bisherigen Regelungen des Fundes (§§ 965–977) ist der sog Verkehrsfund im Gesetz normiert (§§ 978–983). Die Besonderheiten ergeben sich durch den Fund in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde sowie in dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalten. Hierunter fallen alle Geschäftsräume der Gerichte und Verwal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Unbeschadet anderer Vorschriften

Rz. 172 [Autor/Stand] Auslegungsmöglichkeiten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist die Vorschrift "unbeschadet anderer Vorschriften" anzuwenden. Wie diese Gesetzespassage konkret zu verstehen ist, ist umstritten. Es ließe sich etwa argumentieren, dass die Anwendung von § 1 auch bei niedrigerem Korrekturbetrag hinter andere Berichtigungsnormen, insbesondere vGA und vE zurücktritt. Den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Darlehensgeber kann jedes Unternehmen sein; praktische Bedeutung haben §§ 504 ff aber nur für Kreditinstitute u Zahlungsdienstleister (Nobbe/Pap Rz 10). Darlehensnehmer muss ein Verbraucher o Existenzgründer sein. Wird ein Konto sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke genutzt, ist § 504 anwendbar, wenn das Konto für private Zwecke überzogen wird (Bülow/A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

Rn 77 Trotz Arbeitsplatzwegfalls ist die betriebsbedingte Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der ArbN an einem anderen freien (auch bei vorübergehender oder beabsichtigter Leiharbeit: LAG Hessen BeckRS 12, 72271) geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen (§ 611 Rn 34) im Inland (BAG NZA 15, 1457 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14]) weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Jahresendanpassungen/Year-End-Adjustments

Rz. 722 [Autor/Stand] Plan-Ist-Abweichungen und Jahresendanpassungen. In der Verrechnungspreispraxis werden die Verrechnungspreise für gleichartige Lieferungen und Leistungen üblicherweise im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses auf Planbasis bestimmt und unterjährig abgerechnet. Entsprechend dem Ex-ante-Ansatz erfolgt die Preissetzung mithin im Vorhinein auf Basis der zum ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Ausnahmeregelung: nichtsteuerliche Anforderungen im Ausland (Abs. 3)

(3) Ein Dotationskapital, das den Betrag nach Absatz 2 Satz 2 übersteigt, darf einer ausländischen Betriebsstätte nur zugeordnet werden, soweit nichtsteuerliche Vorschriften des Staates, in dem die Betriebsstätte liegt, dies erfordern. Rz. 3237 [Autor/Stand] Nichtsteuerliche Anforderungen im Ausland. § 13 Abs. 3 BsGaV lässt die Zuordnung eines höheren Dotationskapitals als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einschränkungen.

Rn 16 Ggü diesen Folgen der Bejahung von cic sind aber folgende Einschränkungen zu beachten: Für einen Schadensersatzanspruch aus cic bedarf es der haftungsbegründenden Kausalität. Diese fehlt, wenn die unterlassene Information für den Verbraucher so unwesentlich war, dass er den Vertrag auch bei vollständiger Information wie geschehen abgeschlossen hätte. In solchen Fällen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / n) Verhältnis zu Art. 25 OECD-MA

Rz. 44 [Autor/Stand] Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Erfolgt eine Korrektur gem. § 1 durch die deutsche Finanzverwaltung, führt dies in der Regel im Hinblick auf die Korrektur von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen (nahestehenden Personen) zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Korrekturen von Verrechnungspreisen für unternehmensinterne Geschäftsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Funktionen von Verrechnungspreisen

Rz. 16 [Autor/Stand] Zweckorientierte Bewertung von Lieferungen und Leistungen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind unter Verrechnungspreisen Wertansätze für Güter und Dienstleistungen zu verstehen, die innerhalb einer Unternehmung oder eines Unternehmensverbundes ausgetauscht werden. Im Gegensatz zu Marktpreisen entstehen Verrechnungspreise nicht durch das freie Spiel v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) ATAD-UmsG und AbzStEntModG

Rz. 14.2 [Autor/Stand] Hintergrund und Ziele der Reform des § 1. § 1 wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[2] und das ATADUmsG v. 25.6.2021[3] grundlegend reformiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum AbzStEntModG[4] – verfolgt die Reform das Ziel, § 1 international an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien auszurichten, um "klare Regelungen zur Bestimmung und Prüfung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Freiheitsverletzung.

Rn 31 Verletzung der Freiheit ist nach hM die Beeinträchtigung bzw der Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit (München OLGZ 85, 466, 467; Staud/J Hager § 823 Rz B 53 mwN); auf die Kasuistik zu § 239 StGB kann zurückgegriffen werden (BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 117). Die Dauer des Freiheitsentzugs ist gleichgültig, erforderlich ist aber eine gewisse Erheblichkeit (Abgrenzung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zeit der Arbeitsleistung.

Rn 68 Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, § 2 I 2 Nr 8 NachwG; die Grenzen des ArbZG sind zu beachten. Der ArbG ist gem unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 II Nr 1 ArbSchG zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet (BAG NZA 22, 1616 unter Bezug auf EuGH NJW 19, 1861). Die Lage der Arbeitszeit ist Kerngegenstand des Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 595 I Nr 2.

Rn 3 Bei der Zupacht muss der Pächter auf die Pachtfläche ›zur Aufrechterhaltung des Betriebes angewiesen‹ sein, dh nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen muss der Wegfall der Pachtflächen wegen sinkender Rentabilität eine Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs als nicht sinnvoll erscheinen lassen (BGH ZMR 99, 378).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Tarifvertrag.

Rn 39 Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften einerseits und Arbeitgebern oder Vereinigungen von Arbeitgebern andererseits (§ 2 I TVG) (ein Abschluss mit einer nicht tariffähigen Partei [zur CGZP BAG NZA 11, 289 [BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10]] ist nichtig [BAG NZA 19, 188; 07, 448]). Daran gebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der ArbG,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Berücksichtigung des Minderheitsgeschlechts

Rz. 4 § 15 Abs. 2 BetrVG ordnet an, dass dasjenige Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Aus der früheren Soll-Vorschrift hat das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001[1] eine Muss-Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigung ›wegen‹ Betriebsübergangs.

Rn 34 IV 1 verbietet Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ›wegen‹ des Betriebs(teil)übergangs, dh wenn der Betriebs(teil)übergang tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist (BAG NZA 06, 672 [BAG 27.10.2005 - 8 AZR 568/04] mwN). Das Kündigungsverbot gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des KSchG (§ 13 III KSchG), somit auch in der Wartezeit (§ 1 KSchG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Forstwirtschaftliche Grundstücke, § 585 III.

Rn 6 Hierunter fällt nur die Zupacht von (bewaldeten) Grundstücksflächen – nicht auch eines forstwirtschaftlichen Betriebes –, die iRd landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden sollen. Ein unmittelbarer Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung insgesamt ist nicht zwingend erforderlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sozialauswahl.

Rn 78 Ist der ArbN, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, mit anderen ArbN vergleichbar, so ist aufgrund der gesetzlich angeordneten Sozialauswahl, § 1 III 1 Hs 1 KSchG, nicht unbedingt ihm zu kündigen, sondern dem vergleichbaren ArbN, der bei ausreichender Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitsdauer (richtiger: Unternehmenszugehörigkeit), Lebensalter (BAG NZA 17, 902 [B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergang der wirtschaftlichen Einheit auf einen anderen Inhaber.

Rn 4 Die wirtschaftliche Einheit geht über, wenn der Inhaber wechselt, also die natürliche o juristische Person mit Arbeitgeberverpflichtungen ihre Verantwortung an den Erwerber abgibt (BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]), die Einheit jedoch auch beim neuen Inhaber ihre Identität bewahrt (EuGH NZA 16, 31 – Aira Pascual ua.; BAG NZA 19, 1279). Maßgeblich sind ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen, Abs 1 S 2–4.

Rn 17 Betriebsvereinbarungen gelten nach Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter, wenn die Identität des Betriebes beim Erwerber im Wesentlichen erhalten bleibt (BAG NZA 20, 49 [BAG 13.08.2019 - 1 AZR 213/18]), Gesamtbetriebsvereinbarungen (BAG NZA-RR 17, 413 [BAG 24.01.2017 - 1 ABR 24/15]; NZA 15, 1331 [BAG 05.05.2015 - 1 AZR 763/13]) und mglw auch Konzernbetriebsvereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.

Rn 14 Die Bedeutung dieses Tatbestandselements ist wenig klar. Nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/2658, 30) muss der Unternehmer in seinem Betrieb die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz durchzuführen. Die nur vereinzelte Durchführung genügt also nicht (›System‹; Bsp Brandbg NJW 23, 927 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Objektiver Rechtsscheintatbestand.

Rn 40 Der Rechtsschein einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Scheinvertreter ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter für den Vertretenen auftritt, sodass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde sei bevollmächtigt. Das setzt voraus, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtssche...mehr