Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / d) Unmittelbare Fortführung des Betriebs durch den Erwerber

Rz. 13 Weitere Voraussetzung ist, dass eine unmittelbare Fortsetzung des Betriebs durch den Erwerber selbst beabsichtigt ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG). Der Betrieb muss daher zum maßgeblichen Zeitpunkt objektiv fortführbar sein und seine Fortführung dem erkennbaren Willen der Beteiligten entsprechen.[20] Rz. 14 Bei verpachteten Betrieben ist zu unterscheiden: Ein landwirtscha...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 1. Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 1. Stufe

Rz. 34 Landwirtschaftliche Betriebe werden für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den besonderen Regeln der §§ 158–175 BewG bewertet. Ansatzpunkt der Bewertung ist nicht der Verkehrswert, sondern ein besonderer Bedarfswert. Dieser Wert gilt auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer. a) Umfang des Betriebs Rz. 35 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen alle W...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / a) Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle

Rz. 7 § 48 GNotKG ist nur anwendbar, wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle vorliegt. Hofstelle im Sinne des § 48 GNotKG ist derjenige Ort, von dem aus die landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet werden; sie umfasst Betriebswohnungen und Wohnteil ebenso wie Ställe, Scheunen, Hallen, Werkstatt und Garagen.[9] Zur Hofstelle gehört ein ausreichendes...mehr

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§ 16 Steuerrecht / b) Aktive oder verpachtete Betriebe, Stückländerei

Rz. 37 Die eigentliche Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens gilt sowohl für aktiv bewirtschaftete als auch für verpachtete Betriebe. Die Verpachtung wird als andere Form der aktiven Bewirtschaftung angesehen. Durch die Ergänzung des § 158 Abs. 2 BewG um einen Satz 3 ist geklärt, dass die Verpachtung von Flächen eine andere Form der aktiven Bewirtschaftung darstellt. ...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / II. Zulässigkeit von Rückforderungsrechten bei der Übergabe eines Betriebes

Rz. 3 Umstritten ist dagegen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen Rückforderungsrechte auch dann wirksam vereinbart und (landwirtschaftsgerichtlich oder behördlich) genehmigt werden können, wenn Gegenstand des Übergabevertrages ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, sei es ein Hof im Sinne der HöfeO, sei es eine landwirtschaftliche Besitzung außerhalb der HöfeO, oder e...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / F. Rückforderung des gesamten Betriebes

Rz. 93 Denkbar ist auch, dass sich ein vorbehaltenes Rückforderungsrecht nicht nur auf die zum Betrieb gehörenden Grundstücke, sondern auf den Betrieb als solchen erstrecken soll, sei es, um dem Veräußerer die Möglichkeit einer Fortführung des Betriebs in wieder eigener Regie zu geben, sei es aus Gründen steuerlicher Vorsorge, um die Auflösung stiller Reserven bei einer nur ...mehr

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Musterverzeichnis / § 18 Die Nachfolge in den landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund Verfügung von Todes wegen

18.1 Einzeltestament des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO Musterdatei öffnenmehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / I. Übergabevertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb

1. Allgemeines Rz. 1 Für die Beurkundung eines Übergabevertrages über einen landwirtschaftlichen Betrieb fällt eine 2,0-Gebühr gemäß KV-Nr. 21100 GNotKG an. Hinzukommt eine Vollzugsgebühr gemäß KV-Nr. 22112 GNotKG in Höhe von 50 EUR für die Einholung der behördlichen Genehmigung nach dem GrdStVG bzw. (bei der Übergabe eines Hofes im Sinne der HöfeO) für die Einholung der Gene...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / I. Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes

1. Grundbuch Rz. 24 Für die Eigentumsumschreibung des übertragenen Grundbesitzes fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 Nr. 1 KV GNotKG an. Der Geschäftswert ist gemäß § 69 GNotKG der Wert der Grundstücke. Ist jedoch ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt,[42] Gegenstand der Übertragung, so ist Geschäftswert nicht der Verke...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Die Zuweisung landwirtschaftlicher Betriebe nach dem GrdStVG

Rz. 21 Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört, kann nach § 13 GrdStVG durch Beschluss des Landwirtschaftsgerichts auf Antrag einem Miterben zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die Zuweisung ist nach § 14 Abs. 1 GrdStVG nur zulässig, wenn der Betrieb mit einer zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle verseh...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / e) Der Betrieb als Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Inhabers

Rz. 16 Des Weiteren muss der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb unmittelbar nach Vollzug der Übergabe oder Zuwendung einen nicht nur unwesentlichen Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Betriebsinhabers bilden (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG). Damit wird entsprechend dem Gesetzeszweck, leistungsfähige Betriebe im bäuerlichen Familienbesitz zu erhalten, vorausgesetzt, das...mehr

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§ 1 Einführung / A. Der Übergabevertrag als Regelfall der Vermögensnachfolge in einen landwirtschaftlichen Betrieb

Rz. 1 Die lebzeitige Übertragung durch Übergabevertrag ist der in der Praxis weitaus häufigste Fall der Vermögensnachfolge in einen landwirtschaftlichen Betrieb.[1] Man schätzt, dass ca. 90 % der landwirtschaftlichen Betriebe einschließlich solcher außerhalb des Geltungsbereichs der HöfeO zu Lebzeiten des Eigentümers durch Übergabevertrag an den (Hof-) Nachfolger übertragen ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Umfang des Betriebs

Rz. 35 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen alle Wirtschaftsgüter, welche für die Bewirtschaftung erforderlich sind. Dies sind die Flächen, die Wirtschaftsgebäude, das Inventar und die immateriellen Wirtschaftsgüter wie Prämienansprüche. Auch das Wohngebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden zählt zum landwirtschaftlichen Vermögen. Hinzuweisen ist an dieser...mehr

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Onboarding-Projekt einführe... / 5 Überführung in den Live-Betrieb

Sobald der Roll-out in die breite Masse erfolgt ist und "Kinderkrankheiten" des Workflows behoben sind, kann das Projekt zunächst beendet werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Onboarding Manager und das Projektteam ihre Jobs los sind. Im Gegenteil: Es braucht nach wie vor jemanden, der den Prozess überwacht, feinjustiert und weiterentwickelt. Sonst ist die Gefahr groß, d...mehr

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Musterverzeichnis / § 2 Vertragsgegenstand „landwirtschaftlicher Betrieb“

2.1 Auflassungsvollmacht für übersehene Grundstücke Musterdatei öffnen 2.2 Rückbehalt von Hofeszubehör Musterdatei öffnen 2.3 Gegenstand der Übertragung bei einem Hof i.S.d. HöfeO Musterdatei öffnen 2.4 Auflassungsvollmacht für übersehene Grundstücke Musterdatei öffnen 2.5 Gegenstand der Übertragung bei einem Landgut nach BGB Musterdatei öffnenmehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / A. Die Zweckmäßigkeit einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 1 Wie eingangs erwähnt, gehen landwirtschaftliche Betriebe in den weitaus meisten Fällen nicht erst mit dem Tod des Eigentümers über, sondern werden bereits zu dessen Lebzeiten durch Übergabevertrag auf den Nachfolger übertragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verfügungen von Todes wegen in diesem Bereich keine oder nur geringe Bedeutung hätten. Sie sind vielmehr sinnvo...mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 3.1 "War for talents" und Employer Branding

Unternehmen müssen immer kreativere und oft sehr kostspielige Wege beschreiten, um auch in Zukunft die qualifiziertesten Talente für sich zu gewinnen. Im Wettstreit um die besten Talente müssen Unternehmen ihre Wunschkandidaten regelrecht umwerben, denn diese haben im Zuge des Fachkräftemangels je nach Branche gute Auswahlmöglichkeiten zwischen vielen interessanten Arbeitgeb...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / D. Muster eines Einzeltestamentes des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Einzeltestament des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschien: Herr _________________________, geboren am _________________________ in _______...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / I. Grundstücke

Rz. 38 Zwar fehlt im allgemeinen Zivilrecht eine dem § 2 HöfeO vergleichbare Bestimmung, welche die Grundstücke, die von der Hofstelle aus bewirtschaftet werden, zum Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebes erklärt. Trotzdem ist nicht zweifelhaft, dass sie es sind. Dies folgt zum einem aus dem allgemeinen Begriff des Unternehmens, unter dem alle Vermögensrechte zusamme...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 5. Höferechtliche Abfindung

Rz. 12 Den Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind (weichende Erben) steht – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes wegen – an Stelle eines Anteils am Hof nach § 12 HöfeO ein Anspruch gegen den Hoferben auf Zahlung einer Geldabfindung zu. Überträgt der Eigentümer den Hof an einen Abkömmling, so gilt gemäß § 17 Abs. 2 HöfeO...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 4. Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche dem Hof dienende Rechte

Rz. 28 Zum Hof gehören nach § 2 Buchst. b) HöfeO ferner Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche dem Hof dienende Rechte. Mitgliedschaftsrecht in diesem Sinne ist jede dem Hof dienende Beteiligung an einem Verband, unabhängig von dessen Organisationsform (z.B. Genossenschaft, Personen- und Kapitalgesellschaft), sofern die Mitgliedschaft in einer sachlichen, wirtsch...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 1. Vorüberlegungen zur Beibehaltung, Einführung und Aufhebung der Hofeigenschaft

Rz. 3 Liegt der landwirtschaftliche Betrieb, der vererbt werden soll, im Geltungsbereich der HöfeO, so ist zu prüfen, ob es sich bei ihm um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt (zu den Voraussetzungen für das Bestehen einer Hofeigenschaft vgl. § 1 Rdn 7 ff. und § 2 Rdn 1 ff.). Handelt es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO, so ist zu klären, ob es hierbei bleiben, also der ...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / II. Zubehör

Rz. 41 Bei Höfen i.S.d. HöfeO gehört das Hofeszubehör nach § 3 HöfeO zum Hof. Auch die in § 2 Buchst. b) HöfeO genannten Rechte sind bei ihnen hofzugehörig. Auf landwirtschaftliche Betriebe, die nicht Hof i.S.d. HöfeO sind, finden § 2 und § 3 HöfeO keine Anwendung. Anders als § 2 HöfeO und anders als entsprechende Vorschriften in mehreren Landesanerbengesetzen[97] regelt das ...mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 6 Gesamtabwägung

Die Wahl des geeigneten Modells durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausstieg von Arbeitnehmern hängt von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensgröße und -struktur, Erfordernis der Skalierbarkeit des Modells, finanzieller und administrativer Aufwand sowie dem Alter, der Dauer der vorzeitigen Beendigung und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer ab. Jedes Mod...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / B. Vorfragen zur Ermittlung und Geeignetheit des anwendbaren Rechts

Rz. 2 Derjenige, der als rechtlicher Berater und Gestalter mit der Vorbereitung einer Verfügung von Todes befasst wird, welche die Vererbung eines landwirtschaftlichen Betriebes zum Gegenstand hat, muss zunächst die Frage klären, nach welchem Recht sich diese Vererbung richten würde: Nach dem allgemeinen Erbrecht des BGB unter Berücksichtigung des Landgutrechts, nach dem Son...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 9 Nach § 4 HöfeO fällt der Hof als Teil der Erbschaft dem Hoferben zu. Der Hoferbe wird mit dem Tode des Hofeigentümers sofort und ohne weitere dingliche Vollzugsakte Alleineigentümer des Hofes. Ob es sich bei dieser höferechtlichen Besonderheit um eine Ausnahme vom Grundsatz der Universalsukzession handelt[9] oder um eine vom Gesetz mit dem Erbfall durchgeführte Auseina...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 5. Die gesetzliche Hoferbfolge

Rz. 11 Hat der Erblasser, zu dessen Nachlass ein Hof im Sinne der HöfeO gehört, keine Verfügung von Todes wegen getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. In Bezug auf den Hof richtet sich gesetzliche Erbfolge nach der HöfeO. Die gesetzliche Hoferbfolge weicht ganz erheblich von der gesetzlichen Erbfolge nach dem allgemeinen Erbrecht ab. So sind gemäß § 5 HöfeO in fol...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / I. Vorbehalt von Abänderungsbefugnissen bei der Bestimmung des Hofnachfolgers

Rz. 16 Regelmäßig besteht der Wunsch, dass der landwirtschaftliche Betrieb auch nach dem Tod des Eigentümers in der Familie bleiben und deshalb auch an ein Mitglied der Familie vererbt werden soll. Meist wird es sich hierbei um ein Kind des Eigentümers handeln. Nicht immer steht dabei schon frühzeitig fest, welches von mehreren Kindern Hofnachfolger werden soll. Und selbst w...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 7. Höferechtliche Nachabfindung

Rz. 16 Die höferechtliche Sondernachfolge sowie die Abfindungsregelung des § 12 HöfeO sollen nicht die privatwirtschaftlichen Interessen des Hofnachfolgers fördern, sondern dienen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien. Zu diesem Zweck soll die HöfeO der Zerschlagung landwirtschaftlicher Betriebe, der Zersplitterung des Grun...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 4. Wegfall der Hofeigenschaft

Rz. 10 Eine bei Errichtung des Testaments bestehende Hofeigenschaft kann zu einem späteren Zeitpunkt wegfallen, z.B. durch Hofaufhebungserklärung und Löschung des Hofvermerks im Grundbuch (§ 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO). Ist dieser Fall im Testament nicht geregelt, können sich später Auslegungsprobleme ergeben.[14] Denkbar sind folgende Auslegungen:[15]mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 2. Entgegenstehende Bindungen

Rz. 8 Bereits nach allgemeinem Erbrecht kann der Erblasser durch frühere Verfügungen von Todes wegen, die er in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament bindend getroffen hat, daran gehindert sein, eine hiervon abweichende neue Verfügung von Todes wegen zu errichten. Neben dieser Bindung, die auch im Höferecht zu beachten ist, kann sich aus § 7 Abs. 2 HöfeO e...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 6. Der verwaiste Hof (§ 10 HöfeO)

Rz. 12 Ausnahmsweise vererbt sich eine land- oder forstwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers Hof im Sinne der HöfeO war, nach dem allgemeinem Erbrecht des BGB und nicht nach der HöfeO, wenn nach den Vorschriften der HöfeO kein Hoferbe vorhanden oder wirksam bestimmt ist (§ 10 HöfeO). Ein derartiger sog. verwaister Hof liegt vor, wenn beim Erbfa...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 8. Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts

Rz. 17 Der Hofübergabevertrag i.S.d. HöfeO bedarf, da er die Übertragung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken zum Gegenstand hat, der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (§ 2 GrdstVG). Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist jedoch nicht die Grundstücksverkehrsbehörde, sondern gemäß § 17 Abs. 3 HöfeO das Landwirtschaftsgericht. Das Angehörigen...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / A. Hof im Sinne der HöfeO

I. Begriff des Hofes Rz. 1 Hof im Sinne der HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine im Gebiet der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Eh...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 3. Gesetzliche Hoferbfolge

Rz. 10 Hat der Erblasser, der Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO ist, keinen Hoferben bestimmt, so tritt die gesetzliche Hoferbfolge ein. Die gesetzliche Hoferbfolge nach der HöfeO weicht ganz erheblich von der gesetzlichen Erbfolge nach dem allgemeinem Erbrecht des BGB ab. Hierzu wird auf die nachfolgenden Ausführungen in § 18 Rdn 11 verwiesen.mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / IV. Beweggründe für die Aufhebung und die Einführung der Hofeigenschaft

1. Beweggründe für die Aufhebung der Hofeigenschaft Rz. 18 Beweggründe für die Aufhebung der Hofeigenschaft durch negative Hoferklärung (§ 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO) können sein:mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / III. Rechtsfolgen der Hofeigenschaft

1. Höferechtliche Sondernachfolge Rz. 5 Ein Hof im Sinne der HöfeO kann immer nur an eine Person vererbt werden. Dies folgt aus § 4 HöfeO. Danach fällt der Hof als Teil der Erbschaft nur einem der Erben (dem Hoferben) zu. Auf diesen geht der Hof mit dem Erbfall über. Eine Erbengemeinschaft am Hof mit Gesamthandseigentum der Miterben hieran entsteht nicht.[4] Der Hoferbe wird ...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / C. Gesichtspunkte zur Gestaltung der Verfügung von Todes wegen

I. Vorbehalt von Abänderungsbefugnissen bei der Bestimmung des Hofnachfolgers Rz. 16 Regelmäßig besteht der Wunsch, dass der landwirtschaftliche Betrieb auch nach dem Tod des Eigentümers in der Familie bleiben und deshalb auch an ein Mitglied der Familie vererbt werden soll. Meist wird es sich hierbei um ein Kind des Eigentümers handeln. Nicht immer steht dabei schon frühzeit...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 2. Höferechtliche Anforderungen an den Hofnachfolger

a) Wirtschaftsfähigkeit Rz. 7 Hofnachfolger, sei es von Todes wegen, sei es aufgrund Hofübergabevertrages, kann nach der HöfeO nur werden, wer wirtschaftsfähig ist (§§ 6 Abs. 6, 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO), d.h. nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den Hof selbstständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 6. Wirksamkeitshindernisse aufgrund vorheriger Bindung des Erblassers und Übergebers

a) Höferechtliche Bindung Rz. 14 Hat der Hofeigentümer einem seiner Abkömmlinge gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO die Bewirtschaftung des Hofes auf Dauer übertragen, ohne sich ihm gegenüber die Bestimmung des Hoferben ausdrücklich vorbehalten zu haben, so ist, solange dieser den Hof bewirtschaftet, eine vom Eigentümer nach Übertragung der Bewirtschaftung vorgenommene Bestimmung ei...mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 3.7 Welcome Day bietet Vernetzungsmöglichkeiten

Welcome Days sind v. a. in größeren Unternehmen etabliert, was wohl auch daran liegt, dass der Organisationsaufwand nicht ganz unerheblich ist. Bei diesen Onboarding-Events geht es darum, dass neue Mitarbeiter das Unternehmen kennenlernen. Vorrangig um Kontakte zu knüpfen, aber auch, um sich mit Prozessen, anderen Bereichen, der Unternehmenskultur und mit den Arbeitsweisen v...mehr

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Onboarding: Was Onboarding ... / 3 Wie berechne ich den ROI ("Return on Investment") meiner Onboarding-Aktivitäten?

Um den CEO / CFO von der Notwendigkeit, in professionelle Lösungen zu investieren, zu überzeugen, müssen Zahlen auf den Tisch, die das propagierte hohe Kosteneinsparpotenzial belegen. Kosten lassen sich immer noch am besten durch Erfolge rechtfertigen – das gilt auch für Onboarding. Und erfolgreiches Onboarding zahlt sich aus! Wie wir zuvor aus der Umfrage gelernt haben, bekl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 3.6 Welcome Box fördert Zugehörigkeitsgefühl

Eine schöne Mitarbeiterbindungsgeste ist die Welcome Box am ersten Arbeitstag. Hier hat HR den Hut auf, ein Geschenk zu gestalten, welches jeder neue Mitarbeiter enthält. Ideen für den Inhalt sind z. B.: Willkommensgruß der Geschäftsleitung, Kleidungsstück mit Firmenlogo, z. B. Pulli, T-Shirt, Cap o. ä., Ein Onboarding Journal plus Stift zum Festhalten der vielen Infos, Eindrüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 73 Ebenfalls im Rahmen der Hofnachfolge sind Nießbrauchsgestaltungen in der Land- und Forstwirtschaft üblich und werden oft vereinbart. Häufigster Anwendungsfall ist die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch. In diesem Fall entstehen bei einem aktiv bewirtschafteten Betrieb zwei Unternehmen im steuerlichen Sinne, zum einen in der Hand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 4.6.1 Der Pate/Buddy als Starthelfer

Dieser Pate (auch Buddy genannt) fungiert als Ansprechpartner des neuen Kollegen und spielt neben der fachlichen Einarbeitung auch als "sozialer Kümmerer" eine sehr wichtige Rolle. Er sollte dem neuen Kollegen bei allen Fragen bis zum Ende der Einarbeitung zur Seite stehen. Der neue Kollege hat damit immer einen festen Ansprechpartner und nicht das Gefühl, mit Fragen "zu stö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 4.4 Orientierungsphase: Erster Arbeitstag und "Ankommen"

Egal wo man neu anfängt, alles ist erstmal fremd. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist das nicht anders. Versetzen Sie sich in Ihren Mitarbeiter: Für ihn beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Aufgaben, Kollegen, Vorgesetzten und Regeln. Zudem muss er seine Fähigkeiten erst noch beweisen und steht daher am Anfang regelrecht unter Druck. Gerade die Orientierungsphase, also ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Onboarding: Was Onboarding ... / 2.2 Die häufigsten Onboarding KPIs und was sie aussagen

Kündigungen vor dem ersten Arbeitstag & Frühfluktuationsquote Besonders bei Neueinsteigern ist die Kündigungsquote hoch. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fluktuationsrate werden bei der Frühfluktuationsquote nur die Personalabgänge bei den neu eingestellten Mitarbeitern betrachtet. Eine hohe Frühfluktuation liefert ein Anzeichen für eine geringe Mitarbeiterzufriedenheit, die o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Agilität / 1 Drei Stufen der Entwicklung von Agilität

Nun ist Agilität kein neues Thema, sondern existiert bereits seit fast 70 Jahren in unterschiedlichen Facetten und Ausprägungen[14]. Man kann dabei grob 3 Stufen der Entwicklung mit dem Thema Agilität in Unternehmen unterscheiden. 1. Stufe: 1950 Zum einen gibt es seit den 1950er Jahren Literatur aus dem Bereich der Organisationstheorien [15], die sich mit der Frage der Anpassun...mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 4.7 Übernahmegespräch

Am Ende der Probezeit muss der Vorgesetzte (in Rücksprache mit dem Team) entscheiden, ob er den neuen Mitarbeiter übernehmen will. Diese Entscheidung will gut überlegt sein, schließlich hat sie längerfristige Auswirkungen: Ob der neue Mitarbeiter im Unternehmen bleibt oder, aufgrund mangelnder Übereinstimmung, das Unternehmen verlässt. Die bereits erwähnten wertvollen Dokume...mehr