Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (1)

Leitsatz Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Normenkette § 36, § 37, § 38 RennwLottG, Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 20 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 56, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, d, e, e Doppelbuchst. ii, f Richtlinie 2015/1535/EU Sachverhalt Die Klägerin, eine K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (2)

Leitsatz Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Normenkette § 36, § 37, § 38 RennwLottG, Art. 12, Art. 20 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 56, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, d, e, e Doppelbuchst. ii, f Richtlinie 2015/1535/EU Sachverhalt Die Klägerin, eine Kapitalgesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter (zu § 1 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung ergänzt Abschn. 1.1 Abs. 24 UStAE. Ein Unternehmer realisiert einen steuerbaren Umsatz u. a. dann, wenn er eine Leistung in erkennbarer Absicht, eine Gegenleistung zu erhalten, ausführt. Umstritten war, ob die Teilnahme an Turnieren oder Wettbewerben, bei denen der Teilnehmende nur die Möglichkeit hatte, ein platzierungsabhängiges Entgelt zu erhalten, einen Leistungsaustausch begründen kann und damit ein steuerbarer Umsatz vorliegt. Der BFH [1] war früher davon...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 11.3 Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 17b UStG

Krankenfahrten mit speziell ausgerüsteten KFZ In Ausnahmefällen sind Krankenfahrten sogar gänzlich von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu zählen jedoch nur Beförderungen von kranken und verletzten Personen, wenn die Fahrzeuge mit besonders für solche Transporte vorgesehenen Einrichtungen versehen sind (z. B. bei Liegend-Transporten).[1] Gemäß Urteil des BFH v. 12.8.2004[2] ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Inhaber von Taxibetrieben und Mietwagenunternehmen kennen und beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 145 Abs. 1, § 146a Abs. 1 u. Abs. 2, § 146b Abs. 1 u. Abs. 2, § 147 Abs. 1 u. Abs. 3 Abgabenordnung (AO) § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Nr. 17b, § 12 Abs. 2, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Änderung der KassenSichV hinsichtlich Taxametern und Wegstreckenzählern

Nach der Kassensicherungsverordnung i. d. F. bis 2.7.2021 gehörten Taxameter und Wegstreckenzähler noch nicht zu den in § 146a Abs. 1 AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Auch wenn danach die ab 2020 geforderte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nicht für Taxameter und Wegstreckenzähler galt, ergab sich die Einzelaufzeichnungspflicht bereits aus de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 11.1.1 Tariffahrten

Der genehmigte Taxiverkehr zählt, soweit er innerhalb der Grenzen von 50 km oder innerhalb einer Gemeinde durchgeführt wird, zum öffentlichen Personennahverkehr. Für Tariffahrten bis 50 km und für Tariffahrten innerhalb einer Gemeinde gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sind u.a. Personenbeförderungen im V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Umsatzsteuerproblematik bei Trinkgeldern

Wird auf dem Quittungsbeleg ein höherer Betrag als der auf dem Taxameter errechnete ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag lt. Beleg.[1] Praxis-Beispiel Taxifahrer erhält Trinkgeld Ein Fahrgast rundet das Beförderungsentgelt laut Taxameter i. H. v. 18,50 EUR auf 20,00 EUR auf. Er verlangt eine Quittung. Erfahrungsgemäß wird der Taxifahrer in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 11.2.1 Sonstige Fahrten

Beförderungsfahrten mit einer Gesamtstrecke von über 50 km unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz.[1]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VIII. Steuern

Rz. 35 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG der im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 11 Regelsteuersatz, ermäßigter Steuersatz oder umsatzsteuerfrei?

Die Steuersätze für Beförderungsleistungen sind je nach Art der erbrachten Dienstleistung unterschiedlich hoch. Für die umsatzsteuerliche Betrachtung ist entscheidend, ob Tariffahrten im genehmigten Tarifbereich oder andere Fahrten, wie Rechnungsfahrten, Pauschal- oder Festpreisfahrten durchgeführt werden. Auch werden Taxen und Mietwagen vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 11.2.3 Mietwagen

Für die Personenbeförderung durch Mietwagen mit Fahrergestellung gilt laut BFH grundsätzlich der Regelsteuersatz[1] (Ausnahme Krankenfahrten: Bei den mit den Kassen und den Krankenhäusern getroffenen Vereinbarungen bzw. Verträgen wird nicht zwischen Taxen und Mietwagen unterschieden). Mit der Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, hat sich der BFH in seinen beiden Entschei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Einzelaufzeichnungspflicht: Laut Gesetzgeber grundsätzlich zumutbar

Taxi- und Mietwagenbetriebe müssen ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen. Das gilt auch für die Barumsätze. Darüber hinaus gilt dies auch für Einnahmen, die nicht mit einem Taxameter oder Wegstreckenzähler aufgezeichnet wurden (z. B. Rechnungs- oder Krankenfahrten).[1] Die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO und § 22 UStG i. V. m. §§ 63 ff. USt...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / Literaturtipps

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.4 Exkurs: Fernunterrichtsschutzgesetz

Neben dem Umsatzsteuergesetz sollten Bildungsanbieter auch das Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) im Blick haben. In einem Fall des Online-Coachings hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) dazu geäußert, wann zulassungspflichtiger Fernunterricht i. S. d. FernUSG vorliegt.[1] Der BGH geht in dem zitierten Urteil von einem weiten Verständnis der Begriffe "Kenntnisse" und "Fä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.2 Personenbezogene Voraussetzungen

Bildungseinrichtung Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Leistungserbringer. Leistungen privater Einrichtungen sind aber nur befreit, wenn die Einrichtung die landesrechtlich erforderliche Bescheinigung (Doppelbuchst. bb) vorlegen kann oder eine Anerkennung/Genehmigung als Ersatzschule (Doppel...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1.2 Online-Bildungsveranstaltungen

B2C-Leistungen (an Nichtunternehmer/Privatpersonen) Sofern es sich um vorgefertigte Inhalte handelt: Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen[1] ist der Ort der Leistung am Wohnsitz des Leistungsempfängers. Hinweis OSS-Verfahren In diesen Fällen ist eine Besteuerung über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung des § 3a Abs. 5 USt...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 1 Problematik

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Fortbildungen beeinflusst Bildungsanbieter und Lernende gleichermaßen: Sie bestimmt die Kostenseite von Kursgebühren und damit die Wirtschaftlichkeit von Bildungsprogrammen. Gleichzeitig wirft sie komplexe Fragestellungen auf, etwa wer als Anbieter i. S. des Umsatzsteuergesetzes als "qualifiziert" gilt, welche Leistungsformen begünstigt s...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1.1 Präsenzveranstaltungen

B2B-Leistungen (an Unternehmer) Grundsatz: Ort der Leistung ist der Ort des Leistungsempfängers (Unternehmer).[1] Aber: Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder ähnliche Leistungen ist der Ort der Leistung dort, wo die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.[2] Praxis-Beispiel Veranstaltungsort Ein deutsc...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2 Steuerbefreiung

Sind die Leistungen in Deutschland steuerbar, stellt sich sodann die Frage, ob sie nicht einer Steuerbefreiung unterliegen. In Frage kommt regelmäßig die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 oder 22 UStG. Hierbei handelt es sich um sog. "unechte" Steuerbefreiungen, sodass bei Einschlägigkeit der Vorsteuerabzug aus umsatzsteuerbehafteten Eingangsleistungen nicht möglich ist. Ferner ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.1 Leistungsbezogene Voraussetzungen

Befreit sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen. Bildungsleistung Dies umfasst Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung sowie berufliche Umschulung und auch damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen.[1] Auf die Ziele der Personen, welche die Leistungen in Anspruch nehmen, kommt es nicht an. Entscheidend sind vie...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1 Ort der Leistung

Viele Bildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 oder 22 UStG steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Befreiung greift aber nur, wenn die Leistung im Inland steuerbar ist. Ist der Ort der Leistung im Ausland, gelten ggf. andere Regeln. Neben der Frage, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, kommt es also zunächst darauf an, wo die Leistun...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.3 Zusammenfassung

Die Bestimmung des Leistungsorts ist notwendige Voraussetzung, um feststellen zu können, ob eine Leistung überhaupt der deutschen Umsatzsteuer unterliegen kann. Dabei ist insbesondere bei Online-Veranstaltungen eine Differenzierung erforderlich, ob es sich um aufgezeichnete Inhalte oder Live-Stream-Veranstaltungen handelt. Anschließend stellt sich die Frage, welche Art von Le...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist, vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung und abhängig von der vertraglich zu erbringenden Leistung, umsatzsteuerpflichtig.[4] Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Auslan...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 24 IT-Recht / d) Umsatzsteuer

Rz. 5 Die entgeltliche Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. c UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt. Dagegen ist die bloße zustimmungspflichtig...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus umsatzsteuerlicher Sicht[33] ist grundsätzlich zu differenzieren, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt oder eine nicht steuerbare Zuwendung in den ideellen Bereich der gemeinnützigen Körperschaft. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn die Zahlung ertragsteuerlich als Spende i.S.d. §§ 10b EStG, 9 KStG qualifiziert wird. Mit der bloßen Nennung des Sponso...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 39 Steuerrecht / (1) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 58 Daher würde es sich anbieten, dass Sch (aus dem Fall Rdn 56) seinen Einkommensteuererstattungsanspruch gegen die Umsatzsteuernachzahlung aufrechnet.[84] Dabei ergibt sich jedoch das Problem, dass der Anspruch, mit dem er aufrechnet, fällig sein muss. Das Einkommensteuerguthaben wird jedoch erst aufgrund der Einkommensteuerfestsetzung fällig, da es sich bei der Einkomm...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Pfändung

Rz. 78 Nach § 46 AO richtet sich nicht nur die Abtretung und Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen durch den Steuerpflichtigen, sondern auch deren Pfändung durch einen Gläubiger des Steuerpflichtigen. In der Praxis ist insbesondere § 46 Abs. 6 S. 1 AO zu berücksichtigen; ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung darf nicht e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Informationsblatt zur Steuerbefreiung von Vorträgen und Kursen begünstigter Einrichtungen (zu § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG)

Kommentar Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art steuerfrei, wenn sie von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbands dienen, durchgeführt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Die Finanzverwal...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Das Herstellen und Verteilen von Amtsblättern für Gemeinden gegen das Recht darin Anzeigen zu drucken unterliegt beim Verlag der Umsatzsteuer

Leitsatz Sofern aufgrund gegenseitiger Verträge eine innere Verknüpfung besteht zwischen der Herstellung und Verteilung gemeindlicher Amtsblätter durch einen Verlag und dem Recht des Verlags, Werbeanzeigen in den Amtsblättern zu platzieren und die Erlöse hieraus zu vereinnahmen, besteht ein tauschähnlicher Umsatz. Ggf. unterliegt die Leistung des Verlags (Drucken und Zustellen) an die Gemeinden der Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Leistung des Verlags sind die Kosten des Verlags für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.10 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil G des Hauptvordrucks [1] nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.4 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Sonderregelung nur bei Einhaltung des Gesamtumsatzes möglich Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG kann nur angewendet werden, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 2 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht nur aus den Umsätzen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.7 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil D des Hauptvordrucks [1] vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[2] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.6.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.3 Telekommunikationsdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung – unter Berücksichtigung einer unionseinheitlichen Umsatzschwelle von 10.000 EUR – nach § 3a Abs. 5 UStG und ist d...mehr