Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.4 Übertragung von Emissionszertifikaten, § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG (keine Änderung durch VA)

Für bestimmte, der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unterfallende Umsätze enthält die Vorschrift eine Vereinfachungsregelung, wonach der Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger für diesen Umsatz die Regelung des § 13b Abs. 2 UStG angewandt haben, obwohl dies nach Art der Umsätze unter Anlegung objekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung

Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führen damit eine unternehmerische Tätigkeit[1] a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Vergleich der Bemessungsgrundlagen nach Abs. 4 und Abs. 1

Rz. 539 In den Fällen des § 10 Abs. 5 UStG ist die entsprechende Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 UStG anzuwenden, wenn diese das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG übersteigt und auch das marktübliche Entgelt nicht erreicht wird.[1] Ein höheres Entgelt wird dagegen ohne Korrektur zugrunde gelegt. Rz. 539a Eine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Fälle des Tauschs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1 Als entgeltlich geltende Lieferungen und Verbringen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 468 Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG in der seit dem 1.4.1999 geltenden Fassung wird der Umsatz bei den (fiktiven) als entgeltlich geltenden Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 – Nr. 3 UStG, also der Entnahme eines Gegenstands, der unentgeltlichen Zuwendungen an das Personal für den privaten Gebrauch und andere unentgeltliche Zuwendungen sowie bei dem Verbringen...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.5 Obligatorische Verwendung der eRechnung, § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33, 34 UStDV (keine Änderung durch VA) (geändert gegenüber Regierungsentwurf)

Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 wird Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem) sein. Nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Bedeutung des Begriffs

Rz. 17 Das Entgelt hat im Umsatzsteuerrecht eine mehrfache Bedeutung. Zum einen ist ein Entgelt für die Umsätze, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs getätigt werden, eine der beiden Grundvoraussetzungen. Nicht jede Zahlung aufgrund besonderer Vorgänge und Vorfälle stellt ein Entgelt dar. Hier ist insbesondere gegenüber dem unentgeltlichen Umsatz und dem Schadensersatz ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.1 Lieferung als Gegenleistung

Rz. 418 Ist die Gegenleistung einer sonstigen Leistung eine Lieferung, bildet also der Wert einer Lieferung die Bemessungsgrundlage, gelten für diese die Ausführungen zum Tausch (Rz. 404 ff.) ohne Einschränkungen. Stellt z. B. eine Person (mehrfach) einem Unternehmer für eine Hausparty mit Direktvertrieb ihre Wohnung zur Verfügung und erhält dafür ein Erzeugnis der Vertriebs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.2 Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Rz. 496 Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Kfz für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, ergeben sich hierbei für die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen. Diese ergeben sich je nachdem, ob die Verwendung ab dem 1.4.1999 geschieht oder vor diesem Zeitpunkt geschah und ob es sich dabei um ein Fahrzeug handelte, das nach dem 31.3.1999 oder vor dem 1.4.1999 ange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Meh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.2 Ausgaben

Rz. 477 Nach der seit dem 1.7.2004 gültigen Fassung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG sollen die Ausgaben, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind, die Besteuerungsgrundlage der als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen bestimmen. Der Begriff der Ausgaben ist allerdings genauso interpretationsbedürftig, wie das der bis zum 30.6.2004 maßgebliche Begriff der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.3 Selbstkosten

Rz. 472 Die Selbstkosten sind "mangels eines Einkaufspreises" anzusetzen, wenn ein Einkaufspreis nicht ermittelt werden kann.[1] Darunter fallen alle entnommenen oder einem der Entnahme gleichgestellten Umsatz unterliegenden Gegenstände (z. B. bei dem innergemeinschaftlichen Verbringen), die vom Unternehmer tatsächlich nicht angeschafft, sondern hergestellt worden sind und f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift

Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Beförderungsle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.1 Abgrenzung gegenüber ähnlichen Fällen

Rz. 402 Die Lieferungen – auf jeder Seite können es auch mehrere sein (Rz. 400) – müssen sich beim Tausch als Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegenüberstehen.[1] Kein Tausch liegt vor, wenn zwei Personen jeweils wechselseitig an den Erbringer der anderen Lieferung auch eine Lieferung tätigen, ohne dass zwischen den Lieferungen ein unmittelbarer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Tausch

3.3.1.1 Abgrenzung gegenüber ähnlichen Fällen Rz. 402 Die Lieferungen – auf jeder Seite können es auch mehrere sein (Rz. 400) – müssen sich beim Tausch als Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegenüberstehen.[1] Kein Tausch liegt vor, wenn zwei Personen jeweils wechselseitig an den Erbringer der anderen Lieferung auch eine Lieferung tätigen, ohne da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bis zum 31.12.2018 war nach Abs. 1 S. 2 a. F. Entgelt "alles, was der Leistungsempfänger aufwendete, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt". Der Begriff war weit auszulegen. Nicht nur alles, was der Leistungsempfänger selbst, sondern auch alles, was ein Dritter aufwendete, damit der Leistungsempfänger die Leistung erhielt, gehörte zum Entgelt. Umgekehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 520 Die Regelung des § 10 Abs. 5 UStG über die Mindestbemessungsgrundlage zielt wie die Regelungen über die Steuerbarkeit der als entgeltlich geltenden Lieferungen und sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG und über den innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Verbringen von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in das Inland bzw. umgekehrt (§ 1a Abs. 2 sowi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.2 Bemessungsgrundlage beim Fehlen eines Leistungsaustauschs (§ 10 Abs. 4 UStG)

Rz. 14 Die wichtigsten steuerbaren Umsätze des Umsatzsteuerrechts erfordern einen Leistungsaustausch, also ein Gegenüberstehen von Leistung und Gegenleistung. Ein solcher ist z. B. dann nicht gegeben, wenn ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf gibt, der seinen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen.[1] Für die besonders gerege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Grundsätzliche Regelung

Rz. 467 Der Gesetzgeber hatte ursprünglich bei der Schaffung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Umsätze aus Vereinfachungsgründen das Bestreben gehabt, die Bemessungsgrundlagen möglichst eng an die im Einkommensteuerrecht maßgebenden Wertansätze anzulehnen.[1] Gegen diese Anlehnung des Umsatzsteuerrechts an das Einkommensteuerrecht sind vielfach ernst zu nehmend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder oder diesen nahestehende Personen (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, 1. Alternative UStG)

Rz. 528 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG findet die Mindestbemessungsgrundlage Anwendung, wenn eine Körperschaft oder Personenvereinigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 – Nr. 5 KStG, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahestehende Personen eine verbilligte Leistung ausführt. Damit müss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.2 Rechtsentwicklung im Einzelnen

Rz. 463 Der EuGH hatte auf Vorlage des FG München[1] entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie [2] ausschließt, die Abschreibungen eines Betriebsgegenstands als Verwendungseigenverbrauch zu besteuern, wenn der Gegenstand wegen Erwerbs von einem Nichtsteuerpflichtigen (Nichtunternehmer) nicht zum Abzug der USt berechtigt habe.[3] Der Ausschluss von de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.3 Tausch mit Baraufgabe

Rz. 407 Häufig wird in der Praxis ein Tausch so ausgestaltet, dass einer der Liefernden einen Barbetrag und Sachaufwendungen an den Leistungsempfänger leistet. Regelmäßig werden bei einem Tausch die beiden gegenüberstehenden Leistungen nach den subjektiven Erwartungen der Vertragsparteien nicht gleichwertig sein, sodass eine entsprechende Zuzahlung einer Vertragspartei verei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.7 Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 85 Bei entgeltlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer ist grundsätzlich der Preis abzüglich USt als Entgelt die Bemessungsgrundlage. Die Frage, ob der Arbeitgeber die Leistung im überwiegenden unternehmerischen Interesse erbringt, spielt bei entgeltlichen Leistungen keine Rolle, berührt vor allen Dingen nicht die Steuerbarkeit der Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Entgelt – Preis (Verhältnis zum Zivilrecht)

Rz. 34 Nicht zum Entgelt gehört die gesetzlich geschuldete USt (Abs. 1 S. 2 am Ende; ebenso Art. 78 S. 1 Buchst. a MwStSystRL). Als Entgelt wird vom Gesetzgeber also das Nettoentgelt angesehen. Die USt ist eine Art durchlaufender Posten, der innerhalb der Unternehmerkette die einzelnen Unternehmer – unabhängig von der Höhe des Steuersatzes – nicht belasten soll. Der umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.1 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 469 Maßgebend sind immer die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Ausführung des unentgeltlichen Umsatzes. Der historische Einkaufspreis oder die historischen Selbstkosten sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgaben damit nicht relevant. Dies kann in der Folge dazu führen, dass die sich für die Ausführung der unentgeltlichen Wertabgabe er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bedeutung und Inhalt der früheren Regelung (§ 10 Abs. 3 UStG a. F.)

Rz. 430 § 10 Abs. 3 UStG a. F. ist mWv 1.1.1994 aufgehoben worden.[1] Seit dem 1.1.1994 ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsveräußerung in § 1 Abs. 1a UStG geregelt. Diese eingefügte Vorschrift enthält in S. 2 die Begriffsbestimmung der Geschäftsveräußerung, nachdem sie in S. 1 angeordnet hat, dass die Umsätze in ihrem Rahmen nicht der USt unterliegen (§ 1 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.2 Einkaufspreis einschließlich Nebenkosten

Rz. 470 Der auf den Zeitpunkt der Entnahme zu ermittelnde (fiktive) Einkaufspreis entspricht im Regelfall dem Wiederbeschaffungspreis [1], den Wiederbeschaffungskosten.[2] Das ist der Preis, den der Unternehmer zzt. der Entnahme, der Lieferung oder des Verbringens aufwenden muss, um einen gleichen (bei vertretbaren Sachen) oder entsprechenden, also gleichartigen Gegenstand zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.1 Allgemeines

Rz. 178 Bis 31.12.2018 war über § 10 Abs. 1 S. 3 UStG ausdrücklich geregelt, dass zum Entgelt auch alles das gehört, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Mit der Anpassung der Formulierung des § 10 Abs. 1 UStG an die unionsrechtlichen Vorgaben – das Entgelt wird seit dem 1.1.2019 aus Sicht des leistenden Unternehmers interpreti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.2 Abgrenzung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 183 Die Unterscheidung zwischen den echten Zuschüssen und dem zusätzlichen Entgelt ist häufig problematisch.[1] Die maßgeblichen Unterscheidungskriterien haben in Literatur und Rechtsprechung Wechsel erfahren.[2] Die Finanzverwaltung sieht[3] als zusätzliches Entgelt solche Zuschüsse an, "die von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Lieferung oder sonstige Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2 Als entgeltlich geltende sonstige Leistungen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 UStG)

Rz. 474 Die Bemessungsgrundlagen für die beiden Arten der in § 3 Abs. 9a UStG geregelten als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen richten sich übereinstimmend nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Bis zum 30.6.2004, also vor der Gesetzesänderung durch das Richtlinien-UmsetzungsG[1] mit (Rück-)Wirkung ab 1.7.2004, stellten § 10 Abs. 4 S. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.4 Sachspenden

Rz. 519 Unentgeltliche Wertgaben führen – soweit es sich um die Wertabgaben von Gegenständen handelt – unabhängig der Motivation zu steuerbaren Umsätzen nach § 3 Abs. 1b UStG. Damit zählen auch Wertabgaben aus karitativen Gründen (z. B. Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln) nach der systematischen Logik unzweifelhaft zu steuerbaren[1] und steuerpflichtigen Umsätzen des Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Entgelt einer Nebenleistung

Rz. 26 Zu unterscheiden von dem Entgelt mit einzelnen Teilen ist der Fall der Nebenleistung, die neben eine Hauptleistung tritt und deren umsatzsteuerliches Schicksal teilt. Nebenleistungen sind Leistungen, die in einem engen Zusammenhang zu einer anderen Leistung stehen, im Verhältnis zu dieser nebensächlich sind und in deren Gefolge üblicherweise vorkommen.[1] Darüber hina...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Verbrauchsteuercharakter der Umsatzsteuer

Rz. 21a Die USt ist eine Verkehrsteuer und damit von der Definition als "Verbrauchsteuer" abzugrenzen. Im Ergebnis zeigt das System der USt aber wirtschaftliche Elemente einer Verbrauchsteuer dadurch auf, das im Ergebnis ein "Endverbrauch" mit der USt belastet werden soll. Das USt-System ist unionsrechtlich darauf angelegt, dass nur der Endverbraucher endgültig mit der USt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Besondere Fallgruppen

5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt auch für die Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rechtsentwicklung

5.1.3.1 Allgemeines Rz. 456 Die Besteuerung des Eigenverbrauchs und ihre Regelungen zu den einzelnen Tatbeständen und Bemessungsgrundlagen gehen weit in die Zeit vor Einführung des Mehrwertsteuersystems zurück. Mit der Einführung dieses Systems wurde der Eigenverbrauch vornehmlich als Korrektur des vorhergegangenen Vorsteuerabzugs begriffen. Entsprechende Fallgruppen wie die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Einzelregelungen

5.2.1 Regelungen ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004 5.2.1.1 Als entgeltlich geltende Lieferungen und Verbringen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG) Rz. 468 Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG in der seit dem 1.4.1999 geltenden Fassung wird der Umsatz bei den (fiktiven) als entgeltlich geltenden Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 – Nr. 3 UStG, also der Entnahme eines Gegenstands, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Anwendungsfälle

5.1.2.1 Regelung ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004 Rz. 455 § 10 Abs. 4 UStG regelt die Bemessungsgrundlage für Handlungen des Unternehmers in folgenden Fallgruppen: Entnahme eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf, andere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die Verwendung ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Regelungen ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004

5.2.1.1 Als entgeltlich geltende Lieferungen und Verbringen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG) Rz. 468 Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG in der seit dem 1.4.1999 geltenden Fassung wird der Umsatz bei den (fiktiven) als entgeltlich geltenden Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 – Nr. 3 UStG, also der Entnahme eines Gegenstands, der unentgeltlichen Zuwendungen an das Personal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.1 Einbeziehung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit dem 1.7.2004)

Rz. 476b Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ergibt sich seit dem 1.7.2004 die Bemessungsgrundlage für die als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands aus den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Dazu gehören auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten des verwendeten Wirtschaftsguts. Sowei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.2 Anlehnung an die LSt in anderen Fällen

Rz. 518 Aus Vereinfachungsgründen, z. B. zur Anpassung an die lohnsteuerliche Behandlung, hat die Finanzverwaltung außer zur Kfz-Überlassung auch zu einer Reihe von anderen Fallgruppen in Abschn. 1.8 Abs. 9 – Abs. 19 UStAE Sonderregelungen getroffen, die regelmäßig eine günstigere Bemessungsgrundlage als der eigentlich zutreffende Ansatz der Ausgaben bietet.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.3 Inhalt und Behandlung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 189 Das zusätzliche Entgelt Dritter gehört (bis 31.12.2018 nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG a. F.; ab 1.1.2019 über die allgemeiner gefasste Regelung aus Sicht des leistenden Unternehmers über § 10 Abs. 1 S. 2 UStG) zum Entgelt; ausdrücklich ist seit dem 1.1.2019 auch über die gesetzliche Regelung erfasst, dass sich das Entgelt einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 389 § 10 Abs. 2 UStG behandelt vier besondere Fallgruppen des Leistungsaustauschs, in denen die Gegenleistung nicht in einer (ausschließlichen) Geldzahlung besteht, die Bemessungsgrundlage für die Umsätze also nicht dem erhaltenen Geldbetrag abzüglich USt entsprechen kann. Da auch für diese Fälle die Bemessungsgrundlage sich nach der Gegenleistung richten soll (Rz. 9), w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2.1 Regelung ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004

Rz. 455 § 10 Abs. 4 UStG regelt die Bemessungsgrundlage für Handlungen des Unternehmers in folgenden Fallgruppen: Entnahme eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf, andere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die Verwendung eines unternehmerischen Gegenstands für nichtunt...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.9 Gestrichene Maßnahmen: Umsatzsteuer

Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt: Absenkung des Durchschnittssteuersatzes und der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze von 9,0 % auf 8,4 %, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG Vorzeitiges Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzbesteuerung für Gas- und Wärmeli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr