Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.9 Kinderbetreuungskosten

Rz. 581 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 76–82] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / 3. Muster: Antrag eines Nachlasspflegers auf Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für eine Überweisung

Rz. 13 Muster 10.6: Antrag eines Nachlasspflegers auf Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für eine Überweisung Muster 10.6: Antrag eines Nachlasspflegers auf Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für eine Überweisung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlassverwaltung nach _________________________ Geschäftszeichen __...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Muster: Einbehalten einer zu hohen Vergütung

Rz. 77 Muster 9.23: Einbehalten einer zu hohen Vergütung Muster 9.23: Einbehalten einer zu hohen Vergütung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers Der am _________________________ verstorbene Erblasser hatte mit notariellem Testament vom _________________________ d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 156 [Autor/Stand] Tateinheit ist anzunehmen beim Zusammentreffen von § 373 AO und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), z.B. wenn der Täter oder Teilnehmer die mitgeführte (Schuss-)Waffe einsetzt, um den Widerstand von Zollbeamten oder anderen Vertretern der vollziehenden Gewalt zu überwinden[2]; Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), sofern die Schm...mehr

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zfs 10/2022, Einwand der Za... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages als solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzung...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 3.1.3.3 Art der Mietsicherheiten

Die Mietsicherheit kann, muss aber nicht in Zahlung von Geld erfolgen. Maßgeblich ist, was Mieter und Vermieter vereinbaren. Vermieter und Mieter können die Mietsicherheit u. a. auch in Form der Bürgschaft eines Dritten, durch Kautionssparbuch oder durch Abtretung von Forderungen des Mieters an den Vermieter regeln. Praxis-Tipp Der Vermieter sollte stets eine Barkaution vereinbar...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Was tun, wenn die Beiträge ... / 5.4 Schritt 4: Ausschluss androhen

Lässt das Mitglied die gesetzte Frist ungenutzt verstreichen, müssen Sie größere Geschütze auffahren. Senden Sie jetzt eine Mahnung, in der Sie den Ausschluss androhen. Im Ton bleiben Sie höflich – aber bestimmt. Bei diesem Schreiben sollten Sie dann auch Mahngebühren und Verwaltungskosten berechnen, um deutlich zu machen, dass jetzt wirklich der letzte Zeitpunkt erreicht ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.6 Kostenfreie Überweisung von Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 22 Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich kostenfrei auf ein Konto des Leistungsempfängers bei einem Geldinstitut im Inland oder im europäischen Ausland, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 gilt, zu überweisen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Nach § 47 Abs. 1 Satz 3 SGB I i. d. F. des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.6 Auskunftspflicht des Geldinstituts

Rz. 42 Nach Abs. 4 Satz 3 steht dem Rentenversicherungsträger ein Auskunftsanspruch über alle Personen zu, die auf das Konto des Verstorbenen Zugriff hatten oder Geldüberweisungen empfangen haben. Regelmäßig sind die Erben "neuer Kontoinhaber", weil ein Konto bei Tod des Kontoinhabers auf die Erben übergeht. Dadurch ergibt sich, dass die Geldinstitute neben den Empfängern un...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.3 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs vor dem 1. April 2004

Rz. 11 Durch Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung wurde die Fälligkeit von laufenden Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) auf das Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, festgelegt (sog. nachschüssige Fälligkeit). Mit der durch das 3. SGB IV-ÄndG v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3019) eingeführten Neuregelung wur...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 118 Abs. 1 bis 3 (Auszahlung im Voraus) trat am 1.1.1992 in Kraft. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert. Das RÜ-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) hat in Abs. 2 die Worte "für bis zu 12 Monate" durch die Worte "für einen angemessenen Zeitraum" ersetzt und Abs. 2a ab 1.7.1993 eing...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes. Dabei sind z. B. Renten, die nach dem 31.3.2004 (ohne unmittelbaren vorherigenm Rentenbezug) beginnen, jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig, für den sie gezahlt werden (sog. nachschüssige Zahlung). Fällt der letzte Tag eines Kalendermonats auf einen...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / C. Gestaltung: Innenverhältnis, Schenkungen, Aufenthalt, Umgang

Rz. 11 An der Abstraktheit der Vorsorgevollmacht von einem grundsätzlich ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [11] ändert sich nichts. Beachtlich ist, dass dieser Grundsatz angenommen und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt wird.[12] Hinweis Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht wird weiter nicht erwähnt, in der Gesetzesbegründung aber ...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / VI. Bargeld, § 1840 BGB n.F.

Rz. 12 Bargeld ist zu vermeiden und Zahlungsverkehr über das Girokonto des Betreuten abzuwickeln, § 1840 Abs. 1 BGB n.F. Das entspricht nicht nur der allgemeinen Entwicklung, sondern lässt auch Zahlungsströme besser nachvollziehen, was wiederum der Absicherung des Betreuten dient. Ausnahmen gelten nur, wenn der Betreute Auszahlungen an sich wünscht, § 1840 Abs. 2 Nr. 2 BGB n....mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Abdingbarkeit

Rz. 4 Die gesetzliche Fälligkeitsregel kann abbedungen werden. Keine Bedenken bestehen gegen eine Vereinbarung, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses oder zu Beginn der einzelnen Zeitabschnitte fällig wird, weil der Mieter hier von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kann, wenn der Vermieter nicht leistet. Ob eine vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäfts...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Miete gem. § 579 BGB ist die Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung. Zur Miete gehören auch die Betriebskosten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, XII ZR 225/03, GE 2005, 666, OLG Naumburg, Urteil v. 5.11.1998, 8 U 4/98, WuM 1999, 160; OLG Koblenz, NJW 1984, 2369 m.w.N.), mithin auch Betriebskostenvorschüsse (Brdbg. OLG, Urteil v. 22.08.2012, 3 U 67/11, juris; OL...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Ausführung der Grundstücksschenkung

Rz. 100 Der Eigentumserwerb bei Grundstücksschenkungen tritt nicht allein mit der dinglichen Einigung (Auflassung) ein, sondern es bedarf zusätzlich der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Die Eintragung seitens des Grundbuchamtes setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag vom Übertragenden oder Erwerber gestellt wird und der im Grundbuch als Berechtigter Eingetragene d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer Kontoleihe

Leitsatz 1. Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Erteilt der Kontoinhaber einem Dritten, z.B. seinem Ehepartner, Kontovollmacht und lässt er es ohne Kontrollmaßnahmen zu, dass der Dritte das Konto für die Abwicklung eigener Geldgeschäfte nutzt, finden b...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 297 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift trug zunächst die Überschrift "Stichprobenprüfung". Die RVO enthielt keine Vorgängervorschrift. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgese...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 2.1 Datenübermittlung durch Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Kassenärztlichen Vereinigungen (gemeint sind auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) übermitteln den Prüfungsstellen für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106c) aus den Abrechnungsunterlagen der in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzte folgende Daten: Arztnummer, Kassennummer, Krankenversichertennummer, abgerechnete Gebührenpositionen je Behandlungsfall einschl...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.1 Erhebung und Speicherung von Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm regelt entsprechend der Aufgabenstellung der Kassenärztlichen Vereinigungen die Erhebung und Speicherung von Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte. Es handelt sich um Sozialdaten (Art. 4 Datenschutz-Grundverordnung, § 67 Abs. 2 SGB X, § 35 SGB I). Die Nr. 1 bis 6 konkretisieren, für welche Aufgaben Sozialdaten erhoben und ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.4 Mehrfache Pfändung einer Sozialleistung

Rz. 59 Für mehrfache Pfändungen oder im Verhältnis zur Abtretung gilt das Prioritätsprinzip, das heißt, die erste dieser Maßnahmen ist wirksam, bis die Ansprüche dieses Gläubigers erfüllt sind. Bei mehrfacher Pfändung kommt es dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an. Bei einer Vorpfändung (§ 845 Abs. 2 ZPO) ist dieser Zeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die persönliche Zurechnung der Einkünfte

Rn. 127 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Damit die Einkünfte jedes StPfl gesondert erfasst werden können, ist zu fragen, welche Einkünfte ihm persönlich zuzurechnen sind. Insbesondere wegen der progressiven Besteuerung ist dies bedeutsam. Unabhängig vom Steuerrecht mag es für die Angehörigen einer Familie bedeutungslos sein, wer von ihnen welche Einkünfte erzielt, solange alles Ge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Warenverbuchung, getrennte ... / 3 Buchung Bezugskosten (Anschaffungsnebenkosten)

Warenbezugskosten sind Anschaffungsnebenkosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB und bezeichnen Aufwendungen, die anfallen, um die erworbenen Waren in die rechtliche Verfügungsmacht des Erwerbers zu überführen und diese zum Erwerber zu verbringen. Die Beschaffung von Waren ist abgeschlossen, wenn Sie in der ersten Lagerstätte des erwerbenden Unternehmers eingelagert sind.[1] Im Bereich ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.2 Einschaltung Dritter

Rz. 74 Der materiell Berechtigte bleibt auch dann Leistungsempfänger, wenn die Zahlung tatsächlich einem Dritten zugeflossen ist, dieser aber als Zahlstelle, unmittelbarer Vertreter oder Bote für den Berechtigten aufgetreten bzw. von diesem benannt worden ist oder wenn das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten eine Steuererstattung an den Dritten au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Zahlung oder Rückzahlung

Rz. 23 Als Fälle, in denen eine Leistung ohne oder mit später wegfallendem rechtlichen Grund einen Erstattungsanspruch begründet, zählt das Gesetz die Zahlung oder Rückzahlung einer Steuer, einer Steuervergütung, eines Haftungsbetrags oder einer steuerlichen Nebenleistung auf. Zahlungen oder Rückzahlungen auf einen Erstattungsanspruch brauchten nicht eigens aufgeführt zu wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.4 Abzweigung von Kindergeld

Rz. 83 Bei der Abzweigung von Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an einen Dritten (Abzweigungsempfänger) ist nur dieser nach § 37 Abs. 2 AO zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte. Mit der Entscheidung über die Abzweigung von Kindergeld stellt die Familienkasse fest, dass sich der Kindergeldberechtigte die abgezweigte Leistung als Erfüllun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.1 Rechtlicher Grund

Rz. 25 Ein rechtlicher Grund für die Zahlung oder Rückzahlung besteht, wenn im Zeitpunkt der Leistung zwischen den daran Beteiligten ein Anspruch auf die Zahlung oder Rückzahlung besteht. Dies ist der Fall, wenn der Anspruch entstanden und noch nicht wieder erloschen ist, wenn der Empfänger zur Einziehung des Anspruchs berechtigt ist, soweit derjenige, auf dessen Rechnung die L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.4 Überweisung auf ein Bankkonto

Rz. 21 Bei Banküberweisungen erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis mit der Gutschrift auf dem Konto des Überweisungsempfängers.[1] Die Verlustgefahr trifft nach § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich den Schuldner. Das FA wird von seiner Leistungspflicht gegenüber dem erstattungsberechtigten Ehegatten nicht frei, wenn es den Steuererstattungsbetrag nach Scheidung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.3 Pfändung

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – zuständig ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Pfändbarkeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.1 Überblick

Rz. 16 Als Zahlungsarten kommen insbesondere die in § 224 Abs. 2 Nr. 1-3 AO aufgeführten Vorgänge in Betracht. Dies sind Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln, Hingabe oder Übersendung von Schecks, Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Finanzbehörde und Lastschrift aufgrund Einzugsermächtigung. Darüber hinaus können Zahlungen auch im Wege der Vollstreckung erfolge...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / VI. Versteigerungstermin und Erlösverteilung

Rz. 81 Die Teilnahme am Versteigerungstermin durch einen Vertreter der WEG (d.h. im Normalfall: Durch einen Rechtsanwalt) ist nicht unbedingt nötig. Der WEG kann es gleichgültig sein, wer den Zuschlag erhält; nennenswert beeinflussen kann sie es ohnehin nicht. Ohne Teilnahme am Termin muss die WEG allerdings ein Risiko infolge der (schwer verständlichen) Bestimmung des § 85a...mehr

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§ 10 Der Verwalter / V. Kenntniszurechnung

Rz. 15 Die Kenntniszurechnung spielt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB insbesondere für den Beginn der Verjährung eine Rolle. Die Gemeinschaft als Verband kann keine eigenen Kenntnisse haben. Ihr werden aber Kenntnisse ihres Organs, des Verwalters, analog § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet.[13] Insbesondere bei Rückbauansprüchen wegen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums i...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / III. Maßnahmen der Barrierefreiheit

Rz. 166 Gem. § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. "Dienen" bedeutet, dass die Maßnahme für den betroffenen, körperlich oder geistig eingeschränkten Wohnungseigentümer nützlich ist; es ist nicht Voraussetzung, dass er zwingend darauf angewiesen ist.[205] In der Pra...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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AGS 07/2022, Einwand der Za... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages al solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Übern...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IX. Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass

Rz. 46 Muster 24.29: Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass Muster 24.29: Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass Sehr geehrte Frau _________________________, sehr geehrter Herr _________________________, für meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Auseinandersetzungsplan

Rz. 47 Muster 24.30: Auseinandersetzungsplan Muster 24.30: Auseinandersetzungsplan Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________ Auseinandersetzungsplan I. Erbrechtliche Ausgangslage (Kurze Darstellung des Inhaltes der letztwilligen Verfügung, Benennung der Erben, Verm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 9.1 Vorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte am 12.12.2018 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL [1] vorgelegt, der den Zugriff der Steuerbehörden auf die Daten grenzüberschreitender unbarer Zahlungsvorgänge gewährleisten soll. Ziel des Vorschlags war es, einen Beitrag zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs insbesondere im grenzüberschreitenden Onlinehandel zu leisten. Zahlungsdienstleiste...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.2 Haftung weiterer Gewahrsamsinhaber

Rz. 34 Nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG haften andere Gewahrsamsinhaber wie Banken, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger oder -verwalter entsprechend. Zu den anderen Gewahrsamsinhabern können auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder sonstige Treuhänder gehören, sofern sie einen haftungsbegründenden Gewahrsam am Nachlassvermögen oder eines Teils daran haben. System...mehr