Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problemati... / IV. Wirksamkeit gemeinschaftlicher Testamente durch Rechtswahl

Sowohl das deutsche als auch das italienische Erbrecht lassen grundsätzlich eine Rechtswahl zu. Gemäß Art 46 Abs. 2 Legge di Diritto Internazionale Privato (218/95) kann aus italienischer Sicht dann deutsches Erbrecht gewählt werden, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Danach wäre auf den Erbfall grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problemati... / III. Beurteilung gemeinschaftlicher Testamente im italienischen Recht

Obgleich das deutsche Zivilrecht aufgrund der gemeinsamen römischen Rechtsgeschichte viele Gemeinsamkeiten mit den romanischen Rechtsordnungen aufweist, handelt es sich bei dem Privileg für Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, um ein typisches Phänomen des germanischen Rechts. Den nichtgermanischen Jurisdiktionen, die sich auf römisches Recht berufen, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / II. Herkömmliche Modelle

Verbreitet sind folgende Gestaltungsmittel, welche kritisch auf die Tauglichkeit für junge Menschen untersucht werden sollen: Die Einheitslösung ("Berliner Testament"), die Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft) sowie die Nießbrauchslösung. 1. Einheitslösung ("Berliner Testament") Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben und zu Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problematik gemeinschaftlicher Testamente im internationalen Erbrecht am Beispiel Deutschland – Italien

1 Gemeinschaftliche Testamente sind eine der beliebtesten Gestaltungsoptionen, die bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung gewählt werden. Dabei ist größte Vorsicht geboten, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass im Erbfall italienisches Recht zur Anwendung kommen könnte. Das explizite Verbot gemeinschaftlicher Testamente innerhalb der romanischen Rechtsordnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und Unternehmensnachfolge für jüngere Menschen

1 Die Vorschläge zur Nachlass- und Vorsorgegestaltung in der erbrechtlichen Literatur sind weitgehend auf ältere Menschen zugeschnitten. Dabei wünschen zunehmend auch jüngere Menschen, die ihnen nahestehenden Personen und ihr Vermögen abzusichern. Ihre Lebenslagen und Vorstellungen für die Vermögensweitergabe sind allerdings anders als die von älteren Menschen, sodass herkö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 8. Änderungsvorbehalt

Der Änderungsvorbehalt kleidet den schon eingangs erwähnten Grundsatz noch einmal in juristische Begriffe und macht den Unterschied, z. B. zum "Berliner Testament", deutlich. Es wird festgelegt, dass die Verfügungen für den Schlusserbfall nicht wechselbezüglich und bindend sein sollen, sodass jeder Ehegatte für den Fall seines Überlebens jederzeit abweichende letztwillige un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 1. Form

Ob die notarielle oder handschriftliche Form gewählt wird, ist wie üblich nach Kosten, Verwahrungssicherheit etc. abzuwägen. Wichtig ist es, bei Ehegatten nicht pawlovsch´ das gemeinschaftliche Testament zu wählen. Für die hier vorgestellte Lösung ist es zwar die richtige Alternative, damit nicht ein Ehegatte seine Verfügung für den ersten Erbfall heimlich ändern kann, da in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 4. Öffnungsklauseln

Alle drei Standardvarianten können bei Beibehaltung der Grundstruktur variiert werden, um die aufgezeigten Probleme abzumildern. Zur Absicherung der Abkömmlinge kann eine Wiederverheiratungsklausel eingefügt und für eine bessere Flexibilität des Ehegatten die Bindungswirkung gelockert werden. a) Wiederverheiratungsklauseln Die Ausgestaltung einer Wiederverheiratungsklausel ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 6. Vermächtnis für den ersten Erbfall

a) Grundstruktur Die Kinder erhalten ein Vermächtnis. Dies ist das Gegengewicht zu den Freiheiten für den alleinerbenden Ehegatten. Da die Kinder direkt bedacht werden, ist eine Bindung des Ehegatten zu ihrem Schutz nicht mehr notwendig. Das Vermächtnis besteht in einer Quote am Vermögen des Verstorbenen. Grundsätzlich wird es in Geld ausgezahlt. Der überlebende Ehegatte kann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 7. Testamentsvollstreckung

a) Grundstruktur Die Testamentsvollstreckung ist eine zentrale Anordnung, um den Problemen im Zusammenhang mit Minderjährigen zu begegnen[33] und einen möglichst großen Einfluss des überlebenden Ehegatten zu sichern.[34] Ein Ziel ist es, das Familiengericht[35] und familienfremde Personen wie Ergänzungspfleger gem. §§ 1916, 1909 BGB[36], möglichst außen vor zu halten. Ein Wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problemati... / V. Lösungsmöglichkeiten

Um zu vermeiden, dass ein gemeinschaftliches Testament der italienischen Ordre Public zum "Opfer" fällt und der Wille der Erblasser mithin nicht umgesetzt wird, sollte in jedem Fall auf das alleinige Errichten eines gemeinschaftlichen Testaments verzichtet werden. In all jenen Fällen, in denen damit zu rechnen ist, dass ein Ehegattentestament nicht umgesetzt wird, sollte auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 2. Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Als Alternative zur Einheitslösung wird die Trennungslösung gesehen.[11] Die Ehegatten setzen sich ebenfalls zu alleinigen Erben ein. Der überlebende Ehegatte wird jedoch nur befreiter Vorerbe iSv § 2136 BGB. Nacherben werden die gemeinschaftlichen Kinder zu jeweils gleichen Teilen. Der Nacherbfall tritt mit dem Tode des Vorerben ein. Vollerben des Längerlebenden werden wied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / b) Bedachte und Quote

Die Abkömmlinge des Erstversterbenden nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, erhalten beim ersten Erbfall jeweils ein Vermächtnis mit der Quote von 60 Prozent des gesetzlichen Erbteils nach dem Erstversterbenden. Vereinfachend könnten auch nur "Unsere gemeinsamen Abkömmlinge" bedacht werden. Allerdings sind Konstellationen kein Einzelfall, in denen einer der Ehegatten od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 1

Die Vorschläge zur Nachlass- und Vorsorgegestaltung in der erbrechtlichen Literatur sind weitgehend auf ältere Menschen zugeschnitten. Dabei wünschen zunehmend auch jüngere Menschen, die ihnen nahestehenden Personen und ihr Vermögen abzusichern. Ihre Lebenslagen und Vorstellungen für die Vermögensweitergabe sind allerdings anders als die von älteren Menschen, sodass herkömml...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / III. Vorschlag: Vermächtnislösung

Eine ausgewogene Gestaltung muss in erster Linie die Absicherung der Kinder einerseits und die des Ehegatten andererseits in ein annehmbares Gleichgewicht bringen. Innerhalb der dies erreichenden Grundkonstruktion, ist in zweiter Linie dem Bedürfnis, den Staat auszuschließen, soweit nachzukommen, wie es möglich und auch sinnvoll ist. Das hier vorgeschlagene Modell geht von e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 2. Familienverhältnisse, Rechtswahl

Die Wiedergabe der Familienverhältnisse dient der Überprüfung, ob z. B. tatsächlich keine Kinder aus anderen Beziehungen vorhanden sind, was eine Anpassung der Gestaltung erfordern kann. Die Rechtswahl sollte inzwischen ein Standardbestandteil sein.[28]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / c) Gegenstand der Quote

Die Quote bezieht sich auf den Wert aller zum Zeitpunkt des Erbfalls im Eigentum des Erblassers stehenden Immobilien und Immobilienanteile, auf das Geldvermögen, auf Pkw und Motorräder sowie auf Gesellschaftsbeteiligungen/-anteile bzw. Abfindungsansprüche, wenn diese in den Nachlass fallen, insgesamt nach Abzug der Erbfallschulden und der Erblasserschulden. Insbesondere der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 3. Erbeinsetzung für den ersten Todesfall

Die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten entspricht dem Üblichen: Der überlebende Ehegatte wird alleiniger Vollerbe des Erstversterbenden und erhält eine zentral-bestimmende Position. Eine Erbengemeinschaft, mit den daraus folgenden Problemen bei Verwaltung und Auseinandersetzung, wird vermieden. Eine Scheidungsklausel sollte ebenfalls aufgenommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 5. Katastrophenklausel

Für den Fall, dass wir gleichzeitig oder binnen eines Monats nacheinander aufgrund der selben Ursache, z. B. eines Unfalls o. ä. versterben, wird jeder von uns entsprechend, der Schlusserbeinsetzung für den zweiten Todesfall, mit der dort angeordneten Testamentsvollstreckung beerbt. Das im Folgenden angeordnete Vermächtnis für den ersten Erbfall entfällt für die Schlusserben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 4. Erbeinsetzung für den zweiten Todesfall

Die Erbeinsetzung für den zweiten Todesfall erfolgt nur vorsorglich, da der überlebende Ehegatte über sein eigenes und das ererbte Vermögen zu Lebzeiten und von Todes wegen weiter frei verfügen können soll. Dies ist ein wesentliches Element, um eine unangebrachte Festlegung für eine lange Zeit zu vermeiden. Eine Erbeinsetzung für den zweiten Todesfall nehmen wir nur vorsorgli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / a) Wiederverheiratungsklauseln

Die Ausgestaltung einer Wiederverheiratungsklausel ist je nach Einheits-, Trennungs- oder Nießbrauchslösung unterschiedlich.[18] Gemein ist allen Varianten, dass damit die Kinder abgesichert werden sollen, die beim ersten Erbfall keinen Pflichtteil geltend gemacht haben. Eine Grenze ist die übermäßige Beschränkung des überlebenden Ehegatten in seiner grundgesetzlich geschütz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / d) Bewertung

Die Berechnung bezieht sich mithin auf vier Vermögensgruppen: Immobilien, Gesellschaftsanteile und Geldvermögen sowie Pkw/Motorräder. Diese und deren Bewertung werden im Folgenden näher beschrieben. Der Wert einer Immobilie oder eines Immobilienanteils ist auf Kosten des Nachlasses (also als hier abzuziehende Erbfallschuld), durch einen vom Bundesverband Deutscher Sachverstän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / a) Grundstruktur

Die Kinder erhalten ein Vermächtnis. Dies ist das Gegengewicht zu den Freiheiten für den alleinerbenden Ehegatten. Da die Kinder direkt bedacht werden, ist eine Bindung des Ehegatten zu ihrem Schutz nicht mehr notwendig. Das Vermächtnis besteht in einer Quote am Vermögen des Verstorbenen. Grundsätzlich wird es in Geld ausgezahlt. Der überlebende Ehegatte kann aber auch eine a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / f) Weitere Regelungen

Fällt ein Bedachter, ohne selbst Abkömmlinge zu hinterlassen, vor oder nach dem Erbfall weg, bestimmen wir entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Auslegungs- und Vermutungsregel keinen Ersatzvermächtnisnehmer. Diese Regelung stellt klar, dass der Vermächtnisanspruch, wenn er noch nicht entstanden ist, nicht auf die Erben der Abkömmlinge übergeht. Das V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / a) Grundstruktur

Die Testamentsvollstreckung ist eine zentrale Anordnung, um den Problemen im Zusammenhang mit Minderjährigen zu begegnen[33] und einen möglichst großen Einfluss des überlebenden Ehegatten zu sichern.[34] Ein Ziel ist es, das Familiengericht[35] und familienfremde Personen wie Ergänzungspfleger gem. §§ 1916, 1909 BGB[36], möglichst außen vor zu halten. Ein Weiteres ist der Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 9. Abwandlung bei selbst ererbtem Vermögen

Hat ein Ehegatte schon geerbt, erwartet er eine größere Erbschaft oder hat er eine lebzeitige Zuwendung erhalten, wird mitunter gewünscht, dass dies nicht dem Ehegatten, sondern nur den Kindern zukommt. Eine Ergänzung der obigen Regelung ist grundsätzlich einfach. Sie mag lauten: Der Siegelring und das Familiengemälde, welche der Ehegatte A von seinen Eltern geerbt hat, gehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / IV. Gesellschaftsrechtliche Nachfolge

Die beste Unternehmensnachfolge, so eine weit verbreitete Ansicht, ist die Vermeidung der Nachfolge von Todes wegen, also eine Übergabe zu Lebzeiten.[53] Das ist in den hier interessierenden Konstellationen nicht möglich und auch nicht gewollt: Die nächste Generation ist meist minderjährig, der potentielle Erblasser hat noch eine lange Berufstätigkeit vor sich und ist zudem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / e) Weitere Anordnungen

Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist grundsätzlich ebenso sinnvoll, wie eine Bevollmächtigung zumindest bis zur Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses. Nach der folgenden Formulierung erhält auch der schon benannte Ersatz eine Vergütung wie ein professioneller Testamentsvollstrecker.[50] Dies kann angemessen sein. Wenn der Ersatz aber ein Verwandter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 6

Auf einen Blick Die Nachlassgestaltung für jüngere Menschen hat Besonderheiten zu berücksichtigen, wie den langen Überlebenszeitraum des Partners und das Vorhandensein von Minderjährigen. Eine Möglichkeit dazu ist die hier vorgestellte Vermächtnislösung. Der überlebende Partner wird Alleinerbe, allerdings mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder belastet. Deren Höhe wird dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / b) Lockerung der Bindungswirkung

Um den überlebenden Ehegatten nicht zu sehr einzuschränken, kann die Bindungswirkung aufgelockert werden.[25] Problematisch ist dabei, dass die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen immer wahrscheinlicher wird, je weiter die Aussicht auf die Schlusserbschaft gemindert wird. Wird bei der Einheitslösung die Bindungswirkung ganz aufgehoben, gibt dies dem überlebenden Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / e) Erfüllung

Dieses Vermächtnis kann in Geld, Immobilien, Immobilienanteilen oder auch Gesellschaftsanteilen – auch jeweils teilweise und unter den Vermächtnisnehmern unterschiedlich – erfüllt werden, wobei die Bewertung der obigen entspricht. Der Erbe kann bestimmen, welche Werte er überträgt. Diese Öffnung ist sehr wichtig für die Flexibilität des überlebenden Ehegatten: Es kommt recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / b) Von der Testamentsvollstreckung betroffene Personen und Dauer

Wir ordnen für die Vermächtnisnehmer und Erben, welche beim Erbfall minderjährig sind/das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, Testamentsvollstreckung an. Die Testamentsvollstreckung gilt auch für Ersatzerben, die nicht Abkömmlinge sind. Bis zur Volljährigkeit/Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Vermächtnisnehmers oder Erben, ist für diesen zudem Dauertestamentsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / d) Aufgaben und Befugnisse

Der Testamentsvollstrecker hat für den jeweiligen Bedachten die Aufgabe, für die Abwicklung des Nachlasses zu sorgen, insbesondere die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen. Die Abwicklungsvollstreckung ist die übliche Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Er ist zudem Dauertestamentsvollstrecker bis zur Volljährigkeit/Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Bedachte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 10. Nicht verheiratete und/oder kinderlose Paare

Bei nicht verheirateten Lösungen können die Vermächtnislösung und auch die anderen angewandt werden. Es müssen aber Besonderheiten beachtet und unter Umständen Abstriche bei der Zielerreichung einkalkuliert werden. Da der unverheiratete Partner nicht pflichtteilsberechtigt ist, sind die Pflichtteilsquoten der Abkömmlinge höher und muss es damit auch die vermächtnisweise Zuwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / I. Ausgangslage

Exemplarisch soll hier von einem Menschen in den 30er oder 40er Lebensjahren in einer Ehe oder Partnerschaft mit erstem Nachwuchs und Vermögen ausgegangen werden. Häufig sind zudem Abkömmlinge aus früheren Verbindungen sowie Vermögensübertragungen von den Eltern zu berücksichtigen. In diesen sowie ähnlichen Konstellationen sind oft Besonderheiten zu beachten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 5. Zwischenergebnis

Die klassischen Lösungsmodelle sehen allgemein vor, dass der überlebende Ehegatte den Nachlass weitgehend ungeschmälert auf Lebenszeit oder zumindest bis zur Wiederverheiratung erhalten soll und erst dann die Kinder partizipieren. Dieser Grundansatz ist für jüngere Menschen zu hinterfragen. Der Zeitraum zwischen den beiden Erbfällen wird bei einem frühen Erbfall mit ca. 40 b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / c) Person des Testamentsvollstreckers

Regelmäßig soll der überlebende Ehegatte das Vermögen für die Abkömmlinge verwalten. Das alleinige Sorgerecht erhält er gem. § 1680 Abs. 1 BGB.[37] Bei der Erfüllung des Vermächtnisses kann aber ein Interessengegensatz gesehen werden, aus dem eine Pflegerbestellung durch das Familiengericht resultieren kann. Auch bei der Verwaltung des Vermögens für die Kinder zumindest bis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 2. GmbH

Die Nachfolge in Gesellschaftsanteilen gem. § 1922 BGB ist grundsätzlich unproblematisch, da diese frei vererblich sind, § 15 GmbHG.[65] Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung treffen, der für eine Beratung daher immer vorliegen muss.[66] Es kann z. B. vereinbart sein, dass nur bestimmte Personen den Gesellschaftsanteil erben dürfe oder dass den v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 1. Einzelunternehmen

Da das Einzelunternehmen kein selbständiges Vermögen des Erblassers darstellt, ist eine Abgrenzung nicht möglich, auch wenn ein Einzelunternehmen gem. § 22 HGB grundsätzlich vererblich ist.[56] Als Gestaltungshinweis taugt meist nur der Rat, eine Umwandlung, z. B. in eine GmbH, zu erwägen, was auch eine bessere Haftungsbegrenzung zu Lebzeiten ermöglicht. Im Übrigen ist es zwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Da die GbR beim Tod eines Gesellschafters gem. § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst wird, ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, wenn die Gesellschaft fortgeführt werden soll. Dort ist regelmäßig eine der folgenden Klauseln enthalten: Mit der Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt und es sollte der Abfindungsanspruch der Erben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 3. Nießbrauchslösung

Noch etwas weiter von der Einheitslösung als die Trennungslösung, entfernt sich die Nießbrauchslösung von der Alleinbegünstigung des überlebenden Ehegatten.[15] Der Erstversterbende setzt den anderen Ehegatten zum hälftigen Erben sowie die Kinder als Erben zu gleichen Teilen an der zweiten Hälfte ein. Der Überlebende setzt die Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Dem Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problemati... / VII. Resümee

In der erbrechtlichen Praxis spielen gemeinschaftliche Testamente eine bedeutende Rolle. In den meisten Fällen einer gängigen Nachlassplanung wird ein Rechtsanwalt oder Notar einem Ehepaar bzw. eingetragenen Lebenspartner zu der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments raten. Sobald jedoch einer der Ehepartner oder Lebenspartner über die italienische Staatsangehörigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problemati... / VI. Situation nach der europäischen Erbrechtsverordnung

Sobald die neue europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbRVO Nr. 650/2012) im August diesen Jahres Gültigkeit erlangt, wird in einigen Fällen eine Erbrechtskollision vermieden, da ein Erbfall dann leichter einer nationalen Rechtsordnung zuzuordnen ist. Ferner werden in den allermeisten Fällen dadurch unerwünschte Nachlassspaltungen verhindert. Die Problematik der fehlenden Aner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Die Problemati... / 9

Auf einen Blick Gemeinschaftliche Testamente werden in Italien nicht anerkannt. Bei der Testamentsgestaltung ist daher – auch aufgrund der sich zunehmend häufenden internationalen Erbfälle – genau darauf zu achten, ob eine Rechtsordnung, welche im Erbfall (mit) zu Anwendung kommt, das Konstrukt eines gemeinschaftlichen Testaments anerkennt. Gerade in Bezug auf romanische Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / III. Vermächtnisse an die Kinder beim ersten Erbfall oft problematisch

Dem nächstliegenden Steuerspar-Rezept, den Kindern im Testament bereits beim Tod des ersten Elternteils Vermächtnisse bis zur Höhe ihrer Freibeträge zuzuwenden, und damit zugleich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer des Überlebenden um diese Beträge zu mindern, steht – wie bei der "Strafklausel" – oft das vorrangige Interesse der Ehepartner entgegen, den Überlebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / I. Einleitung

Neben dieser als "Einheitslösung" bezeichneten Form gibt es die Variante der "Trennungslösung", mit der sich die Partner gegenseitig (nur) zu Vorerben und die Kinder (oder andere Dritte) zu Nacherben beim Tod des Letztversterbenden (oder z. B. bei dessen Wiederheirat) einsetzen.[3] Wenn der Wert des Nachlasses des zuerst versterbenden Partners/Elternteils den erbschaftsteuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / 7

Auf einen Blick Ehe- und eingetragene Lebenspartner, die ein "Berliner Testament" errichten, d. h. den überlebenden Partner zum Erben des Zuerstversterbenden sowie Abkömmlinge oder andere Dritte als Schlusserben des Überlebenden einsetzen wollen, stehen vor erbschaftsteuerlichen Problemen, wenn ihr Nachlass die Freibeträge wesentlich übersteigt. Der Beitrag behandelt Fragen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Form und Frist... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Beschwerdeführer ist als einziges Kind des ledigen Erblassers kraft gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe. Die Beteiligten zu 2) und 3), die der Erblasser testamentarisch zu seinen Erben bestimmt hatte, haben die Erbschaft beide wirks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / II. Steuervorteile durch Forderung des Pflichtteils

Diesen Nachteil könnten die Kinder (teilweise) begrenzen, indem sie nach dem Tod des ersten Elternteils ihre Pflichtteile in Höhe des halben Werts der ihnen bei gesetzlicher Erbfolge (wenn also keine testamentarische Regelung erfolgt ist) zustehenden Erbteile verlangen, und damit ihre Freibeträge (ganz oder teilweise) ausschöpfen. Dadurch würde sich auch die Steuerlast für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / 1

Das sogenannte "Berliner Testament"[1] ist die heute am meisten verwendete Strukturform, wenn Ehepaare (oder eingetragene Lebenspartner) gemeinschaftlich ihre Erbnachfolge letztwillig bestimmen wollen. Die Partner setzen sich darin gegenseitig, der Zuerstversterbende den Überlebenden, zu Alleinerben ein und verfügen ferner, dass die gemeinsamen Kinder (oder auch andere Dritt...mehr