Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Gewinnausschüttung / 4.1 Anteile im Betriebsvermögen

Steuerfreistellung der Dividenden mit 40 %, sodass im Ergebnis 60 % der Dividenden steuerpflichtig sind und dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters unterliegen, sog. Teileinkünfteverfahren.[1] Korrespondierend dazu können in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben nur zu 60 % steuermindernd berücksichtigt werden.[2]mehr

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Teileinkünfteverfahren

Zusammenfassung Begriff Ab 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften vom sog. Anrechnungsverfahren auf eine Definitivbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % umgestellt. Da die Einkünfte auf Ebene der Körperschaft schon versteuert werden, sollen Einkünfte von natürlichen Personen, die mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, nicht nochma...mehr

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Teileinkünfteverfahren / Zusammenfassung

Begriff Ab 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften vom sog. Anrechnungsverfahren auf eine Definitivbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % umgestellt. Da die Einkünfte auf Ebene der Körperschaft schon versteuert werden, sollen Einkünfte von natürlichen Personen, die mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, nicht nochmals in voller Hö...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2 Betriebsvermögen

Für Beteiligungserträge und Veräußerungsvorgänge im Betriebsvermögen wurde das Halbeinkünfteverfahren ab dem 1.1.2009 zu einem Teileinkünfteverfahren umgewandelt. Danach sind nur noch 40 % der Einnahmen steuerfrei.[1] Kosten können zu 60 % abgezogen werden.[2] 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen DasTeileinkünfteverfahren (bis 2008: Halbeinkünfteverfahren) gilt a...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

1.1 Gewinnausschüttungen 1.1.1 Rechtslage ab 2009 Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von ...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1 Gewinnausschüttungen

1.1.1 Rechtslage ab 2009 Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammen...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.4 Betriebsveräußerungen und -aufgaben

2.4.1 Veräußerungsgewinnermittlung Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben[1], sind im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung die anteiligen Gewinne aus den im Betriebsvermögen enthaltenen Beteiligungen zu 60 % (bzw. bis 2008 zur Hälfte) steuerpflichtig. Bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gelten Besonderheiten bei der Anwendung des Halb-/Teileinkünftev...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.3 Veräußerungen nach § 17 EStG

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen wird nach § 17 EStG besteuert, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Der Veräußerungspreis unterliegt nach § 3 Nr. 40 Satz 1c EStG ab dem VZ 2009 dem Teileinkünfteverfahren, wonach dieser zu 40 % steuerfrei...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.1 Rechtslage ab 2009

Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnausschütt...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.1 Kapitaleinkünfte

Die Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteilen an Körperschaften unterliegt grundsätzlich ab 2009 der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.[1] Das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren findet für diese Norm keine Anwendung.[2] Die Veräußerung bei Beteiligungen von mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft fällt unter § 17 EStG.mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen

DasTeileinkünfteverfahren (bis 2008: Halbeinkünfteverfahren) gilt auch für Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind[1], d. h. für Einnahmen im Betriebsvermögen. Achtung Streubesitzdividenden Ab dem 1.3.2013 wurde die Steuerbefreiung von "Streubesitzdividenden" (= Dividenden bis zu einer Beteiligung von 10 %) im KStG abgeschaf...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.2 Veräußerungs-/ Rückgabevorgänge

Für Anleger, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, ist die Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Bei Anteilen im Betriebsvermögen von Personenunternehmen wird die Gewährung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens durch den sog. Aktiengewinn sichergestellt.[2] ( Dies gilt auch für den fiktiven Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 für sog....mehr

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Teileinkünfteverfahren / 4 Kirchensteuer

Zur Ermittlung der Kirchensteuer ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c Abs. 2 EStG nicht abziehbaren Beträge zu mindern.[1]mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2 Veräußerungsgeschäfte

1.2.1 Kapitaleinkünfte Die Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteilen an Körperschaften unterliegt grundsätzlich ab 2009 der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.[1] Das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren findet für diese Norm keine Anwendung.[2] Die Veräußerung bei Beteiligungen von mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft fällt unter § 17 EStG. 1.2.2 Private Verä...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3 Besonderheiten bei ­Investmentfonds

3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017 Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividend...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.2 Rechtslage bis 2008

Die Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG unterlagen dem Halbeinkünfteverfahren.[1] Die damit wirtschaftlich zusammenhängenden Werbungskosten konnten nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zur Hälfte abgezogen werden.mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.4.2 Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Bei der Veräußerung eines Betriebs gegen wiederkehrende Leistungen hat der Veräußerer ein Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung (mit Anwendung des § 16 EStG) und nachträglicher Besteuerung der Leistungen.[1]mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.4.1 Veräußerungsgewinnermittlung

Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben[1], sind im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung die anteiligen Gewinne aus den im Betriebsvermögen enthaltenen Beteiligungen zu 60 % (bzw. bis 2008 zur Hälfte) steuerpflichtig. Bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gelten Besonderheiten bei der Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens.mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.3 Anteilsveräußerungen

Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen, sind die Einnahmen im Fall der Veräußerung, Auflösung oder Herabsetzung des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft nur teilweise (bis 2008: hälftig) steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG; § 3c Abs. 2 EStG).mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns, insbesondere aus Aktienverkäufen, waren für bis 2008 erworbene Gesellschaftsanteile im Rahmen des § 23 EStG nur 50 % des Veräußerungsgewinns anzusetzen.[1] Veräußerungsverluste konnten ebenfalls nur zur Hälfte berücksichtigt werden. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31.12.2008 geltenden Fassung einschließlich des Hal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teileinkünfteverfahren / 2.2 Teilwertabschreibungen

Teilwertabschreibungen auf Anteile im Betriebsvermögen sind nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit nicht abzugsfähig, als die Einnahmen steuerfrei sind. Dementsprechend sind auch Wertaufholungen nur zum Teil bzw. zur Hälfte steuerpflichtig. Gesetzestechnisch erscheint die Wertaufholung in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG (Betriebsvermögensmehrung), während der teilweise/hälft...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.4 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 9.1 Ansatz des gemeinen Werts nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G. v. 19.12.1985[1] zu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßgebliche Beteiligungsquote für das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Für das Teilabzugsverbot ist nicht auf die Beteiligungsquote der darlehensgewährenden Personengesellschaft, sondern auf die Beteiligungsquote der dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen. Sachverhalt Kommanditisten einer SE & Co. KG (Klägerin) waren die T SE & Co. KG mit 90 % und die M GmbH & Co. KG mit 10 %. Kommanditisten dieser beiden Gesellschaften ware...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / g) Kapitalgesellschaftsanteile

Im Falle der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der variable Teil besteuert, wenn und soweit er auch tatsächlich realisiert wird (s.o.). Beachten Sie: Kommt es zu Zahlungen aus dem variablen Kaufpreis, wirkt dies steuerlich grundsätzlich ebenfalls auf den Veranlagungszeitraum zurück, in dem das rechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten An...mehr

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JStG 2024: Unternehmerische... / b) § 6 Abs. 5 S. 7 EStG – Körperschaftsteuerklausel

Teleologische Reduktion durch BFH: Mit dem Urteil v. 15.7.2021 – IV R 36/18[19] nahm der BFH zur sog. Körperschaftsteuerklausel des § 6 Abs. 5 S. 6 EStG Stellung. Dabei nahm er eine teleologische Reduktion dieser Norm vor. Statusänderung auf Ebene der Mitunternehmerschaft: Der BFH geht vom Gedanken der Statusänderung aus. Die Norm sanktioniere die auf Ebene der Mitunternehmer...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehören zum Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft nicht nur die im Gesamthandsvermögen (Gesellschaftsvermögen) der Mitunternehmer stehenden Wirtschaftsgüter. Vielmehr zählen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG hierzu auch Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, die jedoch gee...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.2 Privatvermögen

Rz. 67 Hat die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung, so gehören die den Kommanditisten gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH zu deren "Privatvermögen"; mit der Folge, dass bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen einkommensteuerrechtlich das Teileinkünfteverfahren gilt und Gewerbesteuerfreiheit gegeben ist. Die Veräußerung nich...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 87 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, damit wird als Folge der Option ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft[1] und zwar grundsätzlich inkl. aller fun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.5 Steuerliche Bedeutung

Rz. 35 Generell sind, trotz Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen, gesonderte Feststellungen der Einkünfte nur zulässig, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sein können. Die gesonderte Feststellung ist kein Selbstzweck, sondern soll die Durchführung der Besteuerung erleichtern.[1] Die gesonderte Feststellung übernimmt mit der Ermittlung und Feststellung bestimmter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-16, 24-34, 47-55)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 47-51 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 15 sowie 19 bis 21 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 17 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 15 und 16 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 78 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 84 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 39-92)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 39-41. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 42-45 zu erfassen. Z...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-38)

In den Zeilen 3-9 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 3/4, 17/18, 42/43, 58/59)

In Zeilen 3, 17, 42 und 58 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 5.3 Gewinne/Einkünfte aus Ergänzungsbilanzen (Zeilen 5, 19, 44, 60)

In Zeilen 5, 19, 44 und 60 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen (bei Vermietungseinkünften) zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...mehr